Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen / inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen. Na[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen] dem aber / von den vermeynten Directoribus, vnd denselben anhangenden widersetzlichen / nach gemachter blutiger Verbündnuß / durch Abstürtzung der Königlichen Statthalter / den getrewen Ständen / durch solche vermessene Thätligkeit eine Forcht zumachen / daß sie jhrem bösen Vorhaben vmb so viel mehr nach setzen köndten / die andern aber / so sie auff jhre Seiten bracht / durch Mitbewillung jhnen desto kräfftiger zu verpflichten / rc. alles auff die Waffen vnd offenen Gewalt gesetzt worden / nicht allein hierdurch sich obangezogener Thathandlung halber / für aller Straff zuversichern / sondern darneben jhre trewe Mitglieder / so wol sub utraque als sub una zu vndertrucken / vnnd hernachmals im Namen der Ständ / jhre lang zuvor gefaste Intentiones durchdringen. Als haben endlich höchstgedachte Jhre May. vnd L. demnach sie vber jre trewhertzige Ermahnung / zu Besserung vnd Erkandtnuß keine Anzeig spüren können / sondern vielmehr von Tag zu Tag abnehmen müssen / daß man das entstandene Fewer auch in die incorporirte vnd andere Erblande zubringen sich bemühete / bey diesem gefährlichen Werck / ohne Gegenverfassung zuverbleiben / nit rathsamb befinden köndten / zu genugsamer Erzeigung aber jhrer Vätterlicher Neigung / vnnd daß dieselbe / die Verschonung vnschuldiger Leut vnd Vnderthanen / forters gern sehen mögen / so haben sie zu Widerbringung ruhig vnnd friedlichen Wesens / angeregtes Werck vornehmen deß H. Reichs gantz vnpartheyischen Chur. vnd Fürsten / als Interpositoribus, heimgestelt / auch lieber nichts sehen mögen / als daß dieselbe / neben Hinlegung der Waffen / ohne verzung ins Werck gerichtet werden können. Wie bereit sich aber zu solcher Interposition die Böhmische Vnderthanen angelassen / vnd was für Conditiones von jhnen gesetzt worden / solches haben die in Truck gegeben Articuli vnnd Informationes gnugsamb bewiesen. Als nun hientzwischen mehr höchstgedachte Keys. vnd Kön. May. rc. mit Todt abgangen / vnnd also / Krafft vnser Königlichen Crönung vnnd der Ständen desselben Königreichs und der incorprirten Landen Huldigung vnnd Pflicht / das Königreich Böhmen / mit dessen Zugehör / auff vns vollkommenlich gefallen / haben wir darauf nicht vnterlassen / allem ferrnern Vnheil vorzubawen / ohne einigen Verzug / alle nothwendige Vorsehung zuthun / vornemblich aber / vermög vnsers Königlichen Reverß / jnner vier Wochen die Confirmation aller Lands Privilegien / dem obersten Burggraffen einzuhändigen vns erbotten / auch darob zuseyn / damit das Königreich Böhmen widerumb in guten Friedensstand gesetzt / darinnen erhalten / auch Recht vnd Gerechtigkeit befördert / vnd männiglichen ertheilt werde / wie dann / nach dem von mehr gedachten vnsern Vnderthanen / auf solche Schreiben kein Antworterfolgt / Wir nichts desto weniger / zu Vollziehung vnsers Königlichen Reverß / die darinnen angedeutete Bestätrigung der Privilegien / wie sie von der nechst abgeleibten Keys. Mayest. auß gefertiget / vnd zwar gedoppelt nach Prag / zu handen deß ermeldten Burggraffen / wie solches in obangezogenem Reverß versehen / neben einem verschlossenen Erinnerungs-Schreiben / an die deß Herrn Ritter- vnd Burgerstands zu Prag versamblete Einwohner / bey eygnem Currier vbersendet / so auch den anwesenden auß den dreyen Ständen / ordentlich eingehändigt worden / daß wir vns hierentgegen anderst nichts / als gleichmässiger Erzeigung / wie sich Vnderthanen gegen jhrem angenommenen gekrönten König wol geziemet / versehen wolten. So haben wir doch das Widerspiel dermassen erfahren / daß nicht allein vnsere Königliche Confirmation nicht angenommen: Der vnserm Kriegsvolck anbefohlene Stillstandt außgeschlagen: Auff vnser Schreiben / in welchem an sie begehrt / etliche Personen auß jhrem Mittel / vnter vnserm Königlichen sichern Geleyd / zur Vnderrede / wie dem entstandenen Vnwesen zum besten vnnd ehisten abgeholffen werlen möchte / an vns abzuordnen / nichts geantwortet: Sondern hingegen das Auff gebott im gantzen Königreich fortgestellt: Mehr Volck gemustert: Die Mährischen Ständ gleiches falls zum Abfall bewogen: Das zur Defension / deß angeregten Marggraffthumms geworbene Volck zu Roß vnd Fuß auff jhre seiten gebracht: Die Statt Brinn vnversehens vberfallen: Den Lands Hauptmann vnd andere Officier / nach vbeler Tracation in Arrest genommen: Die Hauptstatt Olmütz eigenmächtig vnd mit Gewalt eingenommen: Den Stattrath daselbst abgesetzt: In der Hauptkirchen das Exercitium verändert: Geistliche Personen abgeschafft: Geistliche Güter eingezogen: Ordensleut jhre Gelübd zubrechen angereitzet: Hohe Personen / so jhre Pflicht in acht genommen / für Landsverrähter proscribirt vnd erklärt: Vnd nach dem das Fewer in Mähren wol angezündet / dasselbe auch in Oesterreich angelegt: Die Statt Laa an den Gräntzen feindlich belägert: Kurtz darnach für die Hauptstatt Wien vermessentlich geruckt: Vnd in vnser Keyserl. vnnd Ertzhertzogliche Burgk geschossen / zu was Intention nun solches fürgenommen worden / geben wir männiglich zu bedencken: Darzu dann noch weiter kommen / vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen / inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen. Na[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen] dem aber / von den vermeynten Directoribus, vnd denselben anhangenden widersetzlichen / nach gemachter blutiger Verbündnuß / durch Abstürtzung der Königlichen Statthalter / den getrewen Ständen / durch solche vermessene Thätligkeit eine Forcht zumachen / daß sie jhrem bösen Vorhaben vmb so viel mehr nach setzen köndten / die andern aber / so sie auff jhre Seiten bracht / durch Mitbewillung jhnen desto kräfftiger zu verpflichten / rc. alles auff die Waffen vnd offenen Gewalt gesetzt worden / nicht allein hierdurch sich obangezogener Thathandlung halber / für aller Straff zuversichern / sondern darneben jhre trewe Mitglieder / so wol sub utraque als sub una zu vndertrucken / vnnd hernachmals im Namen der Ständ / jhre lang zuvor gefaste Intentiones durchdringen. Als haben endlich höchstgedachte Jhre May. vnd L. demnach sie vber jre trewhertzige Ermahnung / zu Besserung vnd Erkandtnuß keine Anzeig spüren können / sondern vielmehr von Tag zu Tag abnehmen müssen / daß man das entstandene Fewer auch in die incorporirte vnd andere Erblande zubringen sich bemühete / bey diesem gefährlichen Werck / ohne Gegenverfassung zuverbleiben / nit rathsamb befinden köndten / zu genugsamer Erzeigung aber jhrer Vätterlicher Neigung / vnnd daß dieselbe / die Verschonung vnschuldiger Leut vnd Vnderthanen / forters gern sehen mögen / so haben sie zu Widerbringung ruhig vnnd friedlichen Wesens / angeregtes Werck vornehmen deß H. Reichs gantz vnpartheyischen Chur. vnd Fürsten / als Interpositoribus, heimgestelt / auch lieber nichts sehen mögen / als daß dieselbe / neben Hinlegung der Waffen / ohne verzung ins Werck gerichtet werden können. Wie bereit sich aber zu solcher Interposition die Böhmische Vnderthanen angelassen / vnd was für Conditiones von jhnen gesetzt worden / solches haben die in Truck gegeben Articuli vnnd Informationes gnugsamb bewiesen. Als nun hientzwischen mehr höchstgedachte Keys. vnd Kön. May. rc. mit Todt abgangen / vnnd also / Krafft vnser Königlichen Crönung vnnd der Ständen desselben Königreichs und der incorprirten Landen Huldigung vnnd Pflicht / das Königreich Böhmen / mit dessen Zugehör / auff vns vollkommenlich gefallen / haben wir darauf nicht vnterlassen / allem ferrnern Vnheil vorzubawen / ohne einigen Verzug / alle nothwendige Vorsehung zuthun / vornemblich aber / vermög vnsers Königlichen Reverß / jnner vier Wochen die Confirmation aller Lands Privilegien / dem obersten Burggraffen einzuhändigen vns erbotten / auch darob zuseyn / damit das Königreich Böhmen widerumb in guten Friedensstand gesetzt / darinnen erhalten / auch Recht vnd Gerechtigkeit befördert / vnd männiglichen ertheilt werde / wie dann / nach dem von mehr gedachten vnsern Vnderthanen / auf solche Schreiben kein Antworterfolgt / Wir nichts desto weniger / zu Vollziehung vnsers Königlichen Reverß / die darinnen angedeutete Bestätrigung der Privilegien / wie sie von der nechst abgeleibten Keys. Mayest. auß gefertiget / vnd zwar gedoppelt nach Prag / zu handen deß ermeldten Burggraffen / wie solches in obangezogenem Reverß versehen / neben einem verschlossenen Erinnerungs-Schreiben / an die deß Herrn Ritter- vnd Burgerstands zu Prag versamblete Einwohner / bey eygnem Currier vbersendet / so auch den anwesenden auß den dreyen Ständen / ordentlich eingehändigt worden / daß wir vns hierentgegen anderst nichts / als gleichmässiger Erzeigung / wie sich Vnderthanen gegen jhrem angenommenen gekrönten König wol geziemet / versehen wolten. So haben wir doch das Widerspiel dermassen erfahren / daß nicht allein vnsere Königliche Confirmation nicht angenommen: Der vnserm Kriegsvolck anbefohlene Stillstandt außgeschlagen: Auff vnser Schreiben / in welchem an sie begehrt / etliche Personen auß jhrem Mittel / vnter vnserm Königlichen sichern Geleyd / zur Vnderrede / wie dem entstandenen Vnwesen zum besten vnnd ehisten abgeholffen werlen möchte / an vns abzuordnen / nichts geantwortet: Sondern hingegen das Auff gebott im gantzen Königreich fortgestellt: Mehr Volck gemustert: Die Mährischen Ständ gleiches falls zum Abfall bewogen: Das zur Defension / deß angeregten Marggraffthum̃s geworbene Volck zu Roß vnd Fuß auff jhre seiten gebracht: Die Statt Brinn vnversehens vberfallen: Den Lands Hauptmann vnd andere Officier / nach vbeler Tracation in Arrest genommen: Die Hauptstatt Olmütz eigenmächtig vnd mit Gewalt eingenommen: Den Stattrath daselbst abgesetzt: In der Hauptkirchen das Exercitium verändert: Geistliche Personen abgeschafft: Geistliche Güter eingezogen: Ordensleut jhre Gelübd zubrechen angereitzet: Hohe Personen / so jhre Pflicht in acht genommen / für Landsverrähter proscribirt vnd erklärt: Vnd nach dem das Fewer in Mähren wol angezündet / dasselbe auch in Oesterreich angelegt: Die Statt Laa an den Gräntzen feindlich belägert: Kurtz darnach für die Hauptstatt Wien vermessentlich geruckt: Vnd in vnser Keyserl. vnnd Ertzhertzogliche Burgk geschossen / zu was Intention nun solches fürgenommen worden / geben wir männiglich zu bedencken: Darzu dann noch weiter kommen / <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0382" n="331"/> vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen / inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen. 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Als haben endlich höchstgedachte Jhre May. vnd L. demnach sie vber jre trewhertzige Ermahnung / zu Besserung vnd Erkandtnuß keine Anzeig spüren können / sondern vielmehr von Tag zu Tag abnehmen müssen / daß man das entstandene Fewer auch in die incorporirte vnd andere Erblande zubringen sich bemühete / bey diesem gefährlichen Werck / ohne Gegenverfassung zuverbleiben / nit rathsamb befinden köndten / zu genugsamer Erzeigung aber jhrer Vätterlicher Neigung / vnnd daß dieselbe / die Verschonung vnschuldiger Leut vnd Vnderthanen / forters gern sehen mögen / so haben sie zu Widerbringung ruhig vnnd friedlichen Wesens / angeregtes Werck vornehmen deß H. Reichs gantz vnpartheyischen Chur. vnd Fürsten / als Interpositoribus, heimgestelt / auch lieber nichts sehen mögen / als daß dieselbe / neben Hinlegung der Waffen / ohne verzung ins Werck gerichtet werden können. Wie bereit sich aber zu solcher Interposition die Böhmische Vnderthanen angelassen / vnd was für Conditiones von jhnen gesetzt worden / solches haben die in Truck gegeben Articuli vnnd Informationes gnugsamb bewiesen. Als nun hientzwischen mehr höchstgedachte Keys. vnd Kön. May. rc. mit Todt abgangen / vnnd also / Krafft vnser Königlichen Crönung vnnd der Ständen desselben Königreichs und der incorprirten Landen Huldigung vnnd Pflicht / das Königreich Böhmen / mit dessen Zugehör / auff vns vollkommenlich gefallen / haben wir darauf nicht vnterlassen / allem ferrnern Vnheil vorzubawen / ohne einigen Verzug / alle nothwendige Vorsehung zuthun / vornemblich aber / vermög vnsers Königlichen Reverß / jnner vier Wochen die Confirmation aller Lands Privilegien / dem obersten Burggraffen einzuhändigen vns erbotten / auch darob zuseyn / damit das Königreich Böhmen widerumb in guten Friedensstand gesetzt / darinnen erhalten / auch Recht vnd Gerechtigkeit befördert / vnd männiglichen ertheilt werde / wie dann / nach dem von mehr gedachten vnsern Vnderthanen / auf solche Schreiben kein Antworterfolgt / Wir nichts desto weniger / zu Vollziehung vnsers Königlichen Reverß / die darinnen angedeutete Bestätrigung der Privilegien / wie sie von der nechst abgeleibten Keys. Mayest. auß gefertiget / vnd zwar gedoppelt nach Prag / zu handen deß ermeldten Burggraffen / wie solches in obangezogenem Reverß versehen / neben einem verschlossenen Erinnerungs-Schreiben / an die deß Herrn Ritter- vnd Burgerstands zu Prag versamblete Einwohner / bey eygnem Currier vbersendet / so auch den anwesenden auß den dreyen Ständen / ordentlich eingehändigt worden / daß wir vns hierentgegen anderst nichts / als gleichmässiger Erzeigung / wie sich Vnderthanen gegen jhrem angenommenen gekrönten König wol geziemet / versehen wolten. So haben wir doch das Widerspiel dermassen erfahren / daß nicht allein vnsere Königliche Confirmation nicht angenommen: Der vnserm Kriegsvolck anbefohlene Stillstandt außgeschlagen: Auff vnser Schreiben / in welchem an sie begehrt / etliche Personen auß jhrem Mittel / vnter vnserm Königlichen sichern Geleyd / zur Vnderrede / wie dem entstandenen Vnwesen zum besten vnnd ehisten abgeholffen werlen möchte / an vns abzuordnen / nichts geantwortet: Sondern hingegen das Auff gebott im gantzen Königreich fortgestellt: Mehr Volck gemustert: Die Mährischen Ständ gleiches falls zum Abfall bewogen: Das zur Defension / deß angeregten Marggraffthum̃s geworbene Volck zu Roß vnd Fuß auff jhre seiten gebracht: Die Statt Brinn vnversehens vberfallen: Den Lands Hauptmann vnd andere Officier / nach vbeler Tracation in Arrest genommen: Die Hauptstatt Olmütz eigenmächtig vnd mit Gewalt eingenommen: Den Stattrath daselbst abgesetzt: In der Hauptkirchen das Exercitium verändert: Geistliche Personen abgeschafft: Geistliche Güter eingezogen: Ordensleut jhre Gelübd zubrechen angereitzet: Hohe Personen / so jhre Pflicht in acht genommen / für Landsverrähter proscribirt vnd erklärt: Vnd nach dem das Fewer in Mähren wol angezündet / dasselbe auch in Oesterreich angelegt: Die Statt Laa an den Gräntzen feindlich belägert: Kurtz darnach für die Hauptstatt Wien vermessentlich geruckt: Vnd in vnser Keyserl. vnnd Ertzhertzogliche Burgk geschossen / zu was Intention nun solches fürgenommen worden / geben wir männiglich zu bedencken: Darzu dann noch weiter kommen / </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [331/0382]
vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen / inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen. Na__ dem aber / von den vermeynten Directoribus, vnd denselben anhangenden widersetzlichen / nach gemachter blutiger Verbündnuß / durch Abstürtzung der Königlichen Statthalter / den getrewen Ständen / durch solche vermessene Thätligkeit eine Forcht zumachen / daß sie jhrem bösen Vorhaben vmb so viel mehr nach setzen köndten / die andern aber / so sie auff jhre Seiten bracht / durch Mitbewillung jhnen desto kräfftiger zu verpflichten / rc. alles auff die Waffen vnd offenen Gewalt gesetzt worden / nicht allein hierdurch sich obangezogener Thathandlung halber / für aller Straff zuversichern / sondern darneben jhre trewe Mitglieder / so wol sub utraque als sub una zu vndertrucken / vnnd hernachmals im Namen der Ständ / jhre lang zuvor gefaste Intentiones durchdringen. Als haben endlich höchstgedachte Jhre May. vnd L. demnach sie vber jre trewhertzige Ermahnung / zu Besserung vnd Erkandtnuß keine Anzeig spüren können / sondern vielmehr von Tag zu Tag abnehmen müssen / daß man das entstandene Fewer auch in die incorporirte vnd andere Erblande zubringen sich bemühete / bey diesem gefährlichen Werck / ohne Gegenverfassung zuverbleiben / nit rathsamb befinden köndten / zu genugsamer Erzeigung aber jhrer Vätterlicher Neigung / vnnd daß dieselbe / die Verschonung vnschuldiger Leut vnd Vnderthanen / forters gern sehen mögen / so haben sie zu Widerbringung ruhig vnnd friedlichen Wesens / angeregtes Werck vornehmen deß H. Reichs gantz vnpartheyischen Chur. vnd Fürsten / als Interpositoribus, heimgestelt / auch lieber nichts sehen mögen / als daß dieselbe / neben Hinlegung der Waffen / ohne verzung ins Werck gerichtet werden können. Wie bereit sich aber zu solcher Interposition die Böhmische Vnderthanen angelassen / vnd was für Conditiones von jhnen gesetzt worden / solches haben die in Truck gegeben Articuli vnnd Informationes gnugsamb bewiesen. Als nun hientzwischen mehr höchstgedachte Keys. vnd Kön. May. rc. mit Todt abgangen / vnnd also / Krafft vnser Königlichen Crönung vnnd der Ständen desselben Königreichs und der incorprirten Landen Huldigung vnnd Pflicht / das Königreich Böhmen / mit dessen Zugehör / auff vns vollkommenlich gefallen / haben wir darauf nicht vnterlassen / allem ferrnern Vnheil vorzubawen / ohne einigen Verzug / alle nothwendige Vorsehung zuthun / vornemblich aber / vermög vnsers Königlichen Reverß / jnner vier Wochen die Confirmation aller Lands Privilegien / dem obersten Burggraffen einzuhändigen vns erbotten / auch darob zuseyn / damit das Königreich Böhmen widerumb in guten Friedensstand gesetzt / darinnen erhalten / auch Recht vnd Gerechtigkeit befördert / vnd männiglichen ertheilt werde / wie dann / nach dem von mehr gedachten vnsern Vnderthanen / auf solche Schreiben kein Antworterfolgt / Wir nichts desto weniger / zu Vollziehung vnsers Königlichen Reverß / die darinnen angedeutete Bestätrigung der Privilegien / wie sie von der nechst abgeleibten Keys. Mayest. auß gefertiget / vnd zwar gedoppelt nach Prag / zu handen deß ermeldten Burggraffen / wie solches in obangezogenem Reverß versehen / neben einem verschlossenen Erinnerungs-Schreiben / an die deß Herrn Ritter- vnd Burgerstands zu Prag versamblete Einwohner / bey eygnem Currier vbersendet / so auch den anwesenden auß den dreyen Ständen / ordentlich eingehändigt worden / daß wir vns hierentgegen anderst nichts / als gleichmässiger Erzeigung / wie sich Vnderthanen gegen jhrem angenommenen gekrönten König wol geziemet / versehen wolten. So haben wir doch das Widerspiel dermassen erfahren / daß nicht allein vnsere Königliche Confirmation nicht angenommen: Der vnserm Kriegsvolck anbefohlene Stillstandt außgeschlagen: Auff vnser Schreiben / in welchem an sie begehrt / etliche Personen auß jhrem Mittel / vnter vnserm Königlichen sichern Geleyd / zur Vnderrede / wie dem entstandenen Vnwesen zum besten vnnd ehisten abgeholffen werlen möchte / an vns abzuordnen / nichts geantwortet: Sondern hingegen das Auff gebott im gantzen Königreich fortgestellt: Mehr Volck gemustert: Die Mährischen Ständ gleiches falls zum Abfall bewogen: Das zur Defension / deß angeregten Marggraffthum̃s geworbene Volck zu Roß vnd Fuß auff jhre seiten gebracht: Die Statt Brinn vnversehens vberfallen: Den Lands Hauptmann vnd andere Officier / nach vbeler Tracation in Arrest genommen: Die Hauptstatt Olmütz eigenmächtig vnd mit Gewalt eingenommen: Den Stattrath daselbst abgesetzt: In der Hauptkirchen das Exercitium verändert: Geistliche Personen abgeschafft: Geistliche Güter eingezogen: Ordensleut jhre Gelübd zubrechen angereitzet: Hohe Personen / so jhre Pflicht in acht genommen / für Landsverrähter proscribirt vnd erklärt: Vnd nach dem das Fewer in Mähren wol angezündet / dasselbe auch in Oesterreich angelegt: Die Statt Laa an den Gräntzen feindlich belägert: Kurtz darnach für die Hauptstatt Wien vermessentlich geruckt: Vnd in vnser Keyserl. vnnd Ertzhertzogliche Burgk geschossen / zu was Intention nun solches fürgenommen worden / geben wir männiglich zu bedencken: Darzu dann noch weiter kommen /
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