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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stimmen / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehen / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zimmer Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladen hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden.

Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischen König. Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden.

Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm.

roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̃en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehẽ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̃er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladẽ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden.

Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischẽ König. Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden.

Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm.

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roth vnd weissen Tuch bedeckt                      gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen                      verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der                      Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur                      Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen                      / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey                      S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt /                      hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen                      / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der                      lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May.                      die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S.                      Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der                      Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley                      Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim&#x0303;en / wie auch mit                      Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen                      / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder                      der Wandlung gleichsfalls beschehe&#x0303; / als nun das H. Evangelium                      vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von                      S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen                      zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit                      der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd                      das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd                      alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer                      Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen                      geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber                      ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen /                      daselbsten in dem zugerichten Zim&#x0303;er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt                      den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren                      gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal                      eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu                      Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die                      Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut /                      vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird                      / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters /                      Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen                      Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben                      jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert                      worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast gelade&#x0303; hat. Die                      Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein                      Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg /                      welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also                      dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden.</p>
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          <p>Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe /                      durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S.                      Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt                      worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff                      verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn                      anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern                      Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den                      Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere                      fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der                      jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog                      von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd                      Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab /                      vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr                      Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in                      jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath                      Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays.                      Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm.
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[1155/1298] roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̃en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehẽ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̃er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast geladẽ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden. Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden. Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmischẽ König. Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1298>, abgerufen am 23.11.2024.