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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten.

Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc.

Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts;

Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet.

Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde.

Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen.

Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe.

Derhalben würden sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde.

Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu

were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten.

Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc.

Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts;

Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet.

Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde.

Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen.

Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe.

Derhalben würdẽ sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde.

Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu

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          <p>Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen /                      von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc.</p>
          <p>Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je                      länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden /                      entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm                      Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats                      noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts;</p>
          <p><note place="left">Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur                          gütlichen Tractation zuschicken.</note> Es were jhnen nicht vnwissend / wie                      Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in                      seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet /                      daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich                      zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh                      entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden                      kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel                      bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de                      dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie /                      Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten                      diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene                      Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt                      Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch                      gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der                      Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr.                      Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur                      Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich                      der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre                      Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen                      worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst                      / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen /                      Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich                      entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu                      einem Auffschub gereichet.</p>
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[106/0147] were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten. Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / etc. Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts; Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet. Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken. Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde. Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen. Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe. Derhalben würdẽ sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde. Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/147>, abgerufen am 25.11.2024.