Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen. Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vmm gnad zu bitten. Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an. Jhre Rebe zum König. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird. Deß Königs Antwort. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen. Die von Rochelle erlangen Pardon von König. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen: I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em- gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen. Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̃ gnad zu bitten. Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an. Jhre Rebe zum König. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird. Deß Königs Antwort. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen. Die von Rochelle erlangen Pardon võ König. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen: I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1439" n="1288"/> gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen.</p> <p><note place="left">Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̃ gnad zu bitten.</note> Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an.</p> <p><note place="left">Jhre Rebe zum König.</note> Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird.</p> <p><note place="right">Deß Königs Antwort.</note> Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen.</p> <p><note place="right">Die von Rochelle erlangen Pardon võ König.</note> Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen:</p> <p>I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1288/1439]
gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen.
Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an.
Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̃ gnad zu bitten. Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird.
Jhre Rebe zum König. Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen.
Deß Königs Antwort. Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen:
Die von Rochelle erlangen Pardon võ König. I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |