Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones stricte in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen. Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen weren. Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden. Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldaten eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen. Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten. Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M. in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen. Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werẽ. Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden. Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatẽ eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen. Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten. Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0189" n="142"/> in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen.</p> <p>Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werẽ.</p> <p>Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden.</p> <p>Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatẽ eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen.</p> <p>Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten.</p> <p>Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [142/0189]
in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen.
Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werẽ.
Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden.
Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatẽ eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen.
Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten.
Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M.
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