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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nemste gewesen / welches ebner massen im werck / vnd zwar mit einer solchen furia erfolgt ist / daß die fast rings vmb Wien herumb brennende Dorffschafften vnd Flecken / bey der Nacht den schein geben / als wann die gantze Statt selbst mitten in der Flammen stünde / dardurch dann viel schöne Länder weit vnd breit in ein solche Desolation gerahten / daß einer welcher vorhin der Enden gewest / sie selbst schier nicht mehr kennen mag.

Wie es den armen Leuthen auff dem Lande ergangen / das kan mit der Zungen nicht auß gesprochen / vnd mit den Augen nimmermehr gnugsam beweinet werden / offt hat man in einer Nacht in grossen Marckflecken vnd Dörffern / alles was von Menschen das Leben gehabt / so geraw samlich darnider gemetzt / daß man das Geschrey vnnd Wehklagen der sterbenden / von Mann-vnd Weibepersonen / jung vnd alt / weitherumb gehört / vnd dannoch nicht erretten können. An andern Orten hat man alles / offt in einem Hauß / Mann / Weib / Söhn / Töchter / klein vnd groß / Edel vnd Vnedel / gebunden vnd gefangen / wie das vnvernünftige Vieh / in virga ferrea, vor sich her getrieben / was nicht fortkommen können / stracks darnider gehawt / die kleinen Kinder bey den Füssen genommen / in Schnee / Kothlacken (reverenter) vnd anderstwohin geschleudert / vnd den Rest in die Türckey / zu ewiger / den Todt weit vbertreffender Dienstbarkeit / geführt vnd verkaufft.

Dieses ist viel tausend / nicht frembden / sondern Teutschen Christen widerfahren / darbey seind in einer Compagnia / vnd gemeiner Verbündnuß / mit Türcken / Tartarn / vnd andern Heyden gestanden / in Teutschlandt geborne Fürsten / Graffen / Herrn / vom Adel / vnd andere viel tausend / haben den Grewel mit Augen angesehen / darzu geholffen / denselben befördert / vnd gut geheissen / welche deß Teutschen Nahmens vnd Erdreichs / zugeschweigen eines so edlen Geblüts / nie würdig gewesen: Hetten aber wol zeit mit Buß vnd Poenitentz / Gott den Herrn höchlich zu bitten / daß jhnen vnd jhren Kindern / deß so hauffenweiß vergossenen vnschuldigen Bluts / vnd der annoch in der Türckey Gefangnen / an Leib vnd Seel periclitirenden / viel tausent armer Christen Raach schreyen / nit vber den Halß kommen: Infamiam, leyder werden wir Teutschen / ob Nationis conjunctionem cum iis, qui a virtutibus patrum nostrorum, tam longe degeneraverunt, bey der Posterität in ewigkeit nicht außleschen.

Zum Fünfften / hat man Oesterreich / Steyrmarck / Kärnden / vnd zugehörige Länder / darunter abermal die Statt Wien mit begriffen / dem Königreich Vngarn zu ewigen Zeiten incorporiren / vnd alles miteinander / obermeltem Türckischen Vasallo vbergeben / vnnd was nothwendig hette erfolgen müssen / dem Türcken selbst in rachen stossen sollen. Welches eine solche dismembratio Romani Imperii gewesen were / dergleichen demselben / so lang es gestanden / von keinem Feind / er sey so mechtig gewesen / als er gewolt / nie widerfahren. Dieses aber haben vnser eigne cives & domestici gethan.

Zum sechsten ist bedingt worden / daß man dem Türcken / auff all sein begehren den Paß durch alle diese Länder / vnd das gantze Königreich Böhmen / mitten ins Teutschland / wohin es jhm gefellig seyn würde / frey vnd vnverhindert verstatten / vnd noch darzu Jährlich 50000. Reichsthaler bezahlen solle.

Endlich hat man sich gegen dem Türcken auch dieses erbotten / vnd verobligirt / demselben parta victoria, in alle weg dahin zuverhelffen / daß Kön. W. zu Hispanien / vnd aller andern Potentaten / Fürsten vnd Communen in Italien / Macht vnd Armaden / auff dem Mediterranischen Meer vberweltiget / zu nicht gemacht werden / vnnd dem Türcken dardurch das gantze Dominium sampt der Jurisdiction vnd volliger Schiffart auff ermeltem Meer eintzig vnd allein verbleiben sollen / rc. vnd was deß grawsamen für Christen ehren abschewlichen dings mehr ist / insonderheit / wie man mit den armen Weibsbildern vmbgangen / welches alles mit der Rebellen vnd ihrer Consorten / eignen Originalschrifften / ad oculum, jhnen aber selbst auff den Nothfall in faciem demonstrirt werden kan. Vnd sind doch bey diesen Türckischen consiliis, eben die jenige mit begriffen gewesen / vnd noch / welche den löbl. Anseestätten nach jhren Privilegien vnd Nahrung / so starck biß dato getrachtet haben / vnd täglich auch noch trachten thun / Gott gebe was man de ipsa libertate, einer oder der andern Statt / etwa zu zeiten / auch für Gedancken gehabt haben mag.

Was nun hierauß nothwendig hette errfolgen / vnd wie in so grossem augenscheinlichen periculo eversionis totius Christianitatis, vnd Gegenverfassung beschaffen seyn müssen / auch was darbey in Politischen auch Justici Sachen verrichtet werden können / das ist leichtlich zuermessen.

Demnach sich aber wider diese Consilia abyssi, Gott der Herr endlich armirt / dieselbe mehrentheils zertrent / zerschlagen / vnd zu feinem ewtgen lob vnd danck / Ih. Keys. M. so weir ruhe dardurch geschafft / daß sie zu widerbringung dessen / was hin vnd wider im Reich in abgang vnd vnordnung kommen / etwas mehr vnd besser gelegner zeit erlangt / so haben sie mit diesem löbl. Werck / der so hoch nothwendigen Reparation vnd Restitution alles deß jenigen / was in praejudicium jurium Imperii, von den Benachbarten vnd andern Nationen / biß dato verhandelt worden / lenger nit feyren / sondern zu abstellung eines vnd deß andern / so beschaffen Mittel ergriffen wollen / welche verhoffentlich einen solchen nachtruck haben werden / daß das Werck mit Gottes hülff / so bald nicht widerumb zu grund wird fallen können.

Daß aber I. Keys. May. hiebey einen sonderbahren Eyffer erzeigen / dessen wird sie kein aequus rerum Arbiter, in ewigkeit verdencken. Dann was kondte einer so ansehnlichen / volckreichen / streitbahren / mechtigen Nation / als Teutschlandt ist / verkleinerlicher / schimpff-vnd spöttlicher seyn / als daß sie jhr von andern / gegen derselben in keiner comparation begriffenen Völckern / auff jhren eygenen Maribus & Fluminibus jura & leges

nemste gewesen / welches ebner massen im werck / vñ zwar mit einer solchen furia erfolgt ist / daß die fast rings vmb Wien herumb brennende Dorffschafften vnd Flecken / bey der Nacht den schein geben / als wann die gantze Statt selbst mitten in der Flammen stünde / dardurch dann viel schöne Länder weit vnd breit in ein solche Desolation gerahten / daß einer welcher vorhin der Enden gewest / sie selbst schier nicht mehr kennen mag.

Wie es den armen Leuthen auff dem Lande ergangen / das kan mit der Zungen nicht auß gesprochen / vñ mit den Augen nimmermehr gnugsam beweinet werden / offt hat man in einer Nacht in grossen Marckflecken vnd Dörffern / alles was von Menschen das Leben gehabt / so geraw samlich darnider gemetzt / daß man das Geschrey vnnd Wehklagen der sterbenden / von Mañ-vñ Weibepersonen / jung vnd alt / weitherumb gehört / vnd dannoch nicht erretten können. An andern Orten hat man alles / offt in einem Hauß / Mañ / Weib / Söhn / Töchter / klein vnd groß / Edel vnd Vnedel / gebunden vnd gefangen / wie das vnvernünftige Vieh / in virga ferrea, vor sich her getrieben / was nicht fortkommen können / stracks darnider gehawt / die kleinen Kinder bey den Füssen genommen / in Schnee / Kothlacken (reverenter) vnd anderstwohin geschleudert / vnd den Rest in die Türckey / zu ewiger / den Todt weit vbertreffender Dienstbarkeit / geführt vnd verkaufft.

Dieses ist viel tausend / nicht frembden / sondern Teutschen Christen widerfahren / darbey seind in einer Compagnia / vnd gemeiner Verbündnuß / mit Türcken / Tartarn / vnd andern Heyden gestanden / in Teutschlandt geborne Fürsten / Graffen / Herrn / vom Adel / vnd andere viel tausend / haben den Grewel mit Augen angesehen / darzu geholffen / denselben befördert / vnd gut geheissen / welche deß Teutschen Nahmens vnd Erdreichs / zugeschweigen eines so edlen Geblüts / nie würdig gewesen: Hetten aber wol zeit mit Buß vnd Poenitentz / Gott den Herrn höchlich zu bitten / daß jhnen vnd jhren Kindern / deß so hauffenweiß vergossenen vnschuldigen Bluts / vnd der annoch in der Türckey Gefangnen / an Leib vnd Seel periclitirenden / viel tausent armer Christen Raach schreyen / nit vber den Halß kommen: Infamiam, leyder werden wir Teutschen / ob Nationis conjunctionem cum iis, qui à virtutibus patrum nostrorum, tam longe degeneraverunt, bey der Posterität in ewigkeit nicht außleschen.

Zum Fünfften / hat man Oesterreich / Steyrmarck / Kärnden / vnd zugehörige Länder / darunter abermal die Statt Wien mit begriffen / dem Königreich Vngarn zu ewigen Zeiten incorporiren / vnd alles miteinander / obermeltem Türckischen Vasallo vbergeben / vnnd was nothwendig hette erfolgen müssen / dem Türcken selbst in rachen stossen sollen. Welches eine solche dismembratio Romani Imperii gewesen were / dergleichen demselben / so lang es gestanden / von keinem Feind / er sey so mechtig gewesen / als er gewolt / nie widerfahren. Dieses aber haben vnser eigne cives & domestici gethan.

Zum sechsten ist bedingt worden / daß man dem Türcken / auff all sein begehren den Paß durch alle diese Länder / vnd das gantze Königreich Böhmen / mitten ins Teutschland / wohin es jhm gefellig seyn würde / frey vnd vnverhindert verstatten / vnd noch darzu Jährlich 50000. Reichsthaler bezahlen solle.

Endlich hat man sich gegen dem Türcken auch dieses erbotten / vnd verobligirt / demselben parta victoria, in alle weg dahin zuverhelffen / daß Kön. W. zu Hispanien / vnd aller andern Potentaten / Fürsten vnd Communen in Italien / Macht vnd Armaden / auff dem Mediterranischen Meer vberweltiget / zu nicht gemacht werden / vnnd dem Türcken dardurch das gantze Dominium sampt der Jurisdiction vnd volliger Schiffart auff ermeltem Meer eintzig vnd allein verbleiben sollen / rc. vnd was deß grawsamen für Christen ehren abschewlichen dings mehr ist / insonderheit / wie man mit den armen Weibsbildern vmbgangen / welches alles mit der Rebellen vnd ihrer Consorten / eignen Originalschrifften / ad oculum, jhnen aber selbst auff den Nothfall in faciem demonstrirt werden kan. Vnd sind doch bey diesen Türckischen consiliis, eben die jenige mit begriffen gewesen / vñ noch / welche den löbl. Anseestätten nach jhren Privilegien vnd Nahrung / so starck biß dato getrachtet haben / vnd täglich auch noch trachten thun / Gott gebe was man de ipsa libertate, einer oder der andern Statt / etwa zu zeiten / auch für Gedancken gehabt haben mag.

Was nun hierauß nothwendig hette errfolgen / vnd wie in so grossem augenscheinlichen periculo eversionis totius Christianitatis, vnd Gegenverfassung beschaffen seyn müssen / auch was darbey in Politischen auch Justici Sachen verrichtet werden können / das ist leichtlich zuermessen.

Demnach sich aber wider diese Consilia abyssi, Gott der Herr endlich armirt / dieselbe mehrentheils zertrent / zerschlagen / vnd zu feinem ewtgen lob vnd danck / Ih. Keys. M. so weir ruhe dardurch geschafft / daß sie zu widerbringung dessen / was hin vnd wider im Reich in abgang vnd vnordnung kommen / etwas mehr vñ besser gelegner zeit erlangt / so haben sie mit diesem löbl. Werck / der so hoch nothwendigen Reparation vnd Restitution alles deß jenigen / was in praejudicium jurium Imperii, von den Benachbarten vñ andern Nationen / biß dato verhandelt worden / lenger nit feyren / sondern zu abstellung eines vnd deß andern / so beschaffen Mittel ergriffen wollen / welche verhoffentlich einen solchen nachtruck haben werden / daß das Werck mit Gottes hülff / so bald nicht widerumb zu grund wird fallen können.

Daß aber I. Keys. May. hiebey einen sonderbahren Eyffer erzeigen / dessen wird sie kein aequus rerum Arbiter, in ewigkeit verdencken. Dañ was kondte einer so ansehnlichen / volckreichen / streitbahren / mechtigen Nation / als Teutschlandt ist / verkleinerlicher / schimpff-vnd spöttlicher seyn / als daß sie jhr von andern / gegen derselben in keiner comparation begriffenen Völckern / auff jhren eygenen Maribus & Fluminibus jura & leges

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          <p>Zum Fünfften / hat man Oesterreich / Steyrmarck /                      Kärnden / vnd zugehörige Länder / darunter abermal die Statt Wien mit begriffen                      / dem Königreich Vngarn zu ewigen Zeiten incorporiren / vnd alles miteinander /                      obermeltem Türckischen Vasallo vbergeben / vnnd was nothwendig hette erfolgen                      müssen / dem Türcken selbst in rachen stossen sollen. Welches eine solche                      dismembratio Romani Imperii gewesen were / dergleichen demselben / so lang es                      gestanden / von keinem Feind / er sey so mechtig gewesen / als er gewolt / nie                      widerfahren. Dieses aber haben vnser eigne cives &amp; domestici gethan.</p>
          <p>Zum                      sechsten ist bedingt worden / daß man dem Türcken / auff all sein begehren den                      Paß durch alle diese Länder / vnd das gantze Königreich Böhmen / mitten ins                      Teutschland / wohin es jhm gefellig seyn würde / frey vnd vnverhindert                      verstatten / vnd noch darzu Jährlich 50000. Reichsthaler bezahlen solle.</p>
          <p>Endlich                      hat man sich gegen dem Türcken auch dieses erbotten / vnd verobligirt /                      demselben parta victoria, in alle weg dahin zuverhelffen / daß Kön. W. zu                      Hispanien / vnd aller andern Potentaten / Fürsten vnd Communen in Italien /                      Macht vnd Armaden / auff dem Mediterranischen Meer vberweltiget / zu nicht                      gemacht werden / vnnd dem Türcken dardurch das gantze Dominium sampt der                      Jurisdiction vnd volliger Schiffart auff ermeltem Meer eintzig vnd allein                      verbleiben sollen / rc. vnd was deß grawsamen für Christen ehren abschewlichen                      dings mehr ist / insonderheit / wie man mit den armen Weibsbildern vmbgangen /                      welches alles mit der Rebellen vnd ihrer Consorten / eignen Originalschrifften /                      ad oculum, jhnen aber selbst auff den Nothfall in faciem demonstrirt werden kan.                      Vnd sind doch bey diesen Türckischen consiliis, eben die jenige mit begriffen                      gewesen / vn&#x0303; noch / welche den löbl. Anseestätten nach jhren                      Privilegien vnd Nahrung / so starck biß dato getrachtet haben / vnd täglich auch                      noch trachten thun / Gott gebe was man de ipsa libertate, einer oder der andern                      Statt / etwa zu zeiten / auch für Gedancken gehabt haben mag.</p>
          <p>Was nun hierauß                      nothwendig hette errfolgen / vnd wie in so grossem augenscheinlichen periculo                      eversionis totius Christianitatis, vnd Gegenverfassung beschaffen seyn müssen /                      auch was darbey in Politischen auch Justici Sachen verrichtet werden können /                      das ist leichtlich zuermessen.</p>
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[1199/1346] nemste gewesen / welches ebner massen im werck / vñ zwar mit einer solchen furia erfolgt ist / daß die fast rings vmb Wien herumb brennende Dorffschafften vnd Flecken / bey der Nacht den schein geben / als wann die gantze Statt selbst mitten in der Flammen stünde / dardurch dann viel schöne Länder weit vnd breit in ein solche Desolation gerahten / daß einer welcher vorhin der Enden gewest / sie selbst schier nicht mehr kennen mag. Wie es den armen Leuthen auff dem Lande ergangen / das kan mit der Zungen nicht auß gesprochen / vñ mit den Augen nimmermehr gnugsam beweinet werden / offt hat man in einer Nacht in grossen Marckflecken vnd Dörffern / alles was von Menschen das Leben gehabt / so geraw samlich darnider gemetzt / daß man das Geschrey vnnd Wehklagen der sterbenden / von Mañ-vñ Weibepersonen / jung vnd alt / weitherumb gehört / vnd dannoch nicht erretten können. An andern Orten hat man alles / offt in einem Hauß / Mañ / Weib / Söhn / Töchter / klein vnd groß / Edel vnd Vnedel / gebunden vnd gefangen / wie das vnvernünftige Vieh / in virga ferrea, vor sich her getrieben / was nicht fortkommen können / stracks darnider gehawt / die kleinen Kinder bey den Füssen genommen / in Schnee / Kothlacken (reverenter) vnd anderstwohin geschleudert / vnd den Rest in die Türckey / zu ewiger / den Todt weit vbertreffender Dienstbarkeit / geführt vnd verkaufft. Dieses ist viel tausend / nicht frembden / sondern Teutschen Christen widerfahren / darbey seind in einer Compagnia / vnd gemeiner Verbündnuß / mit Türcken / Tartarn / vnd andern Heyden gestanden / in Teutschlandt geborne Fürsten / Graffen / Herrn / vom Adel / vnd andere viel tausend / haben den Grewel mit Augen angesehen / darzu geholffen / denselben befördert / vnd gut geheissen / welche deß Teutschen Nahmens vnd Erdreichs / zugeschweigen eines so edlen Geblüts / nie würdig gewesen: Hetten aber wol zeit mit Buß vnd Poenitentz / Gott den Herrn höchlich zu bitten / daß jhnen vnd jhren Kindern / deß so hauffenweiß vergossenen vnschuldigen Bluts / vnd der annoch in der Türckey Gefangnen / an Leib vnd Seel periclitirenden / viel tausent armer Christen Raach schreyen / nit vber den Halß kommen: Infamiam, leyder werden wir Teutschen / ob Nationis conjunctionem cum iis, qui à virtutibus patrum nostrorum, tam longe degeneraverunt, bey der Posterität in ewigkeit nicht außleschen. Zum Fünfften / hat man Oesterreich / Steyrmarck / Kärnden / vnd zugehörige Länder / darunter abermal die Statt Wien mit begriffen / dem Königreich Vngarn zu ewigen Zeiten incorporiren / vnd alles miteinander / obermeltem Türckischen Vasallo vbergeben / vnnd was nothwendig hette erfolgen müssen / dem Türcken selbst in rachen stossen sollen. Welches eine solche dismembratio Romani Imperii gewesen were / dergleichen demselben / so lang es gestanden / von keinem Feind / er sey so mechtig gewesen / als er gewolt / nie widerfahren. Dieses aber haben vnser eigne cives & domestici gethan. Zum sechsten ist bedingt worden / daß man dem Türcken / auff all sein begehren den Paß durch alle diese Länder / vnd das gantze Königreich Böhmen / mitten ins Teutschland / wohin es jhm gefellig seyn würde / frey vnd vnverhindert verstatten / vnd noch darzu Jährlich 50000. Reichsthaler bezahlen solle. Endlich hat man sich gegen dem Türcken auch dieses erbotten / vnd verobligirt / demselben parta victoria, in alle weg dahin zuverhelffen / daß Kön. W. zu Hispanien / vnd aller andern Potentaten / Fürsten vnd Communen in Italien / Macht vnd Armaden / auff dem Mediterranischen Meer vberweltiget / zu nicht gemacht werden / vnnd dem Türcken dardurch das gantze Dominium sampt der Jurisdiction vnd volliger Schiffart auff ermeltem Meer eintzig vnd allein verbleiben sollen / rc. vnd was deß grawsamen für Christen ehren abschewlichen dings mehr ist / insonderheit / wie man mit den armen Weibsbildern vmbgangen / welches alles mit der Rebellen vnd ihrer Consorten / eignen Originalschrifften / ad oculum, jhnen aber selbst auff den Nothfall in faciem demonstrirt werden kan. Vnd sind doch bey diesen Türckischen consiliis, eben die jenige mit begriffen gewesen / vñ noch / welche den löbl. Anseestätten nach jhren Privilegien vnd Nahrung / so starck biß dato getrachtet haben / vnd täglich auch noch trachten thun / Gott gebe was man de ipsa libertate, einer oder der andern Statt / etwa zu zeiten / auch für Gedancken gehabt haben mag. Was nun hierauß nothwendig hette errfolgen / vnd wie in so grossem augenscheinlichen periculo eversionis totius Christianitatis, vnd Gegenverfassung beschaffen seyn müssen / auch was darbey in Politischen auch Justici Sachen verrichtet werden können / das ist leichtlich zuermessen. Demnach sich aber wider diese Consilia abyssi, Gott der Herr endlich armirt / dieselbe mehrentheils zertrent / zerschlagen / vnd zu feinem ewtgen lob vnd danck / Ih. Keys. M. so weir ruhe dardurch geschafft / daß sie zu widerbringung dessen / was hin vnd wider im Reich in abgang vnd vnordnung kommen / etwas mehr vñ besser gelegner zeit erlangt / so haben sie mit diesem löbl. Werck / der so hoch nothwendigen Reparation vnd Restitution alles deß jenigen / was in praejudicium jurium Imperii, von den Benachbarten vñ andern Nationen / biß dato verhandelt worden / lenger nit feyren / sondern zu abstellung eines vnd deß andern / so beschaffen Mittel ergriffen wollen / welche verhoffentlich einen solchen nachtruck haben werden / daß das Werck mit Gottes hülff / so bald nicht widerumb zu grund wird fallen können. Daß aber I. Keys. May. hiebey einen sonderbahren Eyffer erzeigen / dessen wird sie kein aequus rerum Arbiter, in ewigkeit verdencken. Dañ was kondte einer so ansehnlichen / volckreichen / streitbahren / mechtigen Nation / als Teutschlandt ist / verkleinerlicher / schimpff-vnd spöttlicher seyn / als daß sie jhr von andern / gegen derselben in keiner comparation begriffenen Völckern / auff jhren eygenen Maribus & Fluminibus jura & leges

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1346>, abgerufen am 16.06.2024.