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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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der Vernunfft ist / auß deme was oben außgeführt / handgreifflich abnemen: Wie die lose Leut es bey vns gut / vnnd hingegen redliche fromme Leut es böß haben: Wann auch / einen guten Namen zuerlangen vnd zu hinderlassen einer nach Ehren streben will / müsse er zuvor ein Strassenräuber vnd Christi sampt seines Evangelij Verfolger geben: Alsdann / vnd ehe nicht / mag Er / an der Clerijey vnnd jhren Helffers Helffern / den Papisten / gute Sönner vnd Beförderer finden. Fürs ander / Ob auch wol noch viel mehr Beschwerungen vnd Vnterdruckungen der Evangelischen in diesem Königreich / sich finden: So würde es doch solche alle in offenen Truck jetzt außgehen lassen / sich nicht wol schicken. Es erscheinet auß denen oberzehlten genug / daß die Evangelische anderst nichts / als die lautere Billichkeit / vnd ein vnpartheytsch AEquilibrium zwischen beyden theilen / haben wollen vnd begehren. Das ist: Daß an allen vnd jeden Orten die Vbung der Evangelischen Religion / wie es strack vom Anfang der Reformation / biß vff diese erbärmliche Zeiten gewest / in diesem Königreich gantz frey vnd vngehindert sey vnd bleibe: Item / Daß ohn einig ansehen der Religion / so wol die Hohe-vnd Vnter Empter / als geringere Dienst vnd derselben Verwaltungen / wol verdienten / geschickten vnd qualificirten Leuten / auß getheilt vnd anbefohlen werden: Daß auch endlichen die Clerisey oder Geistliche Personen / sich gantz vnd gar in keine Politische / Weltliche oder Bürgerliche Geschäfft / Händel vnnd Verrichtungen / auch im geringsten nicht mehr einmengen oder einlassen / sondern schlecht für sich die Seelen allein / gleich den Evangelischen Kirchendienern versorgen / vnd nichts dann geistliche Sachen bestellen sollen / nach dem Spruch Christi: Jhr aber nicht also: Item: Niemand kan zweyen Herrn dienen: Vnd nach jenen Reymen:

Der Soldat geh mit Waffen vmb/ Der Priester mit seim Heyligthumb.

Dergestalt dann / vnd wann kein Glaub vor vnd wider den andern vnter vns gefährlichen Vortheil hat / vnd keine Religion der andern zu trotz vorgezogen oder verkleinerlich nachgesetzt wird / Frid vnd Einigkeit sich wider herfür thun / auch jmmer fort beständig wären wird.

Welches zumal alles / wir deßwegen in offenen Truck außgehen lassen wollen / damit doch dermal eins / etwa vff diesen Weg / weil es anderwerts nicht erhalten werden können / die Königliche Majestät nunmehr vnsere Beschwerungen fleissig bedencken / vnd wann sie die billiche Vrsachen / beneben vnserm Hertzenleyd / Bedrangnussen / Noth vnd Zwang / genugsamb eingenommen / sich darüber nicht verwundern / daß zu vnserm Schutz / vnd zu Verfechtung der Religion / wie auch guter Gesatz vnnd Ordnungen / in vnserm Vatterland / wir gegen derselben vnd vnsere Feind / einen Vffstandt gemacht haben. Den andern aber / vnsern Benachbarten / Brüdern / Bundsverwandten / ja auch der gantzen Christenheit / begehren wir diese Schrifft zu dem end 1619. bekandt zu werden / daß sie sehen / erwegen vnd vrtheilen / auß was vor wichtigen Vrsachen wir Evangelische Stände / zur Widerbringung so wol der Göttlichen als Menschlichen Gesetz vnd Freyheiten in diesem Königreich / seynd genötiget worden. Dann ja bekandt gnug ist / welcher massen der Leyen oder weltlichen Personen Thun vnd Beruff sich dahin erstreckt: Daß sie nicht allein mit Gefahr / auch Darsetzung / so wol Haab vnd Güter / als Weib vnd Kinder / ja jhres Leib vnd Lebens / allerhand Anstöß / vnd Vornemen von allerley Feinden ertragen sollen / vnd vffm Halß ligen haben: Sondern auch / daß vnter dessen die Clerisey / welche mit jhren Concubinen in Wollust lebt / vnd vber deß Königreichs Beschützern alles Vnglück schmieden hilfft / jres Ampts vnd Beruffs von jhnen getrost erinnert werde.

Demnach aber schließlich / O jhr großmütige Fürsten vnnd Helden / die jhr der Christenheit Seulen seyt / der gefährliche Zustandt dieses benachbarten Königreichs euch auch selbsten mitangehen thut: So wils nunmehr bey euch stehen / diesem gantzen Handel tieffer vnnd gründlicher nachzudencken. Da jhr dann befinden werdet / daß es die eusserste Noth erfordern thue / vns vnverzüglich beyzuspringen vnd zu Hülff zukommen / vnnd vnser gleich samb mitten in Meerwogen schrecklicher Kriegs Empörungen schwebendes Königreich / vffs ehest jmmer möglich zur Anfurth einer erwünschten Ruhe vnd Still zubringen: Damit nicht vff den Fall wir zu Grund gerichtet würden / Jhr ebenmässig es versuchen vnd dran müsset: Ja das noch ärger ist / an vnsere statt einen andern vnd solchen Nachbarn / der in Religion / Art / Sinn vnd Sitten / allen Christen gantz vngleich ist / mit ewrem grossen Schaden anzunemen / vnd dessen Vntrew zu erfahren / gezwungen werdet.

Graff von Thurn erobert das Stättlein Thein. Vnder oberzehltem Verlauff in Vngarn wurden in Böheimb die Sachen starck fortgetrieben. Den 29. Julij zoge der Graff von Thurn mit 46. Compagnyen Reutern vnd 48. Fähnlein zu Fuß von Lomnitz / da er dieser Zeit sein Läger hatte / auff / in Willens den Graffen von Bucquoy heimzusuchen / zu Verwahrung deß Lägers liesse er in 1500. Mann zurück. Nach dem nun der Obriste Fränck mit etlichem Volck zu jhme gestossen / der Graff von Bucquoy aber in keine Schlacht / weil er sich damals zu schwach befande / in dem im kurtz zu vor etlich Vngarisch-Volck außgerissen / vnd er also auch dem vbrigen nicht recht trawete / sich einlassen wolte / sondern in seinem Vortheil ligen bliebe / ist er für das Stättlien Thein (so drey Meilen von Thabor / an der Multaw gelegen) gerucket / vnd als er felbiges mit stürmender Hand erobert / hat er die Besatzung darinn / vnd alles / was er daherumb von Keyserischem Volck angetroffen / niderhawen lassen. Wie nun nach solchem das Stättlein mit Böhmischem Volck besetzet worden / sind dessen vnwissend etliche Bucquoyische Befelchshaber hineyn kommen / so mit jhrem Comitat gefangen worden. Vnlang hernach aber / nemblich den 15.

der Vernunfft ist / auß deme was oben außgeführt / handgreifflich abnemen: Wie die lose Leut es bey vns gut / vnnd hingegen redliche fromme Leut es böß haben: Wann auch / einen guten Namen zuerlangen vnd zu hinderlassen einer nach Ehren streben will / müsse er zuvor ein Strassenräuber vnd Christi sampt seines Evangelij Verfolger geben: Alsdann / vnd ehe nicht / mag Er / an der Clerijey vnnd jhren Helffers Helffern / den Papisten / gute Sönner vnd Beförderer finden. Fürs ander / Ob auch wol noch viel mehr Beschwerungen vnd Vnterdruckungen der Evangelischen in diesem Königreich / sich finden: So würde es doch solche alle in offenen Truck jetzt außgehen lassen / sich nicht wol schicken. Es erscheinet auß denen oberzehlten genug / daß die Evangelische anderst nichts / als die lautere Billichkeit / vnd ein vnpartheytsch AEquilibrium zwischen beyden theilen / haben wollen vnd begehren. Das ist: Daß an allen vnd jeden Orten die Vbung der Evangelischen Religion / wie es strack vom Anfang der Reformation / biß vff diese erbärmliche Zeiten gewest / in diesem Königreich gantz frey vnd vngehindert sey vnd bleibe: Item / Daß ohn einig ansehen der Religion / so wol die Hohe-vnd Vnter Empter / als geringere Dienst vnd derselben Verwaltungen / wol verdienten / geschickten vnd qualificirten Leuten / auß getheilt vnd anbefohlen werden: Daß auch endlichen die Clerisey oder Geistliche Personen / sich gantz vnd gar in keine Politische / Weltliche oder Bürgerliche Geschäfft / Händel vnnd Verrichtungen / auch im geringsten nicht mehr einmengen oder einlassen / sondern schlecht für sich die Seelen allein / gleich den Evangelischen Kirchendienern versorgen / vnd nichts dann geistliche Sachen bestellen sollen / nach dem Spruch Christi: Jhr aber nicht also: Item: Niemand kan zweyen Herrn dienen: Vnd nach jenen Reymen:

Der Soldat geh mit Waffen vmb/ Der Priester mit seim Heyligthumb.

Dergestalt dann / vnd wann kein Glaub vor vnd wider den andern vnter vns gefährlichen Vortheil hat / vnd keine Religion der andern zu trotz vorgezogen oder verkleinerlich nachgesetzt wird / Frid vnd Einigkeit sich wider herfür thun / auch jmmer fort beständig wären wird.

Welches zumal alles / wir deßwegen in offenen Truck außgehen lassen wollen / damit doch dermal eins / etwa vff diesen Weg / weil es anderwerts nicht erhalten werden können / die Königliche Majestät nunmehr vnsere Beschwerungen fleissig bedencken / vnd wann sie die billiche Vrsachen / beneben vnserm Hertzenleyd / Bedrangnussen / Noth vnd Zwang / genugsamb eingenommen / sich darüber nicht verwundern / daß zu vnserm Schutz / vnd zu Verfechtung der Religion / wie auch guter Gesatz vnnd Ordnungen / in vnserm Vatterland / wir gegen derselben vnd vnsere Feind / einen Vffstandt gemacht haben. Den andern aber / vnsern Benachbarten / Brüdern / Bundsverwandten / ja auch der gantzen Christenheit / begehren wir diese Schrifft zu dem end 1619. bekandt zu werden / daß sie sehen / erwegen vnd vrtheilen / auß was vor wichtigen Vrsachen wir Evangelische Stände / zur Widerbringung so wol der Göttlichen als Menschlichen Gesetz vnd Freyheiten in diesem Königreich / seynd genötiget worden. Dann ja bekandt gnug ist / welcher massen der Leyen oder weltlichen Personen Thun vnd Beruff sich dahin erstreckt: Daß sie nicht allein mit Gefahr / auch Darsetzung / so wol Haab vnd Güter / als Weib vnd Kinder / ja jhres Leib vnd Lebens / allerhand Anstöß / vnd Vornemen von allerley Feinden ertragen sollen / vnd vffm Halß ligen haben: Sondern auch / daß vnter dessen die Clerisey / welche mit jhren Concubinen in Wollust lebt / vnd vber deß Königreichs Beschützern alles Vnglück schmieden hilfft / jres Ampts vnd Beruffs von jhnen getrost erinnert werde.

Demnach aber schließlich / O jhr großmütige Fürsten vnnd Helden / die jhr der Christenheit Seulen seyt / der gefährliche Zustandt dieses benachbarten Königreichs euch auch selbsten mitangehen thut: So wils nunmehr bey euch stehen / diesem gantzen Handel tieffer vnnd gründlicher nachzudencken. Da jhr dann befinden werdet / daß es die eusserste Noth erfordern thue / vns vnverzüglich beyzuspringen vnd zu Hülff zukommen / vnnd vnser gleich samb mitten in Meerwogen schrecklicher Kriegs Empörungen schwebendes Königreich / vffs ehest jmmer möglich zur Anfurth einer erwünschten Ruhe vnd Still zubringen: Damit nicht vff den Fall wir zu Grund gerichtet würden / Jhr ebenmässig es versuchen vnd dran müsset: Ja das noch ärger ist / an vnsere statt einen andern vnd solchen Nachbarn / der in Religion / Art / Sinn vnd Sitten / allen Christen gantz vngleich ist / mit ewrem grossen Schaden anzunemen / vnd dessen Vntrew zu erfahren / gezwungen werdet.

Graff von Thurn erobert das Stättlein Thein. Vnder oberzehltem Verlauff in Vngarn wurden in Böheimb die Sachen starck fortgetrieben. Den 29. Julij zoge der Graff von Thurn mit 46. Compagnyen Reutern vnd 48. Fähnlein zu Fuß von Lomnitz / da er dieser Zeit sein Läger hatte / auff / in Willens den Graffen von Bucquoy heimzusuchen / zu Verwahrung deß Lägers liesse er in 1500. Mann zurück. Nach dem nun der Obriste Fränck mit etlichem Volck zu jhme gestossen / der Graff von Bucquoy aber in keine Schlacht / weil er sich damals zu schwach befande / in dem im kurtz zu vor etlich Vngarisch-Volck außgerissen / vnd er also auch dem vbrigen nicht recht trawete / sich einlassen wolte / sondern in seinem Vortheil ligen bliebe / ist er für das Stättlien Thein (so drey Meilen von Thabor / an der Multaw gelegen) gerucket / vnd als er felbiges mit stürmender Hand erobert / hat er die Besatzung darinn / vnd alles / was er daherumb von Keyserischem Volck angetroffen / niderhawen lassen. Wie nun nach solchem das Stättlein mit Böhmischem Volck besetzet worden / sind dessen vnwissend etliche Bucquoyische Befelchshaber hineyn kommen / so mit jhrem Comitat gefangen worden. Vnlang hernach aber / nemblich den 15.

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der                      Vernunfft ist / auß deme was oben außgeführt / handgreifflich abnemen: Wie die                      lose Leut es bey vns gut / vnnd hingegen redliche fromme Leut es böß haben: Wann                      auch / einen guten Namen zuerlangen vnd zu hinderlassen einer nach Ehren streben                      will / müsse er zuvor ein Strassenräuber vnd Christi sampt seines Evangelij                      Verfolger geben: Alsdann / vnd ehe nicht / mag Er / an der Clerijey vnnd jhren                      Helffers Helffern / den Papisten / gute Sönner vnd Beförderer finden. Fürs ander                      / Ob auch wol noch viel mehr Beschwerungen vnd Vnterdruckungen der Evangelischen                      in diesem Königreich / sich finden: So würde es doch solche alle in offenen                      Truck jetzt außgehen lassen / sich nicht wol schicken. Es erscheinet auß denen                      oberzehlten genug / daß die Evangelische anderst nichts / als die lautere                      Billichkeit / vnd ein vnpartheytsch AEquilibrium zwischen beyden theilen / haben                      wollen vnd begehren. Das ist: Daß an allen vnd jeden Orten die Vbung der                      Evangelischen Religion / wie es strack vom Anfang der Reformation / biß vff                      diese erbärmliche Zeiten gewest / in diesem Königreich gantz frey vnd                      vngehindert sey vnd bleibe: Item / Daß ohn einig ansehen der Religion / so wol                      die Hohe-vnd Vnter Empter / als geringere Dienst vnd derselben Verwaltungen /                      wol verdienten / geschickten vnd qualificirten Leuten / auß getheilt vnd                      anbefohlen werden: Daß auch endlichen die Clerisey oder Geistliche Personen /                      sich gantz vnd gar in keine Politische / Weltliche oder Bürgerliche Geschäfft /                      Händel vnnd Verrichtungen / auch im geringsten nicht mehr einmengen oder                      einlassen / sondern schlecht für sich die Seelen allein / gleich den                      Evangelischen Kirchendienern versorgen / vnd nichts dann geistliche Sachen                      bestellen sollen / nach dem Spruch Christi: Jhr aber nicht also: Item: Niemand                      kan zweyen Herrn dienen: Vnd nach jenen Reymen:</p>
          <l>Der Soldat geh mit Waffen vmb/</l>
          <l>Der Priester mit seim Heyligthumb.</l>
          <p>Dergestalt dann / vnd wann kein Glaub vor vnd wider den andern vnter vns                      gefährlichen Vortheil hat / vnd keine Religion der andern zu trotz vorgezogen                      oder verkleinerlich nachgesetzt wird / Frid vnd Einigkeit sich wider herfür thun                      / auch jmmer fort beständig wären wird.</p>
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          <p>Demnach aber schließlich / O jhr großmütige Fürsten vnnd Helden / die jhr der                      Christenheit Seulen seyt / der gefährliche Zustandt dieses benachbarten                      Königreichs euch auch selbsten mitangehen thut: So wils nunmehr bey euch stehen                      / diesem gantzen Handel tieffer vnnd gründlicher nachzudencken. Da jhr dann                      befinden werdet / daß es die eusserste Noth erfordern thue / vns vnverzüglich                      beyzuspringen vnd zu Hülff zukommen / vnnd vnser gleich samb mitten in Meerwogen                      schrecklicher Kriegs Empörungen schwebendes Königreich / vffs ehest jmmer                      möglich zur Anfurth einer erwünschten Ruhe vnd Still zubringen: Damit nicht vff                      den Fall wir zu Grund gerichtet würden / Jhr ebenmässig es versuchen vnd dran                      müsset: Ja das noch ärger ist / an vnsere statt einen andern vnd solchen                      Nachbarn / der in Religion / Art / Sinn vnd Sitten / allen Christen gantz                      vngleich ist / mit ewrem grossen Schaden anzunemen / vnd dessen Vntrew zu                      erfahren / gezwungen werdet.</p>
          <p><note place="right">Graff von Thurn erobert das Stättlein Thein.</note>                      Vnder oberzehltem Verlauff in Vngarn wurden in Böheimb die Sachen starck                      fortgetrieben. Den 29. Julij zoge der Graff von Thurn mit 46. Compagnyen Reutern                      vnd 48. Fähnlein zu Fuß von Lomnitz / da er dieser Zeit sein Läger hatte / auff                      / in Willens den Graffen von Bucquoy heimzusuchen / zu Verwahrung deß Lägers                      liesse er in 1500. Mann zurück. Nach dem nun der Obriste Fränck mit etlichem                      Volck zu jhme gestossen / der Graff von Bucquoy aber in keine Schlacht / weil er                      sich damals zu schwach befande / in dem im kurtz zu vor etlich Vngarisch-Volck                      außgerissen / vnd er also auch dem vbrigen nicht recht trawete / sich einlassen                      wolte / sondern in seinem Vortheil ligen bliebe / ist er für das Stättlien Thein                      (so drey Meilen von Thabor / an der Multaw gelegen) gerucket / vnd als er                      felbiges mit stürmender Hand erobert / hat er die Besatzung darinn / vnd alles /                      was er daherumb von Keyserischem Volck angetroffen / niderhawen lassen. Wie nun                      nach solchem das Stättlein mit Böhmischem Volck besetzet worden / sind dessen                      vnwissend etliche Bucquoyische Befelchshaber hineyn kommen / so mit jhrem                      Comitat gefangen worden. Vnlang hernach aber / nemblich den 15.
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[254/0301] der Vernunfft ist / auß deme was oben außgeführt / handgreifflich abnemen: Wie die lose Leut es bey vns gut / vnnd hingegen redliche fromme Leut es böß haben: Wann auch / einen guten Namen zuerlangen vnd zu hinderlassen einer nach Ehren streben will / müsse er zuvor ein Strassenräuber vnd Christi sampt seines Evangelij Verfolger geben: Alsdann / vnd ehe nicht / mag Er / an der Clerijey vnnd jhren Helffers Helffern / den Papisten / gute Sönner vnd Beförderer finden. Fürs ander / Ob auch wol noch viel mehr Beschwerungen vnd Vnterdruckungen der Evangelischen in diesem Königreich / sich finden: So würde es doch solche alle in offenen Truck jetzt außgehen lassen / sich nicht wol schicken. Es erscheinet auß denen oberzehlten genug / daß die Evangelische anderst nichts / als die lautere Billichkeit / vnd ein vnpartheytsch AEquilibrium zwischen beyden theilen / haben wollen vnd begehren. Das ist: Daß an allen vnd jeden Orten die Vbung der Evangelischen Religion / wie es strack vom Anfang der Reformation / biß vff diese erbärmliche Zeiten gewest / in diesem Königreich gantz frey vnd vngehindert sey vnd bleibe: Item / Daß ohn einig ansehen der Religion / so wol die Hohe-vnd Vnter Empter / als geringere Dienst vnd derselben Verwaltungen / wol verdienten / geschickten vnd qualificirten Leuten / auß getheilt vnd anbefohlen werden: Daß auch endlichen die Clerisey oder Geistliche Personen / sich gantz vnd gar in keine Politische / Weltliche oder Bürgerliche Geschäfft / Händel vnnd Verrichtungen / auch im geringsten nicht mehr einmengen oder einlassen / sondern schlecht für sich die Seelen allein / gleich den Evangelischen Kirchendienern versorgen / vnd nichts dann geistliche Sachen bestellen sollen / nach dem Spruch Christi: Jhr aber nicht also: Item: Niemand kan zweyen Herrn dienen: Vnd nach jenen Reymen: Der Soldat geh mit Waffen vmb/ Der Priester mit seim Heyligthumb. Dergestalt dann / vnd wann kein Glaub vor vnd wider den andern vnter vns gefährlichen Vortheil hat / vnd keine Religion der andern zu trotz vorgezogen oder verkleinerlich nachgesetzt wird / Frid vnd Einigkeit sich wider herfür thun / auch jmmer fort beständig wären wird. Welches zumal alles / wir deßwegen in offenen Truck außgehen lassen wollen / damit doch dermal eins / etwa vff diesen Weg / weil es anderwerts nicht erhalten werden können / die Königliche Majestät nunmehr vnsere Beschwerungen fleissig bedencken / vnd wann sie die billiche Vrsachen / beneben vnserm Hertzenleyd / Bedrangnussen / Noth vnd Zwang / genugsamb eingenommen / sich darüber nicht verwundern / daß zu vnserm Schutz / vnd zu Verfechtung der Religion / wie auch guter Gesatz vnnd Ordnungen / in vnserm Vatterland / wir gegen derselben vnd vnsere Feind / einen Vffstandt gemacht haben. Den andern aber / vnsern Benachbarten / Brüdern / Bundsverwandten / ja auch der gantzen Christenheit / begehren wir diese Schrifft zu dem end 1619. bekandt zu werden / daß sie sehen / erwegen vnd vrtheilen / auß was vor wichtigen Vrsachen wir Evangelische Stände / zur Widerbringung so wol der Göttlichen als Menschlichen Gesetz vnd Freyheiten in diesem Königreich / seynd genötiget worden. Dann ja bekandt gnug ist / welcher massen der Leyen oder weltlichen Personen Thun vnd Beruff sich dahin erstreckt: Daß sie nicht allein mit Gefahr / auch Darsetzung / so wol Haab vnd Güter / als Weib vnd Kinder / ja jhres Leib vnd Lebens / allerhand Anstöß / vnd Vornemen von allerley Feinden ertragen sollen / vnd vffm Halß ligen haben: Sondern auch / daß vnter dessen die Clerisey / welche mit jhren Concubinen in Wollust lebt / vnd vber deß Königreichs Beschützern alles Vnglück schmieden hilfft / jres Ampts vnd Beruffs von jhnen getrost erinnert werde. Demnach aber schließlich / O jhr großmütige Fürsten vnnd Helden / die jhr der Christenheit Seulen seyt / der gefährliche Zustandt dieses benachbarten Königreichs euch auch selbsten mitangehen thut: So wils nunmehr bey euch stehen / diesem gantzen Handel tieffer vnnd gründlicher nachzudencken. Da jhr dann befinden werdet / daß es die eusserste Noth erfordern thue / vns vnverzüglich beyzuspringen vnd zu Hülff zukommen / vnnd vnser gleich samb mitten in Meerwogen schrecklicher Kriegs Empörungen schwebendes Königreich / vffs ehest jmmer möglich zur Anfurth einer erwünschten Ruhe vnd Still zubringen: Damit nicht vff den Fall wir zu Grund gerichtet würden / Jhr ebenmässig es versuchen vnd dran müsset: Ja das noch ärger ist / an vnsere statt einen andern vnd solchen Nachbarn / der in Religion / Art / Sinn vnd Sitten / allen Christen gantz vngleich ist / mit ewrem grossen Schaden anzunemen / vnd dessen Vntrew zu erfahren / gezwungen werdet. Vnder oberzehltem Verlauff in Vngarn wurden in Böheimb die Sachen starck fortgetrieben. Den 29. Julij zoge der Graff von Thurn mit 46. Compagnyen Reutern vnd 48. Fähnlein zu Fuß von Lomnitz / da er dieser Zeit sein Läger hatte / auff / in Willens den Graffen von Bucquoy heimzusuchen / zu Verwahrung deß Lägers liesse er in 1500. Mann zurück. Nach dem nun der Obriste Fränck mit etlichem Volck zu jhme gestossen / der Graff von Bucquoy aber in keine Schlacht / weil er sich damals zu schwach befande / in dem im kurtz zu vor etlich Vngarisch-Volck außgerissen / vnd er also auch dem vbrigen nicht recht trawete / sich einlassen wolte / sondern in seinem Vortheil ligen bliebe / ist er für das Stättlien Thein (so drey Meilen von Thabor / an der Multaw gelegen) gerucket / vnd als er felbiges mit stürmender Hand erobert / hat er die Besatzung darinn / vnd alles / was er daherumb von Keyserischem Volck angetroffen / niderhawen lassen. Wie nun nach solchem das Stättlein mit Böhmischem Volck besetzet worden / sind dessen vnwissend etliche Bucquoyische Befelchshaber hineyn kommen / so mit jhrem Comitat gefangen worden. Vnlang hernach aber / nemblich den 15. Graff von Thurn erobert das Stättlein Thein.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/301>, abgerufen am 22.11.2024.