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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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walt / vnd daß der General jhnen allbereit zu nahe kommen / endlich nach vielem tractiren 1000. Musquetirer einzunehmen verwilliget / welche dann so bald hinein gezogen / vnnd jhre zu geordnete Quartier eingenommen. Doch ist nachfolgender Vertrag zwischen dem Hertzogen vnnd der Statt deßwegen auffgerichtet worden.

1. Solle durch die Gvarnison der Statt Rostock jhr biß anhero ruhiglich besessener / vnnd gebrauchter Statt / vnd in welt-vnd geistlichen Sachen / auch Vniversitet / Kirchen vnd Schulen / nichts praeiudiciret / darinn keine Veränderung gemacht werden / sondern alles in vorigen Stand verbleiben / auch bey jhren habenden / vnd von J. Key. M. confirmirten Privilegien / insonderheit bey dein Exercitio jurisdictionis omnimodae, auch Religion-vnd Prophan Frieden geschützet / vnd sicher gelassen werden.

2. Sollen die Soldaten / Officirer / vnd Commendator ohne einige E. E. Raths / vnnd gemeiner Statt Beschwerung / Schatzung / vnnd Zulage / von Jhrer Furstl. Gn. vnderhalten werden. Item es solle die Summa 1000. Mann zu Fuß nicht gestärcket / auch keine Weiber / außgenommen / so getrawet / vnnd Jungen folgends eingebracht werden.

3. Solle E. E. Rath vnd Burgerschafft die Einlosirung jhres gefallens anzuordnen frey stehen / vnd darinn von niemand tur birt werden.

4. Soll einen Schlüssel zum Thor die Obrigkeit / den andern der vber die Soldaresca verordnete Commendator haben / vnd ein theil ohn deß andern Consenß dieselbe nicht eröffnen lassen.

5. Soll all der Statt Ammunition / Pulver / Loth / Wehr vnd Waffen / frey gelassen / vnd kein Paß darin geschehen / viel weniger einige Disarmirung vor genomen werden.

6. Soll die Tag vnd Nachtwacht / zum halben theil von Bürgern / der ander halbe theil durch die Gvarnison besteller / vnnd denselben vom Keyserlichen Commendator das Wort gegeben werden.

7. Soll jeder Delinquent oder Mißhandler / vnnd da jemand Gerichtlich zu belangen / wo es ein Bürger / vor den Rath: ein Student / vor die Academi: vnd ein Soldat vor den Keyserlichen Obristen citirt / vnd die Sach decidirt werden.

8. Soll vnder der Soldatesca strenge Disciplin gehalten / vnnd bey Leib vnd Lebensftraff den Soldaten anbefohlen werden / die Bürger / Einwohner / reysende vnd Bawersleuth sicher passiren vnnd repassiren zu lassen / vnnd niemand mit Worten oder Wercken zu beleidigen. In gleichen sollen die Soldaten von den Bürgern auch nit angetastet werden.

9. Soll die Guarnison / so bald die jetzo erregte Kriegsgefahr vorüber / ohn einigen schaden oder Beschwernuß der Bürger auff gehoben werden.

10. Soll der Statt Landhospital vnd Bürger Gütern mit aller Einquartirung vnd Schatzung verschont werden: darneben haben Jhre Fürstl. Gnaden zu bezeugung jhrere guten Affection den Nachstand der versprochenen Contribution der Statt erlassen.

11. Soll der Paß vnd Repaß / vnd alle Commercien zu Wasser vnd Land frey / vnd ohn einigen Auffsatz der Rostocker Bürger gelassenwerden.

12. So bald die Guarnison in die Statt geführt / soll die Armee von der Statt abgeführt werden.

Hansee Stätt rüsten sich zur Defension. Dieser Verlauff mit der Statt Rostock hat die andern Hansee Stätt sehr für den Kopff gestossen / vnd haben sie sich deßwegen je mehr vnnd mehr mit aller Notthurfft / auffjeden begebenden Fall versehen / vnnd ist sonderlich Lübeck in Fortificirung jhrer Statt ernstlich fortgefahren.

Braunnschweig von den Keyserischen an gefochten. Es ist den Stätten auch der verdacht gemehret worden / weil der General Tilly an die Statt Braunschweig begehrt / vier Compangnyen Reuter einzunehmen. Demnach aber solches von bemelter Statt abgeschlagen worden / hater ferners solche dem Fürstenthumb Braunschweig zur Erleychterung / zu vnderhalten jhr zugemuthet: wo nicht / die Statt zu blocquiren gedrawet. Darauff dann auch alle Güter / so in die Statt gewolt / von den Keyserischen angehalten / vnd nit hinein gelassen worden. Derowegen selbiger Statt Rath seine Abgesandte an gemelten Tilly abgefertigt / mündliche Vnderredung deßwegen mit jhm zu pflegen / vnd solche Vngelegenheiten abzuwenden. Der gemeine Mann aber ist sehr schwürig darüber worden / vnnd hat von keiner Tractation hören wollen / sondern Gut vnd Blut / wie vor diesem geschehen / bey einander auffzusetzen sich erbotten. Vnd hat deßwegen ein Ehrsamer Rath selbige im Zaum zu halten / vnd zu stillen / genug zu thun gehabt. Der General Tilly hat wochentlich für die Einquartirung 2000. Reichsthaler begert. welches der Statt vnerträglich gewesen were / wo nit endlich durch andere Interposition die Sach gemittelt / vnd auf ein leidlichs verglichen worden were.

Lindaw von den Keyserischen eingenommen. Im Monat Martio als sich in der Statt Lindaw eine Differenz zwischen dem Rath vnnd Burgerschafft erhaben / sind vnder dem schein Quartier darin zu haben / 500. Keyserische Soldaten hinein gezogen / welche sich der Statt im patronirt / den Bürgern die Wehre vnnd Schlüssel der Statt abgenommen: welches den Schweitzern vnnd Grawbündern / als Nachbarn / nicht wenig nachdencken vervrsachet.

Der Dänischen Versamlung im Reyderland von den Kenserischen vernichtet. Vnder dessen hat sich im Reyderland etlich Volck / als 1000. Mann zu Fuß vnd in 500. zu Roß / welche in den vereinigten Niderlanden waren abgedanckt worden / zu Dienst deß Königs in Dennemarck versamblet / vnd das Hauß Petkum / so an der Eins gelegen / eingenommen. Ehe sie aber recht bewehrt gewesen / sind sie vnversehens von den Keyserischen vberfallen / zertrent vnnd theils erschlagen worden. Es haben zwar etliche Dänische Kriegs Schiff auff den Embsstrohm ankommen sollen / dieses newe Kriegsvolck zu defendiren / find aber zu lang außblieben.

walt / vnd daß der General jhnen allbereit zu nahe kommen / endlich nach vielem tractiren 1000. Musquetirer einzunehmen verwilliget / welche dann so bald hinein gezogen / vnnd jhre zu geordnete Quartier eingenommen. Doch ist nachfolgender Vertrag zwischen dem Hertzogen vnnd der Statt deßwegen auffgerichtet worden.

1. Solle durch die Gvarnison der Statt Rostock jhr biß anhero ruhiglich besessener / vnnd gebrauchter Statt / vñ in welt-vnd geistlichen Sachen / auch Vniversitet / Kirchen vnd Schulen / nichts praeiudiciret / darinn keine Veränderung gemacht werden / sondern alles in vorigẽ Stand verbleiben / auch bey jhren habenden / vnd von J. Key. M. confirmirten Privilegien / insonderheit bey dein Exercitio jurisdictionis omnimodae, auch Religion-vnd Prophan Frieden geschützet / vnd sicher gelassen werden.

2. Sollen die Soldaten / Officirer / vnd Commendator ohne einige E. E. Raths / vnnd gemeiner Statt Beschwerung / Schatzung / vnnd Zulage / von Jhrer Furstl. Gn. vnderhalten werden. Item es solle die Summa 1000. Mann zu Fuß nicht gestärcket / auch keine Weiber / außgenommen / so getrawet / vnnd Jungen folgends eingebracht werden.

3. Solle E. E. Rath vnd Burgerschafft die Einlosirung jhres gefallens anzuordnen frey stehen / vnd darinn von niemand tur birt werden.

4. Soll einen Schlüssel zum Thor die Obrigkeit / den andern der vber die Soldaresca verordnete Commendator haben / vnd ein theil ohn deß andern Consenß dieselbe nicht eröffnen lassen.

5. Soll all der Statt Ammunition / Pulver / Loth / Wehr vnd Waffen / frey gelassen / vnd kein Paß darin geschehen / viel weniger einige Disarmirung vor genomen werden.

6. Soll die Tag vnd Nachtwacht / zum halben theil von Bürgern / der ander halbe theil durch die Gvarnison besteller / vnnd denselben vom Keyserlichen Commendator das Wort gegeben werden.

7. Soll jeder Delinquent oder Mißhandler / vnnd da jemand Gerichtlich zu belangen / wo es ein Bürger / vor den Rath: ein Student / vor die Academi: vnd ein Soldat vor den Keyserlichen Obristen citirt / vnd die Sach decidirt werden.

8. Soll vnder der Soldatesca strenge Disciplin gehalten / vnnd bey Leib vnd Lebensftraff den Soldaten anbefohlen werden / die Bürger / Einwohner / reysende vnd Bawersleuth sicher passiren vnnd repassiren zu lassen / vnnd niemand mit Worten oder Wercken zu beleidigen. In gleichẽ sollen die Soldaten von den Bürgern auch nit angetastet werden.

9. Soll die Guarnison / so bald die jetzo erregte Kriegsgefahr vorüber / ohn einigen schaden oder Beschwernuß der Bürger auff gehoben werden.

10. Soll der Statt Landhospital vnd Bürger Gütern mit aller Einquartirũg vnd Schatzung verschont werden: darneben haben Jhre Fürstl. Gnaden zu bezeugung jhrere guten Affection den Nachstand der versprochenen Contribution der Statt erlassen.

11. Soll der Paß vnd Repaß / vnd alle Commercien zu Wasser vnd Land frey / vnd ohn einigen Auffsatz der Rostocker Bürger gelassẽwerdẽ.

12. So bald die Guarnison in die Statt geführt / soll die Armee von der Statt abgeführt werden.

Hansee Stätt rüsten sich zur Defension. Dieser Verlauff mit der Statt Rostock hat die andern Hansee Stätt sehr für den Kopff gestossen / vnd haben sie sich deßwegen je mehr vnnd mehr mit aller Notthurfft / auffjeden begebenden Fall versehen / vnnd ist sonderlich Lübeck in Fortificirung jhrer Statt ernstlich fortgefahren.

Braũnschweig von den Keyserischen an gefochten. Es ist den Stätten auch der verdacht gemehret worden / weil der General Tilly an die Statt Braunschweig begehrt / vier Compangnyen Reuter einzunehmen. Demnach aber solches von bemelter Statt abgeschlagen wordẽ / hater ferners solche dem Fürstenthumb Braunschweig zur Erleychterung / zu vnderhalten jhr zugemuthet: wo nicht / die Statt zu blocquiren gedrawet. Darauff dann auch alle Güter / so in die Statt gewolt / von den Keyserischen angehalten / vnd nit hinein gelassen worden. Derowegen selbiger Statt Rath seine Abgesandte an gemelten Tilly abgefertigt / mündliche Vnderredung deßwegen mit jhm zu pflegen / vnd solche Vngelegenheiten abzuwenden. Der gemeine Mann aber ist sehr schwürig darüber worden / vnnd hat von keiner Tractation hören wollẽ / sondern Gut vnd Blut / wie vor diesem geschehen / bey einander auffzusetzen sich erbotten. Vnd hat deßwegen ein Ehrsamer Rath selbige im Zaum zu halten / vnd zu stillen / genug zu thun gehabt. Der General Tilly hat wochẽtlich für die Einquartirung 2000. Reichsthaler begert. welches der Statt vnerträglich gewesen were / wo nit endlich durch andere Interposition die Sach gemittelt / vnd auf ein leidlichs verglichen worden were.

Lindaw võ den Keyserischen eingenommen. Im Monat Martio als sich in der Statt Lindaw eine Differenz zwischen dem Rath vnnd Burgerschafft erhaben / sind vnder dem schein Quartier darin zu haben / 500. Keyserische Soldaten hinein gezogen / welche sich der Statt im patronirt / den Bürgern die Wehre vnnd Schlüssel der Statt abgenommen: welches den Schweitzern vnnd Grawbündern / als Nachbarn / nicht wenig nachdencken vervrsachet.

Der Dänischen Versamlung im Reyderlãd von den Kenserischen vernichtet. Vnder dessen hat sich im Reyderland etlich Volck / als 1000. Mann zu Fuß vnd in 500. zu Roß / welche in den vereinigten Niderlanden waren abgedanckt worden / zu Dienst deß Königs in Dennemarck versamblet / vnd das Hauß Petkum / so an der Eins gelegen / eingenommen. Ehe sie aber recht bewehrt gewesen / sind sie vnversehens von den Keyserischen vberfallen / zertrent vnnd theils erschlagen worden. Es haben zwar etliche Dänische Kriegs Schiff auff den Embsstrohm ankommen sollen / dieses newe Kriegsvolck zu defendiren / find aber zu lang außblieben.

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[1240/1387] / vnd daß der General jhnen allbereit zu nahe kommen / endlich nach vielem tractiren 1000. Musquetirer einzunehmen verwilliget / welche dann so bald hinein gezogen / vnnd jhre zu geordnete Quartier eingenommen. Doch ist nachfolgender Vertrag zwischen dem Hertzogen vnnd der Statt deßwegen auffgerichtet worden. walt 1. Solle durch die Gvarnison der Statt Rostock jhr biß anhero ruhiglich besessener / vnnd gebrauchter Statt / vñ in welt-vnd geistlichen Sachen / auch Vniversitet / Kirchen vnd Schulen / nichts praeiudiciret / darinn keine Veränderung gemacht werden / sondern alles in vorigẽ Stand verbleiben / auch bey jhren habenden / vnd von J. Key. M. confirmirten Privilegien / insonderheit bey dein Exercitio jurisdictionis omnimodae, auch Religion-vnd Prophan Frieden geschützet / vnd sicher gelassen werden. 2. Sollen die Soldaten / Officirer / vnd Commendator ohne einige E. E. Raths / vnnd gemeiner Statt Beschwerung / Schatzung / vnnd Zulage / von Jhrer Furstl. 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Soll jeder Delinquent oder Mißhandler / vnnd da jemand Gerichtlich zu belangen / wo es ein Bürger / vor den Rath: ein Student / vor die Academi: vnd ein Soldat vor den Keyserlichen Obristen citirt / vnd die Sach decidirt werden. 8. Soll vnder der Soldatesca strenge Disciplin gehalten / vnnd bey Leib vnd Lebensftraff den Soldaten anbefohlen werden / die Bürger / Einwohner / reysende vnd Bawersleuth sicher passiren vnnd repassiren zu lassen / vnnd niemand mit Worten oder Wercken zu beleidigen. In gleichẽ sollen die Soldaten von den Bürgern auch nit angetastet werden. 9. Soll die Guarnison / so bald die jetzo erregte Kriegsgefahr vorüber / ohn einigen schaden oder Beschwernuß der Bürger auff gehoben werden. 10. Soll der Statt Landhospital vnd Bürger Gütern mit aller Einquartirũg vnd Schatzung verschont werden: darneben haben Jhre Fürstl. Gnaden zu bezeugung jhrere guten Affection den Nachstand der versprochenen Contribution der Statt erlassen. 11. Soll der Paß vnd Repaß / vnd alle Commercien zu Wasser vnd Land frey / vnd ohn einigen Auffsatz der Rostocker Bürger gelassẽwerdẽ. 12. So bald die Guarnison in die Statt geführt / soll die Armee von der Statt abgeführt werden. Dieser Verlauff mit der Statt Rostock hat die andern Hansee Stätt sehr für den Kopff gestossen / vnd haben sie sich deßwegen je mehr vnnd mehr mit aller Notthurfft / auffjeden begebenden Fall versehen / vnnd ist sonderlich Lübeck in Fortificirung jhrer Statt ernstlich fortgefahren. Hansee Stätt rüsten sich zur Defension. Es ist den Stätten auch der verdacht gemehret worden / weil der General Tilly an die Statt Braunschweig begehrt / vier Compangnyen Reuter einzunehmen. Demnach aber solches von bemelter Statt abgeschlagen wordẽ / hater ferners solche dem Fürstenthumb Braunschweig zur Erleychterung / zu vnderhalten jhr zugemuthet: wo nicht / die Statt zu blocquiren gedrawet. Darauff dann auch alle Güter / so in die Statt gewolt / von den Keyserischen angehalten / vnd nit hinein gelassen worden. Derowegen selbiger Statt Rath seine Abgesandte an gemelten Tilly abgefertigt / mündliche Vnderredung deßwegen mit jhm zu pflegen / vnd solche Vngelegenheiten abzuwenden. Der gemeine Mann aber ist sehr schwürig darüber worden / vnnd hat von keiner Tractation hören wollẽ / sondern Gut vnd Blut / wie vor diesem geschehen / bey einander auffzusetzen sich erbotten. Vnd hat deßwegen ein Ehrsamer Rath selbige im Zaum zu halten / vnd zu stillen / genug zu thun gehabt. Der General Tilly hat wochẽtlich für die Einquartirung 2000. Reichsthaler begert. welches der Statt vnerträglich gewesen were / wo nit endlich durch andere Interposition die Sach gemittelt / vnd auf ein leidlichs verglichen worden were. Braũnschweig von den Keyserischen an gefochten. Im Monat Martio als sich in der Statt Lindaw eine Differenz zwischen dem Rath vnnd Burgerschafft erhaben / sind vnder dem schein Quartier darin zu haben / 500. Keyserische Soldaten hinein gezogen / welche sich der Statt im patronirt / den Bürgern die Wehre vnnd Schlüssel der Statt abgenommen: welches den Schweitzern vnnd Grawbündern / als Nachbarn / nicht wenig nachdencken vervrsachet. Lindaw võ den Keyserischen eingenommen. Vnder dessen hat sich im Reyderland etlich Volck / als 1000. Mann zu Fuß vnd in 500. zu Roß / welche in den vereinigten Niderlanden waren abgedanckt worden / zu Dienst deß Königs in Dennemarck versamblet / vnd das Hauß Petkum / so an der Eins gelegen / eingenommen. Ehe sie aber recht bewehrt gewesen / sind sie vnversehens von den Keyserischen vberfallen / zertrent vnnd theils erschlagen worden. Es haben zwar etliche Dänische Kriegs Schiff auff den Embsstrohm ankommen sollen / dieses newe Kriegsvolck zu defendiren / find aber zu lang außblieben. Der Dänischen Versamlung im Reyderlãd von den Kenserischen vernichtet.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1387>, abgerufen am 23.11.2024.