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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Wintermonat von Bethlehemb Gabor vnd den Vngarischen Ständen Gesandte zu Prag ankommen / die haben jhre Commission schrifftlich in folgenden Puncten vbergeben.

Vngarn vnd Siebenbürgen begehre[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] sich mit Böhmen vnd den incorporirten Landen in eine Verbündnuß einzulassen. Erstlich / daß zwischen Vngarn vnnd Siebenbürgen mit vnnd neben jhrem Fürsten Gabriel / mit Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern ein ewige Verbündnuß geschlossen werde / dergestalt / daß diese Länder für jhr Heyl vnnd Wolfahrt / Leib vnnd Leben / Haab vnnd Gut mit einander / auch eins für das ander auffsetzen solten.

Zum andern: Kein Landt solte Macht haben / ohne deß andern Wissen vnnd Willen Frieden zu machen / oder Krieg anzufangen / vornemblich aber solte mit dem Hauß Oesterreich mit nichten Frieden gemacht werden / zu Schaden deß andern Theils: Wolte aber ein Theil mit andern Königen / Försten vnnd Ständen eine Confoederation auffrichten / so solte solches jederzeit mit deß andern Theils Wissen geschehen.

Zum dritten: Der wider das Hauß Oesterreich solte mit gemeinem Zuthun der Länder außgeführet werden.

Zum vierdten: Weil jhr Fürst auff der Böhmen Ansuchen sich auff gemacht / vnnd mit Auffwendung grosser Vnkosten herauß gezogen / als begehre er zur Recompens vnd Hülff 100000. Reichsthaler.

Zum fünfften: Der Fried / so das Hauß Oesterreich mit dem Türcken auff zwantzig Jahr geschlossen / köndte jetzo durch niemandt / als deß Bethlens Assecuration erhalten werden / damit aber solche Tractation bey dem Türcken kein gefährlichen Argwohn gewinne / were hoch von Nöthen / daß neben den Vngarischen Ständen auch der Böhmischen vnnd incorporirten Länder Abgesandten sich nach der Ottomannischen Porten zum Türckischen Keyser begeben / vnnd dieses Friedens halber ferrner tractierten: Er Bethlehem erböthe sich / wann er der Böhmen Meynung vernommen / die Mühe / wie sie hineyn kommen / selbsten auff sich zu nehmen / hoffentlich der gantzen Christenheit Bestes darinn zu befördern.

Zum sechsten: Vnnd weil vor diesem als das Königreich Böhmen vnnd Vngarn von einem König / sonderlich auß dem Hauß Oesterreich regieret worden / were offenbar / daß man auß diesen Ländern das Vngerlandt mit allerhand Proviandt / Gelt vnnd anderen Notthurfften versehen / so aber anjetzo vnder vnderschiedlichem Regiment / wann dergleichen Hülff entzogen werden solten / nicht allein dem Vngerland / sondern der gantzen Christenheit zu mercklichem Nachtheil gerathen solte / als begehre er zu Erhaltung der Vngarischen Grentz / daß die Böheimische Ständ vnnd incorporirten Länder 300000. Gülden contribuiren vnnd hergeben wolten.

Zum siebenden: Sonderlich aber were jhm wol bewust / daß Vngarn nach so viel außgestandenen Kriegen sehr außgesauget / also daß das Land dem Türcken nicht köndte Widerstandt thun; viel weniger den Königlichen Hoff regio splendore außhalten / als begehre er / wann mit zusammengesetzter Hülff vnnd Macht das Hauß Oesterreich von den Erbländern (so er Bethlehem zu Gott hoffete) vertrieben würde / solche deß Hauses Oesterreich Patrimonia als beyde Oesterreich / Steyer / Kärndten vnd Crain / dem Vngerlandt heimfallen solten.

Zum achten: Were auch bewust die Schwägerschafft zwischen Keyser Ferdinand vnnd dem König in Polen; wann nun auß Polen dißfalls wider jhne / Bethlen / etwas feindseliges solte vorgenommen werden / daß man verbunden seyn solte / sonderlich auß Schlesien vnnd anders woher den Polen auch neben jhme sich zu widersetzen.

Zum neundten: In diesem Puncten solte sich der Böheimische König auch obligat machen.

Zum zehenden: Damit nun er Bethlehem aller dieser Puncten vnd deroselben Haltung desto besser versichert seyn möchte / begehrte er / daß die samentliche Stände literas assecurationales sub fide illorum darüber auffrichten / vnnd Jhrer Durchl. alsbald vberschickten solten: mit Vermelden / daß alsdann die Stände nicht zu zweiffeln hetten / Jhre Durchleucht. würde sich in Defendirung deß Vatterlands vnd diesen Sachen also erzeygen / daß sie genugsamd content seyn solten.

Der Böhmen Antwort auff deß Bethlehems vnd der Vngarischen Ständ Abgesandten Vortrag. Weil nun damahls als diese Gesandten zu Prag ankommen / König Friederich auß Böheimb abwesend vnnd auff den Correspondentz-Tag nach Nürnberg verreyset gewesen / haben die Böhmische Ständ in dieser Sachen für sich selbs nichts schliessen wollen / sondern die Abgesandten mit einem Schreiben abgefertiget / dieses Innhalts:

Es were jhnen gar lieb vnnd angenehm / daß Bethlehem / vnd die Vngarische Stände der vralten Confoederation ingedenck jhnen mit Hölff beyzuspringen willig vnd geneigt weren: Sie solten sich zu jhnen versehen / daß sie hinwider solches mit danckbarem Gemüth jederzeit erkennen / vnnd in zufallender Noth vermög jhrer Pacten jhnen gleichfalls zu erscheinen vrbietig weren.

Daß sie auff deß Fürsten vnd der Stände begehren nicht antworten könten / were die Vrsach / weil sie / in dem sie wider ein gewisses Haupt vnnd König bekommen / ohne denselben nichts schliessen köndten: Zu dem so müsten der incorporirten Länder Abgesandte solches auch zuvor jren Principalen anzeygen.

So baldt nun jhr König widerkommen würde / wolten sie vber dieser Sachen rathschlagen / vnd was beschlossen würde / durch jhre Abgesandte nacher Preßburg jhnen zu wissen machen / bit-

Wintermonat von Bethlehemb Gabor vnd den Vngarischen Ständen Gesandte zu Prag ankommen / die haben jhre Commission schrifftlich in folgenden Puncten vbergeben.

Vngarn vnd Siebenbürgen begehre[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] sich mit Böhmen vnd den incorporirten Landen in eine Verbündnuß einzulassen. Erstlich / daß zwischen Vngarn vnnd Siebenbürgen mit vnnd neben jhrem Fürsten Gabriel / mit Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern ein ewige Verbündnuß geschlossen werde / dergestalt / daß diese Länder für jhr Heyl vnnd Wolfahrt / Leib vnnd Leben / Haab vnnd Gut mit einander / auch eins für das ander auffsetzen solten.

Zum andern: Kein Landt solte Macht haben / ohne deß andern Wissen vnnd Willen Frieden zu machen / oder Krieg anzufangen / vornemblich aber solte mit dem Hauß Oesterreich mit nichten Frieden gemacht werden / zu Schaden deß andern Theils: Wolte aber ein Theil mit andern Königen / Försten vnnd Ständen eine Confoederation auffrichten / so solte solches jederzeit mit deß andern Theils Wissen geschehen.

Zum dritten: Der wider das Hauß Oesterreich solte mit gemeinem Zuthun der Länder außgeführet werden.

Zum vierdten: Weil jhr Fürst auff der Böhmen Ansuchen sich auff gemacht / vnnd mit Auffwendung grosser Vnkosten herauß gezogen / als begehre er zur Recompens vnd Hülff 100000. Reichsthaler.

Zum fünfften: Der Fried / so das Hauß Oesterreich mit dem Türcken auff zwantzig Jahr geschlossen / köndte jetzo durch niemandt / als deß Bethlens Assecuration erhalten werden / damit aber solche Tractation bey dem Türcken kein gefährlichen Argwohn gewinne / were hoch von Nöthen / daß neben den Vngarischen Ständen auch der Böhmischen vnnd incorporirten Länder Abgesandten sich nach der Ottomannischen Porten zum Türckischen Keyser begeben / vnnd dieses Friedens halber ferrner tractierten: Er Bethlehem erböthe sich / wann er der Böhmen Meynung vernommen / die Mühe / wie sie hineyn kommen / selbsten auff sich zu nehmen / hoffentlich der gantzen Christenheit Bestes darinn zu befördern.

Zum sechsten: Vnnd weil vor diesem als das Königreich Böhmen vnnd Vngarn von einem König / sonderlich auß dem Hauß Oesterreich regieret worden / were offenbar / daß man auß diesen Ländern das Vngerlandt mit allerhand Proviandt / Gelt vnnd anderen Notthurfften versehen / so aber anjetzo vnder vnderschiedlichem Regiment / wann dergleichen Hülff entzogen werden solten / nicht allein dem Vngerland / sondern der gantzen Christenheit zu mercklichem Nachtheil gerathen solte / als begehre er zu Erhaltung der Vngarischen Grentz / daß die Böheimische Ständ vnnd incorporirten Länder 300000. Gülden contribuiren vnnd hergeben wolten.

Zum siebenden: Sonderlich aber were jhm wol bewust / daß Vngarn nach so viel außgestandenen Kriegen sehr außgesauget / also daß das Land dem Türcken nicht köndte Widerstandt thun; viel weniger den Königlichen Hoff regio splendore außhalten / als begehre er / wann mit zusammengesetzter Hülff vnnd Macht das Hauß Oesterreich von den Erbländern (so er Bethlehem zu Gott hoffete) vertrieben würde / solche deß Hauses Oesterreich Patrimonia als beyde Oesterreich / Steyer / Kärndten vnd Crain / dem Vngerlandt heimfallen solten.

Zum achten: Were auch bewust die Schwägerschafft zwischen Keyser Ferdinand vnnd dem König in Polen; wann nun auß Polen dißfalls wider jhne / Bethlen / etwas feindseliges solte vorgenommen werden / daß man verbunden seyn solte / sonderlich auß Schlesien vnnd anders woher den Polen auch neben jhme sich zu widersetzen.

Zum neundten: In diesem Puncten solte sich der Böheimische König auch obligat machen.

Zum zehenden: Damit nun er Bethlehem aller dieser Puncten vnd deroselben Haltung desto besser versichert seyn möchte / begehrte er / daß die samentliche Stände literas assecurationales sub fide illorum darüber auffrichten / vnnd Jhrer Durchl. alsbald vberschickten solten: mit Vermelden / daß alsdann die Stände nicht zu zweiffeln hetten / Jhre Durchleucht. würde sich in Defendirung deß Vatterlands vnd diesen Sachen also erzeygen / daß sie genugsamd content seyn solten.

Der Böhmen Antwort auff deß Bethlehems vnd der Vngarischen Ständ Abgesandten Vortrag. Weil nun damahls als diese Gesandten zu Prag ankommen / König Friederich auß Böheimb abwesend vnnd auff den Correspondentz-Tag nach Nürnberg verreyset gewesen / haben die Böhmische Ständ in dieser Sachen für sich selbs nichts schliessen wollen / sondern die Abgesandten mit einem Schreiben abgefertiget / dieses Innhalts:

Es were jhnen gar lieb vnnd angenehm / daß Bethlehem / vnd die Vngarische Stände der vralten Confoederation ingedenck jhnen mit Hölff beyzuspringen willig vnd geneigt weren: Sie solten sich zu jhnen versehen / daß sie hinwider solches mit danckbarem Gemüth jederzeit erkennen / vnnd in zufallender Noth vermög jhrer Pacten jhnen gleichfalls zu erscheinen vrbietig weren.

Daß sie auff deß Fürsten vnd der Stände begehren nicht antworten könten / were die Vrsach / weil sie / in dem sie wider ein gewisses Haupt vnnd König bekommen / ohne denselben nichts schliessen köndten: Zu dem so müsten der incorporirten Länder Abgesandte solches auch zuvor jren Principalen anzeygen.

So baldt nun jhr König widerkommen würde / wolten sie vber dieser Sachen rathschlagen / vnd was beschlossen würde / durch jhre Abgesandte nacher Preßburg jhnen zu wissen machen / bit-

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          <p>Es were jhnen gar lieb vnnd angenehm / daß Bethlehem / vnd die Vngarische Stände                      der vralten Confoederation ingedenck jhnen mit Hölff beyzuspringen willig vnd                      geneigt weren: Sie solten sich zu jhnen versehen / daß sie hinwider solches mit                      danckbarem Gemüth jederzeit erkennen / vnnd in zufallender Noth vermög jhrer                      Pacten jhnen gleichfalls zu erscheinen vrbietig weren.</p>
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[305/0356] Wintermonat von Bethlehemb Gabor vnd den Vngarischen Ständen Gesandte zu Prag ankommen / die haben jhre Commission schrifftlich in folgenden Puncten vbergeben. Erstlich / daß zwischen Vngarn vnnd Siebenbürgen mit vnnd neben jhrem Fürsten Gabriel / mit Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern ein ewige Verbündnuß geschlossen werde / dergestalt / daß diese Länder für jhr Heyl vnnd Wolfahrt / Leib vnnd Leben / Haab vnnd Gut mit einander / auch eins für das ander auffsetzen solten. Vngarn vnd Siebenbürgen begehre_ sich mit Böhmen vnd den incorporirten Landen in eine Verbündnuß einzulassen. Zum andern: Kein Landt solte Macht haben / ohne deß andern Wissen vnnd Willen Frieden zu machen / oder Krieg anzufangen / vornemblich aber solte mit dem Hauß Oesterreich mit nichten Frieden gemacht werden / zu Schaden deß andern Theils: Wolte aber ein Theil mit andern Königen / Försten vnnd Ständen eine Confoederation auffrichten / so solte solches jederzeit mit deß andern Theils Wissen geschehen. Zum dritten: Der wider das Hauß Oesterreich solte mit gemeinem Zuthun der Länder außgeführet werden. Zum vierdten: Weil jhr Fürst auff der Böhmen Ansuchen sich auff gemacht / vnnd mit Auffwendung grosser Vnkosten herauß gezogen / als begehre er zur Recompens vnd Hülff 100000. Reichsthaler. Zum fünfften: Der Fried / so das Hauß Oesterreich mit dem Türcken auff zwantzig Jahr geschlossen / köndte jetzo durch niemandt / als deß Bethlens Assecuration erhalten werden / damit aber solche Tractation bey dem Türcken kein gefährlichen Argwohn gewinne / were hoch von Nöthen / daß neben den Vngarischen Ständen auch der Böhmischen vnnd incorporirten Länder Abgesandten sich nach der Ottomannischen Porten zum Türckischen Keyser begeben / vnnd dieses Friedens halber ferrner tractierten: Er Bethlehem erböthe sich / wann er der Böhmen Meynung vernommen / die Mühe / wie sie hineyn kommen / selbsten auff sich zu nehmen / hoffentlich der gantzen Christenheit Bestes darinn zu befördern. Zum sechsten: Vnnd weil vor diesem als das Königreich Böhmen vnnd Vngarn von einem König / sonderlich auß dem Hauß Oesterreich regieret worden / were offenbar / daß man auß diesen Ländern das Vngerlandt mit allerhand Proviandt / Gelt vnnd anderen Notthurfften versehen / so aber anjetzo vnder vnderschiedlichem Regiment / wann dergleichen Hülff entzogen werden solten / nicht allein dem Vngerland / sondern der gantzen Christenheit zu mercklichem Nachtheil gerathen solte / als begehre er zu Erhaltung der Vngarischen Grentz / daß die Böheimische Ständ vnnd incorporirten Länder 300000. Gülden contribuiren vnnd hergeben wolten. Zum siebenden: Sonderlich aber were jhm wol bewust / daß Vngarn nach so viel außgestandenen Kriegen sehr außgesauget / also daß das Land dem Türcken nicht köndte Widerstandt thun; viel weniger den Königlichen Hoff regio splendore außhalten / als begehre er / wann mit zusammengesetzter Hülff vnnd Macht das Hauß Oesterreich von den Erbländern (so er Bethlehem zu Gott hoffete) vertrieben würde / solche deß Hauses Oesterreich Patrimonia als beyde Oesterreich / Steyer / Kärndten vnd Crain / dem Vngerlandt heimfallen solten. Zum achten: Were auch bewust die Schwägerschafft zwischen Keyser Ferdinand vnnd dem König in Polen; wann nun auß Polen dißfalls wider jhne / Bethlen / etwas feindseliges solte vorgenommen werden / daß man verbunden seyn solte / sonderlich auß Schlesien vnnd anders woher den Polen auch neben jhme sich zu widersetzen. Zum neundten: In diesem Puncten solte sich der Böheimische König auch obligat machen. Zum zehenden: Damit nun er Bethlehem aller dieser Puncten vnd deroselben Haltung desto besser versichert seyn möchte / begehrte er / daß die samentliche Stände literas assecurationales sub fide illorum darüber auffrichten / vnnd Jhrer Durchl. alsbald vberschickten solten: mit Vermelden / daß alsdann die Stände nicht zu zweiffeln hetten / Jhre Durchleucht. würde sich in Defendirung deß Vatterlands vnd diesen Sachen also erzeygen / daß sie genugsamd content seyn solten. Weil nun damahls als diese Gesandten zu Prag ankommen / König Friederich auß Böheimb abwesend vnnd auff den Correspondentz-Tag nach Nürnberg verreyset gewesen / haben die Böhmische Ständ in dieser Sachen für sich selbs nichts schliessen wollen / sondern die Abgesandten mit einem Schreiben abgefertiget / dieses Innhalts: Der Böhmen Antwort auff deß Bethlehems vnd der Vngarischen Ständ Abgesandten Vortrag. Es were jhnen gar lieb vnnd angenehm / daß Bethlehem / vnd die Vngarische Stände der vralten Confoederation ingedenck jhnen mit Hölff beyzuspringen willig vnd geneigt weren: Sie solten sich zu jhnen versehen / daß sie hinwider solches mit danckbarem Gemüth jederzeit erkennen / vnnd in zufallender Noth vermög jhrer Pacten jhnen gleichfalls zu erscheinen vrbietig weren. Daß sie auff deß Fürsten vnd der Stände begehren nicht antworten könten / were die Vrsach / weil sie / in dem sie wider ein gewisses Haupt vnnd König bekommen / ohne denselben nichts schliessen köndten: Zu dem so müsten der incorporirten Länder Abgesandte solches auch zuvor jren Principalen anzeygen. So baldt nun jhr König widerkommen würde / wolten sie vber dieser Sachen rathschlagen / vnd was beschlossen würde / durch jhre Abgesandte nacher Preßburg jhnen zu wissen machen / bit-

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/356>, abgerufen am 22.11.2024.