Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

gerichtet / allerhand Offensiones vnd Difficulteten zu beyden Seiten sich befunden / dardurch solcher Schluß vnnd Friedens-Articul nicht wenig geschwächt vnnd verhindert worden / als haben beyde Potentaten auß Mitleyden gegen den armen Vnderthanen vorgemelte Friedens Articul widerumb von newem bestätigen / vnnd was bißhero denselben zuwider vorgangen / auß dem Weg zu raumen vnnd auffzuheben sich entschlossen. Vnd nach dem zu solchem End etliche gewisse Commissarien vnnd Personen von beyden Seithen / solches ins Werck zurichten abgeordnet: Als nemblich auff Seiten der Röm. Kay. May. Stephanum Sennicis de Riis Sennio Bischoffen zu Waytzen / Kay. Rath vnd Vngarischen Cantzntzler: Gerhardten Freyherrn von Questenburg / Kay. May. Kriegsrath: Wie dann auch Daniel Esterhasi de Galanta Freyherrn / Kay. vnd Kön. May. Rath: Petrum Cohui Kay. May. Rath vnnd Obristen Leutenanten der Besatzung vber der Donaw. Vnd dann Seiten deß Türckischen Keysers / Sultans Murat Han mit vollkommenem Gewalt abgeordnet / der Armaden vber Meer Obristen Soldan vnd Crarum Vezier zu Offen / vnd zu dieser Fridens Tractation sonderlich bestellten Principalen vnnd Obristen Commissarien Vezier Murtezam Bassa / vnd in dessen Abwesen / mit vollkommener ebenmässiger Gewalt / den Bassa zu Offen / Mudsei Isua Effendi / Mahometh Bassa zu Agra / Achmet Beg zu Gran / Maharem Begen zu Solneck / vnd Grican Asab / Aga von Offen / (in beyseyn deß Hochgebornen Fürsten in Siebenbürgen Abgesandten Michael Goldolagsi de Critu Kön. Richter zu Murus) welche sämptlich auff dem Strigonienser Feldt / im Jahr 1627. im Monat Septembris versamblet / nach vielfältigen gehabten Rathschlägen vnnd gepflogenen Handlungen / auff folgende Conditionen vnnd Articul endlich geschlossen vnd veraccordiret.

1. Es sollen alle vnd jede vor diesem getroffene Simatorckläusische / Wienerische / Comorrische / vnd Gyarmatenser Friedens Articul vnnd Beschluß / wie dieselbe vor diesem verabscheidet / vnd biß anhero noch nicht widerruffen worden / in allen vnd jeden jhren Puncten / Claustilen von beyden Theilen vnverbrüchlich verbleiben / vnd gehalten werden.

2 Dieweil aber an jetzo zwischen vns beyderseits abgeordneten Commissarien die Handlung zu Waitze nicht können vollzogen werden / sonderlich wegen deß Schlosses vnd Vestung Boludwar / ist dahin verabscheidet / daß solche Handlung durch dieser Zeit residitende Ambassadorn vnd Legaten in beyder Potentaten Höffe / zu völligem Ende gebracht werde. Wo aber auch solches dero Gestalt nicht verrichtet werden köndte / soll nichts destoweniger gegenwertiger Friedens-Schluß / von beyden Theilen vnverbrüchlich gehalten / auch Waitzen in dem Stand / es an jetzo befunden / verbleiben / biß zu endlicher Vergleichung deßwegen zwischen beyden Großmächtigen Potentaten / wie deßwegen in den Gyarmaztensern Tractaten vnnd Schluß versehen.

3. Die in den Gräntzen Croatien (in Crabaten) sollen zu beyden Theilen auffgerichtete Palisaden / vnd deren Abthuung / oder Demolirung betreffend / was deren wider geschlossene Friedens Articul auffgerichtet worden / solte es derwegen bey deß Gyarmazienser dritten Articuls Disposition verbleiben / also vnd der Gestalt / daß nach verlauff zehen Tagen / nach Adsendung beyden Theils Legaten / nemblich den 12. Januarij folgendes Jahrs 1628. solches so bald zu Werck gerichtet / vnnd durch beyderseits Commissarien / als von Seiten der Großmächtigen Röm. Kay. May. dem Wolgebornen Herrn Nicolai Graffen a Tersai, von deß Türckischen Kaysers Seiten / Murteza Bassa / Vezier zu Offen / vnd Mehemet Bassa von Agra / vollzogen werde. Wofern aber zu solcher einige Verhinderung vorfallen würde / sollen derwegen andere Commissarij zu beyden Theilen ernennet / vnd verordnet werden.

4. Nach dem aber dieser Frieden durch beyder seits Herrn Commissarien zwischen den Großmächtigen Potentaten beschlossen / solle höchstgemelte beyde Großmächtigen Potentaten dessen einander durch vornehme Personen / von dem Ort / da dieser Schluß geschehen / in Gegenwart der Herrn Commissarien verständiget / vnd die Articul durch dieselbe mit jhren Sigillen bekräfftiget werden / darmit solche nachmals durch beyderseits Großmächtige Potentaten corroborirt / vnd vnder Jhrer MM. Insigeln dem Obersten Ambassador oder Commissarien eingehändiget vnd von beyden Theilen / je eins dem andern Praesent / doch nicht in hohem werth / verehret werden. Es sollen jnnerhalb vier Monaten ansehenliche Legationen abgefertiget werden / mit obgedachten beschlossenen vnd bekräfftigren Friedens Articuln also vnd der gestalt / daß auff nechst instehend Fest der Geburt vnsers Herrn JEsu Christi / deß Türckischen Keysers Legat gen Gran / vnd dargegen der Röm. Kay. May. Ambassador gen Comorren anlangen / sich beyderseiths gegen einander freundlich erzeigen / vnd am 2. Januarij deß Jars 1628. der Röm. Kay. May. Ambassador in das Dorff Sreoni / der Türckische Gesandter aber gen Almas sich verfügen / vnd also zwischen beyden Dörffern / an einem gemeinem Platz / einmal ein Abwechslung treffen / der Türckische Gesandt te zu der Röm. Kay. May. mit gebürenden Verehrungen / der Röm. Kayserl. May. Ambassador aber mit ebenmässigen werths Geschencken an die Türckischen Pforten sich verfügen.

5. Was aber der vbergebene Dorffschafften / vnd deren Klagen / vielfältiger Beschwerungen / Schatzungen / vnnd wider getroffene Vergleichung / von beyderseiths auffgerichtete Pallisanden / auch die Adels Personen / in solchen Dörffern wönhafft / belangt / wie auch / daß etliche auß jhnen / newlicher Zeit / vnd widerumb mit Gewalt / oder andere weiß / nach vnd wider die vorige Friedens Puncten / occupirt / vnd zu Ergebung

gerichtet / allerhand Offensiones vnd Difficulteten zu beyden Seiten sich befunden / dardurch solcher Schluß vnnd Friedens-Articul nicht wenig geschwächt vnnd verhindert worden / als haben beyde Potentaten auß Mitleyden gegen den armen Vnderthanen vorgemelte Friedens Articul widerumb von newem bestätigen / vnnd was bißhero denselben zuwider vorgangen / auß dem Weg zu raumen vnnd auffzuheben sich entschlossen. Vñ nach dem zu solchem End etliche gewisse Commissarien vnnd Personen von beyden Seithen / solches ins Werck zurichten abgeordnet: Als nemblich auff Seiten der Röm. Kay. May. Stephanum Sennicis de Riis Sennio Bischoffen zu Waytzen / Kay. Rath vñ Vngarischen Cantzntzler: Gerhardten Freyherrn von Questenburg / Kay. May. Kriegsrath: Wie dann auch Daniel Esterhasi de Galanta Freyherrn / Kay. vnd Kön. May. Rath: Petrum Cohui Kay. May. Rath vnnd Obristen Leutenanten der Besatzung vber der Donaw. Vnd dann Seiten deß Türckischen Keysers / Sultans Murat Han mit vollkommenem Gewalt abgeordnet / der Armaden vber Meer Obristen Soldan vnd Crarum Vezier zu Offen / vnd zu dieser Fridens Tractation sonderlich bestellten Principalen vnnd Obristen Commissarien Vezier Murtezam Bassa / vnd in dessen Abwesen / mit vollkom̃ener ebenmässiger Gewalt / den Bassa zu Offen / Mudsei Isua Effendi / Mahometh Bassa zu Agra / Achmet Beg zu Gran / Maharem Begen zu Solneck / vnd Grican Asab / Aga von Offen / (in beyseyn deß Hochgebornen Fürsten in Siebenbürgen Abgesandten Michael Goldolagsi de Critu Kön. Richter zu Murus) welche sämptlich auff dem Strigonienser Feldt / im Jahr 1627. im Monat Septembris versamblet / nach vielfältigen gehabten Rathschlägen vnnd gepflogenen Handlungen / auff folgende Conditionen vnnd Articul endlich geschlossen vnd veraccordiret.

1. Es sollen alle vnd jede vor diesem getroffene Simatorckläusische / Wienerische / Comorrische / vnd Gyarmatenser Friedens Articul vnnd Beschluß / wie dieselbe vor diesem verabscheidet / vnd biß anhero noch nicht widerruffen worden / in allen vnd jeden jhren Puncten / Claustilen von beyden Theilen vnverbrüchlich verbleiben / vnd gehalten werden.

2 Dieweil aber an jetzo zwischen vns beyderseits abgeordneten Commissarien die Handlung zu Waitze nicht können vollzogen werden / sonderlich wegen deß Schlosses vnd Vestung Boludwar / ist dahin verabscheidet / daß solche Handlung durch dieser Zeit residitende Ambassadorn vnd Legaten in beyder Potentaten Höffe / zu völligem Ende gebracht werde. Wo aber auch solches dero Gestalt nicht verrichtet werden köndte / soll nichts destoweniger gegenwertiger Friedens-Schluß / von beyden Theilen vnverbrüchlich gehalten / auch Waitzen in dem Stand / es an jetzo befunden / verbleiben / biß zu endlicher Vergleichung deßwegen zwischen beyden Großmächtigen Potentaten / wie deßwegen in den Gyarmaztensern Tractaten vnnd Schluß versehen.

3. Die in den Gräntzen Croatien (in Crabaten) sollen zu beyden Theilen auffgerichtete Palisaden / vnd deren Abthuung / oder Demolirung betreffend / was deren wider geschlossene Friedens Articul auffgerichtet worden / solte es derwegen bey deß Gyarmazienser dritten Articuls Disposition verbleiben / also vnd der Gestalt / daß nach verlauff zehen Tagen / nach Adsendung beyden Theils Legaten / nemblich den 12. Januarij folgendes Jahrs 1628. solches so bald zu Werck gerichtet / vnnd durch beyderseits Commissarien / als von Seiten der Großmächtigen Röm. Kay. May. dem Wolgebornen Herrn Nicolai Graffen à Tersai, von deß Türckischen Kaysers Seiten / Murteza Bassa / Vezier zu Offen / vnd Mehemet Bassa von Agra / vollzogen werde. Wofern aber zu solcher einige Verhinderung vorfallen würde / sollen derwegen andere Commissarij zu beyden Theilen ernennet / vnd verordnet werden.

4. Nach dem aber dieser Frieden durch beyder seits Herrn Com̃issarien zwischen den Großmächtigen Potentaten beschlossen / solle höchstgemelte beyde Großmächtigen Potentaten dessen einander durch vornehme Personen / von dem Ort / da dieser Schluß geschehen / in Gegenwart der Herrn Commissarien verständiget / vnd die Articul durch dieselbe mit jhren Sigillen bekräfftiget werden / darmit solche nachmals durch beyderseits Großmächtige Potentaten corroborirt / vnd vnder Jhrer MM. Insigeln dem Obersten Ambassador oder Commissarien eingehändiget vñ von beyden Theilen / je eins dem andern Praesent / doch nicht in hohem werth / verehret werden. Es sollen jnnerhalb vier Monaten ansehenliche Legationen abgefertiget werden / mit obgedachten beschlossenen vnd bekräfftigrẽ Friedens Articuln also vnd der gestalt / daß auff nechst instehend Fest der Geburt vnsers Herrn JEsu Christi / deß Türckischen Keysers Legat gen Gran / vnd dargegen der Röm. Kay. May. Ambassador gen Comorren anlangen / sich beyderseiths gegen einander freundlich erzeigẽ / vnd am 2. Januarij deß Jars 1628. der Röm. Kay. May. Ambassador in das Dorff Sreoni / der Türckische Gesandter aber gen Almas sich verfügen / vnd also zwischen beyden Dörffern / an einem gemeinem Platz / einmal ein Abwechslung treffen / der Türckische Gesandt te zu der Röm. Kay. May. mit gebürenden Verehrungen / der Röm. Kayserl. May. Ambassador aber mit ebenmässigen werths Geschencken an die Türckischen Pforten sich verfügen.

5. Was aber der vbergebene Dorffschafften / vnd deren Klagen / vielfältiger Beschwerungen / Schatzungen / vnnd wider getroffene Vergleichung / von beyderseiths auffgerichtete Pallisànden / auch die Adels Personen / in solchen Dörffern wönhafft / belangt / wie auch / daß etliche auß jhnen / newlicher Zeit / vnd widerumb mit Gewalt / oder andere weiß / nach vnd wider die vorige Friedens Puncten / occupirt / vnd zu Ergebung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f1300" n="1157"/>
gerichtet                      / allerhand Offensiones vnd Difficulteten zu beyden Seiten sich befunden /                      dardurch solcher Schluß vnnd Friedens-Articul nicht wenig geschwächt vnnd                      verhindert worden / als haben beyde Potentaten auß Mitleyden gegen den armen                      Vnderthanen vorgemelte Friedens Articul widerumb von newem bestätigen / vnnd was                      bißhero denselben zuwider vorgangen / auß dem Weg zu raumen vnnd auffzuheben                      sich entschlossen. Vn&#x0303; nach dem zu solchem End etliche gewisse                      Commissarien vnnd Personen von beyden Seithen / solches ins Werck zurichten                      abgeordnet: Als nemblich auff Seiten der Röm. Kay. May. Stephanum Sennicis de                      Riis Sennio Bischoffen zu Waytzen / Kay. Rath vn&#x0303; Vngarischen                      Cantzntzler: Gerhardten Freyherrn von Questenburg / Kay. May. Kriegsrath: Wie                      dann auch Daniel Esterhasi de Galanta Freyherrn / Kay. vnd Kön. May. Rath:                      Petrum Cohui Kay. May. Rath vnnd Obristen Leutenanten der Besatzung vber der                      Donaw. Vnd dann Seiten deß Türckischen Keysers / Sultans Murat Han mit                      vollkommenem Gewalt abgeordnet / der Armaden vber Meer Obristen Soldan vnd                      Crarum Vezier zu Offen / vnd zu dieser Fridens Tractation sonderlich bestellten                      Principalen vnnd Obristen Commissarien Vezier Murtezam Bassa / vnd in dessen                      Abwesen / mit vollkom&#x0303;ener ebenmässiger Gewalt / den Bassa zu                      Offen / Mudsei Isua Effendi / Mahometh Bassa zu Agra / Achmet Beg zu Gran /                      Maharem Begen zu Solneck / vnd Grican Asab / Aga von Offen / (in beyseyn deß                      Hochgebornen Fürsten in Siebenbürgen Abgesandten Michael Goldolagsi de Critu                      Kön. Richter zu Murus) welche sämptlich auff dem Strigonienser Feldt / im Jahr                      1627. im Monat Septembris versamblet / nach vielfältigen gehabten Rathschlägen                      vnnd gepflogenen Handlungen / auff folgende Conditionen vnnd Articul endlich                      geschlossen vnd veraccordiret.</p>
          <p>1. Es sollen alle vnd jede vor diesem getroffene Simatorckläusische / Wienerische                      / Comorrische / vnd Gyarmatenser Friedens Articul vnnd Beschluß / wie dieselbe                      vor diesem verabscheidet / vnd biß anhero noch nicht widerruffen worden / in                      allen vnd jeden jhren Puncten / Claustilen von beyden Theilen vnverbrüchlich                      verbleiben / vnd gehalten werden.</p>
          <p>2 Dieweil aber an jetzo zwischen vns beyderseits abgeordneten Commissarien die                      Handlung zu Waitze nicht können vollzogen werden / sonderlich wegen deß                      Schlosses vnd Vestung Boludwar / ist dahin verabscheidet / daß solche                      Handlung durch dieser Zeit residitende Ambassadorn vnd Legaten in beyder                      Potentaten Höffe / zu völligem Ende gebracht werde. Wo aber auch solches dero                      Gestalt nicht verrichtet werden köndte / soll nichts destoweniger gegenwertiger                      Friedens-Schluß / von beyden Theilen vnverbrüchlich gehalten / auch Waitzen in                      dem Stand / es an jetzo befunden / verbleiben / biß zu endlicher Vergleichung                      deßwegen zwischen beyden Großmächtigen Potentaten / wie deßwegen in den                      Gyarmaztensern Tractaten vnnd Schluß versehen.</p>
          <p>3. Die in den Gräntzen Croatien (in Crabaten) sollen zu beyden Theilen                      auffgerichtete Palisaden / vnd deren Abthuung / oder Demolirung betreffend / was                      deren wider geschlossene Friedens Articul auffgerichtet worden / solte es                      derwegen bey deß Gyarmazienser dritten Articuls Disposition verbleiben / also                      vnd der Gestalt / daß nach verlauff zehen Tagen / nach Adsendung beyden Theils                      Legaten / nemblich den 12. Januarij folgendes Jahrs 1628. solches so bald zu                      Werck gerichtet / vnnd durch beyderseits Commissarien / als von Seiten der                      Großmächtigen Röm. Kay. May. dem Wolgebornen Herrn Nicolai Graffen à Tersai, von                      deß Türckischen Kaysers Seiten / Murteza Bassa / Vezier zu Offen / vnd Mehemet                      Bassa von Agra / vollzogen werde. Wofern aber zu solcher einige Verhinderung                      vorfallen würde / sollen derwegen andere Commissarij zu beyden Theilen ernennet                      / vnd verordnet werden.</p>
          <p>4. Nach dem aber dieser Frieden durch beyder seits Herrn Com&#x0303;issarien zwischen den Großmächtigen Potentaten beschlossen / solle                      höchstgemelte beyde Großmächtigen Potentaten dessen einander durch vornehme                      Personen / von dem Ort / da dieser Schluß geschehen / in Gegenwart der Herrn                      Commissarien verständiget / vnd die Articul durch dieselbe mit jhren Sigillen                      bekräfftiget werden / darmit solche nachmals durch beyderseits Großmächtige                      Potentaten corroborirt / vnd vnder Jhrer MM. Insigeln dem Obersten Ambassador                      oder Commissarien eingehändiget vn&#x0303; von beyden Theilen / je eins                      dem andern Praesent / doch nicht in hohem werth / verehret werden. Es sollen                      jnnerhalb vier Monaten ansehenliche Legationen abgefertiget werden / mit                      obgedachten beschlossenen vnd bekräfftigre&#x0303; Friedens Articuln also                      vnd der gestalt / daß auff nechst instehend Fest der Geburt vnsers Herrn JEsu                      Christi / deß Türckischen Keysers Legat gen Gran / vnd dargegen der Röm. Kay.                      May. Ambassador gen Comorren anlangen / sich beyderseiths gegen einander                      freundlich erzeige&#x0303; / vnd am 2. Januarij deß Jars 1628. der Röm. Kay. May.                      Ambassador in das Dorff Sreoni / der Türckische Gesandter aber gen Almas sich                      verfügen / vnd also zwischen beyden Dörffern / an einem gemeinem Platz / einmal                      ein Abwechslung treffen / der Türckische Gesandt te zu der Röm. Kay. May. mit                      gebürenden Verehrungen / der Röm. Kayserl. May. Ambassador aber mit ebenmässigen                      werths Geschencken an die Türckischen Pforten sich verfügen.</p>
          <p>5. Was aber der vbergebene Dorffschafften / vnd deren Klagen / vielfältiger                      Beschwerungen / Schatzungen / vnnd wider getroffene Vergleichung / von                      beyderseiths auffgerichtete Pallisànden / auch die Adels Personen / in solchen                      Dörffern wönhafft / belangt / wie auch / daß etliche auß jhnen / newlicher Zeit                      / vnd widerumb mit Gewalt / oder andere weiß / nach vnd wider die vorige                      Friedens Puncten / occupirt / vnd zu Ergebung
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1157/1300] gerichtet / allerhand Offensiones vnd Difficulteten zu beyden Seiten sich befunden / dardurch solcher Schluß vnnd Friedens-Articul nicht wenig geschwächt vnnd verhindert worden / als haben beyde Potentaten auß Mitleyden gegen den armen Vnderthanen vorgemelte Friedens Articul widerumb von newem bestätigen / vnnd was bißhero denselben zuwider vorgangen / auß dem Weg zu raumen vnnd auffzuheben sich entschlossen. Vñ nach dem zu solchem End etliche gewisse Commissarien vnnd Personen von beyden Seithen / solches ins Werck zurichten abgeordnet: Als nemblich auff Seiten der Röm. Kay. May. Stephanum Sennicis de Riis Sennio Bischoffen zu Waytzen / Kay. Rath vñ Vngarischen Cantzntzler: Gerhardten Freyherrn von Questenburg / Kay. May. Kriegsrath: Wie dann auch Daniel Esterhasi de Galanta Freyherrn / Kay. vnd Kön. May. Rath: Petrum Cohui Kay. May. Rath vnnd Obristen Leutenanten der Besatzung vber der Donaw. Vnd dann Seiten deß Türckischen Keysers / Sultans Murat Han mit vollkommenem Gewalt abgeordnet / der Armaden vber Meer Obristen Soldan vnd Crarum Vezier zu Offen / vnd zu dieser Fridens Tractation sonderlich bestellten Principalen vnnd Obristen Commissarien Vezier Murtezam Bassa / vnd in dessen Abwesen / mit vollkom̃ener ebenmässiger Gewalt / den Bassa zu Offen / Mudsei Isua Effendi / Mahometh Bassa zu Agra / Achmet Beg zu Gran / Maharem Begen zu Solneck / vnd Grican Asab / Aga von Offen / (in beyseyn deß Hochgebornen Fürsten in Siebenbürgen Abgesandten Michael Goldolagsi de Critu Kön. Richter zu Murus) welche sämptlich auff dem Strigonienser Feldt / im Jahr 1627. im Monat Septembris versamblet / nach vielfältigen gehabten Rathschlägen vnnd gepflogenen Handlungen / auff folgende Conditionen vnnd Articul endlich geschlossen vnd veraccordiret. 1. Es sollen alle vnd jede vor diesem getroffene Simatorckläusische / Wienerische / Comorrische / vnd Gyarmatenser Friedens Articul vnnd Beschluß / wie dieselbe vor diesem verabscheidet / vnd biß anhero noch nicht widerruffen worden / in allen vnd jeden jhren Puncten / Claustilen von beyden Theilen vnverbrüchlich verbleiben / vnd gehalten werden. 2 Dieweil aber an jetzo zwischen vns beyderseits abgeordneten Commissarien die Handlung zu Waitze nicht können vollzogen werden / sonderlich wegen deß Schlosses vnd Vestung Boludwar / ist dahin verabscheidet / daß solche Handlung durch dieser Zeit residitende Ambassadorn vnd Legaten in beyder Potentaten Höffe / zu völligem Ende gebracht werde. Wo aber auch solches dero Gestalt nicht verrichtet werden köndte / soll nichts destoweniger gegenwertiger Friedens-Schluß / von beyden Theilen vnverbrüchlich gehalten / auch Waitzen in dem Stand / es an jetzo befunden / verbleiben / biß zu endlicher Vergleichung deßwegen zwischen beyden Großmächtigen Potentaten / wie deßwegen in den Gyarmaztensern Tractaten vnnd Schluß versehen. 3. Die in den Gräntzen Croatien (in Crabaten) sollen zu beyden Theilen auffgerichtete Palisaden / vnd deren Abthuung / oder Demolirung betreffend / was deren wider geschlossene Friedens Articul auffgerichtet worden / solte es derwegen bey deß Gyarmazienser dritten Articuls Disposition verbleiben / also vnd der Gestalt / daß nach verlauff zehen Tagen / nach Adsendung beyden Theils Legaten / nemblich den 12. Januarij folgendes Jahrs 1628. solches so bald zu Werck gerichtet / vnnd durch beyderseits Commissarien / als von Seiten der Großmächtigen Röm. Kay. May. dem Wolgebornen Herrn Nicolai Graffen à Tersai, von deß Türckischen Kaysers Seiten / Murteza Bassa / Vezier zu Offen / vnd Mehemet Bassa von Agra / vollzogen werde. Wofern aber zu solcher einige Verhinderung vorfallen würde / sollen derwegen andere Commissarij zu beyden Theilen ernennet / vnd verordnet werden. 4. Nach dem aber dieser Frieden durch beyder seits Herrn Com̃issarien zwischen den Großmächtigen Potentaten beschlossen / solle höchstgemelte beyde Großmächtigen Potentaten dessen einander durch vornehme Personen / von dem Ort / da dieser Schluß geschehen / in Gegenwart der Herrn Commissarien verständiget / vnd die Articul durch dieselbe mit jhren Sigillen bekräfftiget werden / darmit solche nachmals durch beyderseits Großmächtige Potentaten corroborirt / vnd vnder Jhrer MM. Insigeln dem Obersten Ambassador oder Commissarien eingehändiget vñ von beyden Theilen / je eins dem andern Praesent / doch nicht in hohem werth / verehret werden. Es sollen jnnerhalb vier Monaten ansehenliche Legationen abgefertiget werden / mit obgedachten beschlossenen vnd bekräfftigrẽ Friedens Articuln also vnd der gestalt / daß auff nechst instehend Fest der Geburt vnsers Herrn JEsu Christi / deß Türckischen Keysers Legat gen Gran / vnd dargegen der Röm. Kay. May. Ambassador gen Comorren anlangen / sich beyderseiths gegen einander freundlich erzeigẽ / vnd am 2. Januarij deß Jars 1628. der Röm. Kay. May. Ambassador in das Dorff Sreoni / der Türckische Gesandter aber gen Almas sich verfügen / vnd also zwischen beyden Dörffern / an einem gemeinem Platz / einmal ein Abwechslung treffen / der Türckische Gesandt te zu der Röm. Kay. May. mit gebürenden Verehrungen / der Röm. Kayserl. May. Ambassador aber mit ebenmässigen werths Geschencken an die Türckischen Pforten sich verfügen. 5. Was aber der vbergebene Dorffschafften / vnd deren Klagen / vielfältiger Beschwerungen / Schatzungen / vnnd wider getroffene Vergleichung / von beyderseiths auffgerichtete Pallisànden / auch die Adels Personen / in solchen Dörffern wönhafft / belangt / wie auch / daß etliche auß jhnen / newlicher Zeit / vnd widerumb mit Gewalt / oder andere weiß / nach vnd wider die vorige Friedens Puncten / occupirt / vnd zu Ergebung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1300
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1300>, abgerufen am 23.06.2024.