Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd Einantwortung deß jenigen / was zuvor / vnd seithero dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch ermelter Hertzog zu Holstein vnd seine Anhänger jhnen noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen zu thun / sich der vnbefugten zu Widerwertigkeit / vnd Vnruhe angesehen Intitulation oder Statthalterey im Decanat / oder was jrer eigener Willkuhr vnd Gefallens diß Orts zugemessenen Geistlichen Praedicat mehr gewesen seyn möcht / zuentschlagen / wie auch mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebener Thumbherrn / gäntzlich in Ruhe zustehen / fernern Inhalts solches widerholt-vnnd reiterirten Keys. Mandats. Wann sich aber vnder dessen begeben / daß auff obangeregt außgeschlagenen offnen Krieg / vnd dessen Continuirung endlich ein Anstandt vnd interim Vergleich im Jahr 1604 zwischen beyden theilen zu Hagenaw / auff 15. Jahr lang / darinnen vnder andern außtruckenlich versehen / vnnd vorbehalten daß nach Verfliessung dr 15. Jahr obbemeltes alte ordentliche Thumb-Capitul / sich der Keys. hiebevorn außgangenen / vnnd also auch dieses obangeregten Keysers Rudolphi Mandat / zugebrauchen / vnd in Krafft desselben / das jenig so demselben gebührt / vnd in wärendem Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden / einzunehmen / vnd an sich zu ziehen Macht haben solle / auffgericht / welcher Vergleich auch / als sich obberührte 15. Jahr den 10. Decemb. deß 1619. Jahrs geendet / den 22. Februar. deß 1620. Jahrs / hernach noch auff 7. Jahr mit dem Geding / daß jeder Theil in dem Standt seyn vnd bleiben solle / wie der angeregte Hagenawische Vergleich / mit mehrem außweiset / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich ein anders angesehen / vnd verordnet werden solte / endlichen prolongirt worden. Vnd vns darauf obgemelter Thumbdechant / vnd Capitel zu Straßburg / daß nicht allein obbestimpte 15. Jahr / vermög deß Hagenawischen Vertrags / sondern auch hernachmals biß auff sieben Jahr prolongirte Zeit nechstverwichenen 22. Monatstag Februar. bereits verstrichen / auch vnder dessen / vnsers freundlichen geliebten Sohns Ertzhertzogs Leopolds Wilhelms L. auff vnsers auch freundlichen geliebten Bruders / Ertzhertzog Leopolds L. beschehene ordentliche Resignation zum Bischoffen daselbst legitime erwehlt / angenommen / vnd bestettigt worden. D. deß Pfaltzgraffen L. sich aber deß Predicats eines Statthalters deß Decanats zu Straßburg wider die obangedente Mandata / vnd ohne alle Fug / gebrauche / angebracht. Als haben vns die Thumb-Dechant / vnd Capitulares gehorsambst angeruffen / vnd gebetten / wir geruheten denselben obangeregtes Keysers Rudolffen / sub dato den 5. Augusti / Anno 1602. ergangenes Mandatum, wider D. L. als jetzigen angemaßten Statthaltern / vnd euch nach Verfliessung der verglichenen Jahren / widerumb zuernewern / vnd zu erfrischen. Wann wir dann dieses deß Thumbdechants vnd Capitel gehorsambstes Ansuchen / sampt denen alten sich hierinnen bey vnserer Keyserlichen Registratur befundenen Acten / alles fleisses berathschlagen / durch sehen / vnd vns alsdann reseriren lassen / vnnd dasselbe der Billichkeit / vnnd Rechten gemäß zuseyn befunden worden / also daß wir demnach solches Mandat gnädigst hiemit renovirt / vnd ernewert. Hierum ben / so gebieten wir D. deß Pfaltzgraffen L. als jetzigem angegebenen Statthaltern deß Decanats zu Straßburg / vnnd euch von Röm. Keys. Macht / auch bey Pöen vnd Straff vnserer vnnd deß H. Reiches Aacht / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß D. L. vnd jhr / sampt vnd sonders / den nechsten nach Empfahung diß / ohn einiges längers Verziehen / Einredt / oder Außflucht / vnder was Schein das gesucht werden möchte / vielbesagtem Keysers Rudolffen / Jahr 1578. 1588. vnd 1600. auch hernachmals den 5. Augusti 1602. ergangenen vnd widerholten / durch vnterschiedliche Eventual Bescheydt / wie auch würckliche Parition roborirten / auch diesen vnsern ernewerten Mandaten in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articuln mit völliger Restitution / Abtrett-vnd Einan[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen]wortung deß jenigen / was zuvor / vnd bißhero / vor vnd nach obberührten / nunmehr erloschenen Hagenawischen Vertrag / dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel occupirt / entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch D. L. vnnd jhr denselben noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen thun / der vnbefugten zur Widerwertigkeit vnnd Vnruhe angesehenen Intitulation der Statthalterey / im Decanat oder anderer eigenes Gefallens zugemessenen Geistlichen Praedicat durchauß eussern vnd entschlagen / mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebenen Thumbherrn / welches zwar an sich selbsten ohne das null vnd nichtig / Krafftloß vnd vngültig / verbleibet / gäntzlich in Ruhe stehen / insonderheit aber euch den Burgermeistern vnnd Rath der Statt Straßburg / daß jhr den angeregten Bruderhof / auch andere bey euch gelegene Häuser / Renten vnd Einkommen / in der Statt / oder sonsten ausserhalb in ewerm Gebieth / Jährlich fallend / gedachtem Dechant vnd Capitul / vnweigerlich folgen vnd widerfahren lasset / das halbe Dorff Lampartheim / keinem andern Herrn vnd nähern Obrigkeit / als jhnen den ordentlichen Dechant / vnd Capitul / vnd jhren jetzigen erwehlt vnnd bestettigten Bischoff / als gedachts vnsers Sohns L. erkennet / niemandt sonsten / ewere Schuldigkeit leystet vnd jährliche Betth / Zinß / Gülten / vnd anders / so jhr der Obrigkeit schuldig / reichet vnd lieffert / noch sich jhr / oder D. deß Pfaltzgraffen Ld. hierinnen vngehorsamb erzeigen / oder aber da vber Zuversicht die Parition innerhalb 36. Tagen / deren wir D L. vnd euch / den nechsten nach Insinuation diß Brieffs / anzuraiten / zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten / vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptorie, oder ob derselbig Tag nicht ein Gerichtstag seyn wird / den nechsten Gerichtstag hernach / glaubwürdig Anzeig vnd Beweiß fürbringen / alsdann vnd Einantwortung deß jenigen / was zuvor / vnd seithero dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch ermelter Hertzog zu Holstein vnd seine Anhänger jhnen noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen zu thun / sich der vnbefugten zu Widerwertigkeit / vnd Vnruhe angesehen Intitulation oder Statthalterey im Decanat / oder was jrer eigener Willkuhr vnd Gefallens diß Orts zugemessenẽ Geistlichen Praedicat mehr gewesen seyn möcht / zuentschlagen / wie auch mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebener Thumbherrn / gäntzlich in Ruhe zustehen / fernern Inhalts solches widerholt-vnnd reiterirten Keys. Mandats. Wann sich aber vnder dessen begeben / daß auff obangeregt außgeschlagenen offnen Krieg / vnd dessen Continuirung endlich ein Anstandt vnd interim Vergleich im Jahr 1604 zwischen beyden theilen zu Hagenaw / auff 15. Jahr lang / darinnen vnder andern außtruckenlich versehen / vnnd vorbehalten daß nach Verfliessung dr 15. Jahr obbemeltes alte ordentliche Thumb-Capitul / sich der Keys. hiebevorn außgangenen / vnnd also auch dieses obangeregten Keysers Rudolphi Mandat / zugebrauchen / vnd in Krafft desselben / das jenig so demselben gebührt / vnd in wärendem Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden / einzunehmen / vñ an sich zu ziehen Macht haben solle / auffgericht / welcher Vergleich auch / als sich obberührte 15. Jahr den 10. Decemb. deß 1619. Jahrs geendet / den 22. Februar. deß 1620. Jahrs / hernach noch auff 7. Jahr mit dem Geding / daß jeder Theil in dem Standt seyn vnd bleiben solle / wie der angeregte Hagenawische Vergleich / mit mehrem außweiset / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich ein anders angesehen / vnd verordnet werden solte / endlichen prolongirt worden. Vnd vns darauf obgemelter Thumbdechant / vnd Capitel zu Straßburg / daß nicht allein obbestimpte 15. Jahr / vermög deß Hagenawischen Vertrags / sondern auch hernachmals biß auff sieben Jahr prolongirte Zeit nechstverwichenen 22. Monatstag Februar. bereits verstrichen / auch vnder dessen / vnsers freundlichẽ geliebten Sohns Ertzhertzogs Leopolds Wilhelms L. auff vnsers auch freundlichen geliebten Bruders / Ertzhertzog Leopolds L. beschehene ordentliche Resignation zum Bischoffen daselbst legitimè erwehlt / angenommen / vnd bestettigt worden. D. deß Pfaltzgraffen L. sich aber deß Predicats eines Statthalters deß Decanats zu Straßburg wider die obangedente Mandata / vnd ohne alle Fug / gebrauche / angebracht. Als haben vns die Thumb-Dechant / vnd Capitulares gehorsambst angeruffen / vnd gebetten / wir geruheten denselben obangeregtes Keysers Rudolffen / sub dato den 5. Augusti / Anno 1602. ergangenes Mandatum, wider D. L. als jetzigen angemaßten Statthaltern / vnd euch nach Verfliessung der verglichenen Jahren / widerumb zuernewern / vnd zu erfrischen. Wann wir dann dieses deß Thumbdechants vnd Capitel gehorsambstes Ansuchen / sampt denen alten sich hierinnen bey vnserer Keyserlichen Registratur befundenen Acten / alles fleisses berathschlagen / durch sehen / vnd vns alsdann reseriren lassen / vnnd dasselbe der Billichkeit / vnnd Rechten gemäß zuseyn befunden worden / also daß wir demnach solches Mandat gnädigst hiemit renovirt / vnd ernewert. Hierum ben / so gebieten wir D. deß Pfaltzgraffen L. als jetzigem angegebenen Statthaltern deß Decanats zu Straßburg / vnnd euch von Röm. Keys. Macht / auch bey Pöen vnd Straff vnserer vnnd deß H. Reiches Aacht / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß D. L. vnd jhr / sampt vnd sonders / den nechsten nach Empfahung diß / ohn einiges längers Verziehen / Einredt / oder Außflucht / vnder was Schein das gesucht werden möchte / vielbesagtem Keysers Rudolffen / Jahr 1578. 1588. vnd 1600. auch hernachmals den 5. Augusti 1602. ergangenen vnd widerholten / durch vnterschiedliche Eventual Bescheydt / wie auch würckliche Parition roborirten / auch diesen vnsern ernewerten Mandaten in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articuln mit völliger Restitution / Abtrett-vnd Einan[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen]wortung deß jenigen / was zuvor / vnd bißhero / vor vnd nach obberührten / nunmehr erloschenen Hagenawischen Vertrag / dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel occupirt / entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch D. L. vnnd jhr denselben noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen thun / der vnbefugten zur Widerwertigkeit vnnd Vnruhe angesehenen Intitulation der Statthalterey / im Decanat oder anderer eigenes Gefallens zugemessenen Geistlichen Praedicat durchauß eussern vnd entschlagen / mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebenen Thumbherrn / welches zwar an sich selbsten ohne das null vnd nichtig / Krafftloß vnd vngültig / verbleibet / gäntzlich in Ruhe stehen / insonderheit aber euch den Burgermeistern vnnd Rath der Statt Straßburg / daß jhr den angeregten Bruderhof / auch andere bey euch gelegene Häuser / Renten vnd Einkommen / in der Statt / oder sonsten ausserhalb in ewerm Gebieth / Jährlich fallend / gedachtem Dechant vnd Capitul / vnweigerlich folgen vnd widerfahren lasset / das halbe Dorff Lampartheim / keinem andern Herrn vnd nähern Obrigkeit / als jhnen den ordentlichen Dechant / vnd Capitul / vnd jhren jetzigen erwehlt vnnd bestettigten Bischoff / als gedachts vnsers Sohns L. erkennet / niemandt sonsten / ewere Schuldigkeit leystet vnd jährliche Betth / Zinß / Gülten / vnd anders / so jhr der Obrigkeit schuldig / reichet vnd lieffert / noch sich jhr / oder D. deß Pfaltzgraffen Ld. hierinnen vngehorsamb erzeigen / oder aber da vber Zuversicht die Parition innerhalb 36. Tagen / deren wir D L. vnd euch / den nechsten nach Insinuation diß Brieffs / anzuraiten / zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten / vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbig Tag nicht ein Gerichtstag seyn wird / den nechsten Gerichtstag hernach / glaubwürdig Anzeig vnd Beweiß fürbringen / alsdañ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1271" n="1128"/> vnd Einantwortung deß jenigen / was zuvor / vnd seithero dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch ermelter Hertzog zu Holstein vnd seine Anhänger jhnen noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen zu thun / sich der vnbefugten zu Widerwertigkeit / vnd Vnruhe angesehen Intitulation oder Statthalterey im Decanat / oder was jrer eigener Willkuhr vnd Gefallens diß Orts zugemessenẽ Geistlichen Praedicat mehr gewesen seyn möcht / zuentschlagen / wie auch mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebener Thumbherrn / gäntzlich in Ruhe zustehen / fernern Inhalts solches widerholt-vnnd reiterirten Keys. Mandats. Wann sich aber vnder dessen begeben / daß auff obangeregt außgeschlagenen offnen Krieg / vnd dessen Continuirung endlich ein Anstandt vnd interim Vergleich im Jahr 1604 zwischen beyden theilen zu Hagenaw / auff 15. Jahr lang / darinnen vnder andern außtruckenlich versehen / vnnd vorbehalten daß nach Verfliessung dr 15. Jahr obbemeltes alte ordentliche Thumb-Capitul / sich der Keys. hiebevorn außgangenen / vnnd also auch dieses obangeregten Keysers Rudolphi Mandat / zugebrauchen / vnd in Krafft desselben / das jenig so demselben gebührt / vnd in wärendem Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden / einzunehmen / vñ an sich zu ziehen Macht haben solle / auffgericht / welcher Vergleich auch / als sich obberührte 15. Jahr den 10. Decemb. deß 1619. Jahrs geendet / den 22. Februar. deß 1620. Jahrs / hernach noch auff 7. Jahr mit dem Geding / daß jeder Theil in dem Standt seyn vnd bleiben solle / wie der angeregte Hagenawische Vergleich / mit mehrem außweiset / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich ein anders angesehen / vnd verordnet werden solte / endlichen prolongirt worden.</p> <p>Vnd vns darauf obgemelter Thumbdechant / vnd Capitel zu Straßburg / daß nicht allein obbestimpte 15. Jahr / vermög deß Hagenawischen Vertrags / sondern auch hernachmals biß auff sieben Jahr prolongirte Zeit nechstverwichenen 22. Monatstag Februar. bereits verstrichen / auch vnder dessen / vnsers freundlichẽ geliebten Sohns Ertzhertzogs Leopolds Wilhelms L. auff vnsers auch freundlichen geliebten Bruders / Ertzhertzog Leopolds L. beschehene ordentliche Resignation zum Bischoffen daselbst legitimè erwehlt / angenommen / vnd bestettigt worden. D. deß Pfaltzgraffen L. sich aber deß Predicats eines Statthalters deß Decanats zu Straßburg wider die obangedente Mandata / vnd ohne alle Fug / gebrauche / angebracht. Als haben vns die Thumb-Dechant / vnd Capitulares gehorsambst angeruffen / vnd gebetten / wir geruheten denselben obangeregtes Keysers Rudolffen / sub dato den 5. Augusti / Anno 1602. ergangenes Mandatum, wider D. L. als jetzigen angemaßten Statthaltern / vnd euch nach Verfliessung der verglichenen Jahren / widerumb zuernewern / vnd zu erfrischen.</p> <p>Wann wir dann dieses deß Thumbdechants vnd Capitel gehorsambstes Ansuchen / sampt denen alten sich hierinnen bey vnserer Keyserlichen Registratur befundenen Acten / alles fleisses berathschlagen / durch sehen / vnd vns alsdann reseriren lassen / vnnd dasselbe der Billichkeit / vnnd Rechten gemäß zuseyn befunden worden / also daß wir demnach solches Mandat gnädigst hiemit renovirt / vnd ernewert.</p> <p>Hierum ben / so gebieten wir D. deß Pfaltzgraffen L. als jetzigem angegebenen Statthaltern deß Decanats zu Straßburg / vnnd euch von Röm. Keys. Macht / auch bey Pöen vnd Straff vnserer vnnd deß H. Reiches Aacht / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß D. L. vnd jhr / sampt vnd sonders / den nechsten nach Empfahung diß / ohn einiges längers Verziehen / Einredt / oder Außflucht / vnder was Schein das gesucht werden möchte / vielbesagtem Keysers Rudolffen / Jahr 1578. 1588. vnd 1600. auch hernachmals den 5. Augusti 1602. ergangenen vnd widerholten / durch vnterschiedliche Eventual Bescheydt / wie auch würckliche Parition roborirten / auch diesen vnsern ernewerten Mandaten in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articuln mit völliger Restitution / Abtrett-vnd Einan<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="2"/>wortung deß jenigen / was zuvor / vnd bißhero / vor vnd nach obberührten / nunmehr erloschenen Hagenawischen Vertrag / dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel occupirt / entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch D. L. vnnd jhr denselben noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen thun / der vnbefugten zur Widerwertigkeit vnnd Vnruhe angesehenen Intitulation der Statthalterey / im Decanat oder anderer eigenes Gefallens zugemessenen Geistlichen Praedicat durchauß eussern vnd entschlagen / mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebenen Thumbherrn / welches zwar an sich selbsten ohne das null vnd nichtig / Krafftloß vnd vngültig / verbleibet / gäntzlich in Ruhe stehen / insonderheit aber euch den Burgermeistern vnnd Rath der Statt Straßburg / daß jhr den angeregten Bruderhof / auch andere bey euch gelegene Häuser / Renten vnd Einkommen / in der Statt / oder sonsten ausserhalb in ewerm Gebieth / Jährlich fallend / gedachtem Dechant vnd Capitul / vnweigerlich folgen vnd widerfahren lasset / das halbe Dorff Lampartheim / keinem andern Herrn vnd nähern Obrigkeit / als jhnen den ordentlichen Dechant / vnd Capitul / vnd jhren jetzigen erwehlt vnnd bestettigten Bischoff / als gedachts vnsers Sohns L. erkennet / niemandt sonsten / ewere Schuldigkeit leystet vnd jährliche Betth / Zinß / Gülten / vnd anders / so jhr der Obrigkeit schuldig / reichet vnd lieffert / noch sich jhr / oder D. deß Pfaltzgraffen Ld. hierinnen vngehorsamb erzeigen / oder aber da vber Zuversicht die Parition innerhalb 36. Tagen / deren wir D L. vnd euch / den nechsten nach Insinuation diß Brieffs / anzuraiten / zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten / vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbig Tag nicht ein Gerichtstag seyn wird / den nechsten Gerichtstag hernach / glaubwürdig Anzeig vnd Beweiß fürbringen / alsdañ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1128/1271]
vnd Einantwortung deß jenigen / was zuvor / vnd seithero dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch ermelter Hertzog zu Holstein vnd seine Anhänger jhnen noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen zu thun / sich der vnbefugten zu Widerwertigkeit / vnd Vnruhe angesehen Intitulation oder Statthalterey im Decanat / oder was jrer eigener Willkuhr vnd Gefallens diß Orts zugemessenẽ Geistlichen Praedicat mehr gewesen seyn möcht / zuentschlagen / wie auch mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebener Thumbherrn / gäntzlich in Ruhe zustehen / fernern Inhalts solches widerholt-vnnd reiterirten Keys. Mandats. Wann sich aber vnder dessen begeben / daß auff obangeregt außgeschlagenen offnen Krieg / vnd dessen Continuirung endlich ein Anstandt vnd interim Vergleich im Jahr 1604 zwischen beyden theilen zu Hagenaw / auff 15. Jahr lang / darinnen vnder andern außtruckenlich versehen / vnnd vorbehalten daß nach Verfliessung dr 15. Jahr obbemeltes alte ordentliche Thumb-Capitul / sich der Keys. hiebevorn außgangenen / vnnd also auch dieses obangeregten Keysers Rudolphi Mandat / zugebrauchen / vnd in Krafft desselben / das jenig so demselben gebührt / vnd in wärendem Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden / einzunehmen / vñ an sich zu ziehen Macht haben solle / auffgericht / welcher Vergleich auch / als sich obberührte 15. Jahr den 10. Decemb. deß 1619. Jahrs geendet / den 22. Februar. deß 1620. Jahrs / hernach noch auff 7. Jahr mit dem Geding / daß jeder Theil in dem Standt seyn vnd bleiben solle / wie der angeregte Hagenawische Vergleich / mit mehrem außweiset / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich ein anders angesehen / vnd verordnet werden solte / endlichen prolongirt worden.
Vnd vns darauf obgemelter Thumbdechant / vnd Capitel zu Straßburg / daß nicht allein obbestimpte 15. Jahr / vermög deß Hagenawischen Vertrags / sondern auch hernachmals biß auff sieben Jahr prolongirte Zeit nechstverwichenen 22. Monatstag Februar. bereits verstrichen / auch vnder dessen / vnsers freundlichẽ geliebten Sohns Ertzhertzogs Leopolds Wilhelms L. auff vnsers auch freundlichen geliebten Bruders / Ertzhertzog Leopolds L. beschehene ordentliche Resignation zum Bischoffen daselbst legitimè erwehlt / angenommen / vnd bestettigt worden. D. deß Pfaltzgraffen L. sich aber deß Predicats eines Statthalters deß Decanats zu Straßburg wider die obangedente Mandata / vnd ohne alle Fug / gebrauche / angebracht. Als haben vns die Thumb-Dechant / vnd Capitulares gehorsambst angeruffen / vnd gebetten / wir geruheten denselben obangeregtes Keysers Rudolffen / sub dato den 5. Augusti / Anno 1602. ergangenes Mandatum, wider D. L. als jetzigen angemaßten Statthaltern / vnd euch nach Verfliessung der verglichenen Jahren / widerumb zuernewern / vnd zu erfrischen.
Wann wir dann dieses deß Thumbdechants vnd Capitel gehorsambstes Ansuchen / sampt denen alten sich hierinnen bey vnserer Keyserlichen Registratur befundenen Acten / alles fleisses berathschlagen / durch sehen / vnd vns alsdann reseriren lassen / vnnd dasselbe der Billichkeit / vnnd Rechten gemäß zuseyn befunden worden / also daß wir demnach solches Mandat gnädigst hiemit renovirt / vnd ernewert.
Hierum ben / so gebieten wir D. deß Pfaltzgraffen L. als jetzigem angegebenen Statthaltern deß Decanats zu Straßburg / vnnd euch von Röm. Keys. Macht / auch bey Pöen vnd Straff vnserer vnnd deß H. Reiches Aacht / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß D. L. vnd jhr / sampt vnd sonders / den nechsten nach Empfahung diß / ohn einiges längers Verziehen / Einredt / oder Außflucht / vnder was Schein das gesucht werden möchte / vielbesagtem Keysers Rudolffen / Jahr 1578. 1588. vnd 1600. auch hernachmals den 5. Augusti 1602. ergangenen vnd widerholten / durch vnterschiedliche Eventual Bescheydt / wie auch würckliche Parition roborirten / auch diesen vnsern ernewerten Mandaten in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articuln mit völliger Restitution / Abtrett-vnd Einan__wortung deß jenigen / was zuvor / vnd bißhero / vor vnd nach obberührten / nunmehr erloschenen Hagenawischen Vertrag / dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel occupirt / entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch D. L. vnnd jhr denselben noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen thun / der vnbefugten zur Widerwertigkeit vnnd Vnruhe angesehenen Intitulation der Statthalterey / im Decanat oder anderer eigenes Gefallens zugemessenen Geistlichen Praedicat durchauß eussern vnd entschlagen / mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebenen Thumbherrn / welches zwar an sich selbsten ohne das null vnd nichtig / Krafftloß vnd vngültig / verbleibet / gäntzlich in Ruhe stehen / insonderheit aber euch den Burgermeistern vnnd Rath der Statt Straßburg / daß jhr den angeregten Bruderhof / auch andere bey euch gelegene Häuser / Renten vnd Einkommen / in der Statt / oder sonsten ausserhalb in ewerm Gebieth / Jährlich fallend / gedachtem Dechant vnd Capitul / vnweigerlich folgen vnd widerfahren lasset / das halbe Dorff Lampartheim / keinem andern Herrn vnd nähern Obrigkeit / als jhnen den ordentlichen Dechant / vnd Capitul / vnd jhren jetzigen erwehlt vnnd bestettigten Bischoff / als gedachts vnsers Sohns L. erkennet / niemandt sonsten / ewere Schuldigkeit leystet vnd jährliche Betth / Zinß / Gülten / vnd anders / so jhr der Obrigkeit schuldig / reichet vnd lieffert / noch sich jhr / oder D. deß Pfaltzgraffen Ld. hierinnen vngehorsamb erzeigen / oder aber da vber Zuversicht die Parition innerhalb 36. Tagen / deren wir D L. vnd euch / den nechsten nach Insinuation diß Brieffs / anzuraiten / zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten / vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbig Tag nicht ein Gerichtstag seyn wird / den nechsten Gerichtstag hernach / glaubwürdig Anzeig vnd Beweiß fürbringen / alsdañ
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