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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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deß Reichs Constitutiones, darauff deß Reichs Freyheit fundiret / mit Füffen getretten worden / so wolte sichs wieder bey der nachkommenden Welt nicht entschuldigen noch passiren lassen / J. M. hetten an jhrem Orth zu abwendung der imminirenden Servitut vnd Conservation deß gemeinen Wesens trewlich gethan / solte auch ins künfftige geschehen / J. May. möchten auch wüntschen / daß die Städte bey dieser Zeit sich also erweisen möchten / wie sie etwa selber wolten / daß J. M. vnnd dero Confoederirte gegen sie in gleichen Röthen sich erzeigen solten.

Nun müsten aber Jhre May. spüren vnd sehen / daß nicht allein die Städte vnnd sonderlich die Stadt Hamburg / zu den Sachen gantz still sitzende / connivirten / sondern auch darvber J. May. Feinden mit beharrlicher Zufuhr allerley nothdürfftigen Vorschub theten. Dieweil nun solches zu J. M. vnd dero bedrangten Land vnd Leuth grossen Schaden gereichen thete / gestalt weil der Feind sonsten die Quartir entweder verlassen / oder sich nicht so starck in denselben halten würde / nur dadurch fomentiret würde / daß er J. M. vbrige Festung mit mehrer Bequemligkeit bedrängen köndte / dahin dem Feind vnmüglich / die Belägerung Crempe vnd Glückstadt zu continuiren / wann sie jhnen die Zufuhr sperreten / so wolten demnach Jhre M. Burgermeister vnnd Rath hiermit nachmaln dahin ersucht haben / sie wolten neben andern Städten / insonderheit Lübeck vnd Bremen durch gewisse Vergleichung dieses Vnheyl gebührlich remediren / vnd die Zufuhren dermal eins einhellig abschaffen / vnd durch dienlich Mittel so viel verfügen / daß jhre Bürger der Subministration solcher Sachen / vorauß zum Krieg gehörenden / sich enthalten mögen / dann sie genugsam remonstriren köndten / daß solche Zufuhr ein gewisse Feinthätigkeit auff sich trüge. Wolten sie damnach der Freyheit jhrer Commercien in J. M. vnd dero confoederirten Königreichen vnd Landen hinfüro in voriger Sicherheit geniessen / so möchten sie sich auch hierinn etwas Christlicher vnd vnpartheyscher erzeigen / oder es würde im Gegentheyl zu jhrem grossen Schaden gereichen.

Weil nun die Stadt Hamburg neben andern Erbstädten hieran selbst interessirt / damit sie nicht ein Serpent fovirten vnnd hernach von derselben beschädigt würden / dz sie sich salvirn möchten / als trügen J. M. zu jhnen die gnädigste Zuversicht / si würden sich darinn also verhalten / wie sie dessen einen guten Nachruhm bey der Posterität zu erlangen vnnd zu geniessen begehrten.

Hierneben weren Jhrer Mayestät zwar weitläuffig vorkommen / als hetten die gesambten An Seestädte bey jüngster jhrer abgelegten Proposition zu Prag / der Römischen Keyserlichen Mayestet zu dero erlangten Victorien eine außführliche Gratulation gethan / vnnd zu vor wegen deß Krieges zur See dissuasori Motiven eingeführet / aber schließlich zu einem andern sich erbötig gemacht: wiewol nun Jhre May. darfür hielten / daß gemesie Gratulation / angesehen der Victorien Beschaffenheit / vnnd was dz liebe Vatterland / nebenst vnserer Christlichen Kirchen Augspurgischer Confession darvnder erlitten / mehr boni oratoris, als boni civis & vere Christiani gewesen / vnd dieselben demnach dahin gestelt sein lassen müssen / So wolten sie doch nicht verstehen / daß angedeute Oblatio von allen Stätten beliebet vnnd beschlossen / oder auch zu Jhr May. vnnd dero Confaederierten Schaden / Nachtheil / gemeint seyn soll. Dieweil aber ein sonderbahre Gefährde darunder versierte / dafern dergleichen acceptieret / vnd von J. May. Gegentheil ferner darauff practicirt werden solte / als wolten J. M. sie gnädigst ersucht haben / sich darinn vorzusehen / vnd keine fernere Vngelegenheit dardurch zu vervrsachen / sondern vielmehr dessen / was sie sich hiebevor resolvirt / erinnern vnd behertzigen / was vor ein jämmerliche Zerstöhrung aller noch vbrigen tranquillitet darauß erfolgen würde / dazu aber Jhre May. jhres theils kein vrsach geben / sondern vielmehr alles zu wiederbring-vnd erhaltung gemeinen wolstands dirigieren / auch die jenige gebührige Erzeigungen / die Jhr May. bey diesen vnd andern Erbstätten in obgemelten an sie gesonnenen Puncten erspühren würden / mit Kön. Gnaden jederzeit erstatten vnd erkennen wolten.

König in Dennem. verbeut die Handlung nach den Keyserischen Quartieren. Es hatte der König in Dennemarck hiebevor nicht allein in seinem Königreich / sondern auch in den Benachtbarten Orten alle Handtierung mit den Keyserischen / wie auch die Zufuhr an Vivres vnd Munition verbotten / vnd auff der Elbe vnd andern Strömen / wo er gekönnet / mit seinen Kriegsschiffen verhindert. Weil nun wegen solches verbotts grosse Klagen vorgangen / vnd die negotierende sich dessen hefftig beschwert / hat es hernach der König wider in etwas gemiltert / auff gewisse maß die zufuhr erlaubet / vnnd deßwegen nachfolgendes publicieren lassen:

Wir Christian / etc. Fügen hiemit zu wissen allermänniglichen Nach dem die genante Keys. vnnd Ligistische Armeen entwichener zeit / vnser Königreich / Fürstenthumbe vnd Lande feindlich vberfallen / vnd sich deroselben gewaltiger massen zum theil bemächtiget / alle veste Oerter / portus vnnd Seehäfen / strömme vnd Pässe occupieret / vnsere Vnterthanen mit raub vnd mord verfolget / zu vorauß dero vermögen / schweiß vnd blut / durch vnerhörte exactiones / jrem Barbarischen vnd gegen Freund vnd Feind / bißhero continuiretem gebrauch nach / jhnen abgepresset / vnnd an keiner hostilität vnd ferneren machination vber vnd wider vnsere Königreich vnd Lande das geringste ersitzen vnnd erwinden lassen: Vnd wir demnach ohnvmbgänglich vervrsacht vnder andern auff mittel vnd wege zu gedencken / solchen vnsern Feinden alle zufuhr vnd vorschub / sich in vnsern occupierten Ländern zu halten vnd zu befestigen / abzuschneiden vnnd zu nehmen: Dannenhero diese verordnung / nach anleitung kriegs gebrauchs / vnd aller völcker rechte / von vns gemacht / daß durch vnsere Admiralen

deß Reichs Constitutiones, darauff deß Reichs Freyheit fundiret / mit Füffen getretten worden / so wolte sichs wieder bey der nachkommenden Welt nicht entschuldigen noch passiren lassen / J. M. hetten an jhrem Orth zu abwendung der imminirenden Servitut vnd Conservation deß gemeinen Wesens trewlich gethan / solte auch ins künfftige geschehen / J. May. möchten auch wüntschen / daß die Städte bey dieser Zeit sich also erweisen möchten / wie sie etwa selber wolten / daß J. M. vnnd dero Confoederirte gegen sie in gleichen Röthen sich erzeigen solten.

Nun müsten aber Jhre May. spüren vnd sehen / daß nicht allein die Städte vnnd sonderlich die Stadt Hamburg / zu den Sachen gantz still sitzende / connivirten / sondern auch darvber J. May. Feinden mit beharrlicher Zufuhr allerley nothdürfftigen Vorschub theten. Dieweil nun solches zu J. M. vnd dero bedrangten Land vnd Leuth grossen Schaden gereichen thete / gestalt weil der Feind sonsten die Quartir entweder verlassen / oder sich nicht so starck in denselben halten würde / nur dadurch fomentiret würde / daß er J. M. vbrige Festung mit mehrer Bequemligkeit bedrängen köndte / dahin dem Feind vnmüglich / die Belägerung Crempe vnd Glückstadt zu continuiren / wann sie jhnen die Zufuhr sperreten / so wolten demnach Jhre M. Burgermeister vnnd Rath hiermit nachmaln dahin ersucht haben / sie wolten neben andern Städten / insonderheit Lübeck vnd Bremen durch gewisse Vergleichung dieses Vnheyl gebührlich remediren / vnd die Zufuhren dermal eins einhellig abschaffen / vnd durch dienlich Mittel so viel verfügen / daß jhre Bürger der Subministration solcher Sachen / vorauß zum Krieg gehörenden / sich enthalten mögen / dann sie genugsam remonstriren köndten / daß solche Zufuhr ein gewisse Feinthätigkeit auff sich trüge. Wolten sie damnach der Freyheit jhrer Commercien in J. M. vnd dero confoederirten Königreichen vnd Landen hinfüro in voriger Sicherheit geniessen / so möchten sie sich auch hierinn etwas Christlicher vnd vnpartheyscher erzeigen / oder es würde im Gegentheyl zu jhrem grossen Schaden gereichen.

Weil nun die Stadt Hamburg neben andern Erbstädten hieran selbst interessirt / damit sie nicht ein Serpent fovirten vnnd hernach von derselben beschädigt würden / dz sie sich salvirn möchten / als trügen J. M. zu jhnen die gnädigste Zuversicht / si würden sich darinn also verhalten / wie sie dessen einen guten Nachruhm bey der Posterität zu erlangen vnnd zu geniessen begehrten.

Hierneben weren Jhrer Mayestät zwar weitläuffig vorkommen / als hetten die gesambten An Seestädte bey jüngster jhrer abgelegten Proposition zu Prag / der Römischen Keyserlichen Mayestet zu dero erlangten Victorien eine außführliche Gratulation gethan / vnnd zu vor wegen deß Krieges zur See dissuasori Motiven eingeführet / aber schließlich zu einem andern sich erbötig gemacht: wiewol nun Jhre May. darfür hielten / daß gemesie Gratulation / angesehen der Victorien Beschaffenheit / vnnd was dz liebe Vatterland / nebenst vnserer Christlichen Kirchen Augspurgischer Confession darvnder erlitten / mehr boni oratoris, als boni civis & verè Christiani gewesen / vnd dieselben demnach dahin gestelt sein lassen müssen / So wolten sie doch nicht verstehen / daß angedeute Oblatio von allen Stätten beliebet vnnd beschlossen / oder auch zu Jhr May. vnnd dero Confaederierten Schaden / Nachtheil / gemeint seyn soll. Dieweil aber ein sonderbahre Gefährde darunder versierte / dafern dergleichen acceptieret / vnd von J. May. Gegentheil ferner darauff practicirt werden solte / als wolten J. M. sie gnädigst ersucht haben / sich darinn vorzusehen / vnd keine fernere Vngelegenheit dardurch zu vervrsachen / sondern vielmehr dessen / was sie sich hiebevor resolvirt / erinnern vnd behertzigen / was vor ein jämmerliche Zerstöhrung aller noch vbrigen tranquillitet darauß erfolgen würde / dazu aber Jhre May. jhres theils kein vrsach geben / sondern vielmehr alles zu wiederbring-vnd erhaltung gemeinen wolstands dirigieren / auch die jenige gebührige Erzeigungen / die Jhr May. bey diesen vnd andern Erbstätten in obgemelten an sie gesonnenen Puncten erspühren würden / mit Kön. Gnaden jederzeit erstatten vnd erkennen wolten.

König in Dennem. verbeut die Handlung nach den Keyserischen Quartieren. Es hatte der König in Dennemarck hiebevor nicht allein in seinem Königreich / sondern auch in den Benachtbarten Orten alle Handtierung mit den Keyserischen / wie auch die Zufuhr an Vivres vnd Munition verbotten / vnd auff der Elbe vnd andern Strömen / wo er gekönnet / mit seinen Kriegsschiffen verhindert. Weil nun wegen solches verbotts grosse Klagen vorgangen / vnd die negotierende sich dessen hefftig beschwert / hat es hernach der König wider in etwas gemiltert / auff gewisse maß die zufuhr erlaubet / vnnd deßwegen nachfolgendes publicieren lassen:

Wir Christian / etc. Fügen hiemit zu wissen allermänniglichen Nach dem die genante Keys. vnnd Ligistische Armeen entwichener zeit / vnser Königreich / Fürstenthumbe vnd Lande feindlich vberfallen / vnd sich deroselben gewaltiger massen zum theil bemächtiget / alle veste Oerter / portus vnnd Seehäfen / strömme vnd Pässe occupieret / vnsere Vnterthanen mit raub vnd mord verfolget / zu vorauß dero vermögen / schweiß vnd blut / durch vnerhörte exactiones / jrem Barbarischen vnd gegen Freund vnd Feind / bißhero continuiretem gebrauch nach / jhnen abgepresset / vnnd an keiner hostilität vnd ferneren machination vber vnd wider vnsere Königreich vnd Lande das geringste ersitzen vnnd erwinden lassen: Vnd wir demnach ohnvmbgänglich vervrsacht vnder andern auff mittel vnd wege zu gedencken / solchen vnsern Feinden alle zufuhr vnd vorschub / sich in vnsern occupierten Ländern zu halten vnd zu befestigen / abzuschneiden vnnd zu nehmen: Dannenhero diese verordnung / nach anleitũg kriegs gebrauchs / vñ aller völcker rechte / von vns gemacht / daß durch vnsere Admiralen

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          <p>Wir Christian / etc. Fügen hiemit zu wissen allermänniglichen Nach dem die                      genante Keys. vnnd Ligistische Armeen entwichener zeit / vnser Königreich /                      Fürstenthumbe vnd Lande feindlich vberfallen / vnd sich deroselben gewaltiger                      massen zum theil bemächtiget / alle veste Oerter / portus vnnd Seehäfen /                      strömme vnd Pässe occupieret / vnsere Vnterthanen mit raub vnd mord verfolget /                      zu vorauß dero vermögen / schweiß vnd blut / durch vnerhörte exactiones / jrem                      Barbarischen vnd gegen Freund vnd Feind / bißhero continuiretem gebrauch nach /                      jhnen abgepresset / vnnd an keiner hostilität vnd ferneren machination vber vnd                      wider vnsere Königreich vnd Lande das geringste ersitzen vnnd erwinden lassen:                      Vnd wir demnach ohnvmbgänglich vervrsacht vnder andern auff mittel vnd wege zu                      gedencken / solchen vnsern Feinden alle zufuhr vnd vorschub / sich in vnsern                      occupierten Ländern zu halten vnd zu befestigen / abzuschneiden vnnd zu nehmen:                      Dannenhero diese verordnung / nach anleitu&#x0303;g kriegs gebrauchs /                          vn&#x0303; aller völcker rechte / von vns gemacht / daß durch vnsere                          Admiralen
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[1245/1392] deß Reichs Constitutiones, darauff deß Reichs Freyheit fundiret / mit Füffen getretten worden / so wolte sichs wieder bey der nachkommenden Welt nicht entschuldigen noch passiren lassen / J. M. hetten an jhrem Orth zu abwendung der imminirenden Servitut vnd Conservation deß gemeinen Wesens trewlich gethan / solte auch ins künfftige geschehen / J. May. möchten auch wüntschen / daß die Städte bey dieser Zeit sich also erweisen möchten / wie sie etwa selber wolten / daß J. M. vnnd dero Confoederirte gegen sie in gleichen Röthen sich erzeigen solten. Nun müsten aber Jhre May. spüren vnd sehen / daß nicht allein die Städte vnnd sonderlich die Stadt Hamburg / zu den Sachen gantz still sitzende / connivirten / sondern auch darvber J. May. Feinden mit beharrlicher Zufuhr allerley nothdürfftigen Vorschub theten. Dieweil nun solches zu J. M. vnd dero bedrangten Land vnd Leuth grossen Schaden gereichen thete / gestalt weil d' Feind sonsten die Quartir entweder verlassen / oder sich nicht so starck in denselben halten würde / nur dadurch fomentiret würde / daß er J. M. vbrige Festung mit mehrer Bequemligkeit bedrängen köndte / dahin dem Feind vnmüglich / die Belägerung Crempe vnd Glückstadt zu continuiren / wann sie jhnen die Zufuhr sperreten / so wolten demnach Jhre M. Burgermeister vnnd Rath hiermit nachmaln dahin ersucht haben / sie wolten neben andern Städten / insonderheit Lübeck vnd Bremen durch gewisse Vergleichung dieses Vnheyl gebührlich remediren / vnd die Zufuhren dermal eins einhellig abschaffen / vnd durch dienlich Mittel so viel verfügen / daß jhre Bürger der Subministration solcher Sachen / vorauß zum Krieg gehörenden / sich enthalten mögen / dann sie genugsam remonstriren köndten / daß solche Zufuhr ein gewisse Feinthätigkeit auff sich trüge. Wolten sie damnach der Freyheit jhrer Commercien in J. M. vnd dero confoederirten Königreichen vnd Landen hinfüro in voriger Sicherheit geniessen / so möchten sie sich auch hierinn etwas Christlicher vnd vnpartheyscher erzeigen / oder es würde im Gegentheyl zu jhrem grossen Schaden gereichen. Weil nun die Stadt Hamburg neben andern Erbstädten hieran selbst interessirt / damit sie nicht ein Serpent fovirten vnnd hernach von derselben beschädigt würden / dz sie sich salvirn möchten / als trügen J. M. zu jhnen die gnädigste Zuversicht / si würden sich darinn also verhalten / wie sie dessen einen guten Nachruhm bey der Posterität zu erlangen vnnd zu geniessen begehrten. Hierneben weren Jhrer Mayestät zwar weitläuffig vorkommen / als hetten die gesambten An Seestädte bey jüngster jhrer abgelegten Proposition zu Prag / der Römischen Keyserlichen Mayestet zu dero erlangten Victorien eine außführliche Gratulation gethan / vnnd zu vor wegen deß Krieges zur See dissuasori Motiven eingeführet / aber schließlich zu einem andern sich erbötig gemacht: wiewol nun Jhre May. darfür hielten / daß gemesie Gratulation / angesehen der Victorien Beschaffenheit / vnnd was dz liebe Vatterland / nebenst vnserer Christlichen Kirchen Augspurgischer Confession darvnder erlitten / mehr boni oratoris, als boni civis & verè Christiani gewesen / vnd dieselben demnach dahin gestelt sein lassen müssen / So wolten sie doch nicht verstehen / daß angedeute Oblatio von allen Stätten beliebet vnnd beschlossen / oder auch zu Jhr May. vnnd dero Confaederierten Schaden / Nachtheil / gemeint seyn soll. Dieweil aber ein sonderbahre Gefährde darunder versierte / dafern dergleichen acceptieret / vnd von J. May. Gegentheil ferner darauff practicirt werden solte / als wolten J. M. sie gnädigst ersucht haben / sich darinn vorzusehen / vnd keine fernere Vngelegenheit dardurch zu vervrsachen / sondern vielmehr dessen / was sie sich hiebevor resolvirt / erinnern vnd behertzigen / was vor ein jämmerliche Zerstöhrung aller noch vbrigen tranquillitet darauß erfolgen würde / dazu aber Jhre May. jhres theils kein vrsach geben / sondern vielmehr alles zu wiederbring-vnd erhaltung gemeinen wolstands dirigieren / auch die jenige gebührige Erzeigungen / die Jhr May. bey diesen vnd andern Erbstätten in obgemelten an sie gesonnenen Puncten erspühren würden / mit Kön. Gnaden jederzeit erstatten vnd erkennen wolten. Es hatte der König in Dennemarck hiebevor nicht allein in seinem Königreich / sondern auch in den Benachtbarten Orten alle Handtierung mit den Keyserischen / wie auch die Zufuhr an Vivres vnd Munition verbotten / vnd auff der Elbe vnd andern Strömen / wo er gekönnet / mit seinen Kriegsschiffen verhindert. Weil nun wegen solches verbotts grosse Klagen vorgangen / vnd die negotierende sich dessen hefftig beschwert / hat es hernach der König wider in etwas gemiltert / auff gewisse maß die zufuhr erlaubet / vnnd deßwegen nachfolgendes publicieren lassen: König in Dennem. verbeut die Handlung nach den Keyserischen Quartieren. Wir Christian / etc. Fügen hiemit zu wissen allermänniglichen Nach dem die genante Keys. vnnd Ligistische Armeen entwichener zeit / vnser Königreich / Fürstenthumbe vnd Lande feindlich vberfallen / vnd sich deroselben gewaltiger massen zum theil bemächtiget / alle veste Oerter / portus vnnd Seehäfen / strömme vnd Pässe occupieret / vnsere Vnterthanen mit raub vnd mord verfolget / zu vorauß dero vermögen / schweiß vnd blut / durch vnerhörte exactiones / jrem Barbarischen vnd gegen Freund vnd Feind / bißhero continuiretem gebrauch nach / jhnen abgepresset / vnnd an keiner hostilität vnd ferneren machination vber vnd wider vnsere Königreich vnd Lande das geringste ersitzen vnnd erwinden lassen: Vnd wir demnach ohnvmbgänglich vervrsacht vnder andern auff mittel vnd wege zu gedencken / solchen vnsern Feinden alle zufuhr vnd vorschub / sich in vnsern occupierten Ländern zu halten vnd zu befestigen / abzuschneiden vnnd zu nehmen: Dannenhero diese verordnung / nach anleitũg kriegs gebrauchs / vñ aller völcker rechte / von vns gemacht / daß durch vnsere Admiralen

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1392>, abgerufen am 23.07.2024.