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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gen lassen. Wie in gleichem S. Fürstl. Durchl. die andern Catholischen / eben so wenig / als vermuthlich ein correspondirender Stand / die andern zu seinem Willen richten kan. Demnach J. Durchl. wol meynend erachten / daß den Sachen fürstendiger gewest were / wann die correspondirende Ständ / den gemeinen rechten Weg / solch jhr begeren / an die sämptliche Catholische Ständ / oder doch dem Churfürsten zu Meintz / oder derselben Zeit / zu Würtzburg anwesende Catholische Gesandte gelangen zulassen / gangen / sonderlich die besagte Würtzburgische Zusammenkunfft nit (wie man die Catholischen vngütlich beschuldet) die Correspondirende von jhrer Libertät vnd Religion zu bringen / Gewaltthat zubrauchen / sie zu verfolgen / sondern wie man im Fried vnd Einigkeit bleiben / das Römisch Reich in seinem Wolstandt erhalten / vnd da solches nit seyn köndt / wie man auff vnversehene Trangsal / vnd Invasion der Notthurfft nach gefast seyn könne / vnd da man von dem Böhmischen Wesen zu Redt worden / dasselb den Catholischen je eben so wenig verbotten gewest ist / als die correspondirende Stände / vnterschiedliche Convent darüber gehalten / auch jrem gutachten nach geschlossen / also der die Kundschafft vnd die Catholische Würtzburgische Proposition widerwenig anbracht nit anders gesucht hat / als etwanur mehr Weiterung zu erwecken: Darbey die Catholische offt beklagt / daß wann auff dem andern Theil so offt es nur gefällig / man Tag anstellet / andere die vielleicht darzu nit Neygung haben / wol mit starcken Erjnnerungen künfftiger Gefahr der Einlägerung / Durchziehen vnd andere Schäden erfordert / dasselb erlaubet seyn muß: Entgegen wann die Catholischen etwann erst in langer Zeit / sich zu vnterreden / getrungen werden / dasselb gleich Offension vnnd Mißtrawen causiren soll.

Die vberig comminirende Anhäng kommen S. Fürstl. Durchl. bedencklich vor / dann weil die Correspondirende wegen der Catholischen versichert / daß jhr der Catholischen Bereytschafft / nur zu jhrer erlaubten Defension / vnd gar nicht (man müssige sie dann) zu der correspondirenden Stände Offension / angesehen weil auch die Correspondirende entgegen eines gleichen sie die Catholischen versichern / so hat kein Theynl Vrsach den andern noch darüber zu vberziehen / jhme Maß vnnd Ordnung vorzuschreiben / wie er seine Sachen in seinem Land anstelle / wann es nur andern ohne Schaden geschicht / also J. Durchl. nit recht wissen / wie diese comminationes vnnd beschwerliche eylende Zumuthung / eben mit allerseits gethaner Assecuration bestehen kan. Vnd werden die Catholischen bey dem in der Nachbarschafft angezündtem Fewer / vnd sonderlich wegen jetzt gleichsamb angedräweten Proceß sich nicht gern auß jhrer Bereytschafft lassen / oder die Waffen eben so wenig legen / als die Böhmen solches / oder daß man die Waffen nur zugleich legen soll / auff so vielfältige Bemühung Chur Sachsen eingehen wollen.

So möchte vielleicht etlichen zweiffelich seyn / ob diese der Correspondirenden vnterschriebener Stände Vortrag / hochwichtige Begehren / auch auff widerigen Fall mitlauffende Warnungen vnnd nachdenckliche resolutiones, der vberigen vnnd mehrentheils Augspurgischer Confession eben dieser Meynung / wie die schickende gegen den Catholischen seyn / ob sie auch jhnen dergleichen starcke Zumuthungen gefallen lassen / vnnd ob nicht dieselbe darfür halten / daß man mit den Catholischen Ständen nicht auff solche Weiß / sondern freund-vnd nachbarlicher als eines corporis Mitgliedern / auff bequeme allerseiths annembliche / gleichmässige friedliche Wege verfahren soll / insonderheit auff der Catholischen Ständ runde gewisse Eröffnung / daß einmal sie nur bey den jhrigen zu bleiben / vnnd sie wider vnbillichen Gewalt zu beschützen gemeynt / nicht anders wünschen / auch da sie nur versichert / bald alle Bereytschafften gelegt würden / also die Correspondirende jhnen das nicht sollen imprimiren lassen / daß der Catholischen Intention sey / sie von jhrer Libertät vnnd Religion vnter ein frembdes vnannembliches Joch zubringen / darauff gleichwol sie die Correspondirenden gegen den Catholischen so schwere resolutiones, dann etwa noch mehr Jammer / Elend vnnd Noth erfolgt / jhr Begehren zuerlangen fassen / vnnd gleichsamb in weniger Zeit es zu effectuiren geschlossen / zumal auch die Catholischen Ständ die ordentliche im Röm. Reich herkommene thunliche Weg nie außgeschlagen / viel weniger eygens Gewalts die Correspondirende vberzogen / jhnen das jhrig abgenommen oder vnbefugten Gewalt gebraucht.

Ob nun wol seine Fürstl. Durchl. diese Erklärung in einer Sach / so sein Fürstl. Durchl. allein gar nicht / sonst aber so wol alle Catholisch als vermuthlich / nicht wenig Ständ Augspurgischer Confession antrifft / dahin restringirn können / daß sie die Correspondirende / nur an die samptliche Interessirte gewiesen / jedoch weil gedachte Correspondirende nicht allein für sich selbs friedliebende Stände / denen die auffhebung deß Mißtrawens / auch abwendung frembden Jochs / deßgleichen zeitliche Fürschung bevorstehender Dissolution vnd Ruin deß Römischen Reichs zu erwünscheter Ruhe vnd Einigkeit angelegen / sondern auch sein Fürstl. Durchl. kein anders von jhnen nicht gedencken können / weiln auch die Correspondirende Stände selbst gegen seiner Fürstl. Durchl. ein so gutes Vertrawen tragen / auch S. Fürstl. Durchl. gegen jhnen jederzeit also auch dißfals / wann es nur thunlich were / zu correspondiren gewöllt ist / So haben seine Fürstl. Durchl. auß solchem gutgemeyten Respect nicht vmbgehen können / nur vor jhre absonderliche Person auff der Correspondirende Stände Vortrag jhre auffrichtige Erjnnerungen zu eröffnen / die selbe freundtlichst vnd gnädigst zu ersuchen / daß sie von jhren gefasten Resolutionen abstehen / die Vmbstände / vnnd was darauß erfolgen muß oder möchte / sonderlich daß eventus belli, fortuna & occasiones dubiae, auch der jenige / so es nit vermeynt / offt den kürtzern zogen / alles reifflich

gen lassen. Wie in gleichem S. Fürstl. Durchl. die andern Catholischen / eben so wenig / als vermuthlich ein correspondirender Stand / die andern zu seinem Willen richten kan. Demnach J. Durchl. wol meynend erachten / daß den Sachen fürstendiger gewest were / wann die correspondirende Ständ / den gemeinen rechten Weg / solch jhr begeren / an die sämptliche Catholische Ständ / oder doch dem Churfürsten zu Meintz / oder derselben Zeit / zu Würtzburg anwesende Catholische Gesandte gelangen zulassen / gangen / sonderlich die besagte Würtzburgische Zusammenkunfft nit (wie man die Catholischen vngütlich beschuldet) die Correspondirende von jhrer Libertät vnd Religion zu bringen / Gewaltthat zubrauchen / sie zu verfolgen / sondern wie man im Fried vnd Einigkeit bleiben / das Römisch Reich in seinem Wolstandt erhalten / vnd da solches nit seyn köndt / wie man auff vnversehene Trangsal / vnd Invasion der Notthurfft nach gefast seyn könne / vñ da man von dem Böhmischen Wesen zu Redt worden / dasselb den Catholischen je eben so wenig verbotten gewest ist / als die correspondirende Stände / vnterschiedliche Convent darüber gehalten / auch jrem gutachten nach geschlossen / also der die Kũdschafft vnd die Catholische Würtzburgische Proposition widerwenig anbracht nit anders gesucht hat / als etwanur mehr Weiterung zu erwecken: Darbey die Catholische offt beklagt / daß wann auff dem andern Theil so offt es nur gefällig / man Tag anstellet / andere die vielleicht darzu nit Neygung haben / wol mit starcken Erjnnerungen künfftiger Gefahr der Einlägerung / Durchziehen vnd andere Schäden erfordert / dasselb erlaubet seyn muß: Entgegen wann die Catholischen etwann erst in langer Zeit / sich zu vnterreden / getrungen werden / dasselb gleich Offension vnnd Mißtrawen causiren soll.

Die vberig comminirende Anhäng kommen S. Fürstl. Durchl. bedencklich vor / dann weil die Correspondirende wegen der Catholischen versichert / daß jhr der Catholischen Bereytschafft / nur zu jhrer erlaubten Defension / vnd gar nicht (man müssige sie dañ) zu der correspondirenden Stände Offension / angesehen weil auch die Correspõdirende entgegen eines gleichen sie die Catholischen versichern / so hat kein Theynl Vrsach den andern noch darüber zu vberziehen / jhme Maß vnnd Ordnung vorzuschreiben / wie er seine Sachen in seinem Land anstelle / wann es nur andern ohne Schaden geschicht / also J. Durchl. nit recht wissen / wie diese comminationes vnnd beschwerliche eylende Zumuthung / eben mit allerseits gethaner Assecuration bestehen kan. Vnd werden die Catholischen bey dem in der Nachbarschafft angezündtem Fewer / vñ sonderlich wegen jetzt gleichsamb angedräweten Proceß sich nicht gern auß jhrer Bereytschafft lassen / oder die Waffen eben so wenig legen / als die Böhmen solches / oder daß man die Waffen nur zugleich legen soll / auff so vielfältige Bemühung Chur Sachsen eingehen wollen.

So möchte vielleicht etlichen zweiffelich seyn / ob diese der Correspondirenden vnterschriebener Stände Vortrag / hochwichtige Begehren / auch auff widerigen Fall mitlauffende Warnungen vnnd nachdenckliche resolutiones, der vberigen vnnd mehrentheils Augspurgischer Confession eben dieser Meynung / wie die schickende gegen den Catholischen seyn / ob sie auch jhnen dergleichen starcke Zumuthungen gefallen lassen / vnnd ob nicht dieselbe darfür halten / daß man mit den Catholischen Ständen nicht auff solche Weiß / sondern freund-vnd nachbarlicher als eines corporis Mitgliedern / auff bequeme allerseiths annembliche / gleichmässige friedliche Wege verfahren soll / insonderheit auff der Catholischẽ Ständ runde gewisse Eröffnung / daß einmal sie nur bey den jhrigen zu bleiben / vnnd sie wider vnbillichen Gewalt zu beschützen gemeynt / nicht anders wünschen / auch da sie nur versichert / bald alle Bereytschafften gelegt würden / also die Correspondirende jhnen das nicht sollen imprimiren lassen / daß der Catholischen Intention sey / sie von jhrer Libertät vnnd Religion vnter ein frembdes vnannembliches Joch zubringen / darauff gleichwol sie die Correspondirenden gegen den Catholischen so schwere resolutiones, dann etwa noch mehr Jammer / Elend vnnd Noth erfolgt / jhr Begehren zuerlangen fassen / vnnd gleichsamb in weniger Zeit es zu effectuiren geschlossen / zumal auch die Catholischen Ständ die ordentliche im Röm. Reich herkommene thunliche Weg nie außgeschlagen / viel weniger eygens Gewalts die Correspondirende vberzogen / jhnen das jhrig abgenommen oder vnbefugten Gewalt gebraucht.

Ob nun wol seine Fürstl. Durchl. diese Erklärung in einer Sach / so sein Fürstl. Durchl. allein gar nicht / sonst aber so wol alle Catholisch als vermuthlich / nicht wenig Ständ Augspurgischer Confession antrifft / dahin restringirn könnẽ / daß sie die Correspondirende / nur an die samptliche Interessirte gewiesen / jedoch weil gedachte Correspondirende nicht allein für sich selbs friedliebende Stände / denen die auffhebung deß Mißtrawens / auch abwendung frembden Jochs / deßgleichen zeitliche Fürschung bevorstehender Dissolution vnd Ruin deß Römischen Reichs zu erwünscheter Ruhe vnd Einigkeit angelegen / sondern auch sein Fürstl. Durchl. kein anders von jhnen nicht gedencken können / weiln auch die Correspondirende Stände selbst gegen seiner Fürstl. Durchl. ein so gutes Vertrawen tragen / auch S. Fürstl. Durchl. gegen jhnen jederzeit also auch dißfals / wann es nur thunlich were / zu correspondiren gewöllt ist / So haben seine Fürstl. Durchl. auß solchem gutgemeyten Respect nicht vmbgehen können / nur vor jhre absonderliche Person auff der Correspondirende Stände Vortrag jhre auffrichtige Erjnnerungen zu eröffnen / die selbe freundtlichst vnd gnädigst zu ersuchen / daß sie von jhren gefasten Resolutionen abstehen / die Vmbstände / vnnd was darauß erfolgen muß oder möchte / sonderlich daß eventus belli, fortuna & occasiones dubiae, auch der jenige / so es nit vermeynt / offt den kürtzern zogen / alles reifflich

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gen lassen. Wie in                      gleichem S. Fürstl. Durchl. die andern Catholischen / eben so wenig / als                      vermuthlich ein correspondirender Stand / die andern zu seinem Willen richten                      kan. Demnach J. Durchl. wol meynend erachten / daß den Sachen fürstendiger                      gewest were / wann die correspondirende Ständ / den gemeinen rechten Weg / solch                      jhr begeren / an die sämptliche Catholische Ständ / oder doch dem Churfürsten zu                      Meintz / oder derselben Zeit / zu Würtzburg anwesende Catholische Gesandte                      gelangen zulassen / gangen / sonderlich die besagte Würtzburgische                      Zusammenkunfft nit (wie man die Catholischen vngütlich beschuldet) die                      Correspondirende von jhrer Libertät vnd Religion zu bringen / Gewaltthat                      zubrauchen / sie zu verfolgen / sondern wie man im Fried vnd Einigkeit bleiben /                      das Römisch Reich in seinem Wolstandt erhalten / vnd da solches nit seyn köndt /                      wie man auff vnversehene Trangsal / vnd Invasion der Notthurfft nach gefast seyn                      könne / vn&#x0303; da man von dem Böhmischen Wesen zu Redt worden /                      dasselb den Catholischen je eben so wenig verbotten gewest ist / als die                      correspondirende Stände / vnterschiedliche Convent darüber gehalten / auch jrem                      gutachten nach geschlossen / also der die Ku&#x0303;dschafft vnd die                      Catholische Würtzburgische Proposition widerwenig anbracht nit anders gesucht                      hat / als etwanur mehr Weiterung zu erwecken: Darbey die Catholische offt                      beklagt / daß wann auff dem andern Theil so offt es nur gefällig / man Tag                      anstellet / andere die vielleicht darzu nit Neygung haben / wol mit starcken                      Erjnnerungen künfftiger Gefahr der Einlägerung / Durchziehen vnd andere Schäden                      erfordert / dasselb erlaubet seyn muß: Entgegen wann die Catholischen etwann                      erst in langer Zeit / sich zu vnterreden / getrungen werden / dasselb gleich                      Offension vnnd Mißtrawen causiren soll.</p>
          <p>Die vberig comminirende Anhäng kommen S. Fürstl. Durchl. bedencklich vor / dann                      weil die Correspondirende wegen der Catholischen versichert / daß jhr der                      Catholischen Bereytschafft / nur zu jhrer erlaubten Defension / vnd gar nicht                      (man müssige sie dan&#x0303;) zu der correspondirenden Stände Offension /                      angesehen weil auch die Correspo&#x0303;dirende entgegen eines gleichen                      sie die Catholischen versichern / so hat kein Theynl Vrsach den andern noch                      darüber zu vberziehen / jhme Maß vnnd Ordnung vorzuschreiben / wie er seine                      Sachen in seinem Land anstelle / wann es nur andern ohne Schaden geschicht /                      also J. Durchl. nit recht wissen / wie diese comminationes vnnd beschwerliche                      eylende Zumuthung / eben mit allerseits gethaner Assecuration bestehen kan. Vnd                      werden die Catholischen bey dem in der Nachbarschafft angezündtem Fewer / vn&#x0303; sonderlich wegen jetzt gleichsamb angedräweten Proceß sich nicht                      gern auß jhrer Bereytschafft lassen / oder die Waffen eben so wenig legen / als                      die Böhmen solches / oder daß man die Waffen nur zugleich legen soll / auff so                      vielfältige Bemühung Chur Sachsen eingehen wollen.</p>
          <p>So möchte vielleicht etlichen zweiffelich seyn / ob diese der Correspondirenden                      vnterschriebener Stände Vortrag / hochwichtige Begehren / auch auff widerigen                      Fall mitlauffende Warnungen vnnd nachdenckliche resolutiones, der vberigen vnnd                      mehrentheils Augspurgischer Confession eben dieser Meynung / wie die schickende                      gegen den Catholischen seyn / ob sie auch jhnen dergleichen starcke Zumuthungen                      gefallen lassen / vnnd ob nicht dieselbe darfür halten / daß man mit den                      Catholischen Ständen nicht auff solche Weiß / sondern freund-vnd nachbarlicher                      als eines corporis Mitgliedern / auff bequeme allerseiths annembliche /                      gleichmässige friedliche Wege verfahren soll / insonderheit auff der Catholische&#x0303;                      Ständ runde gewisse Eröffnung / daß einmal sie nur bey den jhrigen zu bleiben /                      vnnd sie wider vnbillichen Gewalt zu beschützen gemeynt / nicht anders wünschen                      / auch da sie nur versichert / bald alle Bereytschafften gelegt würden / also                      die Correspondirende jhnen das nicht sollen imprimiren lassen / daß der                      Catholischen Intention sey / sie von jhrer Libertät vnnd Religion vnter ein                      frembdes vnannembliches Joch zubringen / darauff gleichwol sie die                      Correspondirenden gegen den Catholischen so schwere resolutiones, dann etwa noch                      mehr Jammer / Elend vnnd Noth erfolgt / jhr Begehren zuerlangen fassen / vnnd                      gleichsamb in weniger Zeit es zu effectuiren geschlossen / zumal auch die                      Catholischen Ständ die ordentliche im Röm. Reich herkommene thunliche Weg nie                      außgeschlagen / viel weniger eygens Gewalts die Correspondirende vberzogen /                      jhnen das jhrig abgenommen oder vnbefugten Gewalt gebraucht.</p>
          <p>Ob nun wol seine Fürstl. Durchl. diese Erklärung in einer Sach / so sein Fürstl.                      Durchl. allein gar nicht / sonst aber so wol alle Catholisch als vermuthlich /                      nicht wenig Ständ Augspurgischer Confession antrifft / dahin restringirn könne&#x0303; /                      daß sie die Correspondirende / nur an die samptliche Interessirte gewiesen /                      jedoch weil gedachte Correspondirende nicht allein für sich selbs friedliebende                      Stände / denen die auffhebung deß Mißtrawens / auch abwendung frembden Jochs /                      deßgleichen zeitliche Fürschung bevorstehender Dissolution vnd Ruin deß                      Römischen Reichs zu erwünscheter Ruhe vnd Einigkeit angelegen / sondern auch                      sein Fürstl. Durchl. kein anders von jhnen nicht gedencken können / weiln auch                      die Correspondirende Stände selbst gegen seiner Fürstl. Durchl. ein so gutes                      Vertrawen tragen / auch S. Fürstl. Durchl. gegen jhnen jederzeit also auch                      dißfals / wann es nur thunlich were / zu correspondiren gewöllt ist / So haben                      seine Fürstl. Durchl. auß solchem gutgemeyten Respect nicht vmbgehen können /                      nur vor jhre absonderliche Person auff der Correspondirende Stände Vortrag jhre                      auffrichtige Erjnnerungen zu eröffnen / die selbe freundtlichst vnd gnädigst zu                      ersuchen / daß sie von jhren gefasten Resolutionen abstehen / die Vmbstände /                      vnnd was darauß erfolgen muß oder möchte / sonderlich daß eventus belli, fortuna                      &amp; occasiones dubiae, auch der jenige / so es nit vermeynt / offt den                      kürtzern zogen / alles reifflich
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[299/0350] gen lassen. Wie in gleichem S. Fürstl. Durchl. die andern Catholischen / eben so wenig / als vermuthlich ein correspondirender Stand / die andern zu seinem Willen richten kan. Demnach J. Durchl. wol meynend erachten / daß den Sachen fürstendiger gewest were / wann die correspondirende Ständ / den gemeinen rechten Weg / solch jhr begeren / an die sämptliche Catholische Ständ / oder doch dem Churfürsten zu Meintz / oder derselben Zeit / zu Würtzburg anwesende Catholische Gesandte gelangen zulassen / gangen / sonderlich die besagte Würtzburgische Zusammenkunfft nit (wie man die Catholischen vngütlich beschuldet) die Correspondirende von jhrer Libertät vnd Religion zu bringen / Gewaltthat zubrauchen / sie zu verfolgen / sondern wie man im Fried vnd Einigkeit bleiben / das Römisch Reich in seinem Wolstandt erhalten / vnd da solches nit seyn köndt / wie man auff vnversehene Trangsal / vnd Invasion der Notthurfft nach gefast seyn könne / vñ da man von dem Böhmischen Wesen zu Redt worden / dasselb den Catholischen je eben so wenig verbotten gewest ist / als die correspondirende Stände / vnterschiedliche Convent darüber gehalten / auch jrem gutachten nach geschlossen / also der die Kũdschafft vnd die Catholische Würtzburgische Proposition widerwenig anbracht nit anders gesucht hat / als etwanur mehr Weiterung zu erwecken: Darbey die Catholische offt beklagt / daß wann auff dem andern Theil so offt es nur gefällig / man Tag anstellet / andere die vielleicht darzu nit Neygung haben / wol mit starcken Erjnnerungen künfftiger Gefahr der Einlägerung / Durchziehen vnd andere Schäden erfordert / dasselb erlaubet seyn muß: Entgegen wann die Catholischen etwann erst in langer Zeit / sich zu vnterreden / getrungen werden / dasselb gleich Offension vnnd Mißtrawen causiren soll. Die vberig comminirende Anhäng kommen S. Fürstl. Durchl. bedencklich vor / dann weil die Correspondirende wegen der Catholischen versichert / daß jhr der Catholischen Bereytschafft / nur zu jhrer erlaubten Defension / vnd gar nicht (man müssige sie dañ) zu der correspondirenden Stände Offension / angesehen weil auch die Correspõdirende entgegen eines gleichen sie die Catholischen versichern / so hat kein Theynl Vrsach den andern noch darüber zu vberziehen / jhme Maß vnnd Ordnung vorzuschreiben / wie er seine Sachen in seinem Land anstelle / wann es nur andern ohne Schaden geschicht / also J. Durchl. nit recht wissen / wie diese comminationes vnnd beschwerliche eylende Zumuthung / eben mit allerseits gethaner Assecuration bestehen kan. Vnd werden die Catholischen bey dem in der Nachbarschafft angezündtem Fewer / vñ sonderlich wegen jetzt gleichsamb angedräweten Proceß sich nicht gern auß jhrer Bereytschafft lassen / oder die Waffen eben so wenig legen / als die Böhmen solches / oder daß man die Waffen nur zugleich legen soll / auff so vielfältige Bemühung Chur Sachsen eingehen wollen. So möchte vielleicht etlichen zweiffelich seyn / ob diese der Correspondirenden vnterschriebener Stände Vortrag / hochwichtige Begehren / auch auff widerigen Fall mitlauffende Warnungen vnnd nachdenckliche resolutiones, der vberigen vnnd mehrentheils Augspurgischer Confession eben dieser Meynung / wie die schickende gegen den Catholischen seyn / ob sie auch jhnen dergleichen starcke Zumuthungen gefallen lassen / vnnd ob nicht dieselbe darfür halten / daß man mit den Catholischen Ständen nicht auff solche Weiß / sondern freund-vnd nachbarlicher als eines corporis Mitgliedern / auff bequeme allerseiths annembliche / gleichmässige friedliche Wege verfahren soll / insonderheit auff der Catholischẽ Ständ runde gewisse Eröffnung / daß einmal sie nur bey den jhrigen zu bleiben / vnnd sie wider vnbillichen Gewalt zu beschützen gemeynt / nicht anders wünschen / auch da sie nur versichert / bald alle Bereytschafften gelegt würden / also die Correspondirende jhnen das nicht sollen imprimiren lassen / daß der Catholischen Intention sey / sie von jhrer Libertät vnnd Religion vnter ein frembdes vnannembliches Joch zubringen / darauff gleichwol sie die Correspondirenden gegen den Catholischen so schwere resolutiones, dann etwa noch mehr Jammer / Elend vnnd Noth erfolgt / jhr Begehren zuerlangen fassen / vnnd gleichsamb in weniger Zeit es zu effectuiren geschlossen / zumal auch die Catholischen Ständ die ordentliche im Röm. Reich herkommene thunliche Weg nie außgeschlagen / viel weniger eygens Gewalts die Correspondirende vberzogen / jhnen das jhrig abgenommen oder vnbefugten Gewalt gebraucht. Ob nun wol seine Fürstl. Durchl. diese Erklärung in einer Sach / so sein Fürstl. Durchl. allein gar nicht / sonst aber so wol alle Catholisch als vermuthlich / nicht wenig Ständ Augspurgischer Confession antrifft / dahin restringirn könnẽ / daß sie die Correspondirende / nur an die samptliche Interessirte gewiesen / jedoch weil gedachte Correspondirende nicht allein für sich selbs friedliebende Stände / denen die auffhebung deß Mißtrawens / auch abwendung frembden Jochs / deßgleichen zeitliche Fürschung bevorstehender Dissolution vnd Ruin deß Römischen Reichs zu erwünscheter Ruhe vnd Einigkeit angelegen / sondern auch sein Fürstl. Durchl. kein anders von jhnen nicht gedencken können / weiln auch die Correspondirende Stände selbst gegen seiner Fürstl. Durchl. ein so gutes Vertrawen tragen / auch S. Fürstl. Durchl. gegen jhnen jederzeit also auch dißfals / wann es nur thunlich were / zu correspondiren gewöllt ist / So haben seine Fürstl. Durchl. auß solchem gutgemeyten Respect nicht vmbgehen können / nur vor jhre absonderliche Person auff der Correspondirende Stände Vortrag jhre auffrichtige Erjnnerungen zu eröffnen / die selbe freundtlichst vnd gnädigst zu ersuchen / daß sie von jhren gefasten Resolutionen abstehen / die Vmbstände / vnnd was darauß erfolgen muß oder möchte / sonderlich daß eventus belli, fortuna & occasiones dubiae, auch der jenige / so es nit vermeynt / offt den kürtzern zogen / alles reifflich

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/350>, abgerufen am 22.11.2024.