Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Annehmung seiner Person / als Successoris, vnd mit respectu jhrer vnd der incorporirten Länder freyen Wahl gerichtet worden were. Vber dieses alles were doch solche jetzterzehlter massen vorgangene Annehmung / Krönung vnd Huldigung anderst nicht / als euentualiter vnd auff gewisse conditiones, so in dem Landtags-Schluß Anno 1617. vnnd dem von Jhrer Kön. W. gegebenen Reverß specificirt / erfolget / vnnd könte dahero nicht pro receptione noch electione, weniger pro libera & pura auff den heutigen Tag gehalten werden: Sintemal auff dato die im Reverß angeregte conditiones cum effectu nicht adimpliret / viel mehr alles das, Widerspiel / neben andern Betrangnussen diesem Königreich vnd Landen begegnet / vnnd angefüget worden. Dann offentlich vnd männiglich bewust / deß König Ferdinand bey Keysers Matthiae Lebzeiten deß Regiments dannoch sich angemasset / daß sie deß Keysers geheimbsten Raths Directorn / Cardinal Cleseln abgeschafft / nachmalen selbst in der Person den Rathschlägen beygewohnet / Keyserl. resolutiones, wann es jhn gut bedüncket / geändert / stetigs an Jhrer Keyserl. Majest. Seiten verblieben / vnnd alle Mittel zu Beförderung deß Kriegs / vnd darunder vorgeloffenen Feindseligkeiten / so viel müglich fortstellen helffen. Nachmalen / ob auch wol Jhre Kön. Würden in dero Juraments vnd Reverß das Königreich Böheimb vnd incorporirte Länder bey jrer Religions Concession / Ordnungen / Rechten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen / alten löblichen Gewonheiten zu erhalten vnd zu beschützen / vnd was in gemein zu dieses Königreichs Vermehr vnd Erweiterung / auch Ehr vnd Wolfahrt gereichte / jhrem Vermögen nach fortzustellen / zu gesagt: So weren doch e diametro diesem allen die obangezognen mit dem König in Spanien auffgerichten pacta, vnd hernachgesetzte Betrangnuß gantz zuwider / weil kündig / daß vngeachtet die Vnruhe in Böhmen ex turbata Religione hergeflossen / vnd solches durch vnderschiedliche Apologien vnd Deduction Schrifften zur Gebühr genugsamb außgeführet worden / nichts minder doch J. Kön. Würde das Kriegswesen eusserst befördert hetten / also daß sie jhr eigenes Kriegsvolck auß der Steyrmarck wider die Böhmische Stände ins Landtag beygewohnet / den Durchzug deß Kriegsvolcks begehret vnnd erhalten / die Böhmische Stände damalen selbst für Rebellen angegeben / der Ordinantzen gegen dem Keyserischen Kriegsvolck vnd dem Obristen Bucquoy sich gemächtiget: durch den Michna an die Pilsner alle Anordnung geführet: dem Dampier Ordinantz gegeben / ins Königreich Böheimb einzufallen / mit Morden / Sengen vnd Brennen zu verfahren / vnd sich also an statt deß Vätterlichen versprochenen Schutzes aller Feindseligkeiten wider das Königreich vnnd incorporirte Länder theil hafftig gemacht hette. Vnd ob gleich von Jhr Kön. Würden eingewendet werden möchte / samb dieselbe nach Jhrer Keyserl. Majest. Todt die Confirmation der Privilegien den Ständen zugeschickt / vnd zu allen friedlichen Mitteln geneigt vnnd erbötig gewesen weren: So were doch der Status seither dem gegebenen Reverß mit Jhrer Königl. Würde selbst eigenen Vervrsachung dermassen alterirt worde / daß die Länder mit dergleichen schlechten Confirmationen nicht gesichert seyn könten. Inmassen noch bey deß Keysers Lebzeiten vber die von Jhrer Maj. erfolgten Confirmationen die Abhelffung der Religions Beschwerden mit gnugsamer Assecuration vielfältig gesucht / vnnd man sich schon damahls mit dergleichen schlechten Coufirmationen / in Erwegung / daß seither derselben alle Religions Beschwerden vnd das gantze Vnheil erwachsen / nicht begnügen lassen können. Vnd daß man mit dergleichen nicht versichert seyn würde / erwiese sich mit mehrerm dahero / daß niemals ein würckliche Abhelffung der Beschwer Puncten in Religions Sachen / darumb man so inständig bey Keysers Matthiae Lebzeiten angehalten / vnd sich bemühet / erfolget: Sondern daß dieselben von Tag zu Tag vermehret / vnd bekümmerlicher gemacht worden weren: Ja daß die Stände in Böheimb bey theils Reichs Ständen nur darumb für Rebellen angegeben worden / daß sie an den blossen offerirten Confirmationen vber die Majestätbrieff / Privilegien vnd Freyheiten sich nicht wolten begnügen lassen / gestalt auch dieser vnselige Krieg vnnd Landsverheerung mit nichts anders / als der nicht Annehmung brtefflicher Confirmationen behauptet vnnd entschuldiget würde. Wie dann kein sonderliche Assecuration zu vermuthen / weil Jhr. Kön. Maj. mit eigenmächtiger Anmassung deß Regiments / die schädliche Räche vnnd abgesetzten Statthalter in Böheimb / welche die grösten Vrsächer dieses Vnglücks gewesen / auff die alten Instructiones widerumb angenommen: Da doch Jhre Königl. Majest. noch selbs zu keiner Possession kommen. Sie indifferenter Räthe vnnd liebe getrewe genennet / zu sich er fordert / in Abschickungen gebraucht / vnnd hierdurch männiglichen zu verstehen gegeben / daß Jhr Königl. Majest. an dem vor Augen schwebenden Landverderb-vnnd dessen Vervrsachung kein Mißfallen hetten / auch die Land vnd Religions Grauamina nicht gemindert / sondern gemehret werden solten. Wann dann hierauß gnugsamb erscheinlich / wie es vmb vorgangene Königs Ferdinandi Annehmung / Krönung / vnd was demselben anhängig / bewandt / vnnd wie derselbe Iure für einen erwöhlten vnd gekrönten noch zur Zeit nicht zu halten / dann auch auß was Vrsachen biß dato die Länder / Böheimb / Mähren / Schlesien vnd Laußnitz die Königl. W. zu würcklicher Posseß vnd Regierung nicht hetten kommen lassen / vnnd aber da dem allem zu wider was praejudicirlichs bey der fürhabenden Keyserlichen Wahl mit Jhrer Kön. Würde Person / ohn vorgehende Erledigung dieser Praejudicial Quaestion / obgestalten Sachen nach Jhr. Kön. Maj. die Session vnd das votum haben könne / ergehen solte / solches dem Reich selbsten zu nicht wenigem Verfang / diesem König- Annehmung seiner Person / als Successoris, vnd mit respectu jhrer vnd der incorporirten Länder freyen Wahl gerichtet worden were. Vber dieses alles were doch solche jetzterzehlter massen vorgangene Annehmung / Krönung vnd Huldigung anderst nicht / als euentualiter vnd auff gewisse conditiones, so in dem Landtags-Schluß Anno 1617. vnnd dem von Jhrer Kön. W. gegebenen Reverß specificirt / erfolget / vnnd könte dahero nicht pro receptione noch electione, weniger pro libera & pura auff den heutigen Tag gehalten werden: Sintemal auff dato die im Reverß angeregte conditiones cum effectu nicht adimpliret / viel mehr alles das, Widerspiel / neben andern Betrangnussen diesem Königreich vnd Landen begegnet / vnnd angefüget worden. Dann offentlich vnd männiglich bewust / deß König Ferdinand bey Keysers Matthiae Lebzeiten deß Regiments dannoch sich angemasset / daß sie deß Keysers geheimbsten Raths Directorn / Cardinal Cleseln abgeschafft / nachmalen selbst in der Person den Rathschlägen beygewohnet / Keyserl. resolutiones, wann es jhn gut bedüncket / geändert / stetigs an Jhrer Keyserl. Majest. Seiten verblieben / vnnd alle Mittel zu Beförderung deß Kriegs / vnd darunder vorgeloffenen Feindseligkeiten / so viel müglich fortstellen helffen. Nachmalen / ob auch wol Jhre Kön. Würden in dero Juraments vnd Reverß das Königreich Böheimb vnd incorporirte Länder bey jrer Religions Concession / Ordnungen / Rechten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen / alten löblichen Gewonheiten zu erhalten vnd zu beschützen / vnd was in gemein zu dieses Königreichs Vermehr vnd Erweiterung / auch Ehr vnd Wolfahrt gereichte / jhrem Vermögen nach fortzustellen / zu gesagt: So weren doch è diametro diesem allen die obangezognen mit dem König in Spanien auffgerichten pacta, vnd hernachgesetzte Betrangnuß gantz zuwider / weil kündig / daß vngeachtet die Vnruhe in Böhmen ex turbata Religione hergeflossen / vnd solches durch vnderschiedliche Apologien vnd Deduction Schrifften zur Gebühr genugsamb außgeführet worden / nichts minder doch J. Kön. Würde das Kriegswesen eusserst befördert hetten / also daß sie jhr eigenes Kriegsvolck auß der Steyrmarck wider die Böhmische Stände ins Landtag beygewohnet / den Durchzug deß Kriegsvolcks begehret vnnd erhalten / die Böhmische Stände damalen selbst für Rebellen angegeben / der Ordinantzen gegen dem Keyserischen Kriegsvolck vnd dem Obristen Bucquoy sich gemächtiget: durch den Michna an die Pilsner alle Anordnung geführet: dem Dampier Ordinantz gegeben / ins Königreich Böheimb einzufallen / mit Morden / Sengen vnd Brennen zu verfahren / vnd sich also an statt deß Vätterlichen versprochenen Schutzes aller Feindseligkeiten wider das Königreich vnnd incorporirte Länder theil hafftig gemacht hette. Vnd ob gleich von Jhr Kön. Würden eingewendet werden möchte / samb dieselbe nach Jhrer Keyserl. Majest. Todt die Confirmation der Privilegien den Ständen zugeschickt / vnd zu allen friedlichen Mitteln geneigt vnnd erbötig gewesen weren: So were doch der Status seither dem gegebenen Reverß mit Jhrer Königl. Würde selbst eigenen Vervrsachung dermassen alterirt worde / daß die Länder mit dergleichen schlechten Confirmationen nicht gesichert seyn könten. Inmassen noch bey deß Keysers Lebzeiten vber die von Jhrer Maj. erfolgten Confirmationen die Abhelffung der Religions Beschwerden mit gnugsamer Assecuration vielfältig gesucht / vnnd man sich schon damahls mit dergleichen schlechten Coufirmationen / in Erwegung / daß seither derselben alle Religions Beschwerden vnd das gantze Vnheil erwachsen / nicht begnügen lassen können. Vnd daß man mit dergleichen nicht versichert seyn würde / erwiese sich mit mehrerm dahero / daß niemals ein würckliche Abhelffung der Beschwer Puncten in Religions Sachen / darumb man so inständig bey Keysers Matthiae Lebzeiten angehalten / vnd sich bemühet / erfolget: Sondern daß dieselben von Tag zu Tag vermehret / vnd bekümmerlicher gemacht worden weren: Ja daß die Stände in Böheimb bey theils Reichs Ständen nur darumb für Rebellen angegeben worden / daß sie an den blossen offerirten Confirmationen vber die Majestätbrieff / Privilegien vnd Freyheiten sich nicht wolten begnügen lassen / gestalt auch dieser vnselige Krieg vnnd Landsverheerung mit nichts anders / als der nicht Annehmung brtefflicher Confirmationen behauptet vnnd entschuldiget würde. Wie dann kein sonderliche Assecuration zu vermuthen / weil Jhr. Kön. Maj. mit eigenmächtiger Anmassung deß Regiments / die schädliche Räche vnnd abgesetzten Statthalter in Böheimb / welche die grösten Vrsächer dieses Vnglücks gewesen / auff die alten Instructiones widerumb angenommen: Da doch Jhre Königl. Majest. noch selbs zu keiner Possession kommen. Sie indifferenter Räthe vnnd liebe getrewe genennet / zu sich er fordert / in Abschickungen gebraucht / vnnd hierdurch männiglichen zu verstehen gegeben / daß Jhr Königl. Majest. an dem vor Augen schwebenden Landverderb-vnnd dessen Vervrsachung kein Mißfallen hetten / auch die Land vnd Religions Grauamina nicht gemindert / sondern gemehret werden solten. Wann dann hierauß gnugsamb erscheinlich / wie es vmb vorgangene Königs Ferdinandi Annehmung / Krönung / vnd was demselben anhängig / bewandt / vnnd wie derselbe Iure für einen erwöhlten vnd gekrönten noch zur Zeit nicht zu halten / dann auch auß was Vrsachen biß dato die Länder / Böheimb / Mähren / Schlesien vnd Laußnitz die Königl. W. zu würcklicher Posseß vnd Regierung nicht hetten kommen lassen / vnnd aber da dem allem zu wider was praejudicirlichs bey der fürhabenden Keyserlichen Wahl mit Jhrer Kön. Würde Person / ohn vorgehende Erledigung dieser Praejudicial Quaestion / obgestalten Sachen nach Jhr. Kön. Maj. die Session vnd das votum haben könne / ergehen solte / solches dem Reich selbsten zu nicht wenigem Verfang / diesem König- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0242" n="195"/> Annehmung seiner Person / als Successoris, vnd mit respectu jhrer vnd der incorporirten Länder freyen Wahl gerichtet worden were.</p> <p>Vber dieses alles were doch solche jetzterzehlter massen vorgangene Annehmung / Krönung vnd Huldigung anderst nicht / als euentualiter vnd auff gewisse conditiones, so in dem Landtags-Schluß Anno 1617. vnnd dem von Jhrer Kön. W. gegebenen Reverß specificirt / erfolget / vnnd könte dahero nicht pro receptione noch electione, weniger pro libera & pura auff den heutigen Tag gehalten werden: Sintemal auff dato die im Reverß angeregte conditiones cum effectu nicht adimpliret / viel mehr alles das, Widerspiel / neben andern Betrangnussen diesem Königreich vnd Landen begegnet / vnnd angefüget worden. Dann offentlich vnd männiglich bewust / deß König Ferdinand bey Keysers Matthiae Lebzeiten deß Regiments dannoch sich angemasset / daß sie deß Keysers geheimbsten Raths Directorn / Cardinal Cleseln abgeschafft / nachmalen selbst in der Person den Rathschlägen beygewohnet / Keyserl. resolutiones, wann es jhn gut bedüncket / geändert / stetigs an Jhrer Keyserl. Majest. Seiten verblieben / vnnd alle Mittel zu Beförderung deß Kriegs / vnd darunder vorgeloffenen Feindseligkeiten / so viel müglich fortstellen helffen. Nachmalen / ob auch wol Jhre Kön. Würden in dero Juraments vnd Reverß das Königreich Böheimb vnd incorporirte Länder bey jrer Religions Concession / Ordnungen / Rechten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen / alten löblichen Gewonheiten zu erhalten vnd zu beschützen / vnd was in gemein zu dieses Königreichs Vermehr vnd Erweiterung / auch Ehr vnd Wolfahrt gereichte / jhrem Vermögen nach fortzustellen / zu gesagt: So weren doch è diametro diesem allen die obangezognen mit dem König in Spanien auffgerichten pacta, vnd hernachgesetzte Betrangnuß gantz zuwider / weil kündig / daß vngeachtet die Vnruhe in Böhmen ex turbata Religione hergeflossen / vnd solches durch vnderschiedliche Apologien vnd Deduction Schrifften zur Gebühr genugsamb außgeführet worden / nichts minder doch J. Kön. Würde das Kriegswesen eusserst befördert hetten / also daß sie jhr eigenes Kriegsvolck auß der Steyrmarck wider die Böhmische Stände ins Landtag beygewohnet / den Durchzug deß Kriegsvolcks begehret vnnd erhalten / die Böhmische Stände damalen selbst für Rebellen angegeben / der Ordinantzen gegen dem Keyserischen Kriegsvolck vnd dem Obristen Bucquoy sich gemächtiget: durch den Michna an die Pilsner alle Anordnung geführet: dem Dampier Ordinantz gegeben / ins Königreich Böheimb einzufallen / mit Morden / Sengen vnd Brennen zu verfahren / vnd sich also an statt deß Vätterlichen versprochenen Schutzes aller Feindseligkeiten wider das Königreich vnnd incorporirte Länder theil hafftig gemacht hette. Vnd ob gleich von Jhr Kön. Würden eingewendet werden möchte / samb dieselbe nach Jhrer Keyserl. Majest. Todt die Confirmation der Privilegien den Ständen zugeschickt / vnd zu allen friedlichen Mitteln geneigt vnnd erbötig gewesen weren: So were doch der Status seither dem gegebenen Reverß mit Jhrer Königl. Würde selbst eigenen Vervrsachung dermassen alterirt worde / daß die Länder mit dergleichen schlechten Confirmationen nicht gesichert seyn könten. Inmassen noch bey deß Keysers Lebzeiten vber die von Jhrer Maj. erfolgten Confirmationen die Abhelffung der Religions Beschwerden mit gnugsamer Assecuration vielfältig gesucht / vnnd man sich schon damahls mit dergleichen schlechten Coufirmationen / in Erwegung / daß seither derselben alle Religions Beschwerden vnd das gantze Vnheil erwachsen / nicht begnügen lassen können. Vnd daß man mit dergleichen nicht versichert seyn würde / erwiese sich mit mehrerm dahero / daß niemals ein würckliche Abhelffung der Beschwer Puncten in Religions Sachen / darumb man so inständig bey Keysers Matthiae Lebzeiten angehalten / vnd sich bemühet / erfolget: Sondern daß dieselben von Tag zu Tag vermehret / vnd bekümmerlicher gemacht worden weren: Ja daß die Stände in Böheimb bey theils Reichs Ständen nur darumb für Rebellen angegeben worden / daß sie an den blossen offerirten Confirmationen vber die Majestätbrieff / Privilegien vnd Freyheiten sich nicht wolten begnügen lassen / gestalt auch dieser vnselige Krieg vnnd Landsverheerung mit nichts anders / als der nicht Annehmung brtefflicher Confirmationen behauptet vnnd entschuldiget würde. Wie dann kein sonderliche Assecuration zu vermuthen / weil Jhr. Kön. Maj. mit eigenmächtiger Anmassung deß Regiments / die schädliche Räche vnnd abgesetzten Statthalter in Böheimb / welche die grösten Vrsächer dieses Vnglücks gewesen / auff die alten Instructiones widerumb angenommen: Da doch Jhre Königl. Majest. noch selbs zu keiner Possession kommen. Sie indifferenter Räthe vnnd liebe getrewe genennet / zu sich er fordert / in Abschickungen gebraucht / vnnd hierdurch männiglichen zu verstehen gegeben / daß Jhr Königl. Majest. an dem vor Augen schwebenden Landverderb-vnnd dessen Vervrsachung kein Mißfallen hetten / auch die Land vnd Religions Grauamina nicht gemindert / sondern gemehret werden solten.</p> <p>Wann dann hierauß gnugsamb erscheinlich / wie es vmb vorgangene Königs Ferdinandi Annehmung / Krönung / vnd was demselben anhängig / bewandt / vnnd wie derselbe Iure für einen erwöhlten vnd gekrönten noch zur Zeit nicht zu halten / dann auch auß was Vrsachen biß dato die Länder / Böheimb / Mähren / Schlesien vnd Laußnitz die Königl. W. zu würcklicher Posseß vnd Regierung nicht hetten kommen lassen / vnnd aber da dem allem zu wider was praejudicirlichs bey der fürhabenden Keyserlichen Wahl mit Jhrer Kön. Würde Person / ohn vorgehende Erledigung dieser Praejudicial Quaestion / obgestalten Sachen nach Jhr. Kön. Maj. die Session vnd das votum haben könne / ergehen solte / solches dem Reich selbsten zu nicht wenigem Verfang / diesem König- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [195/0242]
Annehmung seiner Person / als Successoris, vnd mit respectu jhrer vnd der incorporirten Länder freyen Wahl gerichtet worden were.
Vber dieses alles were doch solche jetzterzehlter massen vorgangene Annehmung / Krönung vnd Huldigung anderst nicht / als euentualiter vnd auff gewisse conditiones, so in dem Landtags-Schluß Anno 1617. vnnd dem von Jhrer Kön. W. gegebenen Reverß specificirt / erfolget / vnnd könte dahero nicht pro receptione noch electione, weniger pro libera & pura auff den heutigen Tag gehalten werden: Sintemal auff dato die im Reverß angeregte conditiones cum effectu nicht adimpliret / viel mehr alles das, Widerspiel / neben andern Betrangnussen diesem Königreich vnd Landen begegnet / vnnd angefüget worden. Dann offentlich vnd männiglich bewust / deß König Ferdinand bey Keysers Matthiae Lebzeiten deß Regiments dannoch sich angemasset / daß sie deß Keysers geheimbsten Raths Directorn / Cardinal Cleseln abgeschafft / nachmalen selbst in der Person den Rathschlägen beygewohnet / Keyserl. resolutiones, wann es jhn gut bedüncket / geändert / stetigs an Jhrer Keyserl. Majest. Seiten verblieben / vnnd alle Mittel zu Beförderung deß Kriegs / vnd darunder vorgeloffenen Feindseligkeiten / so viel müglich fortstellen helffen. Nachmalen / ob auch wol Jhre Kön. Würden in dero Juraments vnd Reverß das Königreich Böheimb vnd incorporirte Länder bey jrer Religions Concession / Ordnungen / Rechten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen / alten löblichen Gewonheiten zu erhalten vnd zu beschützen / vnd was in gemein zu dieses Königreichs Vermehr vnd Erweiterung / auch Ehr vnd Wolfahrt gereichte / jhrem Vermögen nach fortzustellen / zu gesagt: So weren doch è diametro diesem allen die obangezognen mit dem König in Spanien auffgerichten pacta, vnd hernachgesetzte Betrangnuß gantz zuwider / weil kündig / daß vngeachtet die Vnruhe in Böhmen ex turbata Religione hergeflossen / vnd solches durch vnderschiedliche Apologien vnd Deduction Schrifften zur Gebühr genugsamb außgeführet worden / nichts minder doch J. Kön. Würde das Kriegswesen eusserst befördert hetten / also daß sie jhr eigenes Kriegsvolck auß der Steyrmarck wider die Böhmische Stände ins Landtag beygewohnet / den Durchzug deß Kriegsvolcks begehret vnnd erhalten / die Böhmische Stände damalen selbst für Rebellen angegeben / der Ordinantzen gegen dem Keyserischen Kriegsvolck vnd dem Obristen Bucquoy sich gemächtiget: durch den Michna an die Pilsner alle Anordnung geführet: dem Dampier Ordinantz gegeben / ins Königreich Böheimb einzufallen / mit Morden / Sengen vnd Brennen zu verfahren / vnd sich also an statt deß Vätterlichen versprochenen Schutzes aller Feindseligkeiten wider das Königreich vnnd incorporirte Länder theil hafftig gemacht hette. Vnd ob gleich von Jhr Kön. Würden eingewendet werden möchte / samb dieselbe nach Jhrer Keyserl. Majest. Todt die Confirmation der Privilegien den Ständen zugeschickt / vnd zu allen friedlichen Mitteln geneigt vnnd erbötig gewesen weren: So were doch der Status seither dem gegebenen Reverß mit Jhrer Königl. Würde selbst eigenen Vervrsachung dermassen alterirt worde / daß die Länder mit dergleichen schlechten Confirmationen nicht gesichert seyn könten. Inmassen noch bey deß Keysers Lebzeiten vber die von Jhrer Maj. erfolgten Confirmationen die Abhelffung der Religions Beschwerden mit gnugsamer Assecuration vielfältig gesucht / vnnd man sich schon damahls mit dergleichen schlechten Coufirmationen / in Erwegung / daß seither derselben alle Religions Beschwerden vnd das gantze Vnheil erwachsen / nicht begnügen lassen können. Vnd daß man mit dergleichen nicht versichert seyn würde / erwiese sich mit mehrerm dahero / daß niemals ein würckliche Abhelffung der Beschwer Puncten in Religions Sachen / darumb man so inständig bey Keysers Matthiae Lebzeiten angehalten / vnd sich bemühet / erfolget: Sondern daß dieselben von Tag zu Tag vermehret / vnd bekümmerlicher gemacht worden weren: Ja daß die Stände in Böheimb bey theils Reichs Ständen nur darumb für Rebellen angegeben worden / daß sie an den blossen offerirten Confirmationen vber die Majestätbrieff / Privilegien vnd Freyheiten sich nicht wolten begnügen lassen / gestalt auch dieser vnselige Krieg vnnd Landsverheerung mit nichts anders / als der nicht Annehmung brtefflicher Confirmationen behauptet vnnd entschuldiget würde. Wie dann kein sonderliche Assecuration zu vermuthen / weil Jhr. Kön. Maj. mit eigenmächtiger Anmassung deß Regiments / die schädliche Räche vnnd abgesetzten Statthalter in Böheimb / welche die grösten Vrsächer dieses Vnglücks gewesen / auff die alten Instructiones widerumb angenommen: Da doch Jhre Königl. Majest. noch selbs zu keiner Possession kommen. Sie indifferenter Räthe vnnd liebe getrewe genennet / zu sich er fordert / in Abschickungen gebraucht / vnnd hierdurch männiglichen zu verstehen gegeben / daß Jhr Königl. Majest. an dem vor Augen schwebenden Landverderb-vnnd dessen Vervrsachung kein Mißfallen hetten / auch die Land vnd Religions Grauamina nicht gemindert / sondern gemehret werden solten.
Wann dann hierauß gnugsamb erscheinlich / wie es vmb vorgangene Königs Ferdinandi Annehmung / Krönung / vnd was demselben anhängig / bewandt / vnnd wie derselbe Iure für einen erwöhlten vnd gekrönten noch zur Zeit nicht zu halten / dann auch auß was Vrsachen biß dato die Länder / Böheimb / Mähren / Schlesien vnd Laußnitz die Königl. W. zu würcklicher Posseß vnd Regierung nicht hetten kommen lassen / vnnd aber da dem allem zu wider was praejudicirlichs bey der fürhabenden Keyserlichen Wahl mit Jhrer Kön. Würde Person / ohn vorgehende Erledigung dieser Praejudicial Quaestion / obgestalten Sachen nach Jhr. Kön. Maj. die Session vnd das votum haben könne / ergehen solte / solches dem Reich selbsten zu nicht wenigem Verfang / diesem König-
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