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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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möchten / weil das Königreich in die höchste vnd cusserste Gefahr kommen / vnd / daß sie bey solchem Zustandt nicht ohne ein Oberhaupt weren / die Notdurfft erfordern wolte. Vmb der Vrsachen willen ist den 17. Augusti / warumb König Ferdinandus zur Administration deß Königreichs Böheim / vnd dessen Incorporirten Länder nicht zuzulassen sey / berahtschlaget / vnd endlich ein newen König zu erwehlen votirt vnd beschlossen worden. Wie dann hierauff die Böhmische den 19. dieses / die Mährische den 20. diß / vnd die Schlesische / wie auch die Ober vnd Nider Laußnitzer Stände vnd deroselben Abgesandten / den 21. diß jhre Vota eingereicht vnd vbergeben haben / welche mit vmbständlicher Deduction einmütig dahin gangen / weil Jhre Majestät dem Jurament vnd Reverß / welchen sie den Ländern geleystet vnd eingehändiget / gemäß sich nicht verhalten / sondern demselben in allen Puncten zuwider gehandelt hetten / dardurch dann dieselbe auß eigener geursachter Verwerffung / dieses Königreichs vnd der Incorporirten Länder Administration sich selbst entsetzt habe / die Länder auch hierdurch jhrer Pflicht widerumb erlassen seyen.

Als nun Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz verstanden / daß die Stände ein newen König zuerwöhlen im Werck weren / hat er nicht darzu stimmen wöllen / mit vermelden / weil Ferdinandus durch die vorgegangene Crönung jhr Herr vnd König worden / solte man auff andere Mitel / dardurch den Sachen köndte geholffen werden / gedencken. Aber es ist jhme hingegen geantwortet worden: daß man auff einen andern dem Königreich wolanstehenden Herrn vnd König / vmb cusserster höchster Gefahr vnd deß Königreichs Verderben vorzukommen / bedacht seyn müßte / vnd derentwegen eine Zusammenkunfft / der KöniglichenWahl halben ehest angestellt werden solten.

Damals ist auch ein Schluß ergangen / daß alle Abwesende Catholische / oder Evangelische Herren / sie weren gleich jnner oder ausser Lands / citirt werden / vnd solchen deß Land Tags Schluß vnd die Conföderation auch ratisiciren vnnd vnderschreiben solten.

Diesem nach haben die Directores den 23. Augusti in den Kirchen ein allgemein Gebett zu thun angeordnet / daß Gott jhnen vnd den Landen einen friedliebenden König geben vnd bescheren wölle / vnd ist also der Wahl Tag desselben auff den sechs vnd zwantzigsten Augusti angestellt worden.

Denselben Tag frühe seynd der sämptlichen Incorporirten Länder Stände Abgesandte / sampt den Böhmischen Directoren in der Land-Stuben zusammen kommen / vnnd der Wahl / nachdem sie etliche Gebett gesprochen / wie auch Gott der Vatter wohn vns bey / Böheimisch vnd Teutsch gesungen / einen Anfang gemacht. Da dann endlichen die Vota auff Pfaltzgraff Friderichen Churfürsten gefallen / vnd denselben zu einem König in Böhmen erwöhlet: Darauff das Te Deum laudamus Böhmisch vnd Teutsch gesungen / von dem Fähnlein Knechten / so damals im Schloß gelegen / sechs mal / vnd auß den Stücken drey mal Salve geschossen / vnd andere Freudenzeichen angestellet: auch so baldt von dem Königreich Böheim vnd den Incorporirten Landen ein ansehenliche Legation an den Pfaltzgraffen abzufertigen / jhne von der vorgangenen Wahl zuberichten / beschlossen worden: darvon wir hernach ferrner sagen wöllen.

Der Schluß / welchen die Böhmische Stände beneben der Incorporirten Länder Abgesandten bey dieser Versamblung wider König Ferdinandum gemacht / darinnen sie die Vrsachen / warumb sie denselbigen vor jhren König nicht annehmen köndten noch wolten / war folgenden Innhalts:

Der Böhmen Schluß daß sie König Ferdinanden zu jhrem König nicht annehmen wolten. Als von König Ferdinando inmittelst dieser Zeit vnd hievoriger Versamblung zwey vnterschiedliche Schreiben / mit dieser Vberschrifft: Denen von allen dreyen Ständen deß Königreichs Böheim auff dem Prager Schloß versamleten Personen: deren Datum in der Statt deß ersten Sonnabends nach Ostern / vnd deß andern den Montag nach Jubilate / alles deß Sechzehen hundert vnd neunzehenden Jahrs / in die Direction auff das Prager Schloß vberschicket worden. Welche Schreiben sampt allen beygelegten Sachen: so wol auch dieses wie nach vnd welcher gestalt König Ferdinand für einen Böhmischen König angenommen / vnd auff das Königreich Böhmen gecrönet: nicht weniger / wie mit allen diesen Ländern Er / vnd zwar noch ehe vnd zuvor / als er zum Böhmischen König angenommen vnd gecrönet worden / so wol nach der Crönung biß auff Dato vmbgangen: Wie die Stände deß Königreichs Böheim / beneben den Abgesandten deß Marggraffthumbs Mähren / Ober vnd Nider Schlesien / so wol Ober vnd Nider Laußnitz / in fleissige Erwegung gezogen / vnd sich angeregte gesampte Länder miteinander einmütiglich / auß gewisser Schickung Gottes / dahin verglichen: Weil das Königreich Böhmen jederzeit die freye Wahl eines Königs gehabt / auch biß Dato neben andern Incorporirten Ländern haben thete / wie deß Lands Privilegien solches außdrücklich bezeugeten / auch der Vsus confirmirte: Welches alles dann mit der im Jahr Sechszehen hundert vnd achte vor Prag zwischen Jhrer Majestät / Keysern Rudolpho / vnnd dem Ertzhertzogen Matthia / so wol den Ländern auffgerichten Berednuß / auch folgends mit gemeinen Land Tägen / vnd jhren Majestäten Reversen genugsamb confirmirt / darbey auch Friede wegen der Religion / vnd gewisse Vergleichung zwischen dem Theil sub Vna vnd sub Vtraque, in massen auch zwischen dem Theil sub Vtraque selbsten / in dem Königreich Böhmen getroffen worden. Welches alles etliche böse vnd friedhässige Leute jederzeit vmbzustossen sich bearbeitet / dißfalls auch an jhrer würcklichen Zuthat nichts ermangeln lassen.

möchten / weil das Königreich in die höchste vnd cusserste Gefahr kommen / vnd / daß sie bey solchem Zustandt nicht ohne ein Oberhaupt weren / die Notdurfft erfordern wolte. Vmb der Vrsachen willen ist den 17. Augusti / warumb König Ferdinandus zur Administration deß Königreichs Böheim / vnd dessen Incorporirten Länder nicht zuzulassen sey / berahtschlaget / vnd endlich ein newen König zu erwehlen votirt vnd beschlossen worden. Wie dann hierauff die Böhmische den 19. dieses / die Mährische den 20. diß / vnd die Schlesische / wie auch die Ober vnd Nider Laußnitzer Stände vnd deroselben Abgesandten / den 21. diß jhre Vota eingereicht vnd vbergeben haben / welche mit vmbständlicher Deduction einmütig dahin gangen / weil Jhre Majestät dem Jurament vnd Reverß / welchen sie den Ländern geleystet vnd eingehändiget / gemäß sich nicht verhalten / sondern demselben in allen Puncten zuwider gehandelt hetten / dardurch dann dieselbe auß eigener geursachter Verwerffung / dieses Königreichs vnd der Incorporirten Länder Administration sich selbst entsetzt habe / die Länder auch hierdurch jhrer Pflicht widerumb erlassen seyen.

Als nun Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz verstanden / daß die Stände ein newen König zuerwöhlen im Werck weren / hat er nicht darzu stimmen wöllen / mit vermelden / weil Ferdinandus durch die vorgegangene Crönung jhr Herr vnd König worden / solte man auff andere Mitel / dardurch den Sachen köndte geholffen werden / gedencken. Aber es ist jhme hingegen geantwortet worden: daß man auff einen andern dem Königreich wolanstehenden Herrn vnd König / vmb cusserster höchster Gefahr vnd deß Königreichs Verderben vorzukommen / bedacht seyn müßte / vnd derentwegen eine Zusammenkunfft / der KöniglichenWahl halben ehest angestellt werden solten.

Damals ist auch ein Schluß ergangen / daß alle Abwesende Catholische / oder Evangelische Herren / sie weren gleich jnner oder ausser Lands / citirt werden / vnd solchen deß Land Tags Schluß vnd die Conföderation auch ratisiciren vnnd vnderschreiben solten.

Diesem nach haben die Directores den 23. Augusti in den Kirchen ein allgemein Gebett zu thun angeordnet / daß Gott jhnen vnd den Landen einen friedliebenden König geben vnd bescheren wölle / vnd ist also der Wahl Tag desselben auff den sechs vnd zwantzigsten Augusti angestellt worden.

Denselben Tag frühe seynd der sämptlichen Incorporirten Länder Stände Abgesandte / sampt den Böhmischen Directoren in der Land-Stuben zusammen kommen / vnnd der Wahl / nachdem sie etliche Gebett gesprochen / wie auch Gott der Vatter wohn vns bey / Böheimisch vnd Teutsch gesungen / einen Anfang gemacht. Da dann endlichen die Vota auff Pfaltzgraff Friderichen Churfürsten gefallen / vnd denselben zu einem König in Böhmen erwöhlet: Darauff das Te Deum laudamus Böhmisch vnd Teutsch gesungen / von dem Fähnlein Knechten / so damals im Schloß gelegen / sechs mal / vnd auß den Stücken drey mal Salve geschossen / vnd andere Freudenzeichen angestellet: auch so baldt von dem Königreich Böheim vnd den Incorporirten Landen ein ansehenliche Legation an den Pfaltzgraffen abzufertigen / jhne von der vorgangenẽ Wahl zuberichten / beschlossen worden: darvon wir hernach ferrner sagen wöllen.

Der Schluß / welchen die Böhmische Stände beneben der Incorporirten Länder Abgesandten bey dieser Versamblung wider König Ferdinandum gemacht / darinnen sie die Vrsachen / warumb sie denselbigen vor jhren König nicht annehmen köndten noch wolten / war folgenden Innhalts:

Der Böhmẽ Schluß daß sie König Ferdinanden zu jhrem König nicht annehmen wolten. Als von König Ferdinando inmittelst dieser Zeit vnd hievoriger Versamblung zwey vnterschiedliche Schreiben / mit dieser Vberschrifft: Denen von allen dreyen Ständen deß Königreichs Böheim auff dem Prager Schloß versamleten Personen: deren Datum in der Statt deß ersten Sonnabends nach Ostern / vnd deß andern den Montag nach Jubilate / alles deß Sechzehen hundert vnd neunzehenden Jahrs / in die Direction auff das Prager Schloß vberschicket worden. Welche Schreiben sampt allen beygelegten Sachen: so wol auch dieses wie nach vnd welcher gestalt König Ferdinand für einen Böhmischen König angenommen / vnd auff das Königreich Böhmen gecrönet: nicht weniger / wie mit allen diesen Ländern Er / vnd zwar noch ehe vnd zuvor / als er zum Böhmischen König angenommen vnd gecrönet worden / so wol nach der Crönung biß auff Dato vmbgangen: Wie die Stände deß Königreichs Böheim / beneben den Abgesandten deß Marggraffthumbs Mähren / Ober vnd Nider Schlesien / so wol Ober vnd Nider Laußnitz / in fleissige Erwegung gezogen / vnd sich angeregte gesampte Länder miteinander einmütiglich / auß gewisser Schickung Gottes / dahin verglichen: Weil das Königreich Böhmen jederzeit die freye Wahl eines Königs gehabt / auch biß Dato neben andern Incorporirten Ländern haben thete / wie deß Lands Privilegien solches außdrücklich bezeugeten / auch der Vsus confirmirte: Welches alles dann mit der im Jahr Sechszehen hundert vnd achte vor Prag zwischen Jhrer Majestät / Keysern Rudolpho / vnnd dem Ertzhertzogen Matthia / so wol den Ländern auffgerichten Berednuß / auch folgends mit gemeinen Land Tägen / vnd jhren Majestäten Reversen genugsamb confirmirt / darbey auch Friede wegen der Religion / vnd gewisse Vergleichung zwischen dem Theil sub Vna vnd sub Vtraque, in massen auch zwischen dem Theil sub Vtraque selbsten / in dem Königreich Böhmen getroffen worden. Welches alles etliche böse vnd friedhässige Leute jederzeit vmbzustossen sich bearbeitet / dißfalls auch an jhrer würcklichen Zuthat nichts ermangeln lassen.

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[218/0265] möchten / weil das Königreich in die höchste vnd cusserste Gefahr kommen / vnd / daß sie bey solchem Zustandt nicht ohne ein Oberhaupt weren / die Notdurfft erfordern wolte. Vmb der Vrsachen willen ist den 17. Augusti / warumb König Ferdinandus zur Administration deß Königreichs Böheim / vnd dessen Incorporirten Länder nicht zuzulassen sey / berahtschlaget / vnd endlich ein newen König zu erwehlen votirt vnd beschlossen worden. Wie dann hierauff die Böhmische den 19. dieses / die Mährische den 20. diß / vnd die Schlesische / wie auch die Ober vnd Nider Laußnitzer Stände vnd deroselben Abgesandten / den 21. diß jhre Vota eingereicht vnd vbergeben haben / welche mit vmbständlicher Deduction einmütig dahin gangen / weil Jhre Majestät dem Jurament vnd Reverß / welchen sie den Ländern geleystet vnd eingehändiget / gemäß sich nicht verhalten / sondern demselben in allen Puncten zuwider gehandelt hetten / dardurch dann dieselbe auß eigener geursachter Verwerffung / dieses Königreichs vnd der Incorporirten Länder Administration sich selbst entsetzt habe / die Länder auch hierdurch jhrer Pflicht widerumb erlassen seyen. Als nun Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz verstanden / daß die Stände ein newen König zuerwöhlen im Werck weren / hat er nicht darzu stimmen wöllen / mit vermelden / weil Ferdinandus durch die vorgegangene Crönung jhr Herr vnd König worden / solte man auff andere Mitel / dardurch den Sachen köndte geholffen werden / gedencken. Aber es ist jhme hingegen geantwortet worden: daß man auff einen andern dem Königreich wolanstehenden Herrn vnd König / vmb cusserster höchster Gefahr vnd deß Königreichs Verderben vorzukommen / bedacht seyn müßte / vnd derentwegen eine Zusammenkunfft / der KöniglichenWahl halben ehest angestellt werden solten. Damals ist auch ein Schluß ergangen / daß alle Abwesende Catholische / oder Evangelische Herren / sie weren gleich jnner oder ausser Lands / citirt werden / vnd solchen deß Land Tags Schluß vnd die Conföderation auch ratisiciren vnnd vnderschreiben solten. Diesem nach haben die Directores den 23. Augusti in den Kirchen ein allgemein Gebett zu thun angeordnet / daß Gott jhnen vnd den Landen einen friedliebenden König geben vnd bescheren wölle / vnd ist also der Wahl Tag desselben auff den sechs vnd zwantzigsten Augusti angestellt worden. Denselben Tag frühe seynd der sämptlichen Incorporirten Länder Stände Abgesandte / sampt den Böhmischen Directoren in der Land-Stuben zusammen kommen / vnnd der Wahl / nachdem sie etliche Gebett gesprochen / wie auch Gott der Vatter wohn vns bey / Böheimisch vnd Teutsch gesungen / einen Anfang gemacht. Da dann endlichen die Vota auff Pfaltzgraff Friderichen Churfürsten gefallen / vnd denselben zu einem König in Böhmen erwöhlet: Darauff das Te Deum laudamus Böhmisch vnd Teutsch gesungen / von dem Fähnlein Knechten / so damals im Schloß gelegen / sechs mal / vnd auß den Stücken drey mal Salve geschossen / vnd andere Freudenzeichen angestellet: auch so baldt von dem Königreich Böheim vnd den Incorporirten Landen ein ansehenliche Legation an den Pfaltzgraffen abzufertigen / jhne von der vorgangenẽ Wahl zuberichten / beschlossen worden: darvon wir hernach ferrner sagen wöllen. Der Schluß / welchen die Böhmische Stände beneben der Incorporirten Länder Abgesandten bey dieser Versamblung wider König Ferdinandum gemacht / darinnen sie die Vrsachen / warumb sie denselbigen vor jhren König nicht annehmen köndten noch wolten / war folgenden Innhalts: Als von König Ferdinando inmittelst dieser Zeit vnd hievoriger Versamblung zwey vnterschiedliche Schreiben / mit dieser Vberschrifft: Denen von allen dreyen Ständen deß Königreichs Böheim auff dem Prager Schloß versamleten Personen: deren Datum in der Statt deß ersten Sonnabends nach Ostern / vnd deß andern den Montag nach Jubilate / alles deß Sechzehen hundert vnd neunzehenden Jahrs / in die Direction auff das Prager Schloß vberschicket worden. Welche Schreiben sampt allen beygelegten Sachen: so wol auch dieses wie nach vnd welcher gestalt König Ferdinand für einen Böhmischen König angenommen / vnd auff das Königreich Böhmen gecrönet: nicht weniger / wie mit allen diesen Ländern Er / vnd zwar noch ehe vnd zuvor / als er zum Böhmischen König angenommen vnd gecrönet worden / so wol nach der Crönung biß auff Dato vmbgangen: Wie die Stände deß Königreichs Böheim / beneben den Abgesandten deß Marggraffthumbs Mähren / Ober vnd Nider Schlesien / so wol Ober vnd Nider Laußnitz / in fleissige Erwegung gezogen / vnd sich angeregte gesampte Länder miteinander einmütiglich / auß gewisser Schickung Gottes / dahin verglichen: Weil das Königreich Böhmen jederzeit die freye Wahl eines Königs gehabt / auch biß Dato neben andern Incorporirten Ländern haben thete / wie deß Lands Privilegien solches außdrücklich bezeugeten / auch der Vsus confirmirte: Welches alles dann mit der im Jahr Sechszehen hundert vnd achte vor Prag zwischen Jhrer Majestät / Keysern Rudolpho / vnnd dem Ertzhertzogen Matthia / so wol den Ländern auffgerichten Berednuß / auch folgends mit gemeinen Land Tägen / vnd jhren Majestäten Reversen genugsamb confirmirt / darbey auch Friede wegen der Religion / vnd gewisse Vergleichung zwischen dem Theil sub Vna vnd sub Vtraque, in massen auch zwischen dem Theil sub Vtraque selbsten / in dem Königreich Böhmen getroffen worden. Welches alles etliche böse vnd friedhässige Leute jederzeit vmbzustossen sich bearbeitet / dißfalls auch an jhrer würcklichen Zuthat nichts ermangeln lassen. Der Böhmẽ Schluß daß sie König Ferdinanden zu jhrem König nicht annehmen wolten.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/265>, abgerufen am 27.11.2024.