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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten.

Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach geben / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen.

An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also:

P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten.

Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vnd Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichen im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeiten förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständen in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte.

So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnen / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte.

Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentaten vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichen Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte.

An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts:

P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret.

Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werden soll / die je-

vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten.

Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebẽ / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen.

An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also:

P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten.

Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vñ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichẽ im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitẽ förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständẽ in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte.

So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnẽ / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte.

Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatẽ vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichẽ Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte.

An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts:

P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret.

Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdẽ soll / die je-

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vnd                      dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol                      zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht                      erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last                      hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten.</p>
          <p>Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses                      alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebe&#x0303; /                      sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in                      Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge                      abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt                      deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in                      vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet /                      vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands /                      vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum                      publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen.</p>
          <p><note place="left">An die Vnirte Protestirende Stände im Reich.</note> Das                      ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also:</p>
          <p>P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im                      Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero                      Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer                      der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich                      dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche                      Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes                      Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn                      / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten.</p>
          <p>Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vn&#x0303; Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern                      ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas                      fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch                      zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer                      Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto                      gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher                      weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten                      vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest.                      als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche                      Assistentz zu leysten / vnd dergleiche&#x0303; im Reich sich begebende                      Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeite&#x0303; förderlichen zu                      dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Stände&#x0303; in Böheim                      vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es                      obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die                      Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da                      man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht                      zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen                      verhoffentlich noch verhütet werden köndte.</p>
          <p>So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd                      Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz                      Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren                      Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahne&#x0303; / der                      vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg                      zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich                      geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte                      Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider                      eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser                      Vnheil verhütet werden möchte.</p>
          <p>Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige                      hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände                      hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was                      Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen                      Eingang allen Christlichen Potentate&#x0303; vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in                      ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christliche&#x0303;                      Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch                      jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen                      möchte.</p>
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          <p>P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene                      Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern /                      erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen                      dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab                      spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol                      eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen                      zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn /                      diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm                      Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys.                      auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig                      ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu                      helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol                      anstehet vnd gebühret.</p>
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[345/0396] vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten. Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebẽ / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen. Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also: An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten. Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vñ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichẽ im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitẽ förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständẽ in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte. So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnẽ / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte. Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatẽ vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichẽ Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte. Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts: An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret. Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdẽ soll / die je-

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/396>, abgerufen am 16.06.2024.