Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stimmen / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehen / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zimmer Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladen hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden. Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischen König. Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden. Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm. roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̃en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehẽ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̃er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladẽ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden. Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischẽ König. Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden. Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1298" n="1155"/> roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̃en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehẽ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̃er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladẽ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden.</p> <p><note place="right">Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischẽ König.</note> Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden.</p> <p>Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1155/1298]
roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̃en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehẽ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̃er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladẽ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden.
Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden.
Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischẽ König. Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm.
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