Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden.

Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte.

Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen.

Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts:

Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn.

Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenen freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen.

Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen.

Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc.

Ermahnung der Churfürsten / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Als nun inmittelst der Schluß lautbar worden / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusammenkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen:

Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmen nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten.

Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet /

Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden.

Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte.

Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen.

Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts:

Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn.

Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenẽ freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen.

Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen.

Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc.

Ermahnung der Churfürstẽ / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordẽ / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̃enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen:

Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmẽ nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten.

Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0274" n="227"/>
Durch diese Designation aber                      würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht                      werden.</p>
          <p>Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der                      Succession vergewißt wüßte.</p>
          <p>Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst                      succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen.</p>
          <p>Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ                      ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts:</p>
          <p><note place="left">Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff                          Friderichen / wegen beschehener Wahl.</note> Durchleuchtigster /                      Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd                      vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger                      Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung /                      rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was                      rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd                      Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten                      König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon                      er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd                      jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn.</p>
          <p>Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses                      Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd                      vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb                      einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten /                      als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero                      vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen                      angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd                      bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltene&#x0303; freyen Wahlgerechtigkeit vnd                      Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche                      Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd                      Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß                      Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere                      Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt /                      beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet                      vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes                      wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen.</p>
          <p>Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E.                      Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer                      ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu                      insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd.                      vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug                      leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander                      abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen /                      Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben                      vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten                      Willen darüber zuvernehmen.</p>
          <p>Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes                      Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben                      vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern                      einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige                      Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung /                      gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte                      trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht                      allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß                      durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende                      Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit                      eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit /                      sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd                      Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu                      fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir                      vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit                      gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen                      Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden /                      etc.</p>
          <p><note place="right">Ermahnung der Churfürste&#x0303; / an Chur Pfaltz / das                          Königreich Böheim nicht anzunehmen.</note> Als nun inmittelst der Schluß                      lautbar worde&#x0303; / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen /                      bey jhrer General Zusam&#x0303;enkunfft zu Prag / auff deren Außgang                      männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey                      Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an                      den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen                      solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen:</p>
          <p>Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt                      / was massen die Stände in Böhme&#x0303; nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd                      jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest.                      Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand                      fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht                      haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl                      geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen                      hetten.</p>
          <p>Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß                      Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder                      zu decidiren nicht gemeynet /
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[227/0274] Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden. Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte. Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen. Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts: Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / rc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn. Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl. Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenẽ freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen. Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen. Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / etc. Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordẽ / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̃enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen: Ermahnung der Churfürstẽ / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen. Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmẽ nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten. Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/274
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/274>, abgerufen am 22.11.2024.