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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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/ hat er seinen Nachtrock selber abgeleget / das Wammes geschwind auff gemacht / welches folgents von seinem Diener außgezogen worden. Darauff hat er selber ein Schlaffhauben auffgesetzet vnd vber die Augen gezogen. Darnach hat jhn der Diener zum Sandt auff dem Gerüst geführet / vnd da er nider gekniet / jhm das Hembd vber die Schultern abgezogen / darbey Barnefeldt diese Wort von sich hören ließ; Jhr liebe Bürger / ich sterbe nit als ein Landsverräther / sondern als ein guter Patriot; Wie er nun darauff sprach; HErr in deine Hände befehle ich meinen Geist / hieb jhm der Scharpffrichter dz Haupt ab.

Dieses ist also das Ende gewesen deß Advocaten in Holl-vnd West Frießlandt / welcher ein Mann war von 73. Jahren / der Alters halben etwas gebückt vnnd an einem Stab gieng / mager von Person. Sein Leichnam war mit dem Haupt vnd Kleydern in einen Sarg geleget / vnd in der Hoff-Capell begraben.

Vrtheil vber Grotium vnd Hogerbet. Es wurden auch seine vnnd deß Ledenbergs Güter confisciret; Ingleichem Grotius der Syndicus von Roterdam vnd Hogerbet zur Custodi condemnirt / darauß aber hernach jener durch ein sonderbar Stratagema entkommen / wie hierunden soll vermeldet werden. Vnd weiln allhie dieses vortrefflichen vnnd hocherleuchten Mannes Hugonis Grotii gedacht wird / haben wir nit vndienlich erachtet / sein Bildnuß dem günstigen Leser hiebey zucommuniciren / im vbrigen von wegen dieser seiner Verhafftung auff Mercurium Gallicum, vnd seine publicirte vnd cum priuilegio Regis Galliarum in Truck verfertigte Apologiam beziehende.

Außschreiben der General Staden warumm sie den Johann von Olden Barnefeld hinrichten lassen. Hierauff haben die General Staden die Vrsachen solchs jhres Procedirens zu männiglichs Nachrichtung in offenen Truck auß gehen lassen / dieses Inhalts;

Nach dem Johann von Olden Barnefeld / gewesener Advocat deß Lands Holland vnd West-Frießlandt / denen von den General Staden verordneten Commissarien vnd Richtern bekandt / solches sich auch hernach selbst befunden hatte / daß / vnangesehen jederman zum höchsten verbotten / die Verbündnuß vnd Fundamental Gesetze / auf welche die Regierung der vereinigten Niderlanden gegründet / dieselbe auch dardurch bißhero wider allen Gewalt / vnd List jhrer Feinde beschützet weren / zubrechen vnd vmbzustossen / er Gefangenner gleichwol sich vnterstanden habe / den Stand der Religion zubetrüben. Zu welchem Ende er schädliche Reden für sich selbs behaupten wollen / vnd andern eingeschärpfft vnd durch seine Anhänger einschärpffen lassen / daß ein jedwedere Provintz Macht habe in Religions Sachen jhres eygenen Gefallens zu disponiren / vnd daß die andere Provintz solches nichts angehe.

Daß er Gefangener ohne Befehl / in seinem Hauß / im Nahmen der Landschafften Holland / Vtrecht vnd Ober Issel sämptlich eine Protestation entworffen vnd gestellet / in welcher sie gleichsamb Bundschuchsweiß / wider allen Gebrauch in Versamblung der Staden / protestirten / daß die jenige / so von den Provintzen zu Beförderung deß National Synodi abgeordnet waren / grosses Vnheyl vervrsachen würden.

Daß er / vngeachtet aller / an jhn gethanen Warnungen / sich allem dem jenigen / darmit der Landen Wolstand wider zu recht köndte gebracht werden / widersetzet habe.

Daß er auch / zu Beförderung seines Fürhabens / etliche der mächtigsten Potentaten / mit vngebührlichen Practicken hinders Liecht geführet / vnd dieselbe hinder das Liecht zuführen / der General Staden Ambassadoren mit vnwarhafftigen Mitteln vnterrichtet hab. Daß er auch an den beym König in Groß Britannien / gemelter General Staden residirenden Ambassador geschrieben / daß wofern im Namen hochgedachter May. wegen Religionssachen solte geschrieben werden / solches an die Staden von Holland absonderlich geschehen solt: Daß er aber nichts schreiben lassen solt / ehe vnd bevoren er jhm desselben Copey zugeschickt / vnd sein Meynung deßwegen vernommen hette / oder daß man die Brieff jhm / Gefangenen / dieselbe zu Dienst zu vberlieffern / schicken solt / in welchen er der Regierung der Landen sich angemasset.

Daß er Gefangener im Namen der Staden von Holland vnd West Frießland an den König in Franckreich geschrieben / daß die General Staden in Außschreibung deß Nationals Synodi den Namen der General Staden mißbrauchten / vnd Jhr May. niemand seiner Vnterthanen zuvor wölle kommen lassen / sondern vielmehr denen von Holland wider die andere beystehen. Daß er Gefangener mit falscher Practicken von Kön. May. in Groß Britannien erlanget hab etliche Schreiben zu Beförderung seines Fürhabens streckend / die er Gefangener zuvor selbst eingestellt / vnnd an vorgemelt Ambassador geschicket / darnach den General Staden gelieffert habe / doch verschwiegen was gestalt er dieselbe erlangt hette: Inmittelst aber an gedachten Ambassador geschrieben / daß er desselben bey der Staden Gesandten kein Meldung thun solt. Daß er Gefangener darnach auch durch obgenanten Ambassador sich vnterstanden hab / dergleichen Brieffe zuerlangen / vnd weil solches nit geschehen können / habe er den König gelästert / als daß er in diesen Landen deß entstandenen Vnheils vrsach seyn solte.

Daß er Gefangener / den Stand der Kirchen in Verwirrung zubringen / sich vnterstanden / deßwegen mit seinen Instrumenten sonderbare Conventiculen vnd Versamblungen gehalten / in welchen er Gefangener vnd seine Anhänger berathschlagt / wie sie zu jren Fürhaben gelangen möchten. Zu welchem End / er / gemelte seine Anhänger hab zusammen kommen lassen / vnd also mit vereinbarten Stimmen / wider den Danck vnd Willen / der ansehnlichen Glieder deß Lands Holland / geschlossen das jenige so sie gut dauchte: Daß er Gefangener niemahls dahin getrachtet hab / wie die scharpffe Placaten vnd Edicten / wider die Religions Verwandten darinnen die Vbung der wahren Religion gäntzlich abgeschnitten vnd verbotten war / möchten abgeschäfft werden / sondern hab

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/ hat er seinen Nachtrock selber abgeleget / das Wammes geschwind auff gemacht / welches folgents von seinem Diener außgezogen worden. Darauff hat er selber ein Schlaffhauben auffgesetzet vnd vber die Augen gezogen. Darnach hat jhn der Diener zum Sandt auff dem Gerüst geführet / vnd da er nider gekniet / jhm das Hembd vber die Schultern abgezogen / darbey Barnefeldt diese Wort von sich hören ließ; Jhr liebe Bürger / ich sterbe nit als ein Landsverräther / sondern als ein guter Patriot; Wie er nun darauff sprach; HErr in deine Hände befehle ich meinen Geist / hieb jhm der Scharpffrichter dz Haupt ab.

Dieses ist also das Ende gewesen deß Advocaten in Holl-vnd West Frießlandt / welcher ein Mann war von 73. Jahren / der Alters halben etwas gebückt vnnd an einem Stab gieng / mager von Person. Sein Leichnam war mit dem Haupt vnd Kleydern in einen Sarg geleget / vnd in der Hoff-Capell begraben.

Vrtheil vber Grotium vnd Hogerbet. Es wurden auch seine vnnd deß Ledenbergs Güter confisciret; Ingleichem Grotius der Syndicus von Roterdam vnd Hogerbet zur Custodi condemnirt / darauß aber hernach jener durch ein sonderbar Stratagema entkommen / wie hierunden soll vermeldet werden. Vnd weiln allhie dieses vortrefflichen vnnd hocherleuchten Mannes Hugonis Grotii gedacht wird / haben wir nit vndienlich erachtet / sein Bildnuß dem günstigen Leser hiebey zucommuniciren / im vbrigen von wegen dieser seiner Verhafftung auff Mercurium Gallicum, vnd seine publicirte vnd cum priuilegio Regis Galliarum in Truck verfertigte Apologiam beziehende.

Außschreiben der General Staden warum̃ sie den Johann von Oldẽ Barnefeld hinrichten lassen. Hierauff haben die General Staden die Vrsachen solchs jhres Procedirens zu männiglichs Nachrichtung in offenen Truck auß gehen lassen / dieses Inhalts;

Nach dem Johann von Olden Barnefeld / gewesener Advocat deß Lands Holland vnd West-Frießlandt / denen von den General Staden verordneten Com̃issarien vnd Richtern bekandt / solches sich auch hernach selbst befunden hatte / daß / vnangesehen jederman zum höchsten verbotten / die Verbündnuß vnd Fundamental Gesetze / auf welche die Regierung der vereinigten Niderlanden gegründet / dieselbe auch dardurch bißhero wider allen Gewalt / vnd List jhrer Feinde beschützet weren / zubrechen vnd vmbzustossen / er Gefangẽner gleichwol sich vnterstandẽ habe / den Stand der Religion zubetrüben. Zu welchem Ende er schädliche Reden für sich selbs behaupten wollen / vnd andern eingeschärpfft vnd durch seine Anhänger einschärpffen lassen / daß ein jedwedere Provintz Macht habe in Religions Sachen jhres eygenen Gefallens zu disponiren / vnd daß die andere Provintz solches nichts angehe.

Daß er Gefangener ohne Befehl / in seinem Hauß / im Nahmen der Landschafften Holland / Vtrecht vnd Ober Issel sämptlich eine Protestation entworffen vnd gestellet / in welcher sie gleichsamb Bundschuchsweiß / wider allen Gebrauch in Versamblung der Staden / protestirten / daß die jenige / so von den Provintzen zu Beförderung deß National Synodi abgeordnet waren / grosses Vnheyl vervrsachen würden.

Daß er / vngeachtet aller / an jhn gethanen Warnungen / sich allem dem jenigen / darmit der Landen Wolstand wider zu recht köndte gebracht werden / widersetzet habe.

Daß er auch / zu Beförderung seines Fürhabens / etliche der mächtigsten Potentaten / mit vngebührlichen Practicken hinders Liecht geführet / vnd dieselbe hinder das Liecht zuführen / der General Staden Ambassadoren mit vnwarhafftigen Mitteln vnterrichtet hab. Daß er auch an den beym König in Groß Britannien / gemelter General Staden residirenden Ambassador geschrieben / daß wofern im Namen hochgedachter May. wegen Religionssachen solte geschrieben werden / solches an die Staden von Holland absonderlich geschehen solt: Daß er aber nichts schreiben lassen solt / ehe vnd bevoren er jhm desselben Copey zugeschickt / vnd sein Meynung deßwegen vernom̃en hette / oder daß man die Brieff jhm / Gefangenen / dieselbe zu Dienst zu vberlieffern / schicken solt / in welchẽ er der Regierũg der Landẽ sich angemasset.

Daß er Gefangener im Namen der Staden von Holland vnd West Frießland an den König in Franckreich geschrieben / daß die General Staden in Außschreibung deß Nationals Synodi den Namen der General Staden mißbrauchten / vnd Jhr May. niemand seiner Vnterthanen zuvor wölle kommen lassen / sondern vielmehr denen von Holland wider die andere beystehen. Daß er Gefangener mit falscher Practicken von Kön. May. in Groß Britannien erlanget hab etliche Schreiben zu Beförderung seines Fürhabens streckend / die er Gefangener zuvor selbst eingestellt / vnnd an vorgemelt Ambassador geschicket / darnach dẽ General Staden gelieffert habe / doch verschwiegen was gestalt er dieselbe erlangt hette: Inmittelst aber an gedachten Ambassador geschrieben / daß er desselben bey der Staden Gesandten kein Meldung thun solt. Daß er Gefangener darnach auch durch obgenanten Ambassador sich vnterstanden hab / dergleichen Brieffe zuerlangen / vnd weil solches nit geschehen können / habe er den König gelästert / als daß er in diesen Landẽ deß entstandenẽ Vnheils vrsach seyn solte.

Daß er Gefangener / den Stand der Kirchen in Verwirrung zubringẽ / sich vnterstanden / deßwegen mit seinen Instrumenten sonderbare Conventiculen vnd Versamblungen gehaltẽ / in welchen er Gefangener vnd seine Anhänger berathschlagt / wie sie zu jrẽ Fürhaben gelangẽ möchten. Zu welchem End / er / gemelte seine Anhänger hab zusammen kom̃en lassen / vnd also mit vereinbarten Stimmen / wider den Danck vnd Willen / der ansehnlichẽ Glieder deß Lands Holland / geschlossen das jenige so sie gut dauchte: Daß er Gefangener niemahls dahin getrachtet hab / wie die scharpffe Placaten vnd Edicten / wider die Religions Verwandten darinnẽ die Vbung der wahren Religion gäntzlich abgeschnitten vnd verbotten war / möchtẽ abgeschäfft werden / sondern hab

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          <p>/ hat er seinen Nachtrock selber abgeleget / das Wammes geschwind auff gemacht /                      welches folgents von seinem Diener außgezogen worden. Darauff hat er selber ein                      Schlaffhauben auffgesetzet vnd vber die Augen gezogen. Darnach hat jhn der                      Diener zum Sandt auff dem Gerüst geführet / vnd da er nider gekniet / jhm das                      Hembd vber die Schultern abgezogen / darbey Barnefeldt diese Wort von sich hören                      ließ; Jhr liebe Bürger / ich sterbe nit als ein Landsverräther / sondern als ein                      guter Patriot; Wie er nun darauff sprach; HErr in deine Hände befehle ich meinen                      Geist / hieb jhm der Scharpffrichter dz Haupt ab.</p>
          <p>Dieses ist also das Ende gewesen deß Advocaten in Holl-vnd West Frießlandt /                      welcher ein Mann war von 73. Jahren / der Alters halben etwas gebückt vnnd an                      einem Stab gieng / mager von Person. Sein Leichnam war mit dem Haupt vnd                      Kleydern in einen Sarg geleget / vnd in der Hoff-Capell begraben.</p>
          <p><note place="left">Vrtheil vber Grotium vnd Hogerbet.</note> Es wurden                      auch seine vnnd deß Ledenbergs Güter confisciret; Ingleichem Grotius der                      Syndicus von Roterdam vnd Hogerbet zur Custodi condemnirt / darauß aber hernach                      jener durch ein sonderbar Stratagema entkommen / wie hierunden soll vermeldet                      werden. Vnd weiln allhie dieses vortrefflichen vnnd hocherleuchten Mannes                      Hugonis Grotii gedacht wird / haben wir nit vndienlich erachtet / sein Bildnuß                      dem günstigen Leser hiebey zucommuniciren / im vbrigen von wegen dieser seiner                      Verhafftung auff Mercurium Gallicum, vnd seine publicirte vnd cum priuilegio                      Regis Galliarum in Truck verfertigte Apologiam beziehende.</p>
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          <p>Nach dem Johann von Olden Barnefeld / gewesener Advocat deß Lands Holland vnd                      West-Frießlandt / denen von den General Staden verordneten Com&#x0303;issarien vnd Richtern bekandt / solches sich auch hernach selbst befunden                      hatte / daß / vnangesehen jederman zum höchsten verbotten / die Verbündnuß vnd                      Fundamental Gesetze / auf welche die Regierung der vereinigten Niderlanden                      gegründet / dieselbe auch dardurch bißhero wider allen Gewalt / vnd List jhrer                      Feinde beschützet weren / zubrechen vnd vmbzustossen / er Gefange&#x0303;ner gleichwol                      sich vnterstande&#x0303; habe / den Stand der Religion zubetrüben. Zu welchem Ende er                      schädliche Reden für sich selbs behaupten wollen / vnd andern eingeschärpfft vnd                      durch seine Anhänger einschärpffen lassen / daß ein jedwedere Provintz Macht                      habe in Religions Sachen jhres eygenen Gefallens zu disponiren / vnd daß die                      andere Provintz solches nichts angehe.</p>
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          <p>Daß er auch / zu Beförderung seines Fürhabens / etliche der mächtigsten                      Potentaten / mit vngebührlichen Practicken hinders Liecht geführet / vnd                      dieselbe hinder das Liecht zuführen / der General Staden Ambassadoren mit                      vnwarhafftigen Mitteln vnterrichtet hab. Daß er auch an den beym König in Groß                      Britannien / gemelter General Staden residirenden Ambassador geschrieben / daß                      wofern im Namen hochgedachter May. wegen Religionssachen solte geschrieben                      werden / solches an die Staden von Holland absonderlich geschehen solt: Daß er                      aber nichts schreiben lassen solt / ehe vnd bevoren er jhm desselben Copey                      zugeschickt / vnd sein Meynung deßwegen vernom&#x0303;en hette / oder daß                      man die Brieff jhm / Gefangenen / dieselbe zu Dienst zu vberlieffern / schicken                      solt / in welche&#x0303; er der Regieru&#x0303;g der Lande&#x0303; sich                      angemasset.</p>
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[314/0365] richtet / hat er seinen Nachtrock selber abgeleget / das Wammes geschwind auff gemacht / welches folgents von seinem Diener außgezogen worden. Darauff hat er selber ein Schlaffhauben auffgesetzet vnd vber die Augen gezogen. Darnach hat jhn der Diener zum Sandt auff dem Gerüst geführet / vnd da er nider gekniet / jhm das Hembd vber die Schultern abgezogen / darbey Barnefeldt diese Wort von sich hören ließ; Jhr liebe Bürger / ich sterbe nit als ein Landsverräther / sondern als ein guter Patriot; Wie er nun darauff sprach; HErr in deine Hände befehle ich meinen Geist / hieb jhm der Scharpffrichter dz Haupt ab. Dieses ist also das Ende gewesen deß Advocaten in Holl-vnd West Frießlandt / welcher ein Mann war von 73. Jahren / der Alters halben etwas gebückt vnnd an einem Stab gieng / mager von Person. Sein Leichnam war mit dem Haupt vnd Kleydern in einen Sarg geleget / vnd in der Hoff-Capell begraben. Es wurden auch seine vnnd deß Ledenbergs Güter confisciret; Ingleichem Grotius der Syndicus von Roterdam vnd Hogerbet zur Custodi condemnirt / darauß aber hernach jener durch ein sonderbar Stratagema entkommen / wie hierunden soll vermeldet werden. Vnd weiln allhie dieses vortrefflichen vnnd hocherleuchten Mannes Hugonis Grotii gedacht wird / haben wir nit vndienlich erachtet / sein Bildnuß dem günstigen Leser hiebey zucommuniciren / im vbrigen von wegen dieser seiner Verhafftung auff Mercurium Gallicum, vnd seine publicirte vnd cum priuilegio Regis Galliarum in Truck verfertigte Apologiam beziehende. Vrtheil vber Grotium vnd Hogerbet. Hierauff haben die General Staden die Vrsachen solchs jhres Procedirens zu männiglichs Nachrichtung in offenen Truck auß gehen lassen / dieses Inhalts; Außschreiben der General Staden warum̃ sie den Johann von Oldẽ Barnefeld hinrichten lassen. Nach dem Johann von Olden Barnefeld / gewesener Advocat deß Lands Holland vnd West-Frießlandt / denen von den General Staden verordneten Com̃issarien vnd Richtern bekandt / solches sich auch hernach selbst befunden hatte / daß / vnangesehen jederman zum höchsten verbotten / die Verbündnuß vnd Fundamental Gesetze / auf welche die Regierung der vereinigten Niderlanden gegründet / dieselbe auch dardurch bißhero wider allen Gewalt / vnd List jhrer Feinde beschützet weren / zubrechen vnd vmbzustossen / er Gefangẽner gleichwol sich vnterstandẽ habe / den Stand der Religion zubetrüben. Zu welchem Ende er schädliche Reden für sich selbs behaupten wollen / vnd andern eingeschärpfft vnd durch seine Anhänger einschärpffen lassen / daß ein jedwedere Provintz Macht habe in Religions Sachen jhres eygenen Gefallens zu disponiren / vnd daß die andere Provintz solches nichts angehe. Daß er Gefangener ohne Befehl / in seinem Hauß / im Nahmen der Landschafften Holland / Vtrecht vnd Ober Issel sämptlich eine Protestation entworffen vnd gestellet / in welcher sie gleichsamb Bundschuchsweiß / wider allen Gebrauch in Versamblung der Staden / protestirten / daß die jenige / so von den Provintzen zu Beförderung deß National Synodi abgeordnet waren / grosses Vnheyl vervrsachen würden. Daß er / vngeachtet aller / an jhn gethanen Warnungen / sich allem dem jenigen / darmit der Landen Wolstand wider zu recht köndte gebracht werden / widersetzet habe. Daß er auch / zu Beförderung seines Fürhabens / etliche der mächtigsten Potentaten / mit vngebührlichen Practicken hinders Liecht geführet / vnd dieselbe hinder das Liecht zuführen / der General Staden Ambassadoren mit vnwarhafftigen Mitteln vnterrichtet hab. Daß er auch an den beym König in Groß Britannien / gemelter General Staden residirenden Ambassador geschrieben / daß wofern im Namen hochgedachter May. wegen Religionssachen solte geschrieben werden / solches an die Staden von Holland absonderlich geschehen solt: Daß er aber nichts schreiben lassen solt / ehe vnd bevoren er jhm desselben Copey zugeschickt / vnd sein Meynung deßwegen vernom̃en hette / oder daß man die Brieff jhm / Gefangenen / dieselbe zu Dienst zu vberlieffern / schicken solt / in welchẽ er der Regierũg der Landẽ sich angemasset. Daß er Gefangener im Namen der Staden von Holland vnd West Frießland an den König in Franckreich geschrieben / daß die General Staden in Außschreibung deß Nationals Synodi den Namen der General Staden mißbrauchten / vnd Jhr May. niemand seiner Vnterthanen zuvor wölle kommen lassen / sondern vielmehr denen von Holland wider die andere beystehen. Daß er Gefangener mit falscher Practicken von Kön. May. in Groß Britannien erlanget hab etliche Schreiben zu Beförderung seines Fürhabens streckend / die er Gefangener zuvor selbst eingestellt / vnnd an vorgemelt Ambassador geschicket / darnach dẽ General Staden gelieffert habe / doch verschwiegen was gestalt er dieselbe erlangt hette: Inmittelst aber an gedachten Ambassador geschrieben / daß er desselben bey der Staden Gesandten kein Meldung thun solt. Daß er Gefangener darnach auch durch obgenanten Ambassador sich vnterstanden hab / dergleichen Brieffe zuerlangen / vnd weil solches nit geschehen können / habe er den König gelästert / als daß er in diesen Landẽ deß entstandenẽ Vnheils vrsach seyn solte. Daß er Gefangener / den Stand der Kirchen in Verwirrung zubringẽ / sich vnterstanden / deßwegen mit seinen Instrumenten sonderbare Conventiculen vnd Versamblungen gehaltẽ / in welchen er Gefangener vnd seine Anhänger berathschlagt / wie sie zu jrẽ Fürhaben gelangẽ möchten. Zu welchem End / er / gemelte seine Anhänger hab zusammen kom̃en lassen / vnd also mit vereinbarten Stimmen / wider den Danck vnd Willen / der ansehnlichẽ Glieder deß Lands Holland / geschlossen das jenige so sie gut dauchte: Daß er Gefangener niemahls dahin getrachtet hab / wie die scharpffe Placaten vnd Edicten / wider die Religions Verwandten darinnẽ die Vbung der wahren Religion gäntzlich abgeschnitten vnd verbotten war / möchtẽ abgeschäfft werden / sondern hab

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/365>, abgerufen am 16.06.2024.