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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Capitainen / Fendrichen / vnd andern Officirern gewesen. Sie haben in der eyl etliche Schantzen geschleiffet / auch gar das Läger angezündet / aber endlich durch ein grosse Anzahl herbey kommenden Keyserl. Kriegsvolcks wider zurück in die Festung getrieben worden: vnd ist der von Schaumburg hernach gegen dem Obristen Conrad Nell loß gelassen worden.

Endlich haben die Keyserischen die Belägerung Glückstatt gantz auffgehaben / vnd sich mit aller Macht für Crempe begeben / dahin hat der General von Friedland jmmer mehr Volck vnd andere zur Eroberung dienliche Sachen gesand. Vber das Kriegsvolck darvor / hat ein Italiän. Hertzog von Gvadagnolo Torquato Conti genennet / das Commando gehabt.

Vmb den 10. Octob. ist auff Befehl gemelten Generals der Keyserischen Hauptleuth einer / auff der Crempter eusserste Schantz gefallen / dieselbe auß dreyen Posten getrieben / doch sind bey. derseits etliche verwund vnd tod geblieben. Vnd weil die Keyserische bemelte Posten nit erhalten können / als haben sie zwey Stück Geschütz / so sie daselbst gefunden / darunder das eine zuvor vernagelt / ins Wasser geworffen vnd darauff wider abgezogen.

Balo hierauff ist General von Friedland mit mehr Volck im Läger ankommeu / vnd die Festung also vmbringet / dz niemand weder auß noch einkommen können. Vnd ist dieses darumb beschehen / damit die in Glückstat / so durch frisch auß Holl- vnd Engelland ankommendes Volck die Cremter entsetzen sollen / wie es darmit beschaffen vnd ob der vorhabende Entsatz angelegtseyn würde oder nit / keine kundschafft haben / auch hingegen die belägerten ob sie sich auff einigen Entsatz zu verlassen / Crempten ergibt sich den Keyserischen. wann oder wie derselbe kommen würde / nichts erfahren möchten. Nach den nun die Belägerten gesehen / dz in dem Keys. Läger alles / sie mit sturmender hand auffs eusserste anzugreiffen / fertig gemacht würde / vnd aber nit allein die jhnen zum Entsatz bestimpte Zeit verflossen / sondern auch alle Proviand auffgezehrt were / als haben sie endlich mit den Keyserischen wegen der Vbergebung zu tractiren angefangen / vnnd sich mit Hertzogen zu Friedland auff nachfolgende Puncten verglichen.

1. Nemlich dz der Gubernator darinnen Georg von Alefeld / mit der under sich habenden guarnison / mit sack vnd pack / Roß vnnd Wagen / Pagagy / vnd allen zugehörden / mit fligenden Fahnen / Ober-vnd Vndergewehr / bernnenden Lunten / schlagenden Spielen / vnd in was Ordnung sie wolten / den . Nov. von Crempe ab nach Glückstatt ziehen / vnnd von dannen alsobald ohne einige Saumnuß nach Dennemarck abfahren solte.

2. Solte Anordnung gethan / auch Paßzettel mitgegeben werden / dz / wo sie etwan in Jüdland / oder andern von den Keys. besetzten Orten / durch vngestümm auff dieser jhrer Reiß / ans Land geworffen würden / jnen nichts feindliches begegnet / sondern alle beförderliche Hülff erzeiget würde.

3. Den Abziehenden solten alle Wägen vnnd Schiff / darauff jre Pagagy / auch Gewehr / zu jren Compagnien gehörig / nach Glückstatt passiret / auch zu solcher sachen fortbringung mit Schiffen so viel müglich geholffen werden. Doch solten alle Wägen vnnd Schiff / so den Bürgern vnd Innwohnern zuständig / von Glückstat auß / als bald wider zurück geschickt werden.

4 Alle Stück / Gewehr / vnd Munition in der Festung / solten vnverrückt verbleiben / denjenigen / so von J. Fürstl. Gn. Hertzog zu Friedland hierzu geordnet vnd vberliefert / auch die Brunnen / Cisternen nicht verunreiniget werden.

5. Die so Wunden oder Kranckheit halben nit alsobald außziehen köndten / solten biß zu jrer Gesundheit freye Vnderhaltung haben / vnnd nach solchem / wie die andern fort geschickett werden.

6. Die abziehende Officirer vnd Soldaten solten zu dienen nit gezwungen: auch solte jnen zu jhrer Pagagien versicherung ein Keyserische Convoy mit gegeben werden.

7. Die Bürger / Inwohner vnd Bawren welche in der Festung sich befinden / solten bey dem jhrigen versichert / vnd geschützet werden.

8. Solten auch bey dem offentlichen Exercitio der Augspurgischen Confession / vnd allenjhren Privilegien / wie andere im Hertzogthumb Holstein erhalten werden.

9. Die abziehenden solten auch alle in Crempen geflehnte Güter vnspolirt lassen. Selbige solten auch wol verwahrlich darinn verbleiben / vnd den jenigen / so sie gehörig / wider zukommen.

10. Dieses alles solte / ohne allen gefährlichen Auffzug vollstrecket werden / vnd biß zu Vollziehung dessen / zween Dennemärckische Hauptleut bey J. Fürstl. Gn. dem Hertzogen von Friedland zu Geyseln sich einstellen.

Als nun auff den angesetzten Termin die Dänische Besatzung außgezogen / ist der von Friedland mit seinem Volck hinein gerucket / aber nur zum einen Thor hinein / zun andern aber wider hin auß / vnd mit der Leib Compagny auf Lübeck zugezogen. Das vbrige Key. Kriegsvolck / hat sich nach den die Festung mit einer Guarnison versehen / wider nach Pommern ins Winter Quartier begeben.

Diese Festung were mit gewalt nit leichtlich zu erobern gewesen / wo sie nicht durch Hungersnoth were bezwungen worden. Die Keys. haben darin 64. stück Geschütz / 446. Centner Pulver / 600. Lb. Lunten / neben andern Kriegssachen bekommen. Wann die Dänische sich noch wenig Tage mit hungerigem Magen hetten behelffen können / so weren sie der Belägerung erlassen worden: Dann vber etlich Tage nach der Vbergebung die hohe Wasserfluth entstanden vnd alle Teich vnd Schantzen gantz ruinirt: hetten also die Keyserischen / wo sie noch darfür gelegen / von sich selbst die Belägerung auffheben müssen.

Hertzog von Friedland bemächtigt sich der Statt Rostock. Kurtz zuvor ehe der Hertzog zu Friedland dem Läger vor Crempe zugerücket / ist er mit etlich tausent Mann für die Statt Rostock vnd vnversehens daselbst vnder das Geschütz kommen / vnd hat keyserliche Guarnison einzunemen befohlen.

Wiewol nun selbige Statt vngern daran konmen / haben sie doch angesehen den grossen Ge

Capitainen / Fendrichen / vnd andern Officirern gewesen. Sie haben in der eyl etliche Schantzen geschleiffet / auch gar das Läger angezündet / aber endlich durch ein grosse Anzahl herbey kommenden Keyserl. Kriegsvolcks wider zurück in die Festung getrieben worden: vnd ist der von Schaumburg hernach gegen dem Obristen Conrad Nell loß gelassen worden.

Endlich haben die Keyserischen die Belägerung Glückstatt gantz auffgehaben / vnd sich mit aller Macht für Crempe begeben / dahin hat der General von Friedland jmmer mehr Volck vnd andere zur Eroberung dienliche Sachen gesand. Vber das Kriegsvolck darvor / hat ein Italiän. Hertzog von Gvadagnolo Torquato Conti genennet / das Commando gehabt.

Vmb den 10. Octob. ist auff Befehl gemelten Generals der Keyserischen Hauptleuth einer / auff der Crempter eusserste Schantz gefallen / dieselbe auß dreyen Posten getrieben / doch sind bey. derseits etliche verwund vnd tod geblieben. Vnd weil die Keyserische bemelte Posten nit erhalten können / als haben sie zwey Stück Geschütz / so sie daselbst gefunden / darunder das eine zuvor vernagelt / ins Wasser geworffen vnd darauff wider abgezogen.

Balo hierauff ist General von Friedland mit mehr Volck im Läger ankom̃eu / vnd die Festung also vmbringet / dz niemand weder auß noch einkom̃en können. Vnd ist dieses darumb beschehẽ / damit die in Glückstat / so durch frisch auß Holl- vnd Engellãd ankom̃endes Volck die Cremter entsetzen sollẽ / wie es darmit beschaffen vnd ob der vorhabende Entsatz angelegtseyn würde oder nit / keine kundschafft haben / auch hingegen die belägerten ob sie sich auff einigen Entsatz zu verlassen / Crempten ergibt sich den Keyserischen. wann oder wie derselbe kom̃ẽ würde / nichts erfahren möchtẽ. Nach dẽ nun die Belägerten gesehẽ / dz in dem Keys. Läger alles / sie mit sturmender hand auffs eusserste anzugreiffen / fertig gemacht würde / vnd aber nit allein die jhnen zum Entsatz bestimpte Zeit verflossen / sondern auch alle Proviand auffgezehrt were / als haben sie endlich mit den Keyserischen wegen der Vbergebung zu tractiren angefangen / vnnd sich mit Hertzogen zu Friedland auff nachfolgende Punctẽ verglichen.

1. Nemlich dz der Gubernator dariñen Georg von Alefeld / mit der under sich habendẽ guarnison / mit sack vnd pack / Roß vnnd Wagen / Pagagy / vnd allen zugehörden / mit fligenden Fahnen / Ober-vnd Vndergewehr / berñenden Lunten / schlagenden Spielen / vnd in was Ordnung sie woltẽ / den . Nov. von Crempe ab nach Glückstatt ziehen / vnnd von dannen alsobald ohne einige Saumnuß nach Dennemarck abfahren solte.

2. Solte Anordnung gethan / auch Paßzettel mitgegeben werden / dz / wo sie etwan in Jüdland / oder andern von den Keys. besetzten Orten / durch vngestümm auff dieser jhrer Reiß / ans Land geworffen würdẽ / jnen nichts feindliches begegnet / sondern alle beförderliche Hülff erzeiget würde.

3. Den Abziehenden solten alle Wägen vnnd Schiff / darauff jre Pagagy / auch Gewehr / zu jrẽ Compagnien gehörig / nach Glückstatt passiret / auch zu solcher sachen fortbringung mit Schiffen so viel müglich geholffen werden. Doch solten alle Wägen vnnd Schiff / so den Bürgern vnd Innwohnern zuständig / von Glückstat auß / als bald wider zurück geschickt werden.

4 Alle Stück / Gewehr / vnd Munition in der Festung / solten vnverrückt verbleiben / dẽjenigen / so von J. Fürstl. Gn. Hertzog zu Friedland hierzu geordnet vnd vberliefert / auch die Brunnen / Cisternen nicht verunreiniget werden.

5. Die so Wunden oder Kranckheit halbẽ nit alsobald außziehen köndten / solten biß zu jrer Gesundheit freye Vnderhaltung haben / vnnd nach solchem / wie die andern fort geschickett werden.

6. Die abziehende Officirer vnd Soldatẽ solten zu dienen nit gezwungen: auch solte jnen zu jhrer Pagagien versicherung ein Keyserische Convoy mit gegeben werden.

7. Die Bürger / Inwohner vnd Bawren welche in der Festung sich befinden / solten bey dem jhrigen versichert / vnd geschützet werden.

8. Solten auch bey dem offentlichen Exercitio der Augspurgischen Confession / vnd allenjhren Privilegien / wie andere im Hertzogthumb Holstein erhalten werden.

9. Die abziehenden solten auch alle in Crempen geflehnte Güter vnspolirt lassen. Selbige solten auch wol verwahrlich darinn verbleiben / vnd den jenigen / so sie gehörig / wider zukommen.

10. Dieses alles solte / ohne allen gefährlichen Auffzug vollstrecket werden / vnd biß zu Vollziehung dessen / zween Dennemärckische Hauptleut bey J. Fürstl. Gn. dem Hertzogen von Friedland zu Geyseln sich einstellen.

Als nun auff den angesetzten Termin die Dänische Besatzung außgezogen / ist der von Friedland mit seinem Volck hinein gerucket / aber nur zum einen Thor hinein / zũ andern aber wider hin auß / vñ mit der Leib Compagny auf Lübeck zugezogen. Das vbrige Key. Kriegsvolck / hat sich nach dẽ die Festung mit einer Guarnison versehẽ / wider nach Pommern ins Winter Quartier begeben.

Diese Festung were mit gewalt nit leichtlich zu erobern gewesen / wo sie nicht durch Hungersnoth were bezwungen worden. Die Keys. haben darin 64. stück Geschütz / 446. Centner Pulver / 600. ℔. Lunten / neben andern Kriegssachen bekommen. Wañ die Dänische sich noch wenig Tage mit hungerigem Magen hetten behelffen können / so weren sie der Belägerung erlassen wordẽ: Dann vber etlich Tage nach der Vbergebung die hohe Wasserfluth entstanden vnd alle Teich vnd Schantzen gantz ruinirt: hetten also die Keyserischen / wo sie noch darfür gelegen / von sich selbst die Belägerung auffheben müssen.

Hertzog võ Friedland bemächtigt sich der Statt Rostock. Kurtz zuvor ehe der Hertzog zu Friedland dem Läger vor Crempe zugerücket / ist er mit etlich tausent Mann für die Statt Rostock vnd vnversehens daselbst vnder das Geschütz kommen / vnd hat keyserliche Guarnison einzunemen befohlẽ.

Wiewol nun selbige Statt vngern daran kõmen / haben sie doch angesehen den grossen Ge

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Capitainen / Fendrichen / vnd                      andern Officirern gewesen. Sie haben in der eyl etliche Schantzen geschleiffet /                      auch gar das Läger angezündet / aber endlich durch ein grosse Anzahl herbey                      kommenden Keyserl. Kriegsvolcks wider zurück in die Festung getrieben worden:                      vnd ist der von Schaumburg hernach gegen dem Obristen Conrad Nell loß gelassen                      worden.</p>
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          <p>Als nun auff den angesetzten Termin die Dänische Besatzung außgezogen / ist der                      von Friedland mit seinem Volck hinein gerucket / aber nur zum einen Thor hinein                      / zu&#x0303; andern aber wider hin auß / vn&#x0303; mit <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> Leib Compagny auf                      Lübeck zugezogen. Das vbrige Key. Kriegsvolck / hat sich nach de&#x0303; die Festung mit                      einer Guarnison versehe&#x0303; / <choice><abbr>wid'</abbr><expan>wider</expan></choice> nach Pommern ins Winter Quartier begeben.</p>
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[1239/1386] Capitainen / Fendrichen / vnd andern Officirern gewesen. Sie haben in der eyl etliche Schantzen geschleiffet / auch gar das Läger angezündet / aber endlich durch ein grosse Anzahl herbey kommenden Keyserl. Kriegsvolcks wider zurück in die Festung getrieben worden: vnd ist der von Schaumburg hernach gegen dem Obristen Conrad Nell loß gelassen worden. Endlich haben die Keyserischen die Belägerung Glückstatt gantz auffgehaben / vnd sich mit aller Macht für Crempe begeben / dahin hat der General von Friedland jmmer mehr Volck vnd andere zur Eroberung dienliche Sachen gesand. Vber das Kriegsvolck darvor / hat ein Italiän. Hertzog von Gvadagnolo Torquato Conti genennet / das Commando gehabt. Vmb den 10. Octob. ist auff Befehl gemelten Generals der Keyserischen Hauptleuth einer / auff der Crempter eusserste Schantz gefallen / dieselbe auß dreyen Posten getrieben / doch sind bey. derseits etliche verwund vnd tod geblieben. Vnd weil die Keyserische bemelte Posten nit erhalten können / als haben sie zwey Stück Geschütz / so sie daselbst gefunden / darunder das eine zuvor vernagelt / ins Wasser geworffen vnd darauff wider abgezogen. Balo hierauff ist General von Friedland mit mehr Volck im Läger ankom̃eu / vnd die Festung also vmbringet / dz niemand weder auß noch einkom̃en können. Vnd ist dieses darumb beschehẽ / damit die in Glückstat / so durch frisch auß Holl- vnd Engellãd ankom̃endes Volck die Cremter entsetzen sollẽ / wie es darmit beschaffen vnd ob der vorhabende Entsatz angelegtseyn würde oder nit / keine kundschafft haben / auch hingegen die belägerten ob sie sich auff einigen Entsatz zu verlassen / wann oder wie derselbe kom̃ẽ würde / nichts erfahren möchtẽ. Nach dẽ nun die Belägerten gesehẽ / dz in dem Keys. Läger alles / sie mit sturmender hand auffs eusserste anzugreiffen / fertig gemacht würde / vnd aber nit allein die jhnen zum Entsatz bestimpte Zeit verflossen / sondern auch alle Proviand auffgezehrt were / als haben sie endlich mit den Keyserischen wegen der Vbergebung zu tractiren angefangen / vnnd sich mit Hertzogen zu Friedland auff nachfolgende Punctẽ verglichen. Crempten ergibt sich den Keyserischen. 1. Nemlich dz der Gubernator dariñen Georg von Alefeld / mit der vnd' sich habendẽ guarnison / mit sack vnd pack / Roß vnnd Wagen / Pagagy / vnd allen zugehörden / mit fligenden Fahnen / Ober-vnd Vndergewehr / berñenden Lunten / schlagenden Spielen / vnd in was Ordnung sie woltẽ / den [FORMEL]. Nov. von Crempe ab nach Glückstatt ziehen / vnnd von dannen alsobald ohne einige Saumnuß nach Dennemarck abfahren solte. 2. Solte Anordnung gethan / auch Paßzettel mitgegeben werden / dz / wo sie etwan in Jüdland / oder andern von den Keys. besetzten Orten / durch vngestümm auff dieser jhrer Reiß / ans Land geworffen würdẽ / jnen nichts feindliches begegnet / sondern alle beförderliche Hülff erzeiget würde. 3. Den Abziehenden solten alle Wägen vnnd Schiff / darauff jre Pagagy / auch Gewehr / zu jrẽ Compagnien gehörig / nach Glückstatt passiret / auch zu solcher sachen fortbringung mit Schiffen so viel müglich geholffen werden. Doch solten alle Wägen vnnd Schiff / so den Bürgern vnd Innwohnern zuständig / von Glückstat auß / als bald wider zurück geschickt werden. 4 Alle Stück / Gewehr / vnd Munition in der Festung / solten vnverrückt verbleiben / dẽjenigen / so von J. Fürstl. Gn. Hertzog zu Friedland hierzu geordnet vnd vberliefert / auch die Brunnen / Cisternen nicht verunreiniget werden. 5. Die so Wunden oder Kranckheit halbẽ nit alsobald außziehen köndten / solten biß zu jrer Gesundheit freye Vnderhaltung haben / vnnd nach solchem / wie die andern fort geschickett werden. 6. Die abziehende Officirer vnd Soldatẽ solten zu dienen nit gezwungen: auch solte jnen zu jhrer Pagagien versicherung ein Keyserische Convoy mit gegeben werden. 7. Die Bürger / Inwohner vnd Bawren welche in der Festung sich befinden / solten bey dem jhrigen versichert / vnd geschützet werden. 8. Solten auch bey dem offentlichen Exercitio der Augspurgischen Confession / vnd allenjhren Privilegien / wie andere im Hertzogthumb Holstein erhalten werden. 9. Die abziehenden solten auch alle in Crempen geflehnte Güter vnspolirt lassen. Selbige solten auch wol verwahrlich darinn verbleiben / vnd den jenigen / so sie gehörig / wider zukommen. 10. Dieses alles solte / ohne allen gefährlichen Auffzug vollstrecket werden / vnd biß zu Vollziehung dessen / zween Dennemärckische Hauptleut bey J. Fürstl. Gn. dem Hertzogen von Friedland zu Geyseln sich einstellen. Als nun auff den angesetzten Termin die Dänische Besatzung außgezogen / ist der von Friedland mit seinem Volck hinein gerucket / aber nur zum einen Thor hinein / zũ andern aber wider hin auß / vñ mit d' Leib Compagny auf Lübeck zugezogen. Das vbrige Key. Kriegsvolck / hat sich nach dẽ die Festung mit einer Guarnison versehẽ / wid' nach Pommern ins Winter Quartier begeben. Diese Festung were mit gewalt nit leichtlich zu erobern gewesen / wo sie nicht durch Hungersnoth were bezwungen worden. Die Keys. haben darin 64. stück Geschütz / 446. Centner Pulver / 600. ℔. Lunten / neben andern Kriegssachen bekommen. Wañ die Dänische sich noch wenig Tage mit hungerigem Magen hetten behelffen können / so weren sie der Belägerung erlassen wordẽ: Dann vber etlich Tage nach der Vbergebung die hohe Wasserfluth entstanden vnd alle Teich vnd Schantzen gantz ruinirt: hetten also die Keyserischen / wo sie noch darfür gelegen / von sich selbst die Belägerung auffheben müssen. Kurtz zuvor ehe der Hertzog zu Friedland dem Läger vor Crempe zugerücket / ist er mit etlich tausent Mann für die Statt Rostock vnd vnversehens daselbst vnder das Geschütz kommen / vnd hat keyserliche Guarnison einzunemen befohlẽ. Hertzog võ Friedland bemächtigt sich der Statt Rostock. Wiewol nun selbige Statt vngern daran kõmen / haben sie doch angesehen den grossen Ge

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1386>, abgerufen am 23.07.2024.