Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten. Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach geben / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen. An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also: P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten. Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vnd Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichen im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeiten förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständen in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte. So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnen / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte. Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentaten vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichen Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte. An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts: P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret. Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werden soll / die je- vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten. Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebẽ / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen. An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also: P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten. Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vñ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichẽ im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitẽ förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständẽ in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte. So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnẽ / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte. Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatẽ vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichẽ Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte. An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts: P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret. Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdẽ soll / die je- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0396" n="345"/> vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten.</p> <p>Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebẽ / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen.</p> <p><note place="left">An die Vnirte Protestirende Stände im Reich.</note> Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also:</p> <p>P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten.</p> <p>Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vñ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichẽ im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitẽ förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständẽ in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte.</p> <p>So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnẽ / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte.</p> <p>Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatẽ vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichẽ Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte.</p> <p><note place="right">An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen.</note> Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts:</p> <p>P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret.</p> <p>Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdẽ soll / die je- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [345/0396]
vnd dero Hauß meynen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten.
Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebẽ / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen.
Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / rc. lautet also:
An die Vnirte Protestirende Stände im Reich. P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten.
Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vñ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichẽ im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitẽ förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständẽ in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte.
So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnẽ / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte.
Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatẽ vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichẽ Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte.
Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / rc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts:
An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen. P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret.
Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdẽ soll / die je-
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