Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.getrewe / E. deß Churfürsten zu Brandenburg L. hat sich zu erinnern / vnd wurdt es auß vnsern an dieselbe vnterm vier vnd zwantzigsten Februarij jüngsthin abgangenem Schreiben vernommen haben / demnach wir berichtet worden / daß die Staden von Holland einen starcken Einfall vnd Execution wider die in beyden Fürstenthumben Gülch vnd Berg gesessene Stände / Beampte vnd Vnderthanen / der Vrsachen daß E. L. denselben mit einer starcken Summen Geldt / so sich vber die hundert tausend Reichsthaler erstreckt / verhafft / deren Bezahlung halben gemelte Staden von E. L. auff die Gülch-vnd Bergische Contributiones verwiesen worden / fürzunehmen resolvirt vnnd entschlossen / auch zu dem end bereits auß beyden Fürstenthumben zween vom Adel gefangen / vnd in verhafft halten lassen / wz gestalt Wir deroselben hierauf gnädigst zugeschrieben / vnd befohlen darob zu seyn vnd zu halten / damit Vns vnd dem H. Reich / vnder dem Fürwandt angeregter nichtigen Conventionen kein Gefahr zugezogen / oder denselben mit Feindseligkeiten zugesetzt werde. Nuhn haben vns gedachte Gülchische vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Ständ selbsten gegen vnd wider E. L. vnnd Euch gehorsambst klagend vor-vnd anbringen lassen / waß massen der mitgefangene Caspar Simonius Ritz derselben Landen Syndico Lt. Bulderen auß geheiß (wie von demselben gemeldet werde) der obbesagten Staden / damit es den Ständen vorkommen möchte / in particulari allen Bericht / wie es mit mehr ernenneten Staden deß fangens vnd spannens / auch brennens vnd verhergens halben in den Gülchischen Landen eine Meynung vnnd Gelegenheit habe / dergestalt vberschrieben / daß nemblichen im Monat Decembris sein Diener erschossen / er selbst nach Reeß vnd Emmerich / vnd von dannen auf special Befelch der vielgenandten Staden in den Haag sampt Dieterichen von Leck gefänglich gebracht / daselbst die endliche Resolution gemacht / vnd am vier vnd zwantzigsten Ianuarii jüngsthin jhme publicirt / daß gemeldte Gefangene durch den Empfanger oder Einnemmer Rensen widerumb nach Emmerich sollen gebracht / vnd allda bey jhme verwahrt werden / biß sie die verloffene Contributionvon den Gülchischen Landen würden bezahlen / oder davon Abtrag zu der Staden Begnügen vnd Content gemacht haben / dabey dann die Vrsach außgetruckt / daß gedachte Gefangene in krafft deß Vertrags / welcher am drey vnnd zwantzigsten Octobris sechszehen hundert vier vnd zwantzigsten Jahrs mit dir dem Graffen von Schwartzenberg / in E. deß Churfürsten L. Nahmen vermeintlich auffgericht / vnnd am neun vnnd zwantzigsten Martij sechszehenhundertfünff vnd zwantzig von deroselben ratificirt vnd approbirt / geholet weren / nach besag deß hiervnter ergangenen Decrets gefertigten Vertrags / vnd Approbation / davon sie den gefangenen Copien ertheilen / vnd Vns fürbringen lassen: worauß dann gantz kund vnd offenbar war / dz mehrgemeldte Staden vmb deß willen diese feindselige Execution auff den Gülchischen Ständen vnd Vnderthanen fürnehmen / weiln durch E. L. denselben zu abzahlung zweyhundert vnd acht vnnd viertzig tausend Gülden / so im Jahrsechszehenhundert vnd sechszehen dieselbe E. L. vorgestreckt gehabt / so sich sampt dem Interesse davon biß auff den letzten Augusti sechszehenhundert vnnd vier vnnd zwantzig zusammen auff die dreymal hundert neun vnnd fünfftzig tausent zwey hundert vnnd vier Gülden zween Sr. acht Dt. betragen / vnnd des Interesse darvon biß zu würcklicher Abzaklung lauffend / alle restirende vnnd lauffende Contributionen von den Landen von Gülch / vnd Haldscheid von den Domainen oder Cammergefellen vnnd Einkommen von den Landen Gülch / Berg / vnd Ravensburg / biß zu obgedachter Hauptsummen / vnnd darob biß zu würcklicher Entrichtung verschiener interesse / also vnnd dergestalt in solutum geben / daß dieselbe Contributiones vnnd Halbscheid der Domainen vnder dem Nahmen Ewer Liebten von den Stadischen Einnemmern empfangen sollen werden / vnnd dieweil Sie nicht bezahlt worden / daß Sie doch dir dem Graffen von Schwartzenberg in Ewer Liebden Nahmen die von demselben gehabte Obligation würcklich herauß geben / vnnd von der Hauptsummen vnnd Interesse gegen diese Assignation liberirt hetten / nunmehr in krafft gedachter Dation in solutum gemelte Haupsumm vnnd Interesse auß den Contributionen vnnd Domainen mehrgedachter Landen praecise ohne lengern Verzug bezahlt seyn wolten / sonsten die Gefangene zu behalten / vnnd nicht allein mit weiterm fangen vnnd angreiffen der Personen vnd Güter / sondern auch mit Fewr vnd Flamm / dergestalt den Landen zu zusetzen resoluirt waren / vnd betrohen theten / daß es Kindskinder beschreyen solten / wie obgemelter Ritz selbst gehört zu haben meldung thete / vnnd am zwölfften Januarii diß sechszehenhundert acht vnnd zwantzigsten Jahrs der empfanger Rheinhard Maßkop / auß Soest an die Schäffen / vnd Vorsteher der Aempter im Fürstenthumb Berg geschrieben / daß sie in acht Tagen jhre Restanten zahlen / sonsten der vnaußbleiblichen vnnd schärpffern als jemal geschehenen militarischen Execution gewärtig seyn solten. Sintemal dann mehr als zuviel erfahren vnnd kundig wäre / daß offternante Staden jhre minas exequiren, also das praesentissimum exitium der Landen / mit der eussersten Ruin vorhanden / vnnd dann so wol vnser als Obristen Schutz-vnnd Lehensherr dieser Landen / als deß heiligen Reichs Interesse hierbey mercklich versiert / welchen Schaden aber obberührter durch Ewer Liebden vnnd den Graffen von Schwartzenberg mit mehrbesagten Staden zu Recht nichtiglich vnd vngültig getroffener Vergleich verursacht / in dem sie gegen Restitution vnnd Liberation Ewer Liebden Schuldt an die Staden die Contributiones de tempore praeterito & futuro vnnd Halbscheid der Jährlichen Gefäll oder Domginen von den Landen in solu- getrewe / E. deß Churfürsten zu Brandenburg L. hat sich zu erinnern / vnd wurdt es auß vnsern an dieselbe vnterm vier vnd zwantzigsten Februarij jüngsthin abgangenem Schreiben vernommen haben / demnach wir berichtet worden / daß die Staden von Holland einen starcken Einfall vnd Execution wider die in beyden Fürstenthumben Gülch vnd Berg gesessene Stände / Beampte vnd Vnderthanen / der Vrsachen daß E. L. denselben mit einer starcken Summen Geldt / so sich vber die hundert tausend Reichsthaler erstreckt / verhafft / deren Bezahlung halben gemelte Staden von E. L. auff die Gülch-vnd Bergische Contributiones verwiesen worden / fürzunehmen resolvirt vnnd entschlossen / auch zu dem end bereits auß beyden Fürstenthumben zween vom Adel gefangen / vnd in verhafft halten lassen / wz gestalt Wir deroselben hierauf gnädigst zugeschrieben / vnd befohlen darob zu seyn vnd zu halten / damit Vns vnd dem H. Reich / vnder dem Fürwandt angeregter nichtigen Conventionen kein Gefahr zugezogen / oder denselben mit Feindseligkeiten zugesetzt werde. Nuhn haben vns gedachte Gülchische vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Ständ selbsten gegen vnd wider E. L. vnnd Euch gehorsambst klagend vor-vnd anbringen lassen / waß massen der mitgefangene Caspar Simonius Ritz derselben Landen Syndico Lt. Bulderen auß geheiß (wie von demselben gemeldet werde) der obbesagten Staden / damit es den Ständen vorkommen möchte / in particulari allen Bericht / wie es mit mehr ernenneten Staden deß fangens vnd spannens / auch brennens vnd verhergens halben in den Gülchischen Landen eine Meynung vnnd Gelegenheit habe / dergestalt vberschrieben / daß nemblichen im Monat Decembris sein Diener erschossen / er selbst nach Reeß vnd Em̃erich / vnd von dañen auf special Befelch der vielgenandten Staden in den Haag sampt Dieterichen von Leck gefänglich gebracht / daselbst die endliche Resolution gemacht / vnd am vier vnd zwantzigsten Ianuarii jüngsthin jhme publicirt / daß gemeldte Gefangene durch den Empfanger oder Einnemmer Rensen widerumb nach Emmerich sollen gebracht / vnd allda bey jhme verwahrt werden / biß sie die verloffene Contributionvon den Gülchischen Landen würden bezahlen / oder davon Abtrag zu der Staden Begnügen vnd Content gemacht haben / dabey dann die Vrsach außgetruckt / daß gedachte Gefangene in krafft deß Vertrags / welcher am drey vnnd zwantzigsten Octobris sechszehen hundert vier vnd zwantzigsten Jahrs mit dir dem Graffen von Schwartzenberg / in E. deß Churfürsten L. Nahmen vermeintlich auffgericht / vnnd am neun vnnd zwantzigsten Martij sechszehenhundertfünff vnd zwantzig von deroselben ratificirt vnd approbirt / geholet werẽ / nach besag deß hiervnter ergangenẽ Decrets gefertigten Vertrags / vnd Approbation / davon sie den gefangenen Copien ertheilen / vnd Vns fürbringen lassen: worauß dann gantz kund vnd offenbar war / dz mehrgemeldte Staden vmb deß willen diese feindselige Execution auff den Gülchischen Ständen vnd Vnderthanen fürnehmen / weiln durch E. L. denselben zu abzahlung zweyhundert vnd acht vnnd viertzig tausend Gülden / so im Jahrsechszehenhundert vnd sechszehen dieselbe E. L. vorgestreckt gehabt / so sich sampt dem Interesse davon biß auff den letzten Augusti sechszehenhundert vnnd vier vnnd zwantzig zusammen auff die dreymal hundert neun vnnd fünfftzig tausent zwey hundert vnnd vier Gülden zween Sr. acht Dt. betragen / vnnd des Interesse darvon biß zu würcklicher Abzaklung lauffend / alle restirende vnnd lauffende Contributionen von den Landen von Gülch / vnd Haldscheid von den Domainen oder Cammergefellen vnnd Einkommen von den Landen Gülch / Berg / vnd Ravensburg / biß zu obgedachter Hauptsummen / vnnd darob biß zu würcklicher Entrichtung verschiener interesse / also vnnd dergestalt in solutum geben / daß dieselbe Contributiones vnnd Halbscheid der Domainen vnder dem Nahmen Ewer Liebten von den Stadischen Einnemmern empfangen sollen werden / vnnd dieweil Sie nicht bezahlt worden / daß Sie doch dir dem Graffen von Schwartzenberg in Ewer Liebden Nahmen die von demselben gehabte Obligation würcklich herauß geben / vnnd von der Hauptsummen vnnd Interesse gegen diese Assignation liberirt hetten / nunmehr in krafft gedachter Dation in solutum gemelte Haupsumm vnnd Interesse auß den Contributionen vnnd Domainen mehrgedachter Landen praecisè ohne lengern Verzug bezahlt seyn wolten / sonsten die Gefangene zu behalten / vnnd nicht allein mit weiterm fangen vnnd angreiffen der Personen vnd Güter / sondern auch mit Fewr vnd Flamm / dergestalt den Landen zu zusetzen resoluirt waren / vnd betrohen theten / daß es Kindskinder beschreyen solten / wie obgemelter Ritz selbst gehört zu haben meldung thete / vnnd am zwölfften Januarii diß sechszehenhundert acht vnnd zwantzigsten Jahrs der empfanger Rheinhard Maßkop / auß Soest an die Schäffen / vnd Vorsteher der Aempter im Fürstenthumb Berg geschrieben / daß sie in acht Tagen jhre Restanten zahlen / sonsten der vnaußbleiblichen vnnd schärpffern als jemal geschehenen militarischen Execution gewärtig seyn solten. Sintemal dann mehr als zuviel erfahren vnnd kundig wäre / daß offternante Staden jhre minas exequiren, also das praesentissimum exitium der Landen / mit der eussersten Ruin vorhanden / vnnd dann so wol vnser als Obristen Schutz-vnnd Lehensherr dieser Landen / als deß heiligen Reichs Interesse hierbey mercklich versiert / welchen Schaden aber obberührter durch Ewer Liebden vnnd den Graffen von Schwartzenberg mit mehrbesagten Staden zu Recht nichtiglich vnd vngültig getroffener Vergleich verursacht / in dem sie gegen Restitution vnnd Liberation Ewer Liebden Schuldt an die Staden die Contributiones de tempore praeterito & futuro vnnd Halbscheid der Jährlichen Gefäll oder Domginen von den Landen in solu- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1376" n="1229"/> getrewe / E. deß Churfürsten zu Brandenburg L. hat sich zu erinnern / vnd wurdt es auß vnsern an dieselbe vnterm vier vnd zwantzigsten Februarij jüngsthin abgangenem Schreiben vernommen haben / demnach wir berichtet worden / daß die Staden von Holland einen starcken Einfall vnd Execution wider die in beyden Fürstenthumben Gülch vnd Berg gesessene Stände / Beampte vnd Vnderthanen / der Vrsachen daß E. L. denselben mit einer starcken Summen Geldt / so sich vber die hundert tausend Reichsthaler erstreckt / verhafft / deren Bezahlung halben gemelte Staden von E. L. auff die Gülch-vnd Bergische Contributiones verwiesen worden / fürzunehmen resolvirt vnnd entschlossen / auch zu dem end bereits auß beyden Fürstenthumben zween vom Adel gefangen / vnd in verhafft halten lassen / wz gestalt Wir deroselben hierauf gnädigst zugeschrieben / vnd befohlen darob zu seyn vnd zu halten / damit Vns vnd dem H. Reich / vnder dem Fürwandt angeregter nichtigen Conventionen kein Gefahr zugezogen / oder denselben mit Feindseligkeiten zugesetzt werde. Nuhn haben vns gedachte Gülchische vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Ständ selbsten gegen vnd wider E. L. vnnd Euch gehorsambst klagend vor-vnd anbringen lassen / waß massen der mitgefangene Caspar Simonius Ritz derselben Landen Syndico Lt. Bulderen auß geheiß (wie von demselben gemeldet werde) der obbesagten Staden / damit es den Ständen vorkommen möchte / in particulari allen Bericht / wie es mit mehr ernenneten Staden deß fangens vnd spannens / auch brennens vnd verhergens halben in den Gülchischen Landen eine Meynung vnnd Gelegenheit habe / dergestalt vberschrieben / daß nemblichen im Monat Decembris sein Diener erschossen / er selbst nach Reeß vnd Em̃erich / vnd von dañen auf special Befelch der vielgenandten Staden in den Haag sampt Dieterichen von Leck gefänglich gebracht / daselbst die endliche Resolution gemacht / vnd am vier vnd zwantzigsten Ianuarii jüngsthin jhme publicirt / daß gemeldte Gefangene durch den Empfanger oder Einnemmer Rensen widerumb nach Emmerich sollen gebracht / vnd allda bey jhme verwahrt werden / biß sie die verloffene Contributionvon den Gülchischen Landen würden bezahlen / oder davon Abtrag zu der Staden Begnügen vnd Content gemacht haben / dabey dann die Vrsach außgetruckt / daß gedachte Gefangene in krafft deß Vertrags / welcher am drey vnnd zwantzigsten Octobris sechszehen hundert vier vnd zwantzigsten Jahrs mit dir dem Graffen von Schwartzenberg / in E. deß Churfürsten L. Nahmen vermeintlich auffgericht / vnnd am neun vnnd zwantzigsten Martij sechszehenhundertfünff vnd zwantzig von deroselben ratificirt vnd approbirt / geholet werẽ / nach besag deß hiervnter ergangenẽ Decrets gefertigten Vertrags / vnd Approbation / davon sie den gefangenen Copien ertheilen / vnd Vns fürbringen lassen: worauß dann gantz kund vnd offenbar war / dz mehrgemeldte Staden vmb deß willen diese feindselige Execution auff den Gülchischen Ständen vnd Vnderthanen fürnehmen / weiln durch E. L. denselben zu abzahlung zweyhundert vnd acht vnnd viertzig tausend Gülden / so im Jahrsechszehenhundert vnd sechszehen dieselbe E. L. vorgestreckt gehabt / so sich sampt dem Interesse davon biß auff den letzten Augusti sechszehenhundert vnnd vier vnnd zwantzig zusammen auff die dreymal hundert neun vnnd fünfftzig tausent zwey hundert vnnd vier Gülden zween Sr. acht Dt. betragen / vnnd des Interesse darvon biß zu würcklicher Abzaklung lauffend / alle restirende vnnd lauffende Contributionen von den Landen von Gülch / vnd Haldscheid von den Domainen oder Cammergefellen vnnd Einkommen von den Landen Gülch / Berg / vnd Ravensburg / biß zu obgedachter Hauptsummen / vnnd darob biß zu würcklicher Entrichtung verschiener interesse / also vnnd dergestalt in solutum geben / daß dieselbe Contributiones vnnd Halbscheid der Domainen vnder dem Nahmen Ewer Liebten von den Stadischen Einnemmern empfangen sollen werden / vnnd dieweil Sie nicht bezahlt worden / daß Sie doch dir dem Graffen von Schwartzenberg in Ewer Liebden Nahmen die von demselben gehabte Obligation würcklich herauß geben / vnnd von der Hauptsummen vnnd Interesse gegen diese Assignation liberirt hetten / nunmehr in krafft gedachter Dation in solutum gemelte Haupsumm vnnd Interesse auß den Contributionen vnnd Domainen mehrgedachter Landen praecisè ohne lengern Verzug bezahlt seyn wolten / sonsten die Gefangene zu behalten / vnnd nicht allein mit weiterm fangen vnnd angreiffen der Personen vnd Güter / sondern auch mit Fewr vnd Flamm / dergestalt den Landen zu zusetzen resoluirt waren / vnd betrohen theten / daß es Kindskinder beschreyen solten / wie obgemelter Ritz selbst gehört zu haben meldung thete / vnnd am zwölfften Januarii diß sechszehenhundert acht vnnd zwantzigsten Jahrs der empfanger Rheinhard Maßkop / auß Soest an die Schäffen / vnd Vorsteher der Aempter im Fürstenthumb Berg geschrieben / daß sie in acht Tagen jhre Restanten zahlen / sonsten der vnaußbleiblichen vnnd schärpffern als jemal geschehenen militarischen Execution gewärtig seyn solten. Sintemal dann mehr als zuviel erfahren vnnd kundig wäre / daß offternante Staden jhre minas exequiren, also das praesentissimum exitium der Landen / mit der eussersten Ruin vorhanden / vnnd dann so wol vnser als Obristen Schutz-vnnd Lehensherr dieser Landen / als deß heiligen Reichs Interesse hierbey mercklich versiert / welchen Schaden aber obberührter durch Ewer Liebden vnnd den Graffen von Schwartzenberg mit mehrbesagten Staden zu Recht nichtiglich vnd vngültig getroffener Vergleich verursacht / in dem sie gegen Restitution vnnd Liberation Ewer Liebden Schuldt an die Staden die Contributiones de tempore praeterito & futuro vnnd Halbscheid der Jährlichen Gefäll oder Domginen von den Landen in solu- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1229/1376]
getrewe / E. deß Churfürsten zu Brandenburg L. hat sich zu erinnern / vnd wurdt es auß vnsern an dieselbe vnterm vier vnd zwantzigsten Februarij jüngsthin abgangenem Schreiben vernommen haben / demnach wir berichtet worden / daß die Staden von Holland einen starcken Einfall vnd Execution wider die in beyden Fürstenthumben Gülch vnd Berg gesessene Stände / Beampte vnd Vnderthanen / der Vrsachen daß E. L. denselben mit einer starcken Summen Geldt / so sich vber die hundert tausend Reichsthaler erstreckt / verhafft / deren Bezahlung halben gemelte Staden von E. L. auff die Gülch-vnd Bergische Contributiones verwiesen worden / fürzunehmen resolvirt vnnd entschlossen / auch zu dem end bereits auß beyden Fürstenthumben zween vom Adel gefangen / vnd in verhafft halten lassen / wz gestalt Wir deroselben hierauf gnädigst zugeschrieben / vnd befohlen darob zu seyn vnd zu halten / damit Vns vnd dem H. Reich / vnder dem Fürwandt angeregter nichtigen Conventionen kein Gefahr zugezogen / oder denselben mit Feindseligkeiten zugesetzt werde. Nuhn haben vns gedachte Gülchische vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Ständ selbsten gegen vnd wider E. L. vnnd Euch gehorsambst klagend vor-vnd anbringen lassen / waß massen der mitgefangene Caspar Simonius Ritz derselben Landen Syndico Lt. Bulderen auß geheiß (wie von demselben gemeldet werde) der obbesagten Staden / damit es den Ständen vorkommen möchte / in particulari allen Bericht / wie es mit mehr ernenneten Staden deß fangens vnd spannens / auch brennens vnd verhergens halben in den Gülchischen Landen eine Meynung vnnd Gelegenheit habe / dergestalt vberschrieben / daß nemblichen im Monat Decembris sein Diener erschossen / er selbst nach Reeß vnd Em̃erich / vnd von dañen auf special Befelch der vielgenandten Staden in den Haag sampt Dieterichen von Leck gefänglich gebracht / daselbst die endliche Resolution gemacht / vnd am vier vnd zwantzigsten Ianuarii jüngsthin jhme publicirt / daß gemeldte Gefangene durch den Empfanger oder Einnemmer Rensen widerumb nach Emmerich sollen gebracht / vnd allda bey jhme verwahrt werden / biß sie die verloffene Contributionvon den Gülchischen Landen würden bezahlen / oder davon Abtrag zu der Staden Begnügen vnd Content gemacht haben / dabey dann die Vrsach außgetruckt / daß gedachte Gefangene in krafft deß Vertrags / welcher am drey vnnd zwantzigsten Octobris sechszehen hundert vier vnd zwantzigsten Jahrs mit dir dem Graffen von Schwartzenberg / in E. deß Churfürsten L. Nahmen vermeintlich auffgericht / vnnd am neun vnnd zwantzigsten Martij sechszehenhundertfünff vnd zwantzig von deroselben ratificirt vnd approbirt / geholet werẽ / nach besag deß hiervnter ergangenẽ Decrets gefertigten Vertrags / vnd Approbation / davon sie den gefangenen Copien ertheilen / vnd Vns fürbringen lassen: worauß dann gantz kund vnd offenbar war / dz mehrgemeldte Staden vmb deß willen diese feindselige Execution auff den Gülchischen Ständen vnd Vnderthanen fürnehmen / weiln durch E. L. denselben zu abzahlung zweyhundert vnd acht vnnd viertzig tausend Gülden / so im Jahrsechszehenhundert vnd sechszehen dieselbe E. L. vorgestreckt gehabt / so sich sampt dem Interesse davon biß auff den letzten Augusti sechszehenhundert vnnd vier vnnd zwantzig zusammen auff die dreymal hundert neun vnnd fünfftzig tausent zwey hundert vnnd vier Gülden zween Sr. acht Dt. betragen / vnnd des Interesse darvon biß zu würcklicher Abzaklung lauffend / alle restirende vnnd lauffende Contributionen von den Landen von Gülch / vnd Haldscheid von den Domainen oder Cammergefellen vnnd Einkommen von den Landen Gülch / Berg / vnd Ravensburg / biß zu obgedachter Hauptsummen / vnnd darob biß zu würcklicher Entrichtung verschiener interesse / also vnnd dergestalt in solutum geben / daß dieselbe Contributiones vnnd Halbscheid der Domainen vnder dem Nahmen Ewer Liebten von den Stadischen Einnemmern empfangen sollen werden / vnnd dieweil Sie nicht bezahlt worden / daß Sie doch dir dem Graffen von Schwartzenberg in Ewer Liebden Nahmen die von demselben gehabte Obligation würcklich herauß geben / vnnd von der Hauptsummen vnnd Interesse gegen diese Assignation liberirt hetten / nunmehr in krafft gedachter Dation in solutum gemelte Haupsumm vnnd Interesse auß den Contributionen vnnd Domainen mehrgedachter Landen praecisè ohne lengern Verzug bezahlt seyn wolten / sonsten die Gefangene zu behalten / vnnd nicht allein mit weiterm fangen vnnd angreiffen der Personen vnd Güter / sondern auch mit Fewr vnd Flamm / dergestalt den Landen zu zusetzen resoluirt waren / vnd betrohen theten / daß es Kindskinder beschreyen solten / wie obgemelter Ritz selbst gehört zu haben meldung thete / vnnd am zwölfften Januarii diß sechszehenhundert acht vnnd zwantzigsten Jahrs der empfanger Rheinhard Maßkop / auß Soest an die Schäffen / vnd Vorsteher der Aempter im Fürstenthumb Berg geschrieben / daß sie in acht Tagen jhre Restanten zahlen / sonsten der vnaußbleiblichen vnnd schärpffern als jemal geschehenen militarischen Execution gewärtig seyn solten. Sintemal dann mehr als zuviel erfahren vnnd kundig wäre / daß offternante Staden jhre minas exequiren, also das praesentissimum exitium der Landen / mit der eussersten Ruin vorhanden / vnnd dann so wol vnser als Obristen Schutz-vnnd Lehensherr dieser Landen / als deß heiligen Reichs Interesse hierbey mercklich versiert / welchen Schaden aber obberührter durch Ewer Liebden vnnd den Graffen von Schwartzenberg mit mehrbesagten Staden zu Recht nichtiglich vnd vngültig getroffener Vergleich verursacht / in dem sie gegen Restitution vnnd Liberation Ewer Liebden Schuldt an die Staden die Contributiones de tempore praeterito & futuro vnnd Halbscheid der Jährlichen Gefäll oder Domginen von den Landen in solu-
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