Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd Assistentz thun / vnd von vns vnd der Cron Schweden / keines wegs abtretten / besondern beständig bey vns verbleiben / vnd sich in keine Tractaten vnd Accord mit dem Feinde einlassen / es geschehe dann mit vnserm Consenß vnd Bewilligung / vnd daß wir vnnd die Cron Schweden mit darein begriffen seyn / vnd also dieses Succurß halben / kein Nachtheil oder Praejuditz habe. Zum sechsten / sollen dieser Alliance vnd Verbündnuß / alle andere der Statt Bündnussen vnd Foedera, welche die auch seyn mögen / nichts praejudiciren / noch derselben zuwider in contrarium allegiret werden / sonderlich die Hänsee Stättische Confoederation diesem nit praejudiciren / vnd soll ein E. Rath vnd Gemeine dieser Statt Stralsund / so viel mehr schuldig seyn / dahin zutrachten / wie die andern Anseestätte auch hierein gezogen werden mögen / vnd sich in gleichem / zu jhrer vnd deß Baltischen Meers Defension / mit vns vnd der Cron Schweden conjungiren / vnd verbinden. Zum siebenden / den von vns der Statt fürs erste mahl zugeschickten Succurß der 600. Mann / vnd da sie mehrers von nöthen haben würden / sol ein Rath vnd Gemeine wol quartiren / vnd so wol Officirer als Soldaten / ohne vnsern Beschwer / nach deßwegen absonderlich gemachter Ordnung / vnderhalten. Zum achten / da auch der Feind hierdurch von der Belägerung nit abzutreiben / vnd wir getrungen würden / durch mehr vnd grössere Macht dahin zutrachten / wie die Statt liberirt werden könte / soll der Rath schuldig seyn / vns vnd vnsere Armee zu jhrer Ankunfft alle Zufuhr vnd Vivers vnd anderer Notturfft gegen Bezahlung / vnd so viel ohne der Statt Mangel zuentrahten / folgen lassen. Zum neundten / da die Notturfft erfordert / daß vnsere Schiff in der Statt Hafen liegen / oder auch allda vber Wintern müsten / soll dem Seevolck in der Statt Herberge gegönnet / vnd die Notturfft vmb jhre Bezahlung gefolget werden. Zum zehenden / soll in diesem Werck auff jeden Fall nach Erforderung der vnserigen Armee vnd der Statt Notturfft so wol zum Durchzuge als Retirada der Statt Thor / vns vnd vnserm Volck zu dero Notturfft / vnd so viel ohne der Statt Gefahr seyn kan / offen bleiben. Zum eilfften / wollen wir die Statt Stralsund in dero alten Stado, vnd dero Bürgere vnd Angehörige / an dero Privilegien / Jurisdiction / Gerechtigkeit / alten Herkommen / vnd Gütern / nicht allein nicht beschädigen / sondern darbey vielmehr schützen vnd defendiren. Zum zwölfften / wollen wir vermittelst vnserer gnädigsten Confirmation dero von vnsern Antecessoren wolerlangten Privilegien / der Statt Gravamina in billige wege abrichten lassen / wann wir dessen gebührlicher weise informiret vnd erinnert werden. Ingleichem vnd im Fall ins künfftige / in einige wege einige Differentz zwischen vns vnd der Statt Stralsund entstehen solte / daß deßwegen die Güte versucht / vnd in Entstehung deroselben keine Thathandlungen vorgenommen / sondern darüber die Hochmögende Herrn Staten der vereinigten Niderlanden / vnd der Erbaren Anseestätten Bedencken / gehöret vnd gefolget werden solle. Letzlich / zum fall dieser Alliance / einige Potentaten / Fürsten vnd Communen zutretten wolten / sollen dieselbe auf Mittel / vnd beyder Theile Beliebung hinzu gelassen werden / gestalt auch dieser Alliantz Verbesserung vnd Extension / beyden Theilen auff dero Bewilligung vorbehalten bleibet. Daß wir nun obbeschriebenes alles in Krafft dieses also ratificiret vnd confirmiret haben / ratificiren vnd confirmiren es auch mit diesem / daß es von vns / vnsern Successorn / vnd der Cron Schweden / also stett / beständig / vnd vnverbrüchlich gehalten werden soll. Haben wir dieses mit eygener Hand vnterzeichnet / vnd vnserm Kön. Secret beglaubigen lassen / etc. Georg Zeaemann Th. Doct. auff Keys. Befehl von Kempten gefänglich abgeholet. Demnach Georgius Zeaemannus Theol. Doct. vnd Prediger zu Kempten nun viel Jahr hero wider das Pabsthumb sehr eyfferig gelehrt vnd geprediget / auch offentliche Schrifften außgehen lassen / hat solches der Papst vnd die Jesuiten nit leyden können: Derhalben bey J. Key. M. so viel zuwegen gebracht / daß sie jhn zu Außgang dieses Jahrs von Kempten gefänglich abholen / vnd auf die Vestung Ehrenberg in Tyrol bringen lassen. Weil nun dieser modus procedendi im Römischen Reich vngewöhnlich / auch wider den Religionsfrieden lauffen wolte / sind die Evangelische dardurch hefftig offendirt worden / vnd hat vnder andern der Churfürst von Sachsen nachgesetztes Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum deßwegen abgehen lassen: Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegen D. Zeaemanns Gefängnuß. Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / E. Ld. seyn vnser freundlich Dienst / vnd was wir Liebs vnd Guts vermögen zuvor / freundlicher lieber Herr Oheim vnd Bruder. Wir werden für gewiß berichtet / es habe die Röm. Key. M. vnser allergnädigster Herr / E. L. Commission auffgetragen / beym Rath zu Kempten / derselben Prediger / den Würdigen vnd Hochgelehrten / vnsernlieben Andächtigen / vnd Besondern / Herrn Georgium Zeaemannum, der H. Schrifft Doctorn abzufordern / vnd in Wahrnug nehmen zulassen / darauff E. L. dero Subdelegirten / Wolff Simon von Ramersthal / vnd Esaien Schirlentz von Hohen Kirchen / ins Fürstl. Stifft Kempten abgefertiget / die auch kurtz verwichener Tagen dahin gelangt / vnd an den Rath zu Kempten begehren lassen / daß sie etliche jhres Mittels / zu jhnen auff das Landgericht Hauß abordnen / vnd jhr Anbringen vernehmen wolten / welches also erfolget / hatten darauff E. L. Subdelegirten deß Raths abgeordneten Schreiben von J. Key. M. vnd E. L. an ermeldten Rath haltend / insinuirt. Auß welchem zuvernehmen gewesen / was wegen Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person / dem Rath anbefohlen / vnd wiewol deß Raths Abgeordneten gebetten / solches Begehren an den gesampten Rath / an welchen J. Key. M. vnd E. L. Schreiben gerichtet / zubringen / hette doch solches nit verstattet / noch die Abgeordneten von dannen gelassen werden wöllen: Sondern werde Cathegorische Erklärung der Abfolgung vrgirt. Endlich vnd Assistentz thun / vnd von vns vnd der Cron Schweden / keines wegs abtretten / besondern beständig bey vns verbleiben / vnd sich in keine Tractaten vnd Accord mit dem Feinde einlassen / es geschehe dann mit vnserm Consenß vnd Bewilligung / vnd daß wir vnnd die Cron Schweden mit darein begriffen seyn / vnd also dieses Succurß halben / kein Nachtheil oder Praejuditz habe. Zum sechsten / sollen dieser Alliance vnd Verbündnuß / alle andere der Statt Bündnussen vnd Foedera, welche die auch seyn mögen / nichts praejudiciren / noch derselben zuwider in contrarium allegiret werden / sonderlich die Hänsee Stättische Confoederation diesem nit praejudiciren / vnd soll ein E. Rath vnd Gemeine dieser Statt Stralsund / so viel mehr schuldig seyn / dahin zutrachtẽ / wie die andern Anseestätte auch hierein gezogen werden mögen / vnd sich in gleichem / zu jhrer vnd deß Baltischen Meers Defension / mit vns vnd der Cron Schweden conjungiren / vnd verbinden. Zum siebenden / den von vns der Statt fürs erste mahl zugeschickten Succurß der 600. Mann / vnd da sie mehrers von nöthen haben würden / sol ein Rath vnd Gemeine wol quartiren / vnd so wol Officirer als Soldaten / ohne vnsern Beschwer / nach deßwegen absonderlich gemachter Ordnung / vnderhalten. Zum achten / da auch der Feind hierdurch von der Belägerung nit abzutreiben / vnd wir getrungen würden / durch mehr vnd grössere Macht dahin zutrachten / wie die Statt liberirt werden könte / soll der Rath schuldig seyn / vns vnd vnsere Armee zu jhrer Ankunfft alle Zufuhr vnd Vivers vñ anderer Notturfft gegen Bezahlung / vnd so viel ohne der Statt Mangel zuentrahten / folgẽ lassen. Zum neundten / da die Notturfft erfordert / daß vnsere Schiff in der Statt Hafen liegen / oder auch allda vber Wintern müsten / soll dem Seevolck in der Statt Herberge gegönnet / vnd die Notturfft vmb jhre Bezahlung gefolget werden. Zum zehenden / soll in diesem Werck auff jeden Fall nach Erforderung der vnserigen Armee vnd der Statt Notturfft so wol zum Durchzuge als Retirada der Statt Thor / vns vnd vnserm Volck zu dero Notturfft / vnd so viel ohne der Statt Gefahr seyn kan / offen bleiben. Zum eilfften / wollen wir die Statt Stralsund in dero alten Stado, vnd dero Bürgere vnd Angehörige / an dero Privilegien / Jurisdiction / Gerechtigkeit / alten Herkommen / vnd Gütern / nicht allein nicht beschädigen / sondern darbey vielmehr schützen vnd defendiren. Zum zwölfften / wollen wir vermittelst vnserer gnädigsten Confirmation dero von vnsern Antecessoren wolerlangten Privilegien / der Statt Gravamina in billige wege abrichten lassen / wann wir dessen gebührlicher weise informiret vnd erinnert werden. Ingleichem vnd im Fall ins künfftige / in einige wege einige Differentz zwischen vns vñ der Statt Stralsund entstehen solte / daß deßwegen die Güte versucht / vnd in Entstehung deroselben keine Thathandlungen vorgenommen / sondern darüber die Hochmögende Herrn Staten der vereinigten Niderlanden / vnd der Erbaren Anseestätten Bedencken / gehöret vnd gefolget werden solle. Letzlich / zum fall dieser Alliance / einige Potentaten / Fürsten vnd Communen zutretten wolten / sollen dieselbe auf Mittel / vnd beyder Theile Beliebung hinzu gelassen werdẽ / gestalt auch dieser Alliantz Verbesserung vnd Extension / beyden Theilen auff dero Bewilligung vorbehalten bleibet. Daß wir nun obbeschriebenes alles in Krafft dieses also ratificiret vnd confirmiret haben / ratificiren vnd confirmiren es auch mit diesem / daß es von vns / vnsern Successorn / vnd der Cron Schweden / also stett / beständig / vnd vnverbrüchlich gehalten werden soll. Haben wir dieses mit eygener Hand vnterzeichnet / vnd vnserm Kön. Secret beglaubigen lassen / etc. Georg Zeaemann Th. Doct. auff Keys. Befehl von Kempten gefänglich abgeholet. Demnach Georgius Zeaemannus Theol. Doct. vnd Prediger zu Kempten nun viel Jahr hero wider das Pabsthumb sehr eyfferig gelehrt vnd geprediget / auch offentliche Schrifften außgehen lassen / hat solches der Papst vnd die Jesuiten nit leyden können: Derhalben bey J. Key. M. so viel zuwegen gebracht / daß sie jhn zu Außgang dieses Jahrs von Kempten gefänglich abholen / vnd auf die Vestung Ehrenberg in Tyrol bringen lassen. Weil nun dieser modus procedendi im Römischen Reich vngewöhnlich / auch wider den Religionsfrieden lauffen wolte / sind die Evangelische dardurch hefftig offendirt worden / vnd hat vnder andern der Churfürst von Sachsen nachgesetztes Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum deßwegen abgehen lassen: Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegẽ D. Zeaemanns Gefängnuß. Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / E. Ld. seyn vnser freundlich Dienst / vnd was wir Liebs vnd Guts vermögen zuvor / freundlicher lieber Herr Oheim vnd Bruder. Wir werden für gewiß berichtet / es habe die Röm. Key. M. vnser allergnädigster Herr / E. L. Commission auffgetragen / beym Rath zu Kempten / derselben Prediger / den Würdigen vnd Hochgelehrten / vnsernlieben Andächtigen / vnd Besondern / Herrn Georgium Zeaemannum, der H. Schrifft Doctorn abzufordern / vñ in Wahrnug nehmen zulassen / darauff E. L. dero Subdelegirten / Wolff Simon von Ramersthal / vnd Esaien Schirlentz von Hohen Kirchen / ins Fürstl. Stifft Kempten abgefertiget / die auch kurtz verwichener Tagen dahin gelangt / vnd an den Rath zu Kempten begehren lassen / daß sie etliche jhres Mittels / zu jhnen auff das Landgericht Hauß abordnen / vnd jhr Anbringen vernehmen woltẽ / welches also erfolget / hatten darauff E. L. Subdelegirten deß Raths abgeordneten Schreiben von J. Key. M. vnd E. L. an ermeldten Rath haltend / insinuirt. Auß welchem zuvernehmen gewesen / was wegen Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person / dem Rath anbefohlen / vnd wiewol deß Raths Abgeordneten gebetten / solches Begehren an den gesampten Rath / an welchen J. Key. M. vnd E. L. Schreiben gerichtet / zubringen / hette doch solches nit verstattet / noch die Abgeordneten von dannen gelassen werden wöllẽ: Sondern werde Cathegorische Erklärung der Abfolgung vrgirt. 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Rath vnd Gemeine dieser Statt Stralsund / so viel mehr schuldig seyn / dahin zutrachtẽ / wie die andern Anseestätte auch hierein gezogen werden mögen / vnd sich in gleichem / zu jhrer vnd deß Baltischen Meers Defension / mit vns vnd der Cron Schweden conjungiren / vnd verbinden.</p> <p>Zum siebenden / den von vns der Statt fürs erste mahl zugeschickten Succurß der 600. Mann / vnd da sie mehrers von nöthen haben würden / sol ein Rath vnd Gemeine wol quartiren / vnd so wol Officirer als Soldaten / ohne vnsern Beschwer / nach deßwegen absonderlich gemachter Ordnung / vnderhalten.</p> <p>Zum achten / da auch der Feind hierdurch von der Belägerung nit abzutreiben / vnd wir getrungen würden / durch mehr vnd grössere Macht dahin zutrachten / wie die Statt liberirt werden könte / soll der Rath schuldig seyn / vns vnd vnsere Armee zu jhrer Ankunfft alle Zufuhr vnd Vivers vñ anderer Notturfft gegen Bezahlung / vnd so viel ohne der Statt Mangel zuentrahten / folgẽ lassen.</p> <p>Zum neundten / da die Notturfft erfordert / daß vnsere Schiff in der Statt Hafen liegen / oder auch allda vber Wintern müsten / soll dem Seevolck in der Statt Herberge gegönnet / vnd die Notturfft vmb jhre Bezahlung gefolget werden.</p> <p>Zum zehenden / soll in diesem Werck auff jeden Fall nach Erforderung der vnserigen Armee vnd der Statt Notturfft so wol zum Durchzuge als Retirada der Statt Thor / vns vnd vnserm Volck zu dero Notturfft / vnd so viel ohne der Statt Gefahr seyn kan / offen bleiben.</p> <p>Zum eilfften / wollen wir die Statt Stralsund in dero alten Stado, vnd dero Bürgere vnd Angehörige / an dero Privilegien / Jurisdiction / Gerechtigkeit / alten Herkommen / vnd Gütern / nicht allein nicht beschädigen / sondern darbey vielmehr schützen vnd defendiren.</p> <p>Zum zwölfften / wollen wir vermittelst vnserer gnädigsten Confirmation dero von vnsern Antecessoren wolerlangten Privilegien / der Statt Gravamina in billige wege abrichten lassen / wann wir dessen gebührlicher weise informiret vnd erinnert werden. Ingleichem vnd im Fall ins künfftige / in einige wege einige Differentz zwischen vns vñ der Statt Stralsund entstehen solte / daß deßwegen die Güte versucht / vnd in Entstehung deroselben keine Thathandlungen vorgenommen / sondern darüber die Hochmögende Herrn Staten der vereinigten Niderlanden / vnd der Erbaren Anseestätten Bedencken / gehöret vnd gefolget werden solle.</p> <p>Letzlich / zum fall dieser Alliance / einige Potentaten / Fürsten vnd Communen zutretten wolten / sollen dieselbe auf Mittel / vnd beyder Theile Beliebung hinzu gelassen werdẽ / gestalt auch dieser Alliantz Verbesserung vnd Extension / beyden Theilen auff dero Bewilligung vorbehalten bleibet.</p> <p>Daß wir nun obbeschriebenes alles in Krafft dieses also ratificiret vnd confirmiret haben / ratificiren vnd confirmiren es auch mit diesem / daß es von vns / vnsern Successorn / vnd der Cron Schweden / also stett / beständig / vnd vnverbrüchlich gehalten werden soll. Haben wir dieses mit eygener Hand vnterzeichnet / vnd vnserm Kön. Secret beglaubigen lassen / etc.</p> <p><note place="right">Georg Zeaemann Th. Doct. auff Keys. Befehl von Kempten gefänglich abgeholet.</note> Demnach Georgius Zeaemannus Theol. Doct. vnd Prediger zu Kempten nun viel Jahr hero wider das Pabsthumb sehr eyfferig gelehrt vnd geprediget / auch offentliche Schrifften außgehen lassen / hat solches der Papst vnd die Jesuiten nit leyden können: Derhalben bey J. Key. M. so viel zuwegen gebracht / daß sie jhn zu Außgang dieses Jahrs von Kempten gefänglich abholen / vnd auf die Vestung Ehrenberg in Tyrol bringen lassen.</p> <p>Weil nun dieser modus procedendi im Römischen Reich vngewöhnlich / auch wider den Religionsfrieden lauffen wolte / sind die Evangelische dardurch hefftig offendirt worden / vnd hat vnder andern der Churfürst von Sachsen nachgesetztes Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum deßwegen abgehen lassen:</p> <p><note place="right">Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegẽ D. Zeaemanns Gefängnuß.</note> Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / E. Ld. seyn vnser freundlich Dienst / vnd was wir Liebs vnd Guts vermögen zuvor / freundlicher lieber Herr Oheim vnd Bruder.</p> <p>Wir werden für gewiß berichtet / es habe die Röm. Key. M. vnser allergnädigster Herr / E. L. Commission auffgetragen / beym Rath zu Kempten / derselben Prediger / den Würdigen vnd Hochgelehrten / vnsernlieben Andächtigen / vnd Besondern / Herrn Georgium Zeaemannum, der H. Schrifft Doctorn abzufordern / vñ in Wahrnug nehmen zulassen / darauff E. L. dero Subdelegirten / Wolff Simon von Ramersthal / vnd Esaien Schirlentz von Hohen Kirchen / ins Fürstl. Stifft Kempten abgefertiget / die auch kurtz verwichener Tagen dahin gelangt / vnd an den Rath zu Kempten begehren lassen / daß sie etliche jhres Mittels / zu jhnen auff das Landgericht Hauß abordnen / vnd jhr Anbringen vernehmen woltẽ / welches also erfolget / hatten darauff E. L. Subdelegirten deß Raths abgeordneten Schreiben von J. Key. M. vnd E. L. an ermeldten Rath haltend / insinuirt. Auß welchem zuvernehmen gewesen / was wegen Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person / dem Rath anbefohlen / vnd wiewol deß Raths Abgeordneten gebetten / solches Begehren an den gesampten Rath / an welchen J. Key. M. vnd E. L. Schreiben gerichtet / zubringen / hette doch solches nit verstattet / noch die Abgeordneten von dannen gelassen werden wöllẽ: Sondern werde Cathegorische Erklärung der Abfolgung vrgirt. Endlich </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1252/1399]
vnd Assistentz thun / vnd von vns vnd der Cron Schweden / keines wegs abtretten / besondern beständig bey vns verbleiben / vnd sich in keine Tractaten vnd Accord mit dem Feinde einlassen / es geschehe dann mit vnserm Consenß vnd Bewilligung / vnd daß wir vnnd die Cron Schweden mit darein begriffen seyn / vnd also dieses Succurß halben / kein Nachtheil oder Praejuditz habe.
Zum sechsten / sollen dieser Alliance vnd Verbündnuß / alle andere der Statt Bündnussen vnd Foedera, welche die auch seyn mögen / nichts praejudiciren / noch derselben zuwider in contrarium allegiret werden / sonderlich die Hänsee Stättische Confoederation diesem nit praejudiciren / vnd soll ein E. Rath vnd Gemeine dieser Statt Stralsund / so viel mehr schuldig seyn / dahin zutrachtẽ / wie die andern Anseestätte auch hierein gezogen werden mögen / vnd sich in gleichem / zu jhrer vnd deß Baltischen Meers Defension / mit vns vnd der Cron Schweden conjungiren / vnd verbinden.
Zum siebenden / den von vns der Statt fürs erste mahl zugeschickten Succurß der 600. Mann / vnd da sie mehrers von nöthen haben würden / sol ein Rath vnd Gemeine wol quartiren / vnd so wol Officirer als Soldaten / ohne vnsern Beschwer / nach deßwegen absonderlich gemachter Ordnung / vnderhalten.
Zum achten / da auch der Feind hierdurch von der Belägerung nit abzutreiben / vnd wir getrungen würden / durch mehr vnd grössere Macht dahin zutrachten / wie die Statt liberirt werden könte / soll der Rath schuldig seyn / vns vnd vnsere Armee zu jhrer Ankunfft alle Zufuhr vnd Vivers vñ anderer Notturfft gegen Bezahlung / vnd so viel ohne der Statt Mangel zuentrahten / folgẽ lassen.
Zum neundten / da die Notturfft erfordert / daß vnsere Schiff in der Statt Hafen liegen / oder auch allda vber Wintern müsten / soll dem Seevolck in der Statt Herberge gegönnet / vnd die Notturfft vmb jhre Bezahlung gefolget werden.
Zum zehenden / soll in diesem Werck auff jeden Fall nach Erforderung der vnserigen Armee vnd der Statt Notturfft so wol zum Durchzuge als Retirada der Statt Thor / vns vnd vnserm Volck zu dero Notturfft / vnd so viel ohne der Statt Gefahr seyn kan / offen bleiben.
Zum eilfften / wollen wir die Statt Stralsund in dero alten Stado, vnd dero Bürgere vnd Angehörige / an dero Privilegien / Jurisdiction / Gerechtigkeit / alten Herkommen / vnd Gütern / nicht allein nicht beschädigen / sondern darbey vielmehr schützen vnd defendiren.
Zum zwölfften / wollen wir vermittelst vnserer gnädigsten Confirmation dero von vnsern Antecessoren wolerlangten Privilegien / der Statt Gravamina in billige wege abrichten lassen / wann wir dessen gebührlicher weise informiret vnd erinnert werden. Ingleichem vnd im Fall ins künfftige / in einige wege einige Differentz zwischen vns vñ der Statt Stralsund entstehen solte / daß deßwegen die Güte versucht / vnd in Entstehung deroselben keine Thathandlungen vorgenommen / sondern darüber die Hochmögende Herrn Staten der vereinigten Niderlanden / vnd der Erbaren Anseestätten Bedencken / gehöret vnd gefolget werden solle.
Letzlich / zum fall dieser Alliance / einige Potentaten / Fürsten vnd Communen zutretten wolten / sollen dieselbe auf Mittel / vnd beyder Theile Beliebung hinzu gelassen werdẽ / gestalt auch dieser Alliantz Verbesserung vnd Extension / beyden Theilen auff dero Bewilligung vorbehalten bleibet.
Daß wir nun obbeschriebenes alles in Krafft dieses also ratificiret vnd confirmiret haben / ratificiren vnd confirmiren es auch mit diesem / daß es von vns / vnsern Successorn / vnd der Cron Schweden / also stett / beständig / vnd vnverbrüchlich gehalten werden soll. Haben wir dieses mit eygener Hand vnterzeichnet / vnd vnserm Kön. Secret beglaubigen lassen / etc.
Demnach Georgius Zeaemannus Theol. Doct. vnd Prediger zu Kempten nun viel Jahr hero wider das Pabsthumb sehr eyfferig gelehrt vnd geprediget / auch offentliche Schrifften außgehen lassen / hat solches der Papst vnd die Jesuiten nit leyden können: Derhalben bey J. Key. M. so viel zuwegen gebracht / daß sie jhn zu Außgang dieses Jahrs von Kempten gefänglich abholen / vnd auf die Vestung Ehrenberg in Tyrol bringen lassen.
Georg Zeaemann Th. Doct. auff Keys. Befehl von Kempten gefänglich abgeholet. Weil nun dieser modus procedendi im Römischen Reich vngewöhnlich / auch wider den Religionsfrieden lauffen wolte / sind die Evangelische dardurch hefftig offendirt worden / vnd hat vnder andern der Churfürst von Sachsen nachgesetztes Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum deßwegen abgehen lassen:
Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / E. Ld. seyn vnser freundlich Dienst / vnd was wir Liebs vnd Guts vermögen zuvor / freundlicher lieber Herr Oheim vnd Bruder.
Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegẽ D. Zeaemanns Gefängnuß. Wir werden für gewiß berichtet / es habe die Röm. Key. M. vnser allergnädigster Herr / E. L. Commission auffgetragen / beym Rath zu Kempten / derselben Prediger / den Würdigen vnd Hochgelehrten / vnsernlieben Andächtigen / vnd Besondern / Herrn Georgium Zeaemannum, der H. Schrifft Doctorn abzufordern / vñ in Wahrnug nehmen zulassen / darauff E. L. dero Subdelegirten / Wolff Simon von Ramersthal / vnd Esaien Schirlentz von Hohen Kirchen / ins Fürstl. Stifft Kempten abgefertiget / die auch kurtz verwichener Tagen dahin gelangt / vnd an den Rath zu Kempten begehren lassen / daß sie etliche jhres Mittels / zu jhnen auff das Landgericht Hauß abordnen / vnd jhr Anbringen vernehmen woltẽ / welches also erfolget / hatten darauff E. L. Subdelegirten deß Raths abgeordneten Schreiben von J. Key. M. vnd E. L. an ermeldten Rath haltend / insinuirt. Auß welchem zuvernehmen gewesen / was wegen Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person / dem Rath anbefohlen / vnd wiewol deß Raths Abgeordneten gebetten / solches Begehren an den gesampten Rath / an welchen J. Key. M. vnd E. L. Schreiben gerichtet / zubringen / hette doch solches nit verstattet / noch die Abgeordneten von dannen gelassen werden wöllẽ: Sondern werde Cathegorische Erklärung der Abfolgung vrgirt. Endlich
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