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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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höchstlöbl. J. Keys. Regierung bey diesen (leyder) vnrühigen zeiten allwege andern deß Heil. Röm. Reichs Fürsten vnd Ständen auß sonderlichen Keys. G. zu J. Keys. May. ewigem vnd vnsterblichem Lob vnd Ruhm eröffnet worden / nicht so gar erstmals verschlossen bleiben lassen können.

So viel sonsten deß hochgedachten Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. anlanget / seyn wir gleichfals der vnderthänigsten Zuversicht / vnsere gnädige Landsfürsten vnnd Herren / gegen Ihre Fürstliche Gnaden wegen dero auffgewandten Speesen vnnd Vnkosten / sich dergestalt nach jhrem durch die beschwerliche Kriegs-Einquartierung erschöpffeten Aempter vnnd gantzen Fürstenthumbs Vermögen / vermittelst Keyserlicher gnädigsten moderation / zu freundtlicher Vergleichung / in aller Liebe vnnd Freundtschafft accommodiren werden / daß Ihre F. G. darob verhoffendtlich ein freundtliches Gefallen tragen: in massen sie dann auch nach aller vnderthänigst wider empfundenen Anblick höchstrühmlichster Keyserl. Clementz vnd Gnaden / viel höchsterwehnte J. Keys. May. aller vnderthänigster Gebühr zu versichern / sich müglichst / also gleichfals verhoffentlich werden angelegen seyn lassen / daß dieselben hinfüro auß diesen Landen keiner Gefahr sich besorgen: Gestaltsamb dann auch / wo ferrn allerhöchstged. J. Keys. M. an solcher Versicherung nit begnüget / auff solchen Fall wollen deroselben Wir (so allewege in dero beständigsten vnnd getrewesten Devotion sich verhalten / vnnd mit darsetzung Leibes / Guts vnnd Bluts / an noch aller vnderthänigster schuldigster Gebühr beständigst zu verbleiben entschlossen) vns hiemit ebenmässig zu sodaniger Versicherung aller vnderthänigst hiemit offerirt haben. Weil dann wir gar nicht zweiffeln / mehr hochgedachte vnsere gnädige Fürsten vnnd Herren werden ohne einige weitere Saumbnuß / durch vnderthänigste Intercession vornehmer deß Heiligen Römischen Reichs Chur- vnd Fürsten / Ihrer Keyserliche Mayestät in schuldigster Vnderthänigkeit / zu Keyserlichen Gnaden vnd Außlösung / sich auffs aller demütigst zu submittiren / eusserstes fleisses sich bemühen / wie auch deßfals solche Ihre gefassete beständige vnderthänigste / gehorsambste Intention / Ewer Ehrnvesten Genaden mit sonderlicher Fürstlicher Oblation beweglich anzufügen nicht vnderlassen.

Demnach bitten wir höchstes vnderthänibstes fleisses E. E. Gnaden diß vnsers auß hochbetrübtem Gemüthe vnd bestürtztem Hertzen / wie auch auß angeborner natürlicher pflichtschuldigen Affection / hergeflossenes vnderthäniges bitten vnd suchen in Gnaden zu vermercken / dasselbe an höchstermelte Keyserliche Mayestät / vnsern allergnädigsten Herrn / förderlich omni meliori modo, in aller Vnderthänigkeit zu referiren / vnd biß zu Ihr. Keyserl. Mayestat allergnädigsten ferneren Verordnung / oder nur zum wenigsten auff drey Monat / die obgedachte Keyserliche Execution gnädig zu suspendiren / wie auch zu Erhaltung sodaniger höchsterwünscheten Suspension die Fürstliche Friedländische wolverordnete hochansehenliche Herren Commissarios bestes fleisses freundlich vnnd gnändiglich zu disponiren / in Gnaden geruhen wollen / etc.

Es ist aber hiermit nit viel außgerichtet worden / vnd hat solch ansuchen bey den vorgemelten Commissarien keine statt gefunden / sondern es haben die Landstände vnd Ritterschafft / wie vngern sie auch daran kommen / sich accommodiren / vnd die Keyserliche Verordnung / da sie anderst nicht ander Vngemach gewärtig seyn wollen / acceptiren müssen. Ist also den 30. Aprilis zu Güstrow von besagten Ritter- vnd Landständen den Commissarien die Huldigung abgelegt / vnd darbey die Hul digungs Notul also verfasset worden.

Mechelnzburchische Ritter vnd Landstände huldigen den Friedländischen Commissarien. Auff den 30. Dito / auß sonderbarer der Röm. Keys. May. vnsers allergnädigsten Keysers vnd Herrn veranlassung / vnd von euch eingenommenem befelch / vnd Krafft dessen von vns dero dieses Ortes deputirten Commissarien fürgenommener würcklicher Absolution vnd Loßzehlung von den jenigen Pflichten / damit jhr Herren Adolph Fridrich vns Hans Albrechten / Hertzogen zu Meckelnburg / rc. eydlichen verwand vnd zugethan gewesen: Darauff nicht weniger nach laut vnd Inhalt habender Commission / vnd abgelegter Proposition / beschehene Anweisung vnd Immission / werdet jhr ingesambt / vnd ein jeder vnder euch besonders / erstlich vnd zuvor mit wircklicher Handtastung an Eydesstatt angeloben / vnd hernacher mit auffgehobenen zweyen Fingern / einen leiblichen Eyd zu GOtt vnd auff sein heilig Evangelium schwehren / daß jhr vnd ein jeder vnder euch / nun mehr ins künfftige hinfüro / dem Durchl. Hochgeborn. Fürsten vnd Herrn / Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / allerhöchst gedachter Keys. May. Generaln / Obristen Feldhauptmann / auch deß Oceanischen vnd Baltischen Meers Generaln / gehorsamb / getrew / hold / vnd gewertig seyn / Ihrer Fürstl. Gn. Schaden verhüten / vnnd bestes befördern / allen schuldigen vnd obliegenden gebührlichen Respect gehorsamblich erweisen / in keinen Anschlägen / zu forderst wider Ihrer Röm. Keyserl. May. deß H. Reichs / vnd Ihre Fürstliche Gn. befinden lassen / noch darzu helffen / sondern ins gemein / als gegen jetzo hochgedachte Ihre Fürstliche Gn. vnd in dero Abwesenheit jhren verordneten Stadthalter / dem Wolgebornen Herrn / Herrn Heinrich von St. Julian / Freyherrn / Röm. Keys. May. Obristen vber ein Regiment Hochteutsches Kriegsvolck zu Fuß / oder wen Ihr Fürstl. Gn. ins künfftig an dessen statt darzu verordnen werden / euch erzeigen wollet / als getrewen vnd gehorsamen Ständen sich von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen gezimet vnd gebühret / vnd jhr hiebevorn den Herrn Hertzogen zu Meckelnburg / rc. zu thun vnd zu leisten schuldig vnd verpflicht gewesen seyt / alles ohne gefehrde vnd arge List:

Was vns vnd einem jeden vnter vns jetzo ist vorgelesen worden / vnd wir genugsam vnd wol verstanden haben / deme wollen wir also nachkommen / Als vns Gott helffe vnd sein H. Evangelium.

höchstlöbl. J. Keys. Regierung bey diesen (leyder) vnrühigen zeiten allwege andern deß Heil. Röm. Reichs Fürsten vnd Ständen auß sonderlichen Keys. G. zu J. Keys. May. ewigem vnd vnsterblichem Lob vnd Ruhm eröffnet worden / nicht so gar erstmals verschlossen bleiben lassen können.

So viel sonsten deß hochgedachten Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. anlanget / seyn wir gleichfals der vnderthänigsten Zuversicht / vnsere gnädige Landsfürsten vnnd Herren / gegen Ihre Fürstliche Gnaden wegen dero auffgewandten Speesen vnnd Vnkosten / sich dergestalt nach jhrem durch die beschwerliche Kriegs-Einquartierung erschöpffeten Aempter vnnd gantzen Fürstenthumbs Vermögen / vermittelst Keyserlicher gnädigsten moderation / zu freundtlicher Vergleichung / in aller Liebe vnnd Freundtschafft accommodiren werden / daß Ihre F. G. darob verhoffendtlich ein freundtliches Gefallen tragen: in massen sie dann auch nach aller vnderthänigst wider empfundenẽ Anblick höchstrühmlichster Keyserl. Clementz vnd Gnaden / viel höchsterwehnte J. Keys. May. aller vnderthänigster Gebühr zu versichern / sich müglichst / also gleichfals verhoffentlich werden angelegen seyn lassen / daß dieselben hinfüro auß diesen Landen keiner Gefahr sich besorgen: Gestaltsamb dann auch / wo ferrn allerhöchstged. J. Keys. M. an solcher Versicherung nit begnüget / auff solchen Fall wollen deroselben Wir (so allewege in dero beständigsten vnnd getrewesten Devotion sich verhalten / vnnd mit darsetzung Leibes / Guts vnnd Bluts / an noch aller vnderthänigster schuldigster Gebühr beständigst zu verbleiben entschlossen) vns hiemit ebenmässig zu sodaniger Versicherung aller vnderthänigst hiemit offerirt haben. Weil dann wir gar nicht zweiffeln / mehr hochgedachte vnsere gnädige Fürsten vnnd Herren werden ohne einige weitere Saumbnuß / durch vnderthänigste Intercession vornehmer deß Heiligen Römischen Reichs Chur- vnd Fürsten / Ihrer Keyserliche Mayestät in schuldigster Vnderthänigkeit / zu Keyserlichen Gnaden vnd Außlösung / sich auffs aller demütigst zu submittiren / eusserstes fleisses sich bemühen / wie auch deßfals solche Ihre gefassete beständige vnderthänigste / gehorsambste Intention / Ewer Ehrnvesten Genaden mit sonderlicher Fürstlicher Oblation beweglich anzufügen nicht vnderlassen.

Demnach bitten wir höchstes vnderthänibstes fleisses E. E. Gnaden diß vnsers auß hochbetrübtem Gemüthe vnd bestürtztem Hertzen / wie auch auß angeborner natürlicher pflichtschuldigen Affection / hergeflossenes vnderthäniges bitten vnd suchen in Gnaden zu vermercken / dasselbe an höchstermelte Keyserliche Mayestät / vnsern allergnädigsten Herrn / förderlich omni meliori modo, in aller Vnderthänigkeit zu referiren / vnd biß zu Ihr. Keyserl. Mayestat allergnädigsten ferneren Verordnung / oder nur zum wenigsten auff drey Monat / die obgedachte Keyserliche Execution gnädig zu suspendiren / wie auch zu Erhaltung sodaniger höchsterwünscheten Suspension die Fürstliche Friedländische wolverordnete hochansehenliche Herren Commissarios bestes fleisses freundlich vnnd gnändiglich zu disponiren / in Gnaden geruhen wollen / etc.

Es ist aber hiermit nit viel außgerichtet worden / vnd hat solch ansuchen bey den vorgemelten Commissarien keine statt gefunden / sondern es haben die Landstände vnd Ritterschafft / wie vngern sie auch daran kommen / sich accommodiren / vnd die Keyserliche Verordnung / da sie anderst nicht ander Vngemach gewärtig seyn wollen / acceptiren müssen. Ist also den 30. Aprilis zu Güstrow von besagten Ritter- vnd Landständen den Commissarien die Huldigung abgelegt / vnd darbey die Hul digungs Notul also verfasset worden.

Mechelnzburchische Ritter vnd Landstände huldigen den Friedländischen Com̃issarien. Auff den 30. Dito / auß sonderbarer der Röm. Keys. May. vnsers allergnädigsten Keysers vnd Herrn veranlassung / vnd von euch eingenommenem befelch / vnd Krafft dessen von vns dero dieses Ortes deputirten Commissarien fürgenommener würcklicher Absolution vnd Loßzehlung von den jenigen Pflichten / damit jhr Herren Adolph Fridrich vns Hans Albrechten / Hertzogen zu Meckelnburg / rc. eydlichen verwand vnd zugethan gewesen: Darauff nicht weniger nach laut vnd Inhalt habender Commission / vnd abgelegter Proposition / beschehene Anweisung vnd Immission / werdet jhr ingesambt / vnd ein jeder vnder euch besonders / erstlich vnd zuvor mit wircklicher Handtastung an Eydesstatt angeloben / vnd hernacher mit auffgehobenen zweyen Fingern / einen leiblichen Eyd zu GOtt vnd auff sein heilig Evangelium schwehren / daß jhr vnd ein jeder vnder euch / nun mehr ins künfftige hinfüro / dem Durchl. Hochgeborn. Fürsten vnd Herrn / Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / allerhöchst gedachter Keys. May. Generaln / Obristen Feldhauptmann / auch deß Oceanischen vnd Baltischen Meers Generaln / gehorsamb / getrew / hold / vnd gewertig seyn / Ihrer Fürstl. Gn. Schaden verhüten / vnnd bestes befördern / allen schuldigen vnd obliegenden gebührlichen Respect gehorsamblich erweisen / in keinen Anschlägen / zu forderst wider Ihrer Röm. Keyserl. May. deß H. Reichs / vnd Ihre Fürstliche Gn. befinden lassen / noch darzu helffen / sondern ins gemein / als gegen jetzo hochgedachte Ihre Fürstliche Gn. vnd in dero Abwesenheit jhren verordneten Stadthalter / dem Wolgebornen Herrn / Herrn Heinrich von St. Julian / Freyherrn / Röm. Keys. May. Obristen vber ein Regiment Hochteutsches Kriegsvolck zu Fuß / oder wen Ihr Fürstl. Gn. ins künfftig an dessen statt darzu verordnen werden / euch erzeigen wollet / als getrewen vnd gehorsamen Ständen sich von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen gezimet vnd gebühret / vnd jhr hiebevorn den Herrn Hertzogen zu Meckelnburg / rc. zu thun vnd zu leisten schuldig vnd verpflicht gewesen seyt / alles ohne gefehrde vnd arge List:

Was vns vnd einem jeden vnter vns jetzo ist vorgelesen worden / vñ wir genugsam vnd wol verstanden haben / deme wollen wir also nachkom̃en / Als vns Gott helffe vnd sein H. Evangelium.

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          <p>So viel sonsten deß hochgedachten Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland                      Fürstl. Gn. anlanget / seyn wir gleichfals der vnderthänigsten Zuversicht /                      vnsere gnädige Landsfürsten vnnd Herren / gegen Ihre Fürstliche Gnaden wegen                      dero auffgewandten Speesen vnnd Vnkosten / sich dergestalt nach jhrem durch die                      beschwerliche Kriegs-Einquartierung erschöpffeten Aempter vnnd gantzen                      Fürstenthumbs Vermögen / vermittelst Keyserlicher gnädigsten moderation / zu                      freundtlicher Vergleichung / in aller Liebe vnnd Freundtschafft accommodiren                      werden / daß Ihre F. G. darob verhoffendtlich ein freundtliches Gefallen tragen:                      in massen sie dann auch nach aller vnderthänigst wider empfundene&#x0303;                      Anblick höchstrühmlichster Keyserl. Clementz vnd Gnaden / viel höchsterwehnte J.                      Keys. May. aller vnderthänigster Gebühr zu versichern / sich müglichst / also                      gleichfals verhoffentlich werden angelegen seyn lassen / daß dieselben hinfüro                      auß diesen Landen keiner Gefahr sich besorgen: Gestaltsamb dann auch / wo ferrn                      allerhöchstged. J. Keys. M. an solcher Versicherung nit begnüget / auff solchen                      Fall wollen deroselben Wir (so allewege in dero beständigsten vnnd getrewesten                      Devotion sich verhalten / vnnd mit darsetzung Leibes / Guts vnnd Bluts / an noch                      aller vnderthänigster schuldigster Gebühr beständigst zu verbleiben                      entschlossen) vns hiemit ebenmässig zu sodaniger Versicherung aller                      vnderthänigst hiemit offerirt haben. Weil dann wir gar nicht zweiffeln / mehr                      hochgedachte vnsere gnädige Fürsten vnnd Herren werden ohne einige weitere                      Saumbnuß / durch vnderthänigste Intercession vornehmer deß Heiligen Römischen                      Reichs Chur- vnd Fürsten / Ihrer Keyserliche Mayestät in schuldigster                      Vnderthänigkeit / zu Keyserlichen Gnaden vnd Außlösung / sich auffs aller                      demütigst zu submittiren / eusserstes fleisses sich bemühen / wie auch deßfals                      solche Ihre gefassete beständige vnderthänigste / gehorsambste Intention / Ewer                      Ehrnvesten Genaden mit sonderlicher Fürstlicher Oblation beweglich anzufügen                      nicht vnderlassen.</p>
          <p>Demnach bitten wir höchstes vnderthänibstes fleisses E. E. Gnaden diß vnsers auß                      hochbetrübtem Gemüthe vnd bestürtztem Hertzen / wie auch auß angeborner                      natürlicher pflichtschuldigen Affection / hergeflossenes vnderthäniges bitten                      vnd suchen in Gnaden zu vermercken / dasselbe an höchstermelte Keyserliche                      Mayestät / vnsern allergnädigsten Herrn / förderlich omni meliori modo, in aller                      Vnderthänigkeit zu referiren / vnd biß zu Ihr. Keyserl. Mayestat allergnädigsten                      ferneren Verordnung / oder nur zum wenigsten auff drey Monat / die obgedachte                      Keyserliche Execution gnädig zu suspendiren / wie auch zu Erhaltung sodaniger                      höchsterwünscheten Suspension die Fürstliche Friedländische wolverordnete                      hochansehenliche Herren Commissarios bestes fleisses freundlich vnnd gnändiglich                      zu disponiren / in Gnaden geruhen wollen / etc.</p>
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[1207/1354] höchstlöbl. J. Keys. Regierung bey diesen (leyder) vnrühigen zeiten allwege andern deß Heil. Röm. Reichs Fürsten vnd Ständen auß sonderlichen Keys. G. zu J. Keys. May. ewigem vnd vnsterblichem Lob vnd Ruhm eröffnet worden / nicht so gar erstmals verschlossen bleiben lassen können. So viel sonsten deß hochgedachten Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. anlanget / seyn wir gleichfals der vnderthänigsten Zuversicht / vnsere gnädige Landsfürsten vnnd Herren / gegen Ihre Fürstliche Gnaden wegen dero auffgewandten Speesen vnnd Vnkosten / sich dergestalt nach jhrem durch die beschwerliche Kriegs-Einquartierung erschöpffeten Aempter vnnd gantzen Fürstenthumbs Vermögen / vermittelst Keyserlicher gnädigsten moderation / zu freundtlicher Vergleichung / in aller Liebe vnnd Freundtschafft accommodiren werden / daß Ihre F. G. darob verhoffendtlich ein freundtliches Gefallen tragen: in massen sie dann auch nach aller vnderthänigst wider empfundenẽ Anblick höchstrühmlichster Keyserl. Clementz vnd Gnaden / viel höchsterwehnte J. Keys. May. aller vnderthänigster Gebühr zu versichern / sich müglichst / also gleichfals verhoffentlich werden angelegen seyn lassen / daß dieselben hinfüro auß diesen Landen keiner Gefahr sich besorgen: Gestaltsamb dann auch / wo ferrn allerhöchstged. J. Keys. M. an solcher Versicherung nit begnüget / auff solchen Fall wollen deroselben Wir (so allewege in dero beständigsten vnnd getrewesten Devotion sich verhalten / vnnd mit darsetzung Leibes / Guts vnnd Bluts / an noch aller vnderthänigster schuldigster Gebühr beständigst zu verbleiben entschlossen) vns hiemit ebenmässig zu sodaniger Versicherung aller vnderthänigst hiemit offerirt haben. Weil dann wir gar nicht zweiffeln / mehr hochgedachte vnsere gnädige Fürsten vnnd Herren werden ohne einige weitere Saumbnuß / durch vnderthänigste Intercession vornehmer deß Heiligen Römischen Reichs Chur- vnd Fürsten / Ihrer Keyserliche Mayestät in schuldigster Vnderthänigkeit / zu Keyserlichen Gnaden vnd Außlösung / sich auffs aller demütigst zu submittiren / eusserstes fleisses sich bemühen / wie auch deßfals solche Ihre gefassete beständige vnderthänigste / gehorsambste Intention / Ewer Ehrnvesten Genaden mit sonderlicher Fürstlicher Oblation beweglich anzufügen nicht vnderlassen. Demnach bitten wir höchstes vnderthänibstes fleisses E. E. Gnaden diß vnsers auß hochbetrübtem Gemüthe vnd bestürtztem Hertzen / wie auch auß angeborner natürlicher pflichtschuldigen Affection / hergeflossenes vnderthäniges bitten vnd suchen in Gnaden zu vermercken / dasselbe an höchstermelte Keyserliche Mayestät / vnsern allergnädigsten Herrn / förderlich omni meliori modo, in aller Vnderthänigkeit zu referiren / vnd biß zu Ihr. Keyserl. Mayestat allergnädigsten ferneren Verordnung / oder nur zum wenigsten auff drey Monat / die obgedachte Keyserliche Execution gnädig zu suspendiren / wie auch zu Erhaltung sodaniger höchsterwünscheten Suspension die Fürstliche Friedländische wolverordnete hochansehenliche Herren Commissarios bestes fleisses freundlich vnnd gnändiglich zu disponiren / in Gnaden geruhen wollen / etc. Es ist aber hiermit nit viel außgerichtet worden / vnd hat solch ansuchen bey den vorgemelten Commissarien keine statt gefunden / sondern es haben die Landstände vnd Ritterschafft / wie vngern sie auch daran kommen / sich accommodiren / vnd die Keyserliche Verordnung / da sie anderst nicht ander Vngemach gewärtig seyn wollen / acceptiren müssen. Ist also den 30. Aprilis zu Güstrow von besagten Ritter- vnd Landständen den Commissarien die Huldigung abgelegt / vnd darbey die Hul digungs Notul also verfasset worden. Auff den 30. Dito / auß sonderbarer der Röm. Keys. May. vnsers allergnädigsten Keysers vnd Herrn veranlassung / vnd von euch eingenommenem befelch / vnd Krafft dessen von vns dero dieses Ortes deputirten Commissarien fürgenommener würcklicher Absolution vnd Loßzehlung von den jenigen Pflichten / damit jhr Herren Adolph Fridrich vns Hans Albrechten / Hertzogen zu Meckelnburg / rc. eydlichen verwand vnd zugethan gewesen: Darauff nicht weniger nach laut vnd Inhalt habender Commission / vnd abgelegter Proposition / beschehene Anweisung vnd Immission / werdet jhr ingesambt / vnd ein jeder vnder euch besonders / erstlich vnd zuvor mit wircklicher Handtastung an Eydesstatt angeloben / vnd hernacher mit auffgehobenen zweyen Fingern / einen leiblichen Eyd zu GOtt vnd auff sein heilig Evangelium schwehren / daß jhr vnd ein jeder vnder euch / nun mehr ins künfftige hinfüro / dem Durchl. Hochgeborn. Fürsten vnd Herrn / Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / allerhöchst gedachter Keys. May. Generaln / Obristen Feldhauptmann / auch deß Oceanischen vnd Baltischen Meers Generaln / gehorsamb / getrew / hold / vnd gewertig seyn / Ihrer Fürstl. Gn. Schaden verhüten / vnnd bestes befördern / allen schuldigen vnd obliegenden gebührlichen Respect gehorsamblich erweisen / in keinen Anschlägen / zu forderst wider Ihrer Röm. Keyserl. May. deß H. Reichs / vnd Ihre Fürstliche Gn. befinden lassen / noch darzu helffen / sondern ins gemein / als gegen jetzo hochgedachte Ihre Fürstliche Gn. vnd in dero Abwesenheit jhren verordneten Stadthalter / dem Wolgebornen Herrn / Herrn Heinrich von St. Julian / Freyherrn / Röm. Keys. May. Obristen vber ein Regiment Hochteutsches Kriegsvolck zu Fuß / oder wen Ihr Fürstl. Gn. ins künfftig an dessen statt darzu verordnen werden / euch erzeigen wollet / als getrewen vnd gehorsamen Ständen sich von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen gezimet vnd gebühret / vnd jhr hiebevorn den Herrn Hertzogen zu Meckelnburg / rc. zu thun vnd zu leisten schuldig vnd verpflicht gewesen seyt / alles ohne gefehrde vnd arge List: Mechelnzburchische Ritter vnd Landstände huldigen den Friedländischen Com̃issarien. Was vns vnd einem jeden vnter vns jetzo ist vorgelesen worden / vñ wir genugsam vnd wol verstanden haben / deme wollen wir also nachkom̃en / Als vns Gott helffe vnd sein H. Evangelium.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1354>, abgerufen am 23.11.2024.