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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Kays Hoffbegehen / oder Sachenvorfallen / darzu die Erbämpter zugebrauchen seynd / in gebührendem Respect gehalten / vnd jnen von Vnsern Hoffämptern keines wegs vor / oder eingegriffen: Oder da je auß gewissen Vrsachen jhre Stellen / mit berürten Vnsern Hoffämptern je weils ersetzt werden sollen / wöllen wir doch / daß jhnen den Churfürstlichen Amptsverwesern vnd Erbämptern einen Weg / als den andern / die von solchen Verrichtungen fallende Nutzbarkeit / wenigers nicht / als ob Sie dieselbe selbsten verrichtet vnnd bedient / vnweygerlich gefolgt vnnd gelassen werden.

XLII. Damit auch Vnsere / so wol geheime als Hoffräth dieser Capitulation gebührende Wissentschafft haben / vnd in Rathschlägen vnd sonsten sich darnach richten mögen / wöllen Wir jhnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern auch bey Leystung Jhrer Dienst-Pflicht ernstlich einbinden / dieselbe so viel Sie einen jeden berühren / jederzeit vor Augen zu haben / vnnd darwider weder zu thun noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden / mit außdrucklichen Worten einverleiben lassen.

XLIII. Solches alles vnd jedes besonder / wie obstehet / haben Wir obgenanter Römischer König den gedachten Churfürsten geredt / versprochen / vnd bey Vnsern Königlichen Ehren / Würden vnd Worten / im Namen der Warheit zugesagt: Thun dasselbig auch hiemit vnd in Krafft diß Brieffs / inmassen Wir dann das mit einem leiblichen Eyd / zu Gott vnd dem H. Evangelio geschworen / dasselbe stet / vest vnd vnverbrochen zu halten / dem trewlich nachzukommen / darwider nit zu seyn / zu thun / noch zuschaffen gethan zu werden / in einige weiß oder wege / wie die möchten erdacht werden.

Dessen zu Vrkundt haben Wir dieser Brieff Sechs in gleichem laut gefertigt / vnnd mit Vnserm anhangenden Insigel besigelt / vnnd jedem obgenanten Churfürsten einen zustellen lassen / Der geben ist in Vnser vnd deß Reichs Statt Franckfurt am Mayn / den 28. Montags Augusti / nach Christi vnsers lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Sechszehenhundert vnd Neunzehen / Vnserer Reich / deß Römischen im Ersten / deß Hungarischen im Andern / vnd deß Böhmischen im Dritten Jahren.

Böhmen halten eine Versamblung zu Prag vnd vereinigen sich mit den benachbarten Landen. Der Böhmischen Stände vnd der incorporirten Länder Abgesandten Versamblung / deren wir zuvor gedacht / hat zu Prag auff den Dienstag Mariae Magdalenae / welcher war der 23. Julii jhren Anfang genommen / vnnd Sambstag nach Johannis Enthauptung / oder den 29. Augusti geendet worden / vnd haben sich darbey / neben den Böhmischen Ständen / auch der Fürsten vnd Ständen in Schlesien / der Stände deß Marggraffthumbs Mähren / der Laußnitz / wie auch der Evangelischen Stände in Ober vnd Nider Oesterreich Abgesandte mit Vollmacht befunden / die haben erstlich / nach vorhergangener fleissiger Berathschlagung / ein beständige Bündnuß miteinander auffgerichtet / dessen Vrsachen sie nachfolgender gestalt angezeiget;

Vrsachen der Confoederation zwischen den Böhmen / Mährern / Schlesiern Lanßnitzern vnd Oesterreichern. Nach dem sie samentlich erwogen / welcher massen verwichener Zeit / als sie / Stände deß Königreichs / auff Kaysers Rudolphi Ersuchen vnnd Begehren / vermög jhrer Freyheiten / auß jhrem guten Willen / den Ertzhertzogen Matthiam / erstlich zu einem designirten / dann auch zu jhrem König vnd Herren / gewöhlet vnd gecrönet / daß damahlen J. Kön. M. vnder andern den Ständen dieses Königreichs bewilliget / daß sie mit den Vngarischen vnnd Oesterreichischen Ständen wol eine Bündtnuß auffrichten möchten. Welches alles zu dem Ende geschehen sollen / damit der Religions Frieden erhalten ein jeglich Landt sich seiner Privilegien gebrauchen / vnd also Gott vnd der Obrigkeit im Frieden dienen köndte.

Die bösen Leut aber welche die Obrigkeit jederzeit zur Vngnad wider die Stände vnd Innwohner der Landen angefrischet / hetten deß Landes Privilegia zu nicht gemacht / zum Krieg vnnd Vnfried Vrsach gesuchet / ja nicht allein die Länder / sondern auch die Obrigkeiten selbsten zu grossem Vngemach vnnd vielem Blutvergiessen gebracht. Darzu auch / damit solche Confoederation zwischen denen Ländern vollzogen würde / von J. Kön. May. laut dero Versprechen / den Ständen ein General Landtag / zu deme auch die incorporirte Lander erfordert würden / hette außgeschrieben werden sollen: So hetten doch die schädliche Leute vnd sonderlich etliche auß den Land-Officirern der Römischen Religion sub vna, mit jren Practicken / nicht allein solche Auffrichtung der Confoederation verhindert: Sondern als sie bey gehaltenem Lantag auch andere Articul / so Jhr. Kön. May. Reverß zugesagt / vmbgestossen / vnnd sich denen sub vtraque für offentliche Feind dargestellet / vnd die gantze Königliche Gewalt an sich gezogen / nicht allein Kaysers Rudolphi Mayestät Brieff / deßgleichen auch die zwischen beyden Theylen auffgerichte Vereinigung zu nicht gemacht / sondern die Leute der Religion halben auff mancherley Weise bedränget / auch letztlich den Ständen sub vtraque alles Gehör bey Jh. Kay. Mayest. versperret: Also da sie Stände der bösen Leuth wegen keine Verbesserung in jhren Beschwernussen erlangen können / vnd von jhnen aller Zutritt zu J. Kay. May. verschlossen / hetten sie auff etliche solcher gemeinen Friedensstörer greiffen / vnnd weil sie gewust / daß durch solche Vmbstossung jhrer Privilegien Vrsachen zum Krieg suchen auch nicht vnderlassen würden / Jhre Kay. May. darzu zubewegen / ein Defension Werck zu Erhaltung jhrer Freyheiten / Weib / Kindt / Haab vnd Gut / anstellen müssen.

Vnnd ob sie zwar also bald J. May. berichtet / daß solch Defension Werck nicht wider J. May. angestellet sey / sondern zu deroselben vnd deß Königreichs besten / vnd daß sie J. Ma. getrewe Vnderthanen verbleiben wolten / so hatten jedoch die Feinde J. M. dahin bewogen / daß dieselbe durch ein grosse Macht eines feindtligen Kriegsvolcks ein grossen Theil dieses Königreichs verderben /

Kays Hoffbegehen / oder Sachenvorfallen / darzu die Erbämpter zugebrauchen seynd / in gebührendem Respect gehalten / vnd jnen von Vnsern Hoffämptern keines wegs vor / oder eingegriffen: Oder da je auß gewissen Vrsachen jhre Stellen / mit berürten Vnsern Hoffämptern je weils ersetzt werden sollen / wöllen wir doch / daß jhnen den Churfürstlichen Amptsverwesern vnd Erbämptern einen Weg / als den andern / die von solchen Verrichtungen fallende Nutzbarkeit / wenigers nicht / als ob Sie dieselbe selbsten verrichtet vnnd bedient / vnweygerlich gefolgt vnnd gelassen werden.

XLII. Damit auch Vnsere / so wol geheime als Hoffräth dieser Capitulation gebührende Wissentschafft haben / vnd in Rathschlägen vnd sonsten sich darnach richten mögen / wöllen Wir jhnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern auch bey Leystung Jhrer Dienst-Pflicht ernstlich einbinden / dieselbe so viel Sie einen jeden berühren / jederzeit vor Augen zu haben / vnnd darwider weder zu thun noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden / mit außdrucklichen Worten einverleiben lassen.

XLIII. Solches alles vnd jedes besonder / wie obstehet / haben Wir obgenanter Römischer König den gedachten Churfürsten geredt / versprochen / vnd bey Vnsern Königlichen Ehren / Würden vnd Worten / im Namen der Warheit zugesagt: Thun dasselbig auch hiemit vnd in Krafft diß Brieffs / inmassen Wir dann das mit einem leiblichen Eyd / zu Gott vnd dem H. Evangelio geschworen / dasselbe stet / vest vnd vnverbrochen zu halten / dem trewlich nachzukommen / darwider nit zu seyn / zu thun / noch zuschaffen gethã zu werden / in einige weiß oder wege / wie die möchten erdacht werden.

Dessen zu Vrkundt haben Wir dieser Brieff Sechs in gleichem laut gefertigt / vnnd mit Vnserm anhangenden Insigel besigelt / vnnd jedem obgenanten Churfürsten einen zustellen lassen / Der geben ist in Vnser vnd deß Reichs Statt Franckfurt am Mayn / den 28. Montags Augusti / nach Christi vnsers lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Sechszehenhundert vñ Neunzehen / Vnserer Reich / deß Römischen im Ersten / deß Hungarischen im Andern / vnd deß Böhmischen im Dritten Jahren.

Böhmen halten eine Versamblung zu Prag vnd vereinigen sich mit den benachbarten Landẽ. Der Böhmischen Stände vnd der incorporirten Länder Abgesandten Versamblung / deren wir zuvor gedacht / hat zu Prag auff den Dienstag Mariae Magdalenae / welcher war der 23. Julii jhren Anfang genommen / vnnd Sambstag nach Johannis Enthauptung / oder den 29. Augusti geendet worden / vnd haben sich darbey / neben den Böhmischen Ständen / auch der Fürsten vnd Ständen in Schlesien / der Stände deß Marggraffthumbs Mähren / der Laußnitz / wie auch der Evangelischen Stände in Ober vnd Nider Oesterreich Abgesandte mit Vollmacht befunden / die haben erstlich / nach vorhergangener fleissiger Berathschlagung / ein beständige Bündnuß miteinander auffgerichtet / dessen Vrsachen sie nachfolgender gestalt angezeiget;

Vrsachen der Confoederation zwischen dẽ Böhmen / Mährern / Schlesiern Lanßnitzern vnd Oesterreichern. Nach dem sie samentlich erwogẽ / welcher massen verwichener Zeit / als sie / Stände deß Königreichs / auff Kaysers Rudolphi Ersuchen vnnd Begehren / vermög jhrer Freyheiten / auß jhrem guten Willen / den Ertzhertzogen Matthiam / erstlich zu einem designirten / dann auch zu jhrem König vnd Herren / gewöhlet vnd gecrönet / daß damahlen J. Kön. M. vnder andern den Ständen dieses Königreichs bewilliget / daß sie mit den Vngarischen vnnd Oesterreichischen Ständen wol eine Bündtnuß auffrichten möchten. Welches alles zu dem Ende geschehen sollen / damit der Religions Frieden erhalten ein jeglich Landt sich seiner Privilegien gebrauchen / vnd also Gott vnd der Obrigkeit im Frieden dienen köndte.

Die bösen Leut aber welche die Obrigkeit jederzeit zur Vngnad wider die Stände vnd Innwohner der Landen angefrischet / hetten deß Landes Privilegia zu nicht gemacht / zum Krieg vnnd Vnfried Vrsach gesuchet / ja nicht allein die Länder / sondern auch die Obrigkeiten selbsten zu grossem Vngemach vnnd vielem Blutvergiessen gebracht. Darzu auch / damit solche Confoederation zwischen denen Ländern vollzogen würde / von J. Kön. May. laut dero Versprechen / den Ständen ein General Landtag / zu deme auch die incorporirte Lander erfordert würden / hette außgeschrieben werden sollen: So hetten doch die schädliche Leute vnd sonderlich etliche auß den Land-Officirern der Römischen Religion sub vna, mit jren Practicken / nicht allein solche Auffrichtung der Confoederation verhindert: Sondern als sie bey gehaltenem Lantag auch andere Articul / so Jhr. Kön. May. Reverß zugesagt / vmbgestossen / vnnd sich denen sub vtraque für offentliche Feind dargestellet / vnd die gantze Königliche Gewalt an sich gezogen / nicht allein Kaysers Rudolphi Mayestät Brieff / deßgleichen auch die zwischen beyden Theylen auffgerichte Vereinigung zu nicht gemacht / sondern die Leute der Religion halben auff mancherley Weise bedränget / auch letztlich den Ständen sub vtraque alles Gehör bey Jh. Kay. Mayest. versperret: Also da sie Stände der bösen Leuth wegen keine Verbesserung in jhren Beschwernussen erlangen können / vnd von jhnen aller Zutritt zu J. Kay. May. verschlossen / hetten sie auff etliche solcher gemeinen Friedensstörer greiffen / vnnd weil sie gewust / daß durch solche Vmbstossung jhrer Privilegien Vrsachen zum Krieg suchen auch nicht vnderlassen würden / Jhre Kay. May. darzu zubewegen / ein Defension Werck zu Erhaltung jhrer Freyheiten / Weib / Kindt / Haab vnd Gut / anstellen müssen.

Vnnd ob sie zwar also bald J. May. berichtet / daß solch Defension Werck nicht wider J. May. angestellet sey / sondern zu deroselben vnd deß Königreichs besten / vnd daß sie J. Ma. getrewe Vnderthanen verbleiben wolten / so hatten jedoch die Feinde J. M. dahin bewogen / daß dieselbe durch ein grosse Macht eines feindtligen Kriegsvolcks ein grossen Theil dieses Königreichs verderben /

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          <p>XLII. Damit auch Vnsere / so wol geheime als Hoffräth dieser Capitulation                      gebührende Wissentschafft haben / vnd in Rathschlägen vnd sonsten sich darnach                      richten mögen / wöllen Wir jhnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern auch                      bey Leystung Jhrer Dienst-Pflicht ernstlich einbinden / dieselbe so viel Sie                      einen jeden berühren / jederzeit vor Augen zu haben / vnnd darwider weder zu                      thun noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden / mit außdrucklichen                      Worten einverleiben lassen.</p>
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          <p><note place="left">Böhmen halten eine Versamblung zu Prag vnd vereinigen                          sich mit den benachbarten Lande&#x0303;.</note> Der Böhmischen Stände vnd der                      incorporirten Länder Abgesandten Versamblung / deren wir zuvor gedacht / hat zu                      Prag auff den Dienstag Mariae Magdalenae / welcher war der 23. Julii jhren                      Anfang genommen / vnnd Sambstag nach Johannis Enthauptung / oder den 29. Augusti                      geendet worden / vnd haben sich darbey / neben den Böhmischen Ständen / auch der                      Fürsten vnd Ständen in Schlesien / der Stände deß Marggraffthumbs Mähren / der                      Laußnitz / wie auch der Evangelischen Stände in Ober vnd Nider Oesterreich                      Abgesandte mit Vollmacht befunden / die haben erstlich / nach vorhergangener                      fleissiger Berathschlagung / ein beständige Bündnuß miteinander auffgerichtet /                      dessen Vrsachen sie nachfolgender gestalt angezeiget;</p>
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          <p>Vnnd ob sie zwar also bald J. May. berichtet / daß solch Defension Werck nicht                      wider J. May. angestellet sey / sondern zu deroselben vnd deß Königreichs besten                      / vnd daß sie J. Ma. getrewe Vnderthanen verbleiben wolten / so hatten jedoch                      die Feinde J. M. dahin bewogen / daß dieselbe durch ein grosse Macht eines                      feindtligen Kriegsvolcks ein grossen Theil dieses Königreichs verderben /
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[212/0259] Kays Hoffbegehen / oder Sachenvorfallen / darzu die Erbämpter zugebrauchen seynd / in gebührendem Respect gehalten / vnd jnen von Vnsern Hoffämptern keines wegs vor / oder eingegriffen: Oder da je auß gewissen Vrsachen jhre Stellen / mit berürten Vnsern Hoffämptern je weils ersetzt werden sollen / wöllen wir doch / daß jhnen den Churfürstlichen Amptsverwesern vnd Erbämptern einen Weg / als den andern / die von solchen Verrichtungen fallende Nutzbarkeit / wenigers nicht / als ob Sie dieselbe selbsten verrichtet vnnd bedient / vnweygerlich gefolgt vnnd gelassen werden. XLII. Damit auch Vnsere / so wol geheime als Hoffräth dieser Capitulation gebührende Wissentschafft haben / vnd in Rathschlägen vnd sonsten sich darnach richten mögen / wöllen Wir jhnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern auch bey Leystung Jhrer Dienst-Pflicht ernstlich einbinden / dieselbe so viel Sie einen jeden berühren / jederzeit vor Augen zu haben / vnnd darwider weder zu thun noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden / mit außdrucklichen Worten einverleiben lassen. XLIII. Solches alles vnd jedes besonder / wie obstehet / haben Wir obgenanter Römischer König den gedachten Churfürsten geredt / versprochen / vnd bey Vnsern Königlichen Ehren / Würden vnd Worten / im Namen der Warheit zugesagt: Thun dasselbig auch hiemit vnd in Krafft diß Brieffs / inmassen Wir dann das mit einem leiblichen Eyd / zu Gott vnd dem H. Evangelio geschworen / dasselbe stet / vest vnd vnverbrochen zu halten / dem trewlich nachzukommen / darwider nit zu seyn / zu thun / noch zuschaffen gethã zu werden / in einige weiß oder wege / wie die möchten erdacht werden. Dessen zu Vrkundt haben Wir dieser Brieff Sechs in gleichem laut gefertigt / vnnd mit Vnserm anhangenden Insigel besigelt / vnnd jedem obgenanten Churfürsten einen zustellen lassen / Der geben ist in Vnser vnd deß Reichs Statt Franckfurt am Mayn / den 28. Montags Augusti / nach Christi vnsers lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Sechszehenhundert vñ Neunzehen / Vnserer Reich / deß Römischen im Ersten / deß Hungarischen im Andern / vnd deß Böhmischen im Dritten Jahren. Der Böhmischen Stände vnd der incorporirten Länder Abgesandten Versamblung / deren wir zuvor gedacht / hat zu Prag auff den Dienstag Mariae Magdalenae / welcher war der 23. Julii jhren Anfang genommen / vnnd Sambstag nach Johannis Enthauptung / oder den 29. Augusti geendet worden / vnd haben sich darbey / neben den Böhmischen Ständen / auch der Fürsten vnd Ständen in Schlesien / der Stände deß Marggraffthumbs Mähren / der Laußnitz / wie auch der Evangelischen Stände in Ober vnd Nider Oesterreich Abgesandte mit Vollmacht befunden / die haben erstlich / nach vorhergangener fleissiger Berathschlagung / ein beständige Bündnuß miteinander auffgerichtet / dessen Vrsachen sie nachfolgender gestalt angezeiget; Böhmen halten eine Versamblung zu Prag vnd vereinigen sich mit den benachbarten Landẽ. Nach dem sie samentlich erwogẽ / welcher massen verwichener Zeit / als sie / Stände deß Königreichs / auff Kaysers Rudolphi Ersuchen vnnd Begehren / vermög jhrer Freyheiten / auß jhrem guten Willen / den Ertzhertzogen Matthiam / erstlich zu einem designirten / dann auch zu jhrem König vnd Herren / gewöhlet vnd gecrönet / daß damahlen J. Kön. M. vnder andern den Ständen dieses Königreichs bewilliget / daß sie mit den Vngarischen vnnd Oesterreichischen Ständen wol eine Bündtnuß auffrichten möchten. Welches alles zu dem Ende geschehen sollen / damit der Religions Frieden erhalten ein jeglich Landt sich seiner Privilegien gebrauchen / vnd also Gott vnd der Obrigkeit im Frieden dienen köndte. Vrsachen der Confoederation zwischen dẽ Böhmen / Mährern / Schlesiern Lanßnitzern vnd Oesterreichern. Die bösen Leut aber welche die Obrigkeit jederzeit zur Vngnad wider die Stände vnd Innwohner der Landen angefrischet / hetten deß Landes Privilegia zu nicht gemacht / zum Krieg vnnd Vnfried Vrsach gesuchet / ja nicht allein die Länder / sondern auch die Obrigkeiten selbsten zu grossem Vngemach vnnd vielem Blutvergiessen gebracht. Darzu auch / damit solche Confoederation zwischen denen Ländern vollzogen würde / von J. Kön. May. laut dero Versprechen / den Ständen ein General Landtag / zu deme auch die incorporirte Lander erfordert würden / hette außgeschrieben werden sollen: So hetten doch die schädliche Leute vnd sonderlich etliche auß den Land-Officirern der Römischen Religion sub vna, mit jren Practicken / nicht allein solche Auffrichtung der Confoederation verhindert: Sondern als sie bey gehaltenem Lantag auch andere Articul / so Jhr. Kön. May. Reverß zugesagt / vmbgestossen / vnnd sich denen sub vtraque für offentliche Feind dargestellet / vnd die gantze Königliche Gewalt an sich gezogen / nicht allein Kaysers Rudolphi Mayestät Brieff / deßgleichen auch die zwischen beyden Theylen auffgerichte Vereinigung zu nicht gemacht / sondern die Leute der Religion halben auff mancherley Weise bedränget / auch letztlich den Ständen sub vtraque alles Gehör bey Jh. Kay. Mayest. versperret: Also da sie Stände der bösen Leuth wegen keine Verbesserung in jhren Beschwernussen erlangen können / vnd von jhnen aller Zutritt zu J. Kay. May. verschlossen / hetten sie auff etliche solcher gemeinen Friedensstörer greiffen / vnnd weil sie gewust / daß durch solche Vmbstossung jhrer Privilegien Vrsachen zum Krieg suchen auch nicht vnderlassen würden / Jhre Kay. May. darzu zubewegen / ein Defension Werck zu Erhaltung jhrer Freyheiten / Weib / Kindt / Haab vnd Gut / anstellen müssen. Vnnd ob sie zwar also bald J. May. berichtet / daß solch Defension Werck nicht wider J. May. angestellet sey / sondern zu deroselben vnd deß Königreichs besten / vnd daß sie J. Ma. getrewe Vnderthanen verbleiben wolten / so hatten jedoch die Feinde J. M. dahin bewogen / daß dieselbe durch ein grosse Macht eines feindtligen Kriegsvolcks ein grossen Theil dieses Königreichs verderben /

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/259>, abgerufen am 01.06.2024.