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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vorschreiben lassen / vnd denselben volens nolens gehorsamen müste.

Engelland hat die Teutsche Hansestätt (vor deren nahmen vnd anzahl / sich noch wol andere besser bedacht haben solten) jrer vhralten / mit Gut vnd Blut thewer erworbene Privilegien / Freyheiten de facto spolirt / vnnd demselben spolio einen / solchen praetext vorgeschützt / welcher jhre der Stätt / Teutscher Redlichkeit / Ansehen vnd Reputation / nicht allein hochschimpfflich / sondern noch darzu also beschaffen gewesen ist / als wann sie die Engelländer / vns Teutschen darbey / für lauter Kinder angesehen hetten / wie die Acta publica so deßwegen vorhanden mit mehrerm außweisen.

Wobey es dazumahl nicht verblieben / sondern sie die Engelländer / seind ab vno absurdo in das ander / jmmerdar / vnd endlich so weit fortgefahren / daß sie sich mit jhren verbanten vnd verdamten Monopoliis & propoliis, den Teutschen mitten ins Nest gesetzt / den gantzen Tuch-vnd andere Handlungen zusich gezogen / den Teutschen das Nachsehen darbey gelassen / vnd dardurch so viel Millionen / auß vnsern eygnen Seckeln mit sich heimb geführt / daß sie anjetzo die löbliche Stätt / ja den Römischen Keyser selbst / mit solchen vnsern exuuiis trutzen dörffen.

Was ist der Zoll im Sund anderst gewesen / vnd noch / als ein schäd-vnd schandlicher Tribut / vber gantz Germanien / ohne daß sich wol Leuth vor diesem öffentlich dörffen verlauten lassen / diß sey der rechte Zaum / dardurch man die Teutsche Anseestätte / zum Ziel bringen / vnd sie darbey / es sey jhnen lieb oder leid / behalten könne. Anderer Inconvenientien mehr / auff dißmal kürtze halben zugeschweigen.

Nun seind Ih. May. ja einmal Köm. Keyser / & caput Imperii, solten sie so zu vnbeschaffenen absurdis lenger vnnd zwar post tot Triumphos, still schweigen / so würde es jhro / nicht allein hoch verkleinerlich / sondern auch bey der Posterität / im wenigsten nicht zuverantworten seyn.

Was den Herrn / vnd jhren Mittverwandten in Hispanien / je zu zeiten auch widerfahren / vnd noch / dessen wissen sie sich guter massen zuerinnern / vnd bedarff deßwegen keiner special Außführung.

Weil es aber Gott der Allmechtige zu seinem Lob / also geschickt / daß Ih. Keys. May. mit Kön. Würd. zu Hispanien / wegen der nahen Verwandnuß / in einem solchen vornehmen begriffen / dardurch allen Vngelegenheiten / welche sich in Hispanien vnnd anderswo begeben / leichtlich vnnd zwar auß dem grund abgeholffen werden kan / so haben mehrhöchstgedachte Keys. M. solche gelegenheit durchauß nicht auß handen lassen / sondern dieselbe jhren getrewen Reichsvnderthanen zum besten / in alle wege abbrachieren wollen / vnd darauff diese Commissron in Keyserl. Gnaden verordnet / der allergnädigsten Zuversicht / die löbliche Stätt werden sich darbey also bezeigen vnd finden lassen / wie solches jhre eygne Wolfahrt erfordern thut / vnd Ih. Key. M. allesgnädigst vertrawen zu denselben gestellt ist.

Wie aber / vnd durch was Mittel / solchen Vngelegenheiten in specie abgeholffen / vnd was in diese Handlung determinate eyngebracht werden möge / deßwegen haben I. Key. M. vns allergnädigst anbefohlen / mit den Herrn vertrawlich / vnd nach aller nothturfft zu conferiren / die Sach allenthalben wol zu erwegen / berathschlagen / vnd darauff einen solchen Schluß zumachen / welcher dem gemeinen Wesen nützlich / allerseits rühmlich / thunlich / vnd bey der Posterität mit Gottes hülff / viel lange Jahr bestendig seyn vnd bleiben möge.

Dann weil den Herrn jhre vulnera vnd dolores am besten bekant / so können sie darauff auch am nechsten andeurung thun / dieselbe offenbahren / vnd solche beschaffene remedia entgegen an die hand geben / dardurch jhnen einmahl für alle / auch endlich vnd eygentlich auß allen solchen vngelegenheiten / trangsal vnd widerwertigkeiten geholffen werde.

Zum behueff deß gantzen Wercks / vnd damit es nit viel hin vnd wider berichtens bedarff / haben I. K. W. zu Hispanien / dero fürnemen / in Schiffart / Commercien / vnd andern Sachen / sehr wolerfahrnen Rath / Herrn Gabriel de Roy / mit vollkommenem Gewalt / erstlich zu Ih. Keys. May. vnd nacher auch anhero abgesandt / mit welchem der Accordo / ohn verlierung vieler Zeit getroffen vnd geschlossen werden kan.

An der Ratification vnd Confirmation beyder Pontentaten / I. Kay. May. so wol als Kön. W. in Hispanien / Item an bestendiger Defension vnd manutenirung deß Wercks / wie nit weniger der löblichen Stätt an jhnen selbst / sampt der jhrigen Handels vnd Wandels / woferrn sich jemand widerverhoffen / auch wider Recht vnd Billichkeit denselben entgegen setzen wolte / wird es mit Gottes hülff ins künfftig nicht mangeln. Sonst begehrt man hiedurch die Commercien mit den Benachbarten im geringsten nicht zu schwechen / viel weniger gar abzubringen.

Bleibt also schließlich vor dißmal an dem / daß wir sämptlich zu dem Werck thun / ad ipsa specialia kommen / vnd in Gottes Nahmen darin fortfahren. Stehet aber zu der Herrn belieben / ob sie sich hierüber / vnd etwan auch de modo tractationis, & discussionis negotii, mit einander / nach jhrer gelegenheit / weiter bereden / vnd sich nechst derselben / gegen vns ferrner der Notturfft / in freundschafft vernehmen lassen wollen. Im vbrigen bleiben I. Kay. M. den Löbl. Anseestätten / etc.

Es wurde hierbey im Nahmen Ih. Keys. M. vnd deß Königs in Hispanien vorgeschlagen / daß allein die sechs Wendische Stätt / welche da sind Lübeck / Hamburg / Rostock / Wißmar / Stralsund vnd Lüneburg immediate in Spanien handeln möchten: vnnd wann Schweden / Dennemarck / Franckreich / Engelland vnnd Holland / Wahren hetten / deren man in Spanien bedörfftig were / dieselbe in besagren Stätten verkaufst / vnd von jhnen in Spanien gebracht werden solten. Deßgleichen daß alles / was auß Spanien käme / solte in gemelte Stätt geführet / vnd von dannen in vorerwehnte Lande vnnd Königreich geschickt vnd verhandelt werden. Der Handel aber

vorschreiben lassen / vnd denselben volens nolens gehorsamen müste.

Engelland hat die Teutsche Hansestätt (vor deren nahmen vnd anzahl / sich noch wol andere besser bedacht haben solten) jrer vhralten / mit Gut vñ Blut thewer erworbene Privilegien / Freyheiten de facto spolirt / vnnd demselben spolio einen / solchen praetext vorgeschützt / welcher jhre der Stätt / Teutscher Redlichkeit / Ansehen vnd Reputation / nicht allein hochschimpfflich / sondern noch darzu also beschaffen gewesen ist / als wañ sie die Engelländer / vns Teutschen darbey / für lauter Kinder angesehen hetten / wie die Acta publica so deßwegen vorhanden mit mehrerm außweisen.

Wobey es dazumahl nicht verblieben / sondern sie die Engelländer / seind ab vno absurdo in das ander / jmmerdar / vnd endlich so weit fortgefahren / daß sie sich mit jhren verbanten vnd verdamten Monopoliis & propoliis, den Teutschen mitten ins Nest gesetzt / den gantzen Tuch-vnd andere Handlungen zusich gezogen / den Teutschen das Nachsehen darbey gelassen / vnd dardurch so viel Millionen / auß vnsern eygnen Seckeln mit sich heimb geführt / daß sie anjetzo die löbliche Stätt / ja den Römischen Keyser selbst / mit solchen vnsern exuuiis trutzen dörffen.

Was ist der Zoll im Sund anderst gewesen / vnd noch / als ein schäd-vnd schandlicher Tribut / vber gantz Germanien / ohne daß sich wol Leuth vor diesem öffentlich dörffen verlauten lassen / diß sey der rechte Zaum / dardurch man die Teutsche Anseestätte / zum Ziel bringen / vnd sie darbey / es sey jhnen lieb oder leid / behalten könne. Anderer Inconvenientien mehr / auff dißmal kürtze halben zugeschweigen.

Nun seind Ih. May. ja einmal Köm. Keyser / & caput Imperii, solten sie so zu vnbeschaffenen absurdis lenger vnnd zwar post tot Triumphos, still schweigen / so würde es jhro / nicht allein hoch verkleinerlich / sondern auch bey der Posterität / im wenigsten nicht zuverantworten seyn.

Was den Herrn / vnd jhren Mittverwandten in Hispanien / je zu zeiten auch widerfahren / vnd noch / dessen wissen sie sich guter massen zueriñern / vñ bedarff deßwegen keiner special Außführung.

Weil es aber Gott der Allmechtige zu seinem Lob / also geschickt / daß Ih. Keys. May. mit Kön. Würd. zu Hispanien / wegen der nahen Verwandnuß / in einem solchen vornehmen begriffen / dardurch allen Vngelegenheiten / welche sich in Hispanien vnnd anderswo begeben / leichtlich vnnd zwar auß dem grund abgeholffen werden kan / so haben mehrhöchstgedachte Keys. M. solche gelegenheit durchauß nicht auß handen lassen / sondern dieselbe jhren getrewen Reichsvnderthanen zum besten / in alle wege abbrachieren wollen / vnd darauff diese Commissron in Keyserl. Gnaden verordnet / der allergnädigsten Zuversicht / die löbliche Stätt werden sich darbey also bezeigen vnd finden lassen / wie solches jhre eygne Wolfahrt erfordern thut / vnd Ih. Key. M. allesgnädigst vertrawen zu denselben gestellt ist.

Wie aber / vnd durch was Mittel / solchen Vngelegenheiten in specie abgeholffen / vnd was in diese Handlung determinate eyngebracht werden möge / deßwegen haben I. Key. M. vns allergnädigst anbefohlen / mit den Herrn vertrawlich / vnd nach aller nothturfft zu conferiren / die Sach allenthalben wol zu erwegen / berathschlagen / vnd darauff einen solchen Schluß zumachen / welcher dem gemeinẽ Wesen nützlich / allerseits rühmlich / thunlich / vñ bey der Posterität mit Gottes hülff / viel lange Jahr bestendig seyn vnd bleiben möge.

Dann weil den Herrn jhre vulnera vnd dolores am besten bekant / so können sie darauff auch am nechsten andeurung thun / dieselbe offenbahren / vnd solche beschaffene remedia entgegen an die hand geben / dardurch jhnen einmahl für alle / auch endlich vnd eygentlich auß allen solchen vngelegenheiten / trangsal vnd widerwertigkeiten geholffen werde.

Zum behueff deß gantzen Wercks / vnd damit es nit viel hin vnd wider berichtens bedarff / haben I. K. W. zu Hispanien / dero fürnemen / in Schiffart / Com̃ercien / vnd andern Sachen / sehr wolerfahrnen Rath / Herrn Gabriel de Roy / mit vollkommenem Gewalt / erstlich zu Ih. Keys. May. vnd nacher auch anhero abgesandt / mit welchem der Accordo / ohn verlierung vieler Zeit getroffen vnd geschlossen werden kan.

An der Ratification vnd Confirmation beyder Pontentaten / I. Kay. May. so wol als Kön. W. in Hispanien / Item an bestendiger Defension vnd manutenirung deß Wercks / wie nit weniger der löblichen Stätt an jhnen selbst / sampt der jhrigen Handels vnd Wandels / woferrn sich jemand widerverhoffen / auch wider Recht vnd Billichkeit denselben entgegen setzen wolte / wird es mit Gottes hülff ins künfftig nicht mangeln. Sonst begehrt man hiedurch die Commercien mit den Benachbarten im geringsten nicht zu schwechen / viel weniger gar abzubringen.

Bleibt also schließlich vor dißmal an dem / daß wir sämptlich zu dem Werck thun / ad ipsa specialia kommen / vnd in Gottes Nahmen darin fortfahren. Stehet aber zu der Herrn belieben / ob sie sich hierüber / vnd etwan auch de modo tractationis, & discussionis negotii, mit einander / nach jhrer gelegenheit / weiter bereden / vnd sich nechst derselben / gegen vns ferrner der Notturfft / in freundschafft vernehmen lassen wollen. Im vbrigen bleiben I. Kay. M. den Löbl. Anseestätten / etc.

Es wurde hierbey im Nahmen Ih. Keys. M. vñ deß Königs in Hispanien vorgeschlagen / daß allein die sechs Wendische Stätt / welche da sind Lübeck / Hamburg / Rostock / Wißmar / Stralsund vnd Lüneburg immediatè in Spanien handeln möchten: vnnd wann Schweden / Dennemarck / Franckreich / Engelland vnnd Holland / Wahren hetten / deren man in Spanien bedörfftig were / dieselbe in besagren Stätten verkaufst / vnd von jhnen in Spanien gebracht werden solten. Deßgleichen daß alles / was auß Spanien käme / solte in gemelte Stätt geführet / vnd von dannen in vorerwehnte Lande vnnd Königreich geschickt vñ verhandelt werden. Der Handel aber

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          <p>An der Ratification                      vnd Confirmation beyder Pontentaten / I. Kay. May. so wol als Kön. W. in                      Hispanien / Item an bestendiger Defension vnd manutenirung deß Wercks / wie nit                      weniger der löblichen Stätt an jhnen selbst / sampt der jhrigen Handels vnd                      Wandels / woferrn sich jemand widerverhoffen / auch wider Recht vnd Billichkeit                      denselben entgegen setzen wolte / wird es mit Gottes hülff ins künfftig nicht                      mangeln. Sonst begehrt man hiedurch die Commercien mit den Benachbarten im                      geringsten nicht zu schwechen / viel weniger gar abzubringen.</p>
          <p>Bleibt also                      schließlich vor dißmal an dem / daß wir sämptlich zu dem Werck thun / ad ipsa                      specialia kommen / vnd in Gottes Nahmen darin fortfahren. Stehet aber zu der                      Herrn belieben / ob sie sich hierüber / vnd etwan auch de modo tractationis,                      &amp; discussionis negotii, mit einander / nach jhrer gelegenheit / weiter                      bereden / vnd sich nechst derselben / gegen vns ferrner der Notturfft / in                      freundschafft vernehmen lassen wollen. Im vbrigen bleiben I. Kay. M. den Löbl.                      Anseestätten / etc.</p>
          <p>Es wurde hierbey im Nahmen Ih. Keys. M. vn&#x0303; deß                      Königs in Hispanien vorgeschlagen / daß allein die sechs Wendische Stätt /                      welche da sind Lübeck / Hamburg / Rostock / Wißmar / Stralsund vnd Lüneburg                      immediatè in Spanien handeln möchten: vnnd wann Schweden / Dennemarck /                      Franckreich / Engelland vnnd Holland / Wahren hetten / deren man in Spanien                      bedörfftig were / dieselbe in besagren Stätten verkaufst / vnd von jhnen in                      Spanien gebracht werden solten. Deßgleichen daß alles / was auß Spanien käme /                      solte in gemelte Stätt geführet / vnd von dannen in vorerwehnte Lande vnnd                      Königreich geschickt vn&#x0303; verhandelt werden. Der Handel aber
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[1200/1347] vorschreiben lassen / vnd denselben volens nolens gehorsamen müste. Engelland hat die Teutsche Hansestätt (vor deren nahmen vnd anzahl / sich noch wol andere besser bedacht haben solten) jrer vhralten / mit Gut vñ Blut thewer erworbene Privilegien / Freyheiten de facto spolirt / vnnd demselben spolio einen / solchen praetext vorgeschützt / welcher jhre der Stätt / Teutscher Redlichkeit / Ansehen vnd Reputation / nicht allein hochschimpfflich / sondern noch darzu also beschaffen gewesen ist / als wañ sie die Engelländer / vns Teutschen darbey / für lauter Kinder angesehen hetten / wie die Acta publica so deßwegen vorhanden mit mehrerm außweisen. Wobey es dazumahl nicht verblieben / sondern sie die Engelländer / seind ab vno absurdo in das ander / jmmerdar / vnd endlich so weit fortgefahren / daß sie sich mit jhren verbanten vnd verdamten Monopoliis & propoliis, den Teutschen mitten ins Nest gesetzt / den gantzen Tuch-vnd andere Handlungen zusich gezogen / den Teutschen das Nachsehen darbey gelassen / vnd dardurch so viel Millionen / auß vnsern eygnen Seckeln mit sich heimb geführt / daß sie anjetzo die löbliche Stätt / ja den Römischen Keyser selbst / mit solchen vnsern exuuiis trutzen dörffen. Was ist der Zoll im Sund anderst gewesen / vnd noch / als ein schäd-vnd schandlicher Tribut / vber gantz Germanien / ohne daß sich wol Leuth vor diesem öffentlich dörffen verlauten lassen / diß sey der rechte Zaum / dardurch man die Teutsche Anseestätte / zum Ziel bringen / vnd sie darbey / es sey jhnen lieb oder leid / behalten könne. Anderer Inconvenientien mehr / auff dißmal kürtze halben zugeschweigen. Nun seind Ih. May. ja einmal Köm. Keyser / & caput Imperii, solten sie so zu vnbeschaffenen absurdis lenger vnnd zwar post tot Triumphos, still schweigen / so würde es jhro / nicht allein hoch verkleinerlich / sondern auch bey der Posterität / im wenigsten nicht zuverantworten seyn. Was den Herrn / vnd jhren Mittverwandten in Hispanien / je zu zeiten auch widerfahren / vnd noch / dessen wissen sie sich guter massen zueriñern / vñ bedarff deßwegen keiner special Außführung. Weil es aber Gott der Allmechtige zu seinem Lob / also geschickt / daß Ih. Keys. May. mit Kön. Würd. zu Hispanien / wegen der nahen Verwandnuß / in einem solchen vornehmen begriffen / dardurch allen Vngelegenheiten / welche sich in Hispanien vnnd anderswo begeben / leichtlich vnnd zwar auß dem grund abgeholffen werden kan / so haben mehrhöchstgedachte Keys. M. solche gelegenheit durchauß nicht auß handen lassen / sondern dieselbe jhren getrewen Reichsvnderthanen zum besten / in alle wege abbrachieren wollen / vnd darauff diese Commissron in Keyserl. Gnaden verordnet / der allergnädigsten Zuversicht / die löbliche Stätt werden sich darbey also bezeigen vnd finden lassen / wie solches jhre eygne Wolfahrt erfordern thut / vnd Ih. Key. M. allesgnädigst vertrawen zu denselben gestellt ist. Wie aber / vnd durch was Mittel / solchen Vngelegenheiten in specie abgeholffen / vnd was in diese Handlung determinate eyngebracht werden möge / deßwegen haben I. Key. M. vns allergnädigst anbefohlen / mit den Herrn vertrawlich / vnd nach aller nothturfft zu conferiren / die Sach allenthalben wol zu erwegen / berathschlagen / vnd darauff einen solchen Schluß zumachen / welcher dem gemeinẽ Wesen nützlich / allerseits rühmlich / thunlich / vñ bey der Posterität mit Gottes hülff / viel lange Jahr bestendig seyn vnd bleiben möge. Dann weil den Herrn jhre vulnera vnd dolores am besten bekant / so können sie darauff auch am nechsten andeurung thun / dieselbe offenbahren / vnd solche beschaffene remedia entgegen an die hand geben / dardurch jhnen einmahl für alle / auch endlich vnd eygentlich auß allen solchen vngelegenheiten / trangsal vnd widerwertigkeiten geholffen werde. Zum behueff deß gantzen Wercks / vnd damit es nit viel hin vnd wider berichtens bedarff / haben I. K. W. zu Hispanien / dero fürnemen / in Schiffart / Com̃ercien / vnd andern Sachen / sehr wolerfahrnen Rath / Herrn Gabriel de Roy / mit vollkommenem Gewalt / erstlich zu Ih. Keys. May. vnd nacher auch anhero abgesandt / mit welchem der Accordo / ohn verlierung vieler Zeit getroffen vnd geschlossen werden kan. An der Ratification vnd Confirmation beyder Pontentaten / I. Kay. May. so wol als Kön. W. in Hispanien / Item an bestendiger Defension vnd manutenirung deß Wercks / wie nit weniger der löblichen Stätt an jhnen selbst / sampt der jhrigen Handels vnd Wandels / woferrn sich jemand widerverhoffen / auch wider Recht vnd Billichkeit denselben entgegen setzen wolte / wird es mit Gottes hülff ins künfftig nicht mangeln. Sonst begehrt man hiedurch die Commercien mit den Benachbarten im geringsten nicht zu schwechen / viel weniger gar abzubringen. Bleibt also schließlich vor dißmal an dem / daß wir sämptlich zu dem Werck thun / ad ipsa specialia kommen / vnd in Gottes Nahmen darin fortfahren. Stehet aber zu der Herrn belieben / ob sie sich hierüber / vnd etwan auch de modo tractationis, & discussionis negotii, mit einander / nach jhrer gelegenheit / weiter bereden / vnd sich nechst derselben / gegen vns ferrner der Notturfft / in freundschafft vernehmen lassen wollen. Im vbrigen bleiben I. Kay. M. den Löbl. Anseestätten / etc. Es wurde hierbey im Nahmen Ih. Keys. M. vñ deß Königs in Hispanien vorgeschlagen / daß allein die sechs Wendische Stätt / welche da sind Lübeck / Hamburg / Rostock / Wißmar / Stralsund vnd Lüneburg immediatè in Spanien handeln möchten: vnnd wann Schweden / Dennemarck / Franckreich / Engelland vnnd Holland / Wahren hetten / deren man in Spanien bedörfftig were / dieselbe in besagren Stätten verkaufst / vnd von jhnen in Spanien gebracht werden solten. Deßgleichen daß alles / was auß Spanien käme / solte in gemelte Stätt geführet / vnd von dannen in vorerwehnte Lande vnnd Königreich geschickt vñ verhandelt werden. Der Handel aber

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1347>, abgerufen am 27.11.2024.