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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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pellen / vnd Schulen / auch Clöster mit allen deroselben Einkommen vnd Juribus widerumb zu restituiren / vnd die Catholische Religion / so wol in der Statt / als in der von vns Lehenrührender Graffschafft Dortmundt in Kirchen / Clöstern / Clausen vnd Capellen / in den Stand einzusetzen / wie es zur Zeit deß Passawischen Vertrags / vnd lang hernach gewesen / vnd jhr euch derentwegen durch hochbethewerte Bürgerliche Statuta selbst verbunden habt / Inhalts solches Keyserl. Mandats: Vnd obwoln solches Mandat / als jhr darwider allerhand Exceptiones eingewendet / vngehindert derselben / durch eine den 20. Jan. 1605. Jahrs ergangene Parition Vrtheil allerdings confirmirt / hernachmals auch endlichen auff euwere gethane Erklärung vnd Oblation / euch vermög deß eweren damals abgeordneten Syndici, Casparen Solling / den 10. April. 1606. Jahrs gegebenen Bescheids ferrner ernstlich aufferlegt / daß jhr euch / sampt ewer zugehöriger Bürgerschafft vnd Gemeind / gegen den Catholischen Religionsverwandten / Geist-vnd Weltlichen dergestalt erzeigen / vnd verhalten sollet / damit S. Mayest. vnd L den anbefohlenen vnd vertrösten schuldigen Gehorsamb im Werck spüre / vnd nit etwan auf den widrigen fall / zu schärpfferem Einsehen bewegt würden / vnd dann euch hierauf kein anders gebühren / oder zustehen wollen / als diesem ergangenen ernstlichen Mandat vnd darauff erfolgten weitern ernsthafften Ermahnungen gehorsamblich zugeleben / die Catholische Geist-vnd weltlichen Stands vnbetrübt zulassen / die Kirchen / Clöster / Schulen vnd dergleichen / in den jenigen Standt / wie derselbe zur Zeil deß Passawischen Vertrags gewesen / widerumb einzusetzen vnd zustellen. So hette sich doch ferrner in facto begeben / vnd wird annoch continuirt / daß die Geistliche Ordenspersonen / mit schärpfferer Abzwingung deren von euch auffgesetzter Accisen beschwert / welche auch die arme Franciscaner von jhrem per Eleemosynam mit Schüsselen / zu jhrer armseligen Leibs Notthurfft / gebettelten Getrayd geben müssen / die zum Catholischen Gottesdienst gestiffte Geistliche Beneficia, von euch keinem Catholischen / wann er gleich darumb angehalten / vnnd genugsamb qualificirt / sondern Vncatholischen / so zu Vollnziehung der Fundation zumahlen vnbequem / noch darzu eygener gestalt gesinnet / verliehen vnd conferirt würden / vnd wann gleich ein Catholischer ein Beneficium erlangt / so vnderstündet jhr / der Rath euch einen theil der Renthen den Vncatholischen Predicanten zuzueygnen / es würde auch vnderm Schein eines Rectoris Scholae von euch ein Superintendent ansehentlich salariirt vnd erhalten / welcher sich nicht allein der Archidiaconalischen Jurisdiction vnderziehen / sondern auch mit Aufflegung der Händ / newe vermeinte Pastores vnd Predicanten ordiniren vnnd ansetzen thäte / so bleiben auch die Pfarrkirchen / Schulen vnd Capellen / vnd dergleichen Stifftungen / einen weg als den andern / mit Vncatholischen besetzt / vnd ob zwar den Catholischen in dem Dominicaner / Franciscaner / vnd S. Catharinae Jungfrawen Closter / den Gottesdienst besuchen / biß annoch verstattet / so würden sie doch bey einreissender Infection / vnd abschewlicher Kranckheit verlassen vnd könten in solchen jhren letzten Todtsnöthen / der Gebühr nicht versehen werden / sintemal die Geistliche Ordenspersonen / sich gegen jhrem Beruff / vnd damit sie jhre Clöster auch nicht in Gefahr setzen / noch von andern / bey denen sie jhre Eleemosynas holen müssen / geschewet werden / damit zubeladen / Beschwer getragen / zugeschweigen / daß denselben durch Abforderung der Accisen / wie auch Alienation vnd Verbitterung der Vncatholischen Bürgerschafft vnd Vnderthanen in ewerem Gebieth / gegen besagte Ordens Personen / den nöthigen Vnderhalt / fast gäntzlich vnd dermassen entzogen / daß nit wol so viel Personen erhalten werden können / welch den ordinari Gottesdienst / weniger aber dergleichen Pastoralia verrichten möchten / dahero dann die Catholische Patricii, Bürger vnd andere gute Leuth / nichl allein in jhren Catholischen exercitus, sondern auch in jhren eussersten Sterbensnöthen mit höchstem Hertzenleyd / Bekümmernuß verkürtzt würden. Es würde auch nicht weniger die Archidiaconalische Inrisdiction gantz vnd zumal supprimirt / auch obgemelten jetzigem Archidiacono Ottoni Gereon in solcher seiner obligenden Verzichtung / von euch das geringste nicht zugelassen oder verstattet. Wann aber solches alles dem vorhin auß gelassenen Keys. Pönal Mandat vnnd weiters erfolgte Erklär vnd Ermahnungen / deme in ewerem Namen anerbottenen berühmbten Gehorsamm zumal zuwider / vnd es einmal recht vnd billich / daß das jenige / so oban gedeuter massen mit Recht erkendt vnd mandirt / würcklichen vollnzogen werde / vnd dann auch für vorgeklagte vnbilliche Opposition vnd Widersetzlichkeit / auch vorgenommene vnrechtmässige Verfahrung allen Rechten / vnd deß H. Reichs Constitutionen auß trücklich entgegen / als hat vns obgesagter Archidiaconus zu Dortmundt / vmb weiter vnser Keys. Hülff / vnd insonderheit zu obangeregten Mandats Parition euch anzuhalten / auch die ferrner continuirte vnd anmassende Newerungen vnd Turbationen abzustellen / anzubefehlen / gehorsambst angelangt vnd gebetten. Sintemal wir nun dieses deß Archidiaconi gehorsambstes Ansuchen vnnd Bitten / in reiffe Berathschlagung ziehen lassen / vnd nach fleissiger Ersehung / der vorigen vorhandenen Acten das factum oberzehlter Massen beschaffen / vnd darbey befunden / daß diese ein klare / richtige / so wol in Geist vnd weltlichen Rechten / als auch in den heilsamen Reichs Constitutionen / vnd Religionsfrieden / genugsamb fundirte vnd außgeführte Sachen seyen / als ist auch auff solche reiffe der Sachen beschehene Erwegung von newem nachfolgendes vnser Keys Pönal Mandat / wider euch zu vollnziehen / heut Dato erkennet worden. Gebieten demnach euch / von Rö. Keys. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd dann bey Pöen 60. Marck Löttigs Golds / halb vnser Keys. Cammer / vnd den andern theil vielbesagtem kla-

pellen / vnd Schulen / auch Clöster mit allen deroselben Einkommen vnd Juribus widerumb zu restituiren / vnd die Catholische Religion / so wol in der Statt / als in der von vns Lehenrührender Graffschafft Dortmundt in Kirchen / Clöstern / Clausen vnd Capellen / in den Stand einzusetzen / wie es zur Zeit deß Passawischen Vertrags / vnd lang hernach gewesen / vnd jhr euch derentwegen durch hochbethewerte Bürgerliche Statuta selbst verbunden habt / Inhalts solches Keyserl. Mandats: Vnd obwoln solches Mandat / als jhr darwider allerhand Exceptiones eingewendet / vngehindert derselben / durch eine den 20. Jan. 1605. Jahrs ergangene Parition Vrtheil allerdings confirmirt / hernachmals auch endlichen auff euwere gethane Erklärung vnd Oblation / euch vermög deß eweren damals abgeordneten Syndici, Casparen Solling / den 10. April. 1606. Jahrs gegebenen Bescheids ferrner ernstlich aufferlegt / daß jhr euch / sampt ewer zugehöriger Bürgerschafft vnd Gemeind / gegen den Catholischen Religionsverwandten / Geist-vnd Weltlichẽ dergestalt erzeigen / vnd verhalten sollet / damit S. Mayest. vnd L den anbefohlenen vnd vertrösten schuldigen Gehorsamb im Werck spüre / vnd nit etwan auf den widrigen fall / zu schärpfferem Einsehen bewegt würden / vnd dann euch hierauf kein anders gebühren / oder zustehen wollen / als diesem ergangenen ernstlichen Mandat vnd darauff erfolgten weitern ernsthafften Ermahnungen gehorsamblich zugeleben / die Catholische Geist-vnd weltlichen Stands vnbetrübt zulassen / die Kirchen / Clöster / Schulen vnd dergleichen / in den jenigen Standt / wie derselbe zur Zeil deß Passawischen Vertrags gewesen / widerumb einzusetzen vnd zustellen. So hette sich doch ferrner in facto begeben / vnd wird annoch continuirt / daß die Geistliche Ordenspersonen / mit schärpfferer Abzwingung deren von euch auffgesetzter Accisen beschwert / welche auch die arme Franciscaner von jhrem per Eleemosynam mit Schüsselen / zu jhrer armseligen Leibs Notthurfft / gebettelten Getrayd geben müssen / die zum Catholischẽ Gottesdienst gestiffte Geistliche Beneficia, von euch keinem Catholischen / wann er gleich darumb angehalten / vnnd genugsamb qualificirt / sondern Vncatholischen / so zu Vollnziehung der Fundation zumahlen vnbequem / noch darzu eygener gestalt gesinnet / verliehen vnd conferirt würden / vnd wann gleich ein Catholischer ein Beneficium erlangt / so vnderstündet jhr / der Rath euch einen theil der Renthen den Vncatholischen Predicanten zuzueygnẽ / es würde auch vnderm Schein eines Rectoris Scholae von euch ein Superintendent ansehentlich salariirt vnd erhalten / welcher sich nicht allein der Archidiaconalischen Jurisdiction vnderziehen / sondern auch mit Aufflegung der Händ / newe vermeinte Pastores vnd Predicanten ordiniren vnnd ansetzen thäte / so bleiben auch die Pfarrkirchen / Schulen vnd Capellen / vnd dergleichen Stifftungen / einen weg als den andern / mit Vncatholischen besetzt / vnd ob zwar den Catholischen in dem Dominicaner / Franciscaner / vnd S. Catharinae Jungfrawen Closter / den Gottesdienst besuchen / biß annoch verstattet / so würden sie doch bey einreissender Infection / vnd abschewlicher Kranckheit verlassen vnd könten in solchen jhren letzten Todtsnöthen / der Gebühr nicht versehen werden / sintemal die Geistliche Ordenspersonen / sich gegen jhrem Beruff / vnd damit sie jhre Clöster auch nicht in Gefahr setzen / noch von andern / bey denen sie jhre Eleemosynas holen müssen / geschewet werden / damit zubeladen / Beschwer getragen / zugeschweigen / daß denselben durch Abforderung der Accisen / wie auch Alienation vnd Verbitterung der Vncatholischen Bürgerschafft vnd Vnderthanen in ewerem Gebieth / gegen besagte Ordens Personen / den nöthigen Vnderhalt / fast gäntzlich vnd dermassen entzogen / daß nit wol so viel Personen erhaltẽ werden könnẽ / welch den ordinari Gottesdienst / weniger aber dergleichen Pastoralia verrichten möchten / dahero dann die Catholische Patricii, Bürger vnd andere gute Leuth / nichl allein in jhren Catholischen exercitus, sondern auch in jhren eussersten Sterbensnöthen mit höchstem Hertzenleyd / Bekümmernuß verkürtzt würden. Es würde auch nicht weniger die Archidiaconalische Inrisdiction gantz vnd zumal supprimirt / auch obgemelten jetzigem Archidiacono Ottoni Gereon in solcher seiner obligenden Verzichtung / von euch das geringste nicht zugelassen oder verstattet. Wann aber solches alles dem vorhin auß gelassenen Keys. Pönal Mandat vnnd weiters erfolgte Erklär vnd Ermahnungen / deme in ewerem Namen anerbottenen berühmbten Gehorsam̃ zumal zuwider / vnd es einmal recht vnd billich / daß das jenige / so oban gedeuter massen mit Recht erkendt vnd mandirt / würcklichen vollnzogen werde / vnd dann auch für vorgeklagte vnbilliche Opposition vnd Widersetzlichkeit / auch vorgenommene vnrechtmässige Verfahrung allen Rechten / vnd deß H. Reichs Constitutionen auß trücklich entgegen / als hat vns obgesagter Archidiaconus zu Dortmundt / vmb weiter vnser Keys. Hülff / vnd insonderheit zu obangeregten Mandats Parition euch anzuhalten / auch die ferrner continuirte vnd anmassende Newerungen vnd Turbationen abzustellen / anzubefehlen / gehorsambst angelangt vnd gebetten. Sintemal wir nun dieses deß Archidiaconi gehorsambstes Ansuchen vnnd Bitten / in reiffe Berathschlagung ziehen lassen / vnd nach fleissiger Ersehung / der vorigen vorhandenen Acten das factum oberzehlter Massen beschaffen / vnd darbey befunden / daß diese ein klare / richtige / so wol in Geist vnd weltlichen Rechtẽ / als auch in den heilsamen Reichs Constitutionen / vnd Religionsfrieden / genugsamb fundirte vnd außgeführte Sachen seyen / als ist auch auff solche reiffe der Sachen beschehene Erwegung von newem nachfolgendes vnser Keys Pönal Mandat / wider euch zu vollnziehen / heut Dato erkennet worden. Gebieten demnach euch / von Rö. Keys. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd dann bey Pöen 60. Marck Löttigs Golds / halb vnser Keys. Cammer / vnd den andern theil vielbesagtem kla-

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pellen / vnd Schulen / auch Clöster mit allen deroselben Einkommen vnd                      Juribus widerumb zu restituiren / vnd die Catholische Religion / so wol in der                      Statt / als in der von vns Lehenrührender Graffschafft Dortmundt in Kirchen /                      Clöstern / Clausen vnd Capellen / in den Stand einzusetzen / wie es zur Zeit deß                      Passawischen Vertrags / vnd lang hernach gewesen / vnd jhr euch derentwegen                      durch hochbethewerte Bürgerliche Statuta selbst verbunden habt / Inhalts solches                      Keyserl. Mandats: Vnd obwoln solches Mandat / als jhr darwider allerhand                      Exceptiones eingewendet / vngehindert derselben / durch eine den 20. Jan. 1605.                      Jahrs ergangene Parition Vrtheil allerdings confirmirt / hernachmals auch                      endlichen auff euwere gethane Erklärung vnd Oblation / euch vermög deß eweren                      damals abgeordneten Syndici, Casparen Solling / den 10. April. 1606. Jahrs                      gegebenen Bescheids ferrner ernstlich aufferlegt / daß jhr euch / sampt ewer                      zugehöriger Bürgerschafft vnd Gemeind / gegen den Catholischen                      Religionsverwandten / Geist-vnd Weltliche&#x0303; dergestalt erzeigen /                      vnd verhalten sollet / damit S. 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So                      hette sich doch ferrner in facto begeben / vnd wird annoch continuirt / daß die                      Geistliche Ordenspersonen / mit schärpfferer Abzwingung deren von euch                      auffgesetzter Accisen beschwert / welche auch die arme Franciscaner von jhrem                      per Eleemosynam mit Schüsselen / zu jhrer armseligen Leibs Notthurfft /                      gebettelten Getrayd geben müssen / die zum Catholische&#x0303;                      Gottesdienst gestiffte Geistliche Beneficia, von euch keinem Catholischen / wann                      er gleich darumb angehalten / vnnd genugsamb qualificirt / sondern                      Vncatholischen / so zu Vollnziehung der Fundation zumahlen vnbequem / noch darzu                      eygener gestalt gesinnet / verliehen vnd conferirt würden / vnd wann gleich ein                      Catholischer ein Beneficium erlangt / so vnderstündet jhr / der Rath euch einen                      theil der Renthen den Vncatholischen Predicanten zuzueygne&#x0303; / es                      würde auch vnderm Schein eines Rectoris Scholae von euch ein Superintendent                      ansehentlich salariirt vnd erhalten / welcher sich nicht allein der                      Archidiaconalischen Jurisdiction vnderziehen / sondern auch mit Aufflegung der                      Händ / newe vermeinte Pastores vnd Predicanten ordiniren vnnd ansetzen thäte /                      so bleiben auch die Pfarrkirchen / Schulen vnd Capellen / vnd dergleichen                      Stifftungen / einen weg als den andern / mit Vncatholischen besetzt / vnd ob                      zwar den Catholischen in dem Dominicaner / Franciscaner / vnd S. Catharinae                      Jungfrawen Closter / den Gottesdienst besuchen / biß annoch verstattet / so                      würden sie doch bey einreissender Infection / vnd abschewlicher Kranckheit                      verlassen vnd könten in solchen jhren letzten Todtsnöthen / der Gebühr nicht                      versehen werden / sintemal die Geistliche Ordenspersonen / sich gegen jhrem                      Beruff / vnd damit sie jhre Clöster auch nicht in Gefahr setzen / noch von                      andern / bey denen sie jhre Eleemosynas holen müssen / geschewet werden / damit                      zubeladen / Beschwer getragen / zugeschweigen / daß denselben durch Abforderung                      der Accisen / wie auch Alienation vnd Verbitterung der Vncatholischen                      Bürgerschafft vnd Vnderthanen in ewerem Gebieth / gegen besagte Ordens Personen                      / den nöthigen Vnderhalt / fast gäntzlich vnd dermassen entzogen / daß nit wol                      so viel Personen erhalte&#x0303; werden könne&#x0303; / welch den                      ordinari Gottesdienst / weniger aber dergleichen Pastoralia verrichten möchten /                      dahero dann die Catholische Patricii, Bürger vnd andere gute Leuth / nichl                      allein in jhren Catholischen exercitus, sondern auch in jhren eussersten                      Sterbensnöthen mit höchstem Hertzenleyd / Bekümmernuß verkürtzt würden. Es würde                      auch nicht weniger die Archidiaconalische Inrisdiction gantz vnd zumal                      supprimirt / auch obgemelten jetzigem Archidiacono Ottoni Gereon in solcher                      seiner obligenden Verzichtung / von euch das geringste nicht zugelassen oder                      verstattet. Wann aber solches alles dem vorhin auß gelassenen Keys. Pönal Mandat                      vnnd weiters erfolgte Erklär vnd Ermahnungen / deme in ewerem Namen anerbottenen                      berühmbten Gehorsam&#x0303; zumal zuwider / vnd es einmal recht vnd                      billich / daß das jenige / so oban gedeuter massen mit Recht erkendt vnd mandirt                      / würcklichen vollnzogen werde / vnd dann auch für vorgeklagte vnbilliche                      Opposition vnd Widersetzlichkeit / auch vorgenommene vnrechtmässige Verfahrung                      allen Rechten / vnd deß H. Reichs Constitutionen auß trücklich entgegen / als                      hat vns obgesagter Archidiaconus zu Dortmundt / vmb weiter vnser Keys. Hülff /                      vnd insonderheit zu obangeregten Mandats Parition euch anzuhalten / auch die                      ferrner continuirte vnd anmassende Newerungen vnd Turbationen abzustellen /                      anzubefehlen / gehorsambst angelangt vnd gebetten. Sintemal wir nun dieses deß                      Archidiaconi gehorsambstes Ansuchen vnnd Bitten / in reiffe Berathschlagung                      ziehen lassen / vnd nach fleissiger Ersehung / der vorigen vorhandenen Acten das                      factum oberzehlter Massen beschaffen / vnd darbey befunden / daß diese ein klare                      / richtige / so wol in Geist vnd weltlichen Rechte&#x0303; / als auch in                      den heilsamen Reichs Constitutionen / vnd Religionsfrieden / genugsamb fundirte                      vnd außgeführte Sachen seyen / als ist auch auff solche reiffe der Sachen                      beschehene Erwegung von newem nachfolgendes vnser Keys Pönal Mandat / wider euch                      zu vollnziehen / heut Dato erkennet worden. Gebieten demnach euch / von Rö.                      Keys. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd dann bey Pöen 60. Marck                      Löttigs Golds / halb vnser Keys. Cammer / vnd den andern theil vielbesagtem                              kla-
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[1254/1401] pellen / vnd Schulen / auch Clöster mit allen deroselben Einkommen vnd Juribus widerumb zu restituiren / vnd die Catholische Religion / so wol in der Statt / als in der von vns Lehenrührender Graffschafft Dortmundt in Kirchen / Clöstern / Clausen vnd Capellen / in den Stand einzusetzen / wie es zur Zeit deß Passawischen Vertrags / vnd lang hernach gewesen / vnd jhr euch derentwegen durch hochbethewerte Bürgerliche Statuta selbst verbunden habt / Inhalts solches Keyserl. Mandats: Vnd obwoln solches Mandat / als jhr darwider allerhand Exceptiones eingewendet / vngehindert derselben / durch eine den 20. Jan. 1605. Jahrs ergangene Parition Vrtheil allerdings confirmirt / hernachmals auch endlichen auff euwere gethane Erklärung vnd Oblation / euch vermög deß eweren damals abgeordneten Syndici, Casparen Solling / den 10. April. 1606. Jahrs gegebenen Bescheids ferrner ernstlich aufferlegt / daß jhr euch / sampt ewer zugehöriger Bürgerschafft vnd Gemeind / gegen den Catholischen Religionsverwandten / Geist-vnd Weltlichẽ dergestalt erzeigen / vnd verhalten sollet / damit S. Mayest. vnd L den anbefohlenen vnd vertrösten schuldigen Gehorsamb im Werck spüre / vnd nit etwan auf den widrigen fall / zu schärpfferem Einsehen bewegt würden / vnd dann euch hierauf kein anders gebühren / oder zustehen wollen / als diesem ergangenen ernstlichen Mandat vnd darauff erfolgten weitern ernsthafften Ermahnungen gehorsamblich zugeleben / die Catholische Geist-vnd weltlichen Stands vnbetrübt zulassen / die Kirchen / Clöster / Schulen vnd dergleichen / in den jenigen Standt / wie derselbe zur Zeil deß Passawischen Vertrags gewesen / widerumb einzusetzen vnd zustellen. So hette sich doch ferrner in facto begeben / vnd wird annoch continuirt / daß die Geistliche Ordenspersonen / mit schärpfferer Abzwingung deren von euch auffgesetzter Accisen beschwert / welche auch die arme Franciscaner von jhrem per Eleemosynam mit Schüsselen / zu jhrer armseligen Leibs Notthurfft / gebettelten Getrayd geben müssen / die zum Catholischẽ Gottesdienst gestiffte Geistliche Beneficia, von euch keinem Catholischen / wann er gleich darumb angehalten / vnnd genugsamb qualificirt / sondern Vncatholischen / so zu Vollnziehung der Fundation zumahlen vnbequem / noch darzu eygener gestalt gesinnet / verliehen vnd conferirt würden / vnd wann gleich ein Catholischer ein Beneficium erlangt / so vnderstündet jhr / der Rath euch einen theil der Renthen den Vncatholischen Predicanten zuzueygnẽ / es würde auch vnderm Schein eines Rectoris Scholae von euch ein Superintendent ansehentlich salariirt vnd erhalten / welcher sich nicht allein der Archidiaconalischen Jurisdiction vnderziehen / sondern auch mit Aufflegung der Händ / newe vermeinte Pastores vnd Predicanten ordiniren vnnd ansetzen thäte / so bleiben auch die Pfarrkirchen / Schulen vnd Capellen / vnd dergleichen Stifftungen / einen weg als den andern / mit Vncatholischen besetzt / vnd ob zwar den Catholischen in dem Dominicaner / Franciscaner / vnd S. Catharinae Jungfrawen Closter / den Gottesdienst besuchen / biß annoch verstattet / so würden sie doch bey einreissender Infection / vnd abschewlicher Kranckheit verlassen vnd könten in solchen jhren letzten Todtsnöthen / der Gebühr nicht versehen werden / sintemal die Geistliche Ordenspersonen / sich gegen jhrem Beruff / vnd damit sie jhre Clöster auch nicht in Gefahr setzen / noch von andern / bey denen sie jhre Eleemosynas holen müssen / geschewet werden / damit zubeladen / Beschwer getragen / zugeschweigen / daß denselben durch Abforderung der Accisen / wie auch Alienation vnd Verbitterung der Vncatholischen Bürgerschafft vnd Vnderthanen in ewerem Gebieth / gegen besagte Ordens Personen / den nöthigen Vnderhalt / fast gäntzlich vnd dermassen entzogen / daß nit wol so viel Personen erhaltẽ werden könnẽ / welch den ordinari Gottesdienst / weniger aber dergleichen Pastoralia verrichten möchten / dahero dann die Catholische Patricii, Bürger vnd andere gute Leuth / nichl allein in jhren Catholischen exercitus, sondern auch in jhren eussersten Sterbensnöthen mit höchstem Hertzenleyd / Bekümmernuß verkürtzt würden. Es würde auch nicht weniger die Archidiaconalische Inrisdiction gantz vnd zumal supprimirt / auch obgemelten jetzigem Archidiacono Ottoni Gereon in solcher seiner obligenden Verzichtung / von euch das geringste nicht zugelassen oder verstattet. Wann aber solches alles dem vorhin auß gelassenen Keys. Pönal Mandat vnnd weiters erfolgte Erklär vnd Ermahnungen / deme in ewerem Namen anerbottenen berühmbten Gehorsam̃ zumal zuwider / vnd es einmal recht vnd billich / daß das jenige / so oban gedeuter massen mit Recht erkendt vnd mandirt / würcklichen vollnzogen werde / vnd dann auch für vorgeklagte vnbilliche Opposition vnd Widersetzlichkeit / auch vorgenommene vnrechtmässige Verfahrung allen Rechten / vnd deß H. Reichs Constitutionen auß trücklich entgegen / als hat vns obgesagter Archidiaconus zu Dortmundt / vmb weiter vnser Keys. Hülff / vnd insonderheit zu obangeregten Mandats Parition euch anzuhalten / auch die ferrner continuirte vnd anmassende Newerungen vnd Turbationen abzustellen / anzubefehlen / gehorsambst angelangt vnd gebetten. Sintemal wir nun dieses deß Archidiaconi gehorsambstes Ansuchen vnnd Bitten / in reiffe Berathschlagung ziehen lassen / vnd nach fleissiger Ersehung / der vorigen vorhandenen Acten das factum oberzehlter Massen beschaffen / vnd darbey befunden / daß diese ein klare / richtige / so wol in Geist vnd weltlichen Rechtẽ / als auch in den heilsamen Reichs Constitutionen / vnd Religionsfrieden / genugsamb fundirte vnd außgeführte Sachen seyen / als ist auch auff solche reiffe der Sachen beschehene Erwegung von newem nachfolgendes vnser Keys Pönal Mandat / wider euch zu vollnziehen / heut Dato erkennet worden. Gebieten demnach euch / von Rö. Keys. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd dann bey Pöen 60. Marck Löttigs Golds / halb vnser Keys. Cammer / vnd den andern theil vielbesagtem kla-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1401>, abgerufen am 23.11.2024.