Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vber dieselbe nun lange Jahr hero mit jnnstendigem Bitten vnd Anhalten / vermittelst kostbarer Legationen / vnd in andereweg mit grosser Mühe zum öfftern geklaget worden. Nun haben sie sich von Zeiten zu Zeiten die Hoffnung gemacht / es würde solcher Last dermal eins abgenommen / vnd also das schädliche Mißtrawen zwischen den Ständen deß H. Reichs / durch die in demselben herkommene vnd gütige Mittel vnd Weg abgethan / vnd Fried vnd Einigkeit gepflantzet worden seyn: bevorab / alldieweil jhnen dessen / sonderlich bey dem jüngsten Reichstag Anno 1613. gantz zuversichtliche hohe Kayserliche Vertröstung geschehen / auch die allgemeine Noth vnd Zerrüttung ein solches zum eussersten erfordert / Mit was besonderer Gedult aber sie biß anhero solcher Erledigung vergeblich erwartet / vnnd gleichwol mit bezeigung jhrer Friedfertigkeit / das jenige darbey jederzeit in acht genommen / so zu verhütung Vnruhe vnnd abwendung grossen Jammers vnnd Blutvergiessens dienen mögen: Hingegen aber vnd eben inmittels die schwere vnnd geschwinde / wider etliche Evangelische Ständ gerichte Mandat / Executiones vnd vnauffhörliche Bedrangnuß / gefährliche Consilia der Widerichen / deroselben weitaußsehende / in offenen Truck spargirte Bedrawungen / Verschimpffungen vnnd dergleichen Ding erfahren vnd verschmertzen müssen / davon köndte auff den Nothfall außführliche Deduction geschehen / wo es nicht an sich selbsten kund were / thun solches alles vnd die Vrsach desselben / sampt wer sich der nechst abgeleibten Kays. May. zu Fortsetzung dessen / so flehenlich gesuchten Composition Tags gefasten Intention vnd Resolution in den Weg gelegt / an sein Orth stellen / vnd Gott dem gerechten Richter anbefehlen. Nach dem aber entzwischen / zu angeregtem gantz widerichen Bezeigungen / Erklärungen / daß nemblich obvermelte gravamina, nunmehr sine caede & sanguine, weder können noch mögen hingelegt werden / auch die Würcklichkeit gekommen / daß ein theil der Römisch-Catholischen Stände einen Anfang mit einer sehr starcken vnd weitaußsehenden Kriegspraeparation gemacht / frembde Obersten bestellt / das Kriegsvolck in starcker Anzahl eingeführt / da man doch von einigem Stand so darzu Vrsach gegeben hette / keine Wissenschafft gehabt / auch sie der Creyßverfassung gnugsamb erjnnert / vmb Einstellung absonderlicher Armirung angelangt / vnd zu gemeiner Zusammensetzung vnd Defension / gleich dem Bayrischen Crayß sich erbotten. So wird E. F. Durchl. verständtlich bey sich selbst zu ermessen / anheym gestellt / ob jhnen Evangelischen Ständen / sonderlich aber denen so der Gefahr am nechsten gesessen / verantwortlich seyn köndte / daß sie darzu allerdings still sitzen / vnd die natürliche / nit allein zugelassene / sondern auch gebottene Defension jhrer Libertät vnd Religion in Wind hetten schlagen wollen / bevorab da eben damal die so mächtige Durchzüg vnnd Einführung frembden / der Teutschen Nation vbel gewogenen Spanischen Kriegsvolcks / vber deß H. Reichs Boden nicht eingestellt / sonder in grosser Anzahl vnd mit gantzen Regimentern durch geruckt worden / so auch noch den heutigen Tag continuirt wird. Weil dann auß diesem allem so viel erscheinet / daß die Gefährligkeiten vnd der Schad mehr als zu viel am Tag ist / bey bestendiger Remedirung aber aller Mängel vnd Gebrechen / so wol vnnatürlichen als Politischen Dingen / vornemblich auff die Vrsach der Schwachheit zu sehen / vnnd auff Benehmung derselben zu gedencken / vnd aber die Brunnquell deß H. Reichs Mißtrawens / Zerrüttung vnd darauß erfolgenden Vnheils / einig vnnd allein auff Wegschaffung obberührter der Evangelischen Stände Gravaminum, vnd erhaltung eines gleichmässigen aequilibrii vnnd den Ständen desselben bestehenden / auch ohne zu Wercksetzung solches hochgewünschten Mittels / sich keiner Besserung zu getrösten / sondern vielmehr zu besorgen / daß in Verbleibung solches remedii die Kranckheit zur Vnheylsambkeit gerathen möchte / So ist mehr gedachter Correspondirender Evangelischer König / Chur-Fürsten vnd Ständ wolmeynendes Gutachten / daß E. Fürst. Durchl. ein sehr gut Werck thun werden / daß sie diese Ding erwegen / vnnd also hochantringender Nothwendigkeit bey den andern der Römisch-Catholischen Religion zugethanen Ständen dahin die Sachen richten theten / daß sie die am ersten ergriffene Waffen / auch zum ersten widerumm ablegen / ferrnere Werbung einstellen / vnnd weil sie dardurch die Correspondirende Stände zur Gegenverfassung gleichsamb getrungen / jhnen zu weiterer Eintrag vnd Bedenckung jhrer ferrnerer Notthurfft / auch Erholung der vervrsachten Vnkosten nit Anlaß geben / so dann daß die der Evangel. Stände gravamina, sonderlich aber in nachfolgenden Puncten / welche in Anordnung nothwendiger Gleichheit der Personen am Kay Hoff / in deß H. Reichs Cammergericht / so wol was den Cammer Richter / Praesidenten / Beysitzer / die Cantzley vnd Leserey anlangt / so dann ebenmessig / in Verordnung der Visitatorn vnd Revisorn / in gleicher Anzahl / in beyden Religionen / vnnd ohne Respect der Religion / wie auch in Erforderung vnd Zulassung der Inhaber der hohen Stifft / ohne Vnterscheid der Religion zu den ordinariis visitationibus, wie auch nit weniger daß die Evang. Ständ / bey der jnnhabenden nach den auffgerichten Religionsfrieden / Reformirten Stifften / Clöstern vnd geistlichen Gütern / rühiglich gelassen werden / bestehen (als in welchen Puncten die Evangelischen sich dermassen getruckt vnd interessirt befinden / daß darinnen jnen als in klaren richtigen Sachen / kein tractatio mit Fug verhoffentlich zugemuthet / noch von jnen eingegangen werden kan) abwegs geraumbt / gnugsamme Versicherung darüber gegeben / vnnd also darinnen / jnen jhr der Röm. Catholischen zu Fried vnd Ruhe gestellten Intention / deren E. F. Durchl. die Evangelische Stände versichern lassen / im Werck erwiesen / so dann anderer vnnd ferrnerer Evangelischen theils gegen die Römisch-Catholische habender Klagen vnd Beschwerungen hal- vber dieselbe nun lange Jahr hero mit jnnstendigem Bitten vnd Anhalten / vermittelst kostbarer Legationen / vnd in andereweg mit grosser Mühe zum öfftern geklaget worden. Nun haben sie sich von Zeiten zu Zeiten die Hoffnung gemacht / es würde solcher Last dermal eins abgenommen / vnd also das schädliche Mißtrawen zwischen den Ständen deß H. Reichs / durch die in demselben herkommene vnd gütige Mittel vnd Weg abgethan / vnd Fried vnd Einigkeit gepflantzet worden seyn: bevorab / alldieweil jhnen dessen / sonderlich bey dem jüngsten Reichstag Anno 1613. gantz zuversichtliche hohe Kayserliche Vertröstung geschehen / auch die allgemeine Noth vñ Zerrüttung ein solches zum eussersten erfordert / Mit was besonderer Gedult aber sie biß anhero solcher Erledigung vergeblich erwartet / vnnd gleichwol mit bezeigung jhrer Friedfertigkeit / das jenige darbey jederzeit in acht genommen / so zu verhütung Vnruhe vnnd abwendung grossen Jammers vnnd Blutvergiessens dienen mögen: Hingegen aber vnd eben inmittels die schwere vnnd geschwinde / wider etliche Evangelische Ständ gerichte Mandat / Executiones vnd vnauffhörliche Bedrangnuß / gefährliche Consilia der Widerichen / deroselben weitaußsehende / in offenen Truck spargirte Bedrawungen / Verschimpffungen vnnd dergleichen Ding erfahren vnd verschmertzen müssen / davon köndte auff den Nothfall außführliche Deduction geschehen / wo es nicht an sich selbsten kund were / thun solches alles vnd die Vrsach desselben / sampt wer sich der nechst abgeleibten Kays. May. zu Fortsetzung dessen / so flehenlich gesuchten Composition Tags gefasten Intention vnd Resolution in den Weg gelegt / an sein Orth stellen / vñ Gott dem gerechten Richter anbefehlẽ. Nach dem aber entzwischen / zu angeregtem gantz widerichen Bezeigungen / Erklärungen / daß nemblich obvermelte gravamina, nunmehr sine caede & sanguine, weder können noch mögen hingelegt werden / auch die Würcklichkeit gekommen / daß ein theil der Römisch-Catholischen Stände einen Anfang mit einer sehr starcken vñ weitaußsehenden Kriegspraeparation gemacht / frembde Obersten bestellt / das Kriegsvolck in starcker Anzahl eingeführt / da man doch von einigem Stand so darzu Vrsach gegeben hette / keine Wissenschafft gehabt / auch sie der Creyßverfassung gnugsamb erjnnert / vmb Einstellung absonderlicher Armirung angelangt / vnd zu gemeiner Zusammensetzung vnd Defension / gleich dem Bayrischen Crayß sich erbotten. So wird E. F. Durchl. verständtlich bey sich selbst zu ermessen / anheym gestellt / ob jhnen Evangelischen Ständen / sonderlich aber denen so der Gefahr am nechsten gesessen / verantwortlich seyn köndte / daß sie darzu allerdings still sitzen / vnd die natürliche / nit allein zugelassene / sondern auch gebottene Defension jhrer Libertät vnd Religion in Wind hetten schlagen wollẽ / bevorab da ebẽ damal die so mächtige Durchzüg vnnd Einführung frembden / der Teutschen Nation vbel gewogenen Spanischen Kriegsvolcks / vber deß H. Reichs Boden nicht eingestellt / sonder in grosser Anzahl vnd mit gantzen Regimentern durch geruckt worden / so auch noch den heutigen Tag continuirt wird. Weil dann auß diesem allem so viel erscheinet / daß die Gefährligkeiten vnd der Schad mehr als zu viel am Tag ist / bey bestendiger Remedirung aber aller Mängel vnd Gebrechen / so wol vnnatürlichen als Politischen Dingen / vornemblich auff die Vrsach der Schwachheit zu sehen / vnnd auff Benehmung derselben zu gedencken / vnd aber die Brunnquell deß H. Reichs Mißtrawens / Zerrüttung vnd darauß erfolgenden Vnheils / einig vnnd allein auff Wegschaffung obberührter der Evangelischen Stände Gravaminum, vñ erhaltung eines gleichmässigen aequilibrii vnnd den Ständen desselben bestehenden / auch ohne zu Wercksetzung solches hochgewünschten Mittels / sich keiner Besserung zu getrösten / sondern vielmehr zu besorgen / daß in Verbleibung solches remedii die Kranckheit zur Vnheylsambkeit gerathen möchte / So ist mehr gedachter Correspondirender Evangelischer König / Chur-Fürsten vnd Ständ wolmeynendes Gutachten / daß E. Fürst. Durchl. ein sehr gut Werck thun werden / daß sie diese Ding erwegen / vnnd also hochantringender Nothwendigkeit bey dẽ andern der Römisch-Catholischen Religion zugethanen Ständen dahin die Sachen richten theten / daß sie die am ersten ergriffene Waffen / auch zum ersten widerum̃ ablegen / ferrnere Werbung einstellen / vnnd weil sie dardurch die Correspondirende Stände zur Gegenverfassung gleichsamb getrungen / jhnen zu weiterer Eintrag vnd Bedenckung jhrer ferrnerer Notthurfft / auch Erholung der vervrsachten Vnkosten nit Anlaß geben / so dann daß die der Evangel. Stände gravamina, sonderlich aber in nachfolgenden Puncten / welche in Anordnung nothwendiger Gleichheit der Personen am Kay Hoff / in deß H. Reichs Cammergericht / so wol was den Cammer Richter / Praesidenten / Beysitzer / die Cantzley vnd Leserey anlangt / so dann ebẽmessig / in Verordnung der Visitatorn vnd Revisorn / in gleicher Anzahl / in beyden Religionen / vnnd ohne Respect der Religion / wie auch in Erforderung vnd Zulassung der Inhaber der hohen Stifft / ohne Vnterscheid der Religion zu den ordinariis visitationibus, wie auch nit weniger daß die Evang. Ständ / bey der jnnhabenden nach dẽ auffgerichten Religionsfrieden / Reformirten Stifften / Clöstern vnd geistlichen Gütern / rühiglich gelassen werdẽ / bestehen (als in welchẽ Puncten die Evangelischen sich dermassen getruckt vñ interessirt befinden / daß darinnen jnen als in klaren richtigen Sachẽ / kein tractatio mit Fug verhoffentlich zugemuthet / noch von jnen eingegangen werden kan) abwegs geraumbt / gnugsamme Versicherung darüber gegeben / vnnd also darinnen / jnen jhr der Röm. Catholischen zu Fried vnd Ruhe gestellten Intention / deren E. F. Durchl. die Evangelische Stände versichern lassen / im Werck erwiesen / so dann anderer vnnd ferrnerer Evangelischen theils gegen die Römisch-Catholische habender Klagen vnd Beschwerungen hal- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0344" n="293"/> vber dieselbe nun lange Jahr hero mit jnnstendigem Bitten vnd Anhalten / vermittelst kostbarer Legationen / vnd in andereweg mit grosser Mühe zum öfftern geklaget worden. Nun haben sie sich von Zeiten zu Zeiten die Hoffnung gemacht / es würde solcher Last dermal eins abgenommen / vnd also das schädliche Mißtrawen zwischen den Ständen deß H. Reichs / durch die in demselben herkommene vnd gütige Mittel vnd Weg abgethan / vnd Fried vnd Einigkeit gepflantzet worden seyn: bevorab / alldieweil jhnen dessen / sonderlich bey dem jüngsten Reichstag Anno 1613. gantz zuversichtliche hohe Kayserliche Vertröstung geschehen / auch die allgemeine Noth vñ Zerrüttung ein solches zum eussersten erfordert / Mit was besonderer Gedult aber sie biß anhero solcher Erledigung vergeblich erwartet / vnnd gleichwol mit bezeigung jhrer Friedfertigkeit / das jenige darbey jederzeit in acht genommen / so zu verhütung Vnruhe vnnd abwendung grossen Jammers vnnd Blutvergiessens dienen mögen: Hingegen aber vnd eben inmittels die schwere vnnd geschwinde / wider etliche Evangelische Ständ gerichte Mandat / Executiones vnd vnauffhörliche Bedrangnuß / gefährliche Consilia der Widerichen / deroselben weitaußsehende / in offenen Truck spargirte Bedrawungen / Verschimpffungen vnnd dergleichen Ding erfahren vnd verschmertzen müssen / davon köndte auff den Nothfall außführliche Deduction geschehen / wo es nicht an sich selbsten kund were / thun solches alles vnd die Vrsach desselben / sampt wer sich der nechst abgeleibten Kays. May. zu Fortsetzung dessen / so <sic>flehenlich</sic> gesuchten Composition Tags gefasten Intention vnd Resolution in den Weg gelegt / an sein Orth stellen / vñ Gott dem gerechten Richter anbefehlẽ.</p> <p>Nach dem aber entzwischen / zu angeregtem gantz widerichen Bezeigungen / Erklärungen / daß nemblich obvermelte gravamina, nunmehr sine caede & sanguine, weder können noch mögen hingelegt werden / auch die Würcklichkeit gekommen / daß ein theil der Römisch-Catholischen Stände einen Anfang mit einer sehr starcken vñ weitaußsehenden Kriegspraeparation gemacht / frembde Obersten bestellt / das Kriegsvolck in starcker Anzahl eingeführt / da man doch von einigem Stand so darzu Vrsach gegeben hette / keine Wissenschafft gehabt / auch sie der Creyßverfassung gnugsamb erjnnert / vmb Einstellung absonderlicher Armirung angelangt / vnd zu gemeiner Zusammensetzung vnd Defension / gleich dem Bayrischen Crayß sich erbotten. So wird E. F. Durchl. verständtlich bey sich selbst zu ermessen / anheym gestellt / ob jhnen Evangelischen Ständen / sonderlich aber denen so der Gefahr am nechsten gesessen / verantwortlich seyn köndte / daß sie darzu allerdings still sitzen / vnd die natürliche / nit allein zugelassene / sondern auch gebottene Defension jhrer Libertät vnd Religion in Wind hetten schlagen wollẽ / bevorab da ebẽ damal die so mächtige Durchzüg vnnd Einführung frembden / der Teutschen Nation vbel gewogenen Spanischen Kriegsvolcks / vber deß H. 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Reichs Mißtrawens / Zerrüttung vnd darauß erfolgenden Vnheils / einig vnnd allein auff Wegschaffung obberührter der Evangelischen Stände Gravaminum, vñ erhaltung eines gleichmässigen aequilibrii vnnd den Ständen desselben bestehenden / auch ohne zu Wercksetzung solches hochgewünschten Mittels / sich keiner Besserung zu getrösten / sondern vielmehr zu besorgen / daß in Verbleibung solches remedii die Kranckheit zur Vnheylsambkeit gerathen möchte / So ist mehr gedachter Correspondirender Evangelischer König / Chur-Fürsten vnd Ständ wolmeynendes Gutachten / daß E. Fürst. Durchl. ein sehr gut Werck thun werden / daß sie diese Ding erwegen / vnnd also hochantringender Nothwendigkeit bey dẽ andern der Römisch-Catholischen Religion zugethanen Ständen dahin die Sachen richten theten / daß sie die am ersten ergriffene Waffen / auch zum ersten widerum̃ ablegen / ferrnere Werbung einstellen / vnnd weil sie dardurch die Correspondirende Stände zur Gegenverfassung gleichsamb getrungen / jhnen zu weiterer Eintrag vnd Bedenckung jhrer ferrnerer Notthurfft / auch Erholung der vervrsachten Vnkosten nit Anlaß geben / so dann daß die der Evangel. Stände gravamina, sonderlich aber in nachfolgenden Puncten / welche in Anordnung nothwendiger Gleichheit der Personen am Kay Hoff / in deß H. Reichs Cammergericht / so wol was den Cammer Richter / Praesidenten / Beysitzer / die Cantzley vnd Leserey anlangt / so dann ebẽmessig / in Verordnung der Visitatorn vnd Revisorn / in gleicher Anzahl / in beyden Religionen / vnnd ohne Respect der Religion / wie auch in Erforderung vnd Zulassung der Inhaber der hohen Stifft / ohne Vnterscheid der Religion zu den ordinariis visitationibus, wie auch nit weniger daß die Evang. Ständ / bey der jnnhabenden nach dẽ auffgerichten Religionsfrieden / Reformirten Stifften / Clöstern vnd geistlichen Gütern / rühiglich gelassen werdẽ / bestehen (als in welchẽ Puncten die Evangelischen sich dermassen getruckt vñ interessirt befinden / daß darinnen jnen als in klaren richtigen Sachẽ / kein tractatio mit Fug verhoffentlich zugemuthet / noch von jnen eingegangen werden kan) abwegs geraumbt / gnugsamme Versicherung darüber gegeben / vnnd also darinnen / jnen jhr der Röm. Catholischen zu Fried vnd Ruhe gestellten Intention / deren E. F. Durchl. die Evangelische Stände versichern lassen / im Werck erwiesen / so dann anderer vnnd ferrnerer Evangelischen theils gegen die Römisch-Catholische habender Klagen vnd Beschwerungen hal- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [293/0344]
vber dieselbe nun lange Jahr hero mit jnnstendigem Bitten vnd Anhalten / vermittelst kostbarer Legationen / vnd in andereweg mit grosser Mühe zum öfftern geklaget worden. Nun haben sie sich von Zeiten zu Zeiten die Hoffnung gemacht / es würde solcher Last dermal eins abgenommen / vnd also das schädliche Mißtrawen zwischen den Ständen deß H. Reichs / durch die in demselben herkommene vnd gütige Mittel vnd Weg abgethan / vnd Fried vnd Einigkeit gepflantzet worden seyn: bevorab / alldieweil jhnen dessen / sonderlich bey dem jüngsten Reichstag Anno 1613. gantz zuversichtliche hohe Kayserliche Vertröstung geschehen / auch die allgemeine Noth vñ Zerrüttung ein solches zum eussersten erfordert / Mit was besonderer Gedult aber sie biß anhero solcher Erledigung vergeblich erwartet / vnnd gleichwol mit bezeigung jhrer Friedfertigkeit / das jenige darbey jederzeit in acht genommen / so zu verhütung Vnruhe vnnd abwendung grossen Jammers vnnd Blutvergiessens dienen mögen: Hingegen aber vnd eben inmittels die schwere vnnd geschwinde / wider etliche Evangelische Ständ gerichte Mandat / Executiones vnd vnauffhörliche Bedrangnuß / gefährliche Consilia der Widerichen / deroselben weitaußsehende / in offenen Truck spargirte Bedrawungen / Verschimpffungen vnnd dergleichen Ding erfahren vnd verschmertzen müssen / davon köndte auff den Nothfall außführliche Deduction geschehen / wo es nicht an sich selbsten kund were / thun solches alles vnd die Vrsach desselben / sampt wer sich der nechst abgeleibten Kays. May. zu Fortsetzung dessen / so flehenlich gesuchten Composition Tags gefasten Intention vnd Resolution in den Weg gelegt / an sein Orth stellen / vñ Gott dem gerechten Richter anbefehlẽ.
Nach dem aber entzwischen / zu angeregtem gantz widerichen Bezeigungen / Erklärungen / daß nemblich obvermelte gravamina, nunmehr sine caede & sanguine, weder können noch mögen hingelegt werden / auch die Würcklichkeit gekommen / daß ein theil der Römisch-Catholischen Stände einen Anfang mit einer sehr starcken vñ weitaußsehenden Kriegspraeparation gemacht / frembde Obersten bestellt / das Kriegsvolck in starcker Anzahl eingeführt / da man doch von einigem Stand so darzu Vrsach gegeben hette / keine Wissenschafft gehabt / auch sie der Creyßverfassung gnugsamb erjnnert / vmb Einstellung absonderlicher Armirung angelangt / vnd zu gemeiner Zusammensetzung vnd Defension / gleich dem Bayrischen Crayß sich erbotten. So wird E. F. Durchl. verständtlich bey sich selbst zu ermessen / anheym gestellt / ob jhnen Evangelischen Ständen / sonderlich aber denen so der Gefahr am nechsten gesessen / verantwortlich seyn köndte / daß sie darzu allerdings still sitzen / vnd die natürliche / nit allein zugelassene / sondern auch gebottene Defension jhrer Libertät vnd Religion in Wind hetten schlagen wollẽ / bevorab da ebẽ damal die so mächtige Durchzüg vnnd Einführung frembden / der Teutschen Nation vbel gewogenen Spanischen Kriegsvolcks / vber deß H. Reichs Boden nicht eingestellt / sonder in grosser Anzahl vnd mit gantzen Regimentern durch geruckt worden / so auch noch den heutigen Tag continuirt wird.
Weil dann auß diesem allem so viel erscheinet / daß die Gefährligkeiten vnd der Schad mehr als zu viel am Tag ist / bey bestendiger Remedirung aber aller Mängel vnd Gebrechen / so wol vnnatürlichen als Politischen Dingen / vornemblich auff die Vrsach der Schwachheit zu sehen / vnnd auff Benehmung derselben zu gedencken / vnd aber die Brunnquell deß H. Reichs Mißtrawens / Zerrüttung vnd darauß erfolgenden Vnheils / einig vnnd allein auff Wegschaffung obberührter der Evangelischen Stände Gravaminum, vñ erhaltung eines gleichmässigen aequilibrii vnnd den Ständen desselben bestehenden / auch ohne zu Wercksetzung solches hochgewünschten Mittels / sich keiner Besserung zu getrösten / sondern vielmehr zu besorgen / daß in Verbleibung solches remedii die Kranckheit zur Vnheylsambkeit gerathen möchte / So ist mehr gedachter Correspondirender Evangelischer König / Chur-Fürsten vnd Ständ wolmeynendes Gutachten / daß E. Fürst. Durchl. ein sehr gut Werck thun werden / daß sie diese Ding erwegen / vnnd also hochantringender Nothwendigkeit bey dẽ andern der Römisch-Catholischen Religion zugethanen Ständen dahin die Sachen richten theten / daß sie die am ersten ergriffene Waffen / auch zum ersten widerum̃ ablegen / ferrnere Werbung einstellen / vnnd weil sie dardurch die Correspondirende Stände zur Gegenverfassung gleichsamb getrungen / jhnen zu weiterer Eintrag vnd Bedenckung jhrer ferrnerer Notthurfft / auch Erholung der vervrsachten Vnkosten nit Anlaß geben / so dann daß die der Evangel. Stände gravamina, sonderlich aber in nachfolgenden Puncten / welche in Anordnung nothwendiger Gleichheit der Personen am Kay Hoff / in deß H. Reichs Cammergericht / so wol was den Cammer Richter / Praesidenten / Beysitzer / die Cantzley vnd Leserey anlangt / so dann ebẽmessig / in Verordnung der Visitatorn vnd Revisorn / in gleicher Anzahl / in beyden Religionen / vnnd ohne Respect der Religion / wie auch in Erforderung vnd Zulassung der Inhaber der hohen Stifft / ohne Vnterscheid der Religion zu den ordinariis visitationibus, wie auch nit weniger daß die Evang. Ständ / bey der jnnhabenden nach dẽ auffgerichten Religionsfrieden / Reformirten Stifften / Clöstern vnd geistlichen Gütern / rühiglich gelassen werdẽ / bestehen (als in welchẽ Puncten die Evangelischen sich dermassen getruckt vñ interessirt befinden / daß darinnen jnen als in klaren richtigen Sachẽ / kein tractatio mit Fug verhoffentlich zugemuthet / noch von jnen eingegangen werden kan) abwegs geraumbt / gnugsamme Versicherung darüber gegeben / vnnd also darinnen / jnen jhr der Röm. Catholischen zu Fried vnd Ruhe gestellten Intention / deren E. F. Durchl. die Evangelische Stände versichern lassen / im Werck erwiesen / so dann anderer vnnd ferrnerer Evangelischen theils gegen die Römisch-Catholische habender Klagen vnd Beschwerungen hal-
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