Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachen mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hetten / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechen wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vnd Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragen / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vnd wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigen Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawen vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehen können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfrieden Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0228" n="181"/> Begehren desto leichter einwilligen würden.</p> <p>Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.</p> <p>Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.</p> <p>Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.</p> <p>So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.</p> <p>Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.</p> <p>Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.</p> <p>Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.</p> <p>Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.</p> <p>Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [181/0228]
Begehren desto leichter einwilligen würden.
Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden.
Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / rc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachẽ mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden.
Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden.
So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettẽ / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechẽ wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vñ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were.
Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragẽ / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vñ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren.
Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigẽ Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden.
Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawẽ vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / etc.
Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were.
Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehẽ können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedẽ
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/228>, abgerufen am 27.07.2024. |