Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.lichen Generaln vorgedachte Jhre Königl. M. Erklärung notificiret / vnd auff erlangte Gegen-Resolution hernach zu anfangs deß Aprilis / J. Königl. M. hinwider berichtet / daß die Key. M. die beyde Generaln / obgedacht / zu dero Commissarien verordnet / die sich auch erbietig gemacht / zu außgang jetzt erwehnten Monats / an einen bequemen Orth / jedoch beyde Städte Lübeck vnd Hamburg (welche Oerter J. Kön. M. durch die Herrn Reichsräthe allbereyt im Nov. deß vorigen Jahrs / als am besten darzu belegen / vorschlagen lassen) auß genommen / zusammen zu kommen. Seyt solcher Zeit hero ist vber dem Orth an welchem die Tractaten vorgenommen werden möchten / das gantze Werck bestecken blieben / vnd haben Jhre Kön. May. in Vernehmung / daß die Keyserlichen Lübeck vnd Hamburg verworffen / zwar die Stadt Bremen / vnd protermino der Beysammenkunfft den letzten May / wolmeinlich an die Hand gegeben / aber es hat zu Maturirung der Tractaten wenig verfangen mögen / sondern ist die Belägerung der Stadt Stralsund dazwischen vorgangen / vnd zu Außgang derselben im Augusto von dem Hertzogen von Friedland erstlich wieder vmb deß Orts halber / ohne meldung einiger Zeit / als dazu S. F. Gn. sich dasmal nicht resolviren können / Kyel oder Lauwenburg zu erwehlen vorgestellet. Wiewol nun Jhre Königliche May. groß Bedencken getragen / Jhre Deputirte an solche Oerther / welche das Gegentheyl mit jrer Gvarnison besetzt / zu schicken / dannoch jhre Begierden zum Frieden damit zu erweisen / vnnd zu der Rückwendigkeit der Tractaten jhres Theyls alle Vrsach vnd Anlaß zu benehmen / haben sie auff die Stadt Kyel gnädigst gewilligt / vnnd stehet jetzo drauff welche Zeit dem Gegentheyl die Tractaten fortzusetzen belieben möchte / an Jhrer Königl. M. deputirten / als welche schon mit Instruction vnd plenipotentz zu solcher Handlung versehen / wird es dißfalls nicht ermangeln / sondern jhnen die erste Zeit die liebste seyn / nach aller mügligkeit bey den Tractaten / gegen eingelieverten genugsamen Keyserlichen Salvum conductum, sich der gebühr nach einzustellen. Demnach nun auß dieser kurtzen erholung der Geschicht / vnnd documenten vberflüssig erscheinet / wie es vmb die zu dem Frieden getragene Inclination / Lust vnnd Begierde für eine Bewandnuß von Jahren zu Jahren / ja von Monaten zu Monaten gehabt / als stellen demnach J. Kön. M. einem jeden vnpassionirten vnd der Warheit zugethanem Biderman zu aestimiren anheim / vnd wird es die Zeit vollends offenbahren / bey wem der mangel erschienen / vnnd bey welchem Theyl es gehafftet / daß der liebe hochwerthe edle Friede biß dato nicht wiederbracht / sondern gantz Teutschland vnnd andere benachbarte Provintzien mit continuirlicher Einquartierung / vnerhörten schröcklichen Exactionen / Contributionen vnd Pressuren / Raub / Nahm / Mord / Brandt / Bluthvergiessen vnud Verherung zu Grunde gerichtet worden / etc. Königs in Dennem. Werbung vnd Begehren an die Stadt Haburg wegen haltung der Neutralitet. Kurtz hernach hat der König / weil er abermal ist berichtet worden / daß die Hamburger wider die Neutralitet eines vnd anders verhandelten / an Burgermeister vnnd Rath selbiger Stadt / durch seine Abgesandte nachfolgende Werbung thun lassen: Sie hetten sich nemlich gantz wol zu entsinnen / was J. Kön. M. zum öfftern bey jhnen / wegen der vor augen schwebenden Gefahr / gnädigst anbracht / ingleichem auch / was Fürsten / Stände / vnd die Reichsstädte sich bey diesem Kriege zu vermuthen / vnnd zu gewarten hetten / nemlich / die Verfolgung der wahren Religion / vertilgung deß allein seeligmachenden Glaubens / vnterdruckung deß hellen in J. M. Erbländern angezündeten Evangelij / einführung eines vnleidlichen Dominats / vnd verkehrung deß gantzen Status im H. R. Reich Teutscher Nation / vnd erfolgung alles Vnheyls vnd Jammers / wie sich dasselbe in Oberteutschland vnd Niedersächsischem Kreyß genugsamm beweiset / daß also J. May. Erinnerung / mehr als zu viel wahr worden / auch jedermänniglichen / was bey diesem Kriege vor ein Intent latitire / vnnd auß was Vrsachen solcher in Nidersächsischen Kräyß transferiret / vnd von Tag zu Tag erweitert worden / so weit vor Augen stünde / daß es der gemeine Mann mit Händen greiffen köndte. Daß nun Jhrer Kön. M. vielfältige zu Gemütführung hiebevor nichts gefruchtet / sondern die Städte jhrer benachbarten Vndergang lieber ansehen / als zuträgliche Mittel / selbe zu erhalten / an die Hand nehmen wollen / müsten Jhre M. an seinem Orth vnnd zu deß Allerhöchsten Verhengnuß gestellet seyn lassen. Demnach aber die Stadt Hamburg neben andern Anseestädten gesehen / wie man mit den Städten deß Reichs procediret / vnnd in jhrer Nachbarschafft an Stralsundt das lebendige Exempel erlebet / vnnd darbey vberflüssig erfahren / daß die Erbstädte keine Vnschuldt / sie haben mit dem Krieg zu thun gehabt oder nicht / zu geniessen / wann man jhnen nur durch list / oder Gewalt / beykommen köndte / so zweyffelen Jhre M. nicht / Burgermeister vnd Rat / neben jhren mitvereinigten / werden einsmals zu andern Gedancken gerathe / vnnd nicht allein jhre eigne / sondern auch die allgemeine Noth vnnd Gefahr / zu Hertzen nehmen / wie daß J. May. sie deßwegen nochmaln gnädigst erinnern / vnnd vor Schaden warnen liessen / sie wolten in jhrer Vorfahren Fußstapffen tretten / vnd wieder solchen Feind eine auffrichtige zusammensetzung / als das beste Mittel / dadurch das gemeine Wesen wieder auffgerichtet werden kan / sich endlich belieben lassen / vnd vor den vergüldeten Pillulen darvnter nichts als schädliche Gifft verborgen / sich hüten / vnd mit dem Antidoto guter Vorsichtigkeit / vnd zusammenhaltung praeserviren. Es weren zwar durch den scheinlichen Deckel deß Keyserl. Namens jhrer viel biß daher verleytet worden / weil aber nunmehr in vielen wichtigen Actibus verspüret / daß wider Key. M. Willen vnd lichen Generaln vorgedachte Jhre Königl. M. Erklärung notificiret / vnd auff erlangte Gegen-Resolution hernach zu anfangs deß Aprilis / J. Königl. M. hinwider berichtet / daß die Key. M. die beyde Generaln / obgedacht / zu dero Commissarien verordnet / die sich auch erbietig gemacht / zu außgang jetzt erwehnten Monats / an einen bequemen Orth / jedoch beyde Städte Lübeck vnd Hamburg (welche Oerter J. Kön. M. durch die Herrn Reichsräthe allbereyt im Nov. deß vorigen Jahrs / als am besten darzu belegẽ / vorschlagen lassen) auß genommen / zusammen zu kommen. Seyt solcher Zeit hero ist vber dem Orth an welchem die Tractaten vorgenommen werden möchten / das gantze Werck bestecken blieben / vnd haben Jhre Kön. May. in Vernehmung / daß die Keyserlichen Lübeck vnd Hamburg verworffen / zwar die Stadt Bremen / vnd protermino der Beysammenkunfft den letzten May / wolmeinlich an die Hand gegeben / aber es hat zu Maturirung der Tractaten wenig verfangen mögen / sondern ist die Belägerung der Stadt Stralsund dazwischen vorgangen / vnd zu Außgang derselben im Augusto von dem Hertzogen von Friedland erstlich wieder vmb deß Orts halber / ohne meldung einiger Zeit / als dazu S. F. Gn. sich dasmal nicht resolviren köñen / Kyel oder Lauwenburg zu erwehlen vorgestellet. Wiewol nun Jhre Königliche May. groß Bedencken getragen / Jhre Deputirte an solche Oerther / welche das Gegentheyl mit jrer Gvarnison besetzt / zu schicken / dannoch jhre Begierden zum Frieden damit zu erweisen / vnnd zu der Rückwendigkeit der Tractaten jhres Theyls alle Vrsach vnd Anlaß zu benehmen / haben sie auff die Stadt Kyel gnädigst gewilligt / vnnd stehet jetzo drauff welche Zeit dem Gegentheyl die Tractaten fortzusetzen belieben möchte / an Jhrer Königl. M. deputirten / als welche schon mit Instruction vnd plenipotentz zu solcher Handlung versehen / wird es dißfalls nicht ermangeln / sondern jhnen die erste Zeit die liebste seyn / nach aller mügligkeit bey dẽ Tractatẽ / gegen eingelieverten genugsamen Keyserlichen Salvum conductum, sich der gebühr nach einzustellen. Demnach nun auß dieser kurtzen erholung der Geschicht / vnnd documenten vberflüssig erscheinet / wie es vmb die zu dem Frieden getragene Inclination / Lust vnnd Begierde für eine Bewandnuß von Jahren zu Jahren / ja von Monaten zu Monaten gehabt / als stellen demnach J. Kön. M. einem jeden vnpassionirten vnd der Warheit zugethanem Biderman zu aestimiren anheim / vnd wird es die Zeit vollends offenbahren / bey wem der mangel erschienen / vnnd bey welchem Theyl es gehafftet / daß der liebe hochwerthe edle Friede biß dato nicht wiederbracht / sondern gantz Teutschland vnnd andere benachbarte Provintzien mit continuirlicher Einquartierung / vnerhörten schröcklichen Exactionen / Contributionen vnd Pressuren / Raub / Nahm / Mord / Brandt / Bluthvergiessen vnud Verherung zu Grunde gerichtet worden / etc. Königs in Dennem. Werbung vnd Begehren an die Stadt Hāburg wegen haltung der Neutralitet. Kurtz hernach hat der König / weil er abermal ist berichtet worden / daß die Hamburger wider die Neutralitet eines vnd anders verhandelten / an Burgermeister vnnd Rath selbiger Stadt / durch seine Abgesandte nachfolgende Werbung thun lassen: Sie hetten sich nemlich gantz wol zu entsinnen / was J. Kön. M. zum öfftern bey jhnen / wegen der vor augen schwebenden Gefahr / gnädigst anbracht / ingleichem auch / was Fürsten / Stände / vnd die Reichsstädte sich bey diesem Kriege zu vermuthen / vnnd zu gewarten hetten / nemlich / die Verfolgung der wahren Religion / vertilgung deß allein seeligmachenden Glaubens / vnterdruckung deß hellen in J. M. Erbländern angezündeten Evangelij / einführung eines vnleidlichen Dominats / vñ verkehrung deß gantzen Status im H. R. Reich Teutscher Nation / vnd erfolgung alles Vnheyls vnd Jam̃ers / wie sich dasselbe in Oberteutschland vñ Niedersächsischem Kreyß genugsam̃ beweiset / daß also J. May. Erinnerung / mehr als zu viel wahr worden / auch jedermänniglichen / was bey diesem Kriege vor ein Intent latitire / vnnd auß was Vrsachen solcher in Nidersächsischen Kräyß transferiret / vnd von Tag zu Tag erweitert worden / so weit vor Augen stünde / daß es der gemeine Mann mit Händen greiffen köndte. Daß nun Jhrer Kön. M. vielfältige zu Gemütführung hiebevor nichts gefruchtet / sondern die Städte jhrer benachbarten Vndergang lieber ansehen / als zuträgliche Mittel / selbe zu erhalten / an die Hand nehmen wollen / müsten Jhre M. an seinem Orth vnnd zu deß Allerhöchsten Verhengnuß gestellet seyn lassen. Demnach aber die Stadt Hamburg neben andern Anseestädten gesehen / wie man mit den Städten deß Reichs procediret / vnnd in jhrer Nachbarschafft an Stralsundt das lebendige Exempel erlebet / vnnd darbey vberflüssig erfahren / daß die Erbstädte keine Vnschuldt / sie haben mit dem Krieg zu thun gehabt oder nicht / zu geniessen / wann man jhnen nur durch list / oder Gewalt / beykommen köndte / so zweyffelen Jhre M. nicht / Burgermeister vnd Rat / neben jhren mitvereinigten / werden einsmals zu andern Gedancken gerathe / vnnd nicht allein jhre eigne / sondern auch die allgemeine Noth vnnd Gefahr / zu Hertzen nehmen / wie daß J. May. sie deßwegen nochmaln gnädigst erinnern / vnnd vor Schaden warnen liessen / sie wolten in jhrer Vorfahren Fußstapffen tretten / vnd wieder solchen Feind eine auffrichtige zusammensetzung / als das beste Mittel / dadurch das gemeine Wesen wieder auffgerichtet werden kan / sich endlich belieben lassen / vnd vor den vergüldeten Pillulen darvnter nichts als schädliche Gifft verborgen / sich hüten / vnd mit dem Antidoto guter Vorsichtigkeit / vnd zusammenhaltung praeserviren. Es weren zwar durch den scheinlichen Deckel deß Keyserl. Namens jhrer viel biß daher verleytet worden / weil aber nunmehr in vielen wichtigẽ Actibus verspüret / daß wider Key. M. Willẽ vñ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1391" n="1244"/> lichen Generaln vorgedachte Jhre Königl. M. Erklärung notificiret / vnd auff erlangte Gegen-Resolution hernach zu anfangs deß Aprilis / J. Königl. M. hinwider berichtet / daß die Key. M. die beyde Generaln / obgedacht / zu dero Commissarien verordnet / die sich auch erbietig gemacht / zu außgang jetzt erwehnten Monats / an einen bequemen Orth / jedoch beyde Städte Lübeck vnd Hamburg (welche Oerter J. Kön. M. durch die Herrn Reichsräthe allbereyt im Nov. deß vorigen Jahrs / als am besten darzu belegẽ / vorschlagen lassen) auß genommen / zusammen zu kommen.</p> <p>Seyt solcher Zeit hero ist vber dem Orth an welchem die Tractaten vorgenommen werden möchten / das gantze Werck bestecken blieben / vnd haben Jhre Kön. May. in Vernehmung / daß die Keyserlichen Lübeck vnd Hamburg verworffen / zwar die Stadt Bremen / vnd protermino der Beysammenkunfft den letzten May / wolmeinlich an die Hand gegeben / aber es hat zu Maturirung der Tractaten wenig verfangen mögen / sondern ist die Belägerung der Stadt Stralsund dazwischen vorgangen / vnd zu Außgang derselben im Augusto von dem Hertzogen von Friedland erstlich wieder vmb deß Orts halber / ohne meldung einiger Zeit / als dazu S. F. Gn. sich dasmal nicht resolviren köñen / Kyel oder Lauwenburg zu erwehlen vorgestellet.</p> <p>Wiewol nun Jhre Königliche May. groß Bedencken getragen / Jhre Deputirte an solche Oerther / welche das Gegentheyl mit jrer Gvarnison besetzt / zu schicken / dannoch jhre Begierden zum Frieden damit zu erweisen / vnnd zu der Rückwendigkeit der Tractaten jhres Theyls alle Vrsach vnd Anlaß zu benehmen / haben sie auff die Stadt Kyel gnädigst gewilligt / vnnd stehet jetzo drauff welche Zeit dem Gegentheyl die Tractaten fortzusetzen belieben möchte / an Jhrer Königl. M. deputirten / als welche schon mit Instruction vnd plenipotentz zu solcher Handlung versehen / wird es dißfalls nicht ermangeln / sondern jhnen die erste Zeit die liebste seyn / nach aller mügligkeit bey dẽ Tractatẽ / gegen eingelieverten genugsamen Keyserlichen Salvum conductum, sich der gebühr nach einzustellen.</p> <p>Demnach nun auß dieser kurtzen erholung der Geschicht / vnnd documenten vberflüssig erscheinet / wie es vmb die zu dem Frieden getragene Inclination / Lust vnnd Begierde für eine Bewandnuß von Jahren zu Jahren / ja von Monaten zu Monaten gehabt / als stellen demnach J. Kön. M. einem jeden vnpassionirten vnd der Warheit zugethanem Biderman zu aestimiren anheim / vnd wird es die Zeit vollends offenbahren / bey wem der mangel erschienen / vnnd bey welchem Theyl es gehafftet / daß der liebe hochwerthe edle Friede biß dato nicht wiederbracht / sondern gantz Teutschland vnnd andere benachbarte Provintzien mit continuirlicher Einquartierung / vnerhörten schröcklichen Exactionen / Contributionen vnd Pressuren / Raub / Nahm / Mord / Brandt / Bluthvergiessen vnud Verherung zu Grunde gerichtet worden / etc.</p> <p><note place="right">Königs in Dennem. Werbung vnd Begehren an die Stadt Hāburg wegen haltung der Neutralitet.</note> Kurtz hernach hat der König / weil er abermal ist berichtet worden / daß die Hamburger wider die Neutralitet eines vnd anders verhandelten / an Burgermeister vnnd Rath selbiger Stadt / durch seine Abgesandte nachfolgende Werbung thun lassen: Sie hetten sich nemlich gantz wol zu entsinnen / was J. Kön. M. zum öfftern bey jhnen / wegen der vor augen schwebenden Gefahr / gnädigst anbracht / ingleichem auch / was Fürsten / Stände / vnd die Reichsstädte sich bey diesem Kriege zu vermuthen / vnnd zu gewarten hetten / nemlich / die Verfolgung der wahren Religion / vertilgung deß allein seeligmachenden Glaubens / vnterdruckung deß hellen in J. M. Erbländern angezündeten Evangelij / einführung eines vnleidlichen Dominats / vñ verkehrung deß gantzen Status im H. R. Reich Teutscher Nation / vnd erfolgung alles Vnheyls vnd Jam̃ers / wie sich dasselbe in Oberteutschland vñ Niedersächsischem Kreyß genugsam̃ beweiset / daß also J. May. Erinnerung / mehr als zu viel wahr worden / auch jedermänniglichen / was bey diesem Kriege vor ein Intent latitire / vnnd auß was Vrsachen solcher in Nidersächsischen Kräyß transferiret / vnd von Tag zu Tag erweitert worden / so weit vor Augen stünde / daß es der gemeine Mann mit Händen greiffen köndte. Daß nun Jhrer Kön. M. vielfältige zu Gemütführung hiebevor nichts gefruchtet / sondern die Städte jhrer benachbarten Vndergang lieber ansehen / als zuträgliche Mittel / selbe zu erhalten / an die Hand nehmen wollen / müsten Jhre M. an seinem Orth vnnd zu deß Allerhöchsten Verhengnuß gestellet seyn lassen.</p> <p>Demnach aber die Stadt Hamburg neben andern Anseestädten gesehen / wie man mit den Städten deß Reichs procediret / vnnd in jhrer Nachbarschafft an Stralsundt das lebendige Exempel erlebet / vnnd darbey vberflüssig erfahren / daß die Erbstädte keine Vnschuldt / sie haben mit dem Krieg zu thun gehabt oder nicht / zu geniessen / wann man jhnen nur durch list / oder Gewalt / beykommen köndte / so zweyffelen Jhre M. nicht / Burgermeister vnd Rat / neben jhren mitvereinigten / werden einsmals zu andern Gedancken gerathe / vnnd nicht allein jhre eigne / sondern auch die allgemeine Noth vnnd Gefahr / zu Hertzen nehmen / wie daß J. May. sie deßwegen nochmaln gnädigst erinnern / vnnd vor Schaden warnen liessen / sie wolten in jhrer Vorfahren Fußstapffen tretten / vnd wieder solchen Feind eine auffrichtige zusammensetzung / als das beste Mittel / dadurch das gemeine Wesen wieder auffgerichtet werden kan / sich endlich belieben lassen / vnd vor den vergüldeten Pillulen darvnter nichts als schädliche Gifft verborgen / sich hüten / vnd mit dem Antidoto guter Vorsichtigkeit / vnd zusammenhaltung praeserviren. Es weren zwar durch den scheinlichen Deckel deß Keyserl. Namens jhrer viel biß daher verleytet worden / weil aber nunmehr in vielen wichtigẽ Actibus verspüret / daß wider Key. M. Willẽ vñ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1244/1391]
lichen Generaln vorgedachte Jhre Königl. M. Erklärung notificiret / vnd auff erlangte Gegen-Resolution hernach zu anfangs deß Aprilis / J. Königl. M. hinwider berichtet / daß die Key. M. die beyde Generaln / obgedacht / zu dero Commissarien verordnet / die sich auch erbietig gemacht / zu außgang jetzt erwehnten Monats / an einen bequemen Orth / jedoch beyde Städte Lübeck vnd Hamburg (welche Oerter J. Kön. M. durch die Herrn Reichsräthe allbereyt im Nov. deß vorigen Jahrs / als am besten darzu belegẽ / vorschlagen lassen) auß genommen / zusammen zu kommen.
Seyt solcher Zeit hero ist vber dem Orth an welchem die Tractaten vorgenommen werden möchten / das gantze Werck bestecken blieben / vnd haben Jhre Kön. May. in Vernehmung / daß die Keyserlichen Lübeck vnd Hamburg verworffen / zwar die Stadt Bremen / vnd protermino der Beysammenkunfft den letzten May / wolmeinlich an die Hand gegeben / aber es hat zu Maturirung der Tractaten wenig verfangen mögen / sondern ist die Belägerung der Stadt Stralsund dazwischen vorgangen / vnd zu Außgang derselben im Augusto von dem Hertzogen von Friedland erstlich wieder vmb deß Orts halber / ohne meldung einiger Zeit / als dazu S. F. Gn. sich dasmal nicht resolviren köñen / Kyel oder Lauwenburg zu erwehlen vorgestellet.
Wiewol nun Jhre Königliche May. groß Bedencken getragen / Jhre Deputirte an solche Oerther / welche das Gegentheyl mit jrer Gvarnison besetzt / zu schicken / dannoch jhre Begierden zum Frieden damit zu erweisen / vnnd zu der Rückwendigkeit der Tractaten jhres Theyls alle Vrsach vnd Anlaß zu benehmen / haben sie auff die Stadt Kyel gnädigst gewilligt / vnnd stehet jetzo drauff welche Zeit dem Gegentheyl die Tractaten fortzusetzen belieben möchte / an Jhrer Königl. M. deputirten / als welche schon mit Instruction vnd plenipotentz zu solcher Handlung versehen / wird es dißfalls nicht ermangeln / sondern jhnen die erste Zeit die liebste seyn / nach aller mügligkeit bey dẽ Tractatẽ / gegen eingelieverten genugsamen Keyserlichen Salvum conductum, sich der gebühr nach einzustellen.
Demnach nun auß dieser kurtzen erholung der Geschicht / vnnd documenten vberflüssig erscheinet / wie es vmb die zu dem Frieden getragene Inclination / Lust vnnd Begierde für eine Bewandnuß von Jahren zu Jahren / ja von Monaten zu Monaten gehabt / als stellen demnach J. Kön. M. einem jeden vnpassionirten vnd der Warheit zugethanem Biderman zu aestimiren anheim / vnd wird es die Zeit vollends offenbahren / bey wem der mangel erschienen / vnnd bey welchem Theyl es gehafftet / daß der liebe hochwerthe edle Friede biß dato nicht wiederbracht / sondern gantz Teutschland vnnd andere benachbarte Provintzien mit continuirlicher Einquartierung / vnerhörten schröcklichen Exactionen / Contributionen vnd Pressuren / Raub / Nahm / Mord / Brandt / Bluthvergiessen vnud Verherung zu Grunde gerichtet worden / etc.
Kurtz hernach hat der König / weil er abermal ist berichtet worden / daß die Hamburger wider die Neutralitet eines vnd anders verhandelten / an Burgermeister vnnd Rath selbiger Stadt / durch seine Abgesandte nachfolgende Werbung thun lassen: Sie hetten sich nemlich gantz wol zu entsinnen / was J. Kön. M. zum öfftern bey jhnen / wegen der vor augen schwebenden Gefahr / gnädigst anbracht / ingleichem auch / was Fürsten / Stände / vnd die Reichsstädte sich bey diesem Kriege zu vermuthen / vnnd zu gewarten hetten / nemlich / die Verfolgung der wahren Religion / vertilgung deß allein seeligmachenden Glaubens / vnterdruckung deß hellen in J. M. Erbländern angezündeten Evangelij / einführung eines vnleidlichen Dominats / vñ verkehrung deß gantzen Status im H. R. Reich Teutscher Nation / vnd erfolgung alles Vnheyls vnd Jam̃ers / wie sich dasselbe in Oberteutschland vñ Niedersächsischem Kreyß genugsam̃ beweiset / daß also J. May. Erinnerung / mehr als zu viel wahr worden / auch jedermänniglichen / was bey diesem Kriege vor ein Intent latitire / vnnd auß was Vrsachen solcher in Nidersächsischen Kräyß transferiret / vnd von Tag zu Tag erweitert worden / so weit vor Augen stünde / daß es der gemeine Mann mit Händen greiffen köndte. Daß nun Jhrer Kön. M. vielfältige zu Gemütführung hiebevor nichts gefruchtet / sondern die Städte jhrer benachbarten Vndergang lieber ansehen / als zuträgliche Mittel / selbe zu erhalten / an die Hand nehmen wollen / müsten Jhre M. an seinem Orth vnnd zu deß Allerhöchsten Verhengnuß gestellet seyn lassen.
Königs in Dennem. Werbung vnd Begehren an die Stadt Hāburg wegen haltung der Neutralitet. Demnach aber die Stadt Hamburg neben andern Anseestädten gesehen / wie man mit den Städten deß Reichs procediret / vnnd in jhrer Nachbarschafft an Stralsundt das lebendige Exempel erlebet / vnnd darbey vberflüssig erfahren / daß die Erbstädte keine Vnschuldt / sie haben mit dem Krieg zu thun gehabt oder nicht / zu geniessen / wann man jhnen nur durch list / oder Gewalt / beykommen köndte / so zweyffelen Jhre M. nicht / Burgermeister vnd Rat / neben jhren mitvereinigten / werden einsmals zu andern Gedancken gerathe / vnnd nicht allein jhre eigne / sondern auch die allgemeine Noth vnnd Gefahr / zu Hertzen nehmen / wie daß J. May. sie deßwegen nochmaln gnädigst erinnern / vnnd vor Schaden warnen liessen / sie wolten in jhrer Vorfahren Fußstapffen tretten / vnd wieder solchen Feind eine auffrichtige zusammensetzung / als das beste Mittel / dadurch das gemeine Wesen wieder auffgerichtet werden kan / sich endlich belieben lassen / vnd vor den vergüldeten Pillulen darvnter nichts als schädliche Gifft verborgen / sich hüten / vnd mit dem Antidoto guter Vorsichtigkeit / vnd zusammenhaltung praeserviren. Es weren zwar durch den scheinlichen Deckel deß Keyserl. Namens jhrer viel biß daher verleytet worden / weil aber nunmehr in vielen wichtigẽ Actibus verspüret / daß wider Key. M. Willẽ vñ
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |