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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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er dieselbe allbereit außgeschrieben / vnnd daß er sich daselbst gegen den ersten Junij dieses Jahrs wolte finden lassen: Jhre Keyserl. Majest. würde solchen Frieden leichtlich können verschaffen / jhme aber were sehr angenehm / daß Jhre Königl. Majest. sich auch darzu wolte gebrauchen lassen. Als er / Gesandter / solches Jhrer Keys. May. angebracht / hette sie jhme befohlen / daß er sich gegen dem 1. Junij zu Nürnberg einstellen solte. Wie er aber vnderwegs gewesen / hette er verstanden / daß der angesetzte Tag seinen Fortgang nicht haben würde.

Darumb er sich widerumb in Franckreich begeben / vnd hette Jhre Königl. Majest. nach angehörter seiner Relation darfür gehalten / daß es rathsamber were / durch heilsame vnnd vernünfftige Rathschläg der Sachen abzuhelffen / dann durch Gewalt vnd die Schärpffe deß Schwerts. Vnd dieweil sie kein besser Mittel gefunden / solches ins Werck zurichten / dann durch ein solche Zusammenkunfft / wie allbereit were vorgeschlagen worden / vnd daß alle Chur-vnd Fürsten sehr würden zum Frieden geneigt seyn / vnnd denselben gern annehmen / hette sie jhn gegen dem letzten obberührten Monats abermals zu dem Churfürsten zu Mayntz abgefertiget / zuvernehmen / was die angestellte Zusammenkunfft zurück gehalten hette / vnnd bey Jhrer Churfürstl. Gnad. anzuhalten / daß dieselbe nochmals jhren Fortgang gewinnen möchte.

Wie er nun gemercket / daß der Churfürst willig darzu gewesen / vnnd daß der Tag solte in dieser Statt gehalten werden / hette Jhre Königl. Majest. von Villeroy auß jhme befohlen / daß er bey demselben Tag sich auch solte finden lassen / vermög deroselben Schreiben an jhn / dessen Original er bey der Hand hette / vnd lautet dasselbe also:

Es ist vns lieb vnb gefället vns sehr wol / daß jhr euch auff dem Tag / welcher zu Mülhausen solte gehalten werden / finden lasset. Jhr solt die samptliche Churfürsten vermahnen / daß sie Ruhe schaffen im Reich / vnnd solt jhnen vorhalten / daß dasselbe in einen Sumpff alles Jammers vnnd Elends werde gestürtzet werden / wann sie demselbigen mit gutem Rath nicht zuvor kommen / vnd das Reich durch einen beständen Frieden wider auffrichten / vnd in sein vorige Herrligkeit bringen.

Dieses ist was wir vor gemelter Mülhausischen Zusammenkunfft in Erfahrung bringen können: davon zwar männiglich grosse Hoffnung gehabt / es würde endlich nach so langem Kriegen vnnd Blutvergiessen das Vatterland wider zu Ruhe kommen / aber es ist doch solches nicht erfolget.

Handlung zu Colmar wegen deß Pfaltzgraffen Außsöhnung. Kurtz zuvor / nemblich im Julio war auch auff Bewilligung Jhrer Keys. Majest. zu Colmar eine Zusammenkunfft zwischen der Hertzogen von Würtenberg vnnd Lothringen / wie auch Pfaltzgraff Friderichs Deputierten / angestellet worden / vmb sich in Handlung einzulassen / ob eine Vergleichung mit Jhrer Key. M. möchte getroffen vnnd die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen zuwegen gebracht werden / dardurch man hernach desto besser zum Frieden im Reich hette gelangen können.

Jhre Keys. M. hat nachfolgende Articul vorschlagen lassen:

Articul so im Nahmen Jhrer Key. M. zur Außsöhnung vorgeschlagen worden. 1. Denmach J. Key. M. so schwerlich vnnd vielfältig ohn einige gegebene Vrsach were beleidiget worden: so were vor allen dingen vonnöthen / daß der Pfaltzgraff sich demütige / vnd gebührender weiß vmb Verzeihung bitte: darvon man sich hernach wegen der Weise / der Zeit vnd deß Orths zuvergleichen.

2. Solte gemelter Pfaltzgraff sich alles Anspruchs auff das Königreich Böheimb / welches ein Erbkönigreich were / begeben / vnd demselben allerdings renunciiren / auch die vorgangene Wahl seiner Person für nichtig halten.

3. Demnach der Hertzog in Bayern mit allen Solenniteten zu der Chur Pfaltz were investirt worden / könte solches nicht widerruffen noch er darvon deponirt werden.

4. Dieweil die Catholische Religion vnd derselben Exercitium, wie auch vnderschiedliche Ordensleut in der Pfaltz weren eingeführet worden / müßte man auff Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie dieselbe ohne Gefahr daselbst möchten erhalten werden / daß dem Religion-vnd Prophanfrieden kein Abbruch geschehe.

5. Demnach Jhrer Keyserl. Majest. Königreich vnnd Länder gantz vnbillicher weiß vberfallen vnd derselben Einkommen mercklich geschmälert worden / vnd Jhre Keyserl. May. wegen deß Kriegs schwere Vnkosten hette führen müssen / dergestalt / daß das Land ob der Enß / vnnd die Marggraffschafft von Ober-vnd Nider Laußnitz vmb grosse Summen Gelt nochmals verpfändet weren: als were es billich / daß J. Key. M. dißfalls Schadloß gehalten vnd solche Landschafften fürderlich gelöset / vnd Jhrer May. widerumb eingeraumet würden.

Der Pfältzischen Erklärung auf deß Keysers vorgeschlagene Articul. Hierauff haben sich die Pfältzische also erkläret:

1. Die Submission belangend / solte dieselbe durch ein dritte Person / die von Qualiteten sey / der Gebühr geschehen / vnd were der Pfaltzgraff vrbietig / sich vor Jhrer Key. May. wie sichs geziemete / zu demütigen / doch daß darbey nichts vorgienge / welches jhm oder seinem Hauß zu Schand vnd Vnehren gereichen möchte. Vnd köndte solche Submission vngefehr mit diesen Worten geschehen: Es were dem Pfaltzgraffen hertzlich leyd / daß seinetwegen solche Vnruhe vnd Verhergung entstanden: Deßwegen er Jhre Majest. vnderthänigst bitte thäte / den gefaßten Vnwillen wider jhn fallen zulassen / jhn vnd alle die jhm anhiengen / wider in Gnaden auff vnnd anzunehmen / jhnen ein allgemeinen Perdon zuertheilen / auch jhn in seine Erblande vnd Güter / sampt der Chur vnnd andern Regalien vollkommenlich wider einzusetzen / vnnd darmit / wie vor Alters bräuchlich gewesen / zubelehnen / vnnd darbey Handzuhaben. Welche Gnad Er der Pfaltz-

er dieselbe allbereit außgeschrieben / vnnd daß er sich daselbst gegen den ersten Junij dieses Jahrs wolte finden lassen: Jhre Keyserl. Majest. würde solchen Frieden leichtlich können verschaffen / jhme aber were sehr angenehm / daß Jhre Königl. Majest. sich auch darzu wolte gebrauchen lassen. Als er / Gesandter / solches Jhrer Keys. May. angebracht / hette sie jhme befohlen / daß er sich gegen dem 1. Junij zu Nürnberg einstellen solte. Wie er aber vnderwegs gewesen / hette er verstanden / daß der angesetzte Tag seinen Fortgang nicht haben würde.

Darumb er sich widerumb in Franckreich begeben / vnd hette Jhre Königl. Majest. nach angehörter seiner Relation darfür gehalten / daß es rathsamber were / durch heilsame vnnd vernünfftige Rathschläg der Sachen abzuhelffen / dann durch Gewalt vnd die Schärpffe deß Schwerts. Vnd dieweil sie kein besser Mittel gefunden / solches ins Werck zurichten / dann durch ein solche Zusammenkunfft / wie allbereit were vorgeschlagen worden / vnd daß alle Chur-vnd Fürsten sehr würden zum Frieden geneigt seyn / vnnd denselben gern annehmen / hette sie jhn gegen dem letzten obberührten Monats abermals zu dem Churfürsten zu Mayntz abgefertiget / zuvernehmen / was die angestellte Zusammenkunfft zurück gehalten hette / vnnd bey Jhrer Churfürstl. Gnad. anzuhalten / daß dieselbe nochmals jhren Fortgang gewinnen möchte.

Wie er nun gemercket / daß der Churfürst willig darzu gewesen / vnnd daß der Tag solte in dieser Statt gehalten werden / hette Jhre Königl. Majest. von Villeroy auß jhme befohlen / daß er bey demselben Tag sich auch solte finden lassen / vermög deroselben Schreiben an jhn / dessen Original er bey der Hand hette / vnd lautet dasselbe also:

Es ist vns lieb vnb gefället vns sehr wol / daß jhr euch auff dem Tag / welcher zu Mülhausen solte gehalten werden / finden lasset. Jhr solt die samptliche Churfürsten vermahnen / daß sie Ruhe schaffen im Reich / vnnd solt jhnen vorhalten / daß dasselbe in einen Sumpff alles Jammers vnnd Elends werde gestürtzet werden / wann sie demselbigen mit gutem Rath nicht zuvor kommen / vnd das Reich durch einen beständen Frieden wider auffrichten / vnd in sein vorige Herrligkeit bringen.

Dieses ist was wir vor gemelter Mülhausischen Zusammenkunfft in Erfahrung bringen können: davon zwar männiglich grosse Hoffnung gehabt / es würde endlich nach so langem Kriegen vnnd Blutvergiessen das Vatterland wider zu Ruhe kommen / aber es ist doch solches nicht erfolget.

Handlung zu Colmar wegen deß Pfaltzgraffen Außsöhnung. Kurtz zuvor / nemblich im Julio war auch auff Bewilligung Jhrer Keys. Majest. zu Colmar eine Zusammenkunfft zwischen der Hertzogen von Würtenberg vnnd Lothringen / wie auch Pfaltzgraff Friderichs Deputierten / angestellet worden / vmb sich in Handlung einzulassen / ob eine Vergleichung mit Jhrer Key. M. möchte getroffen vnnd die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen zuwegen gebracht werden / dardurch man hernach desto besser zum Frieden im Reich hette gelangen können.

Jhre Keys. M. hat nachfolgende Articul vorschlagen lassen:

Articul so im Nahmen Jhrer Key. M. zur Außsöhnung vorgeschlagen worden. 1. Denmach J. Key. M. so schwerlich vnnd vielfältig ohn einige gegebene Vrsach were beleidiget worden: so were vor allen dingen vonnöthen / daß der Pfaltzgraff sich demütige / vnd gebührender weiß vmb Verzeihung bitte: darvon man sich hernach wegen der Weise / der Zeit vnd deß Orths zuvergleichen.

2. Solte gemelter Pfaltzgraff sich alles Anspruchs auff das Königreich Böheimb / welches ein Erbkönigreich were / begeben / vnd demselben allerdings renunciiren / auch die vorgangene Wahl seiner Person für nichtig halten.

3. Demnach der Hertzog in Bayern mit allen Solenniteten zu der Chur Pfaltz were investirt worden / könte solches nicht widerruffen noch er darvon deponirt werden.

4. Dieweil die Catholische Religion vnd derselben Exercitium, wie auch vnderschiedliche Ordensleut in der Pfaltz weren eingeführet worden / müßte man auff Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie dieselbe ohne Gefahr daselbst möchten erhalten werden / daß dem Religion-vnd Prophanfrieden kein Abbruch geschehe.

5. Demnach Jhrer Keyserl. Majest. Königreich vnnd Länder gantz vnbillicher weiß vberfallen vñ derselben Einkommen mercklich geschmälert worden / vnd Jhre Keyserl. May. wegen deß Kriegs schwere Vnkosten hette führen müssen / dergestalt / daß das Land ob der Enß / vnnd die Marggraffschafft von Ober-vnd Nider Laußnitz vmb grosse Summen Gelt nochmals verpfändet weren: als were es billich / daß J. Key. M. dißfalls Schadloß gehalten vnd solche Landschafften fürderlich gelöset / vnd Jhrer May. widerumb eingeraumet würden.

Der Pfältzischen Erklärung auf deß Keysers vorgeschlagene Articul. Hierauff haben sich die Pfältzische also erkläret:

1. Die Submission belangend / solte dieselbe durch ein dritte Person / die von Qualiteten sey / der Gebühr geschehen / vnd were der Pfaltzgraff vrbietig / sich vor Jhrer Key. May. wie sichs geziemete / zu demütigen / doch daß darbey nichts vorgienge / welches jhm oder seinem Hauß zu Schand vnd Vnehren gereichen möchte. Vnd köndte solche Submission vngefehr mit diesen Worten geschehen: Es were dem Pfaltzgraffen hertzlich leyd / daß seinetwegen solche Vnruhe vnd Verhergung entstanden: Deßwegen er Jhre Majest. vnderthänigst bitte thäte / den gefaßten Vnwillen wider jhn fallen zulassen / jhn vnd alle die jhm anhiengen / wider in Gnaden auff vnnd anzunehmen / jhnen ein allgemeinen Perdon zuertheilen / auch jhn in seine Erblande vnd Güter / sampt der Chur vnnd andern Regalien vollkommenlich wider einzusetzen / vnnd darmit / wie vor Alters bräuchlich gewesen / zubelehnen / vnnd darbey Handzuhaben. Welche Gnad Er der Pfaltz-

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          <p>Darumb er sich widerumb in Franckreich begeben / vnd hette Jhre Königl. Majest.                      nach angehörter seiner Relation darfür gehalten / daß es rathsamber were / durch                      heilsame vnnd vernünfftige Rathschläg der Sachen abzuhelffen / dann durch Gewalt                      vnd die Schärpffe deß Schwerts. Vnd dieweil sie kein besser Mittel gefunden /                      solches ins Werck zurichten / dann durch ein solche Zusammenkunfft / wie                      allbereit were vorgeschlagen worden / vnd daß alle Chur-vnd Fürsten sehr würden                      zum Frieden geneigt seyn / vnnd denselben gern annehmen / hette sie jhn gegen                      dem letzten obberührten Monats abermals zu dem Churfürsten zu Mayntz                      abgefertiget / zuvernehmen / was die angestellte Zusammenkunfft zurück gehalten                      hette / vnnd bey Jhrer Churfürstl. Gnad. anzuhalten / daß dieselbe nochmals                      jhren Fortgang gewinnen möchte.</p>
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          <p>Es ist vns lieb vnb gefället vns sehr wol / daß jhr euch auff dem Tag / welcher                      zu Mülhausen solte gehalten werden / finden lasset. Jhr solt die samptliche                      Churfürsten vermahnen / daß sie Ruhe schaffen im Reich / vnnd solt jhnen                      vorhalten / daß dasselbe in einen Sumpff alles Jammers vnnd Elends werde                      gestürtzet werden / wann sie demselbigen mit gutem Rath nicht zuvor kommen / vnd                      das Reich durch einen beständen Frieden wider auffrichten / vnd in sein vorige                      Herrligkeit bringen.</p>
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          <p><note place="left">Handlung zu Colmar wegen deß Pfaltzgraffen                      Außsöhnung.</note> Kurtz zuvor / nemblich im Julio war auch auff Bewilligung                      Jhrer Keys. Majest. zu Colmar eine Zusammenkunfft zwischen der Hertzogen von                      Würtenberg vnnd Lothringen / wie auch Pfaltzgraff Friderichs Deputierten /                      angestellet worden / vmb sich in Handlung einzulassen / ob eine Vergleichung mit                      Jhrer Key. M. möchte getroffen vnnd die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen zuwegen                      gebracht werden / dardurch man hernach desto besser zum Frieden im Reich hette                      gelangen können.</p>
          <p>Jhre Keys. M. hat nachfolgende Articul vorschlagen lassen:</p>
          <p><note place="right">Articul so im Nahmen Jhrer Key. M. zur Außsöhnung                          vorgeschlagen worden.</note> 1. Denmach J. Key. M. so schwerlich vnnd                      vielfältig ohn einige gegebene Vrsach were beleidiget worden: so were vor allen                      dingen vonnöthen / daß der Pfaltzgraff sich demütige / vnd gebührender weiß vmb                      Verzeihung bitte: darvon man sich hernach wegen der Weise / der Zeit vnd deß                      Orths zuvergleichen.</p>
          <p>2. Solte gemelter Pfaltzgraff sich alles Anspruchs auff das Königreich Böheimb /                      welches ein Erbkönigreich were / begeben / vnd demselben allerdings renunciiren                      / auch die vorgangene Wahl seiner Person für nichtig halten.</p>
          <p>3. Demnach der Hertzog in Bayern mit allen Solenniteten zu der Chur Pfaltz were                      investirt worden / könte solches nicht widerruffen noch er darvon deponirt                      werden.</p>
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          <p><note place="right">Der Pfältzischen Erklärung auf deß Keysers                          vorgeschlagene Articul.</note> Hierauff haben sich die Pfältzische also                      erkläret:</p>
          <p>1. Die Submission belangend / solte dieselbe durch ein dritte Person / die von                      Qualiteten sey / der Gebühr geschehen / vnd were der Pfaltzgraff vrbietig / sich                      vor Jhrer Key. May. wie sichs geziemete / zu demütigen / doch daß darbey nichts                      vorgienge / welches jhm oder seinem Hauß zu Schand vnd Vnehren gereichen möchte.                      Vnd köndte solche Submission vngefehr mit diesen Worten geschehen: Es were dem                      Pfaltzgraffen hertzlich leyd / daß seinetwegen solche Vnruhe vnd Verhergung                      entstanden: Deßwegen er Jhre Majest. vnderthänigst bitte thäte / den gefaßten                      Vnwillen wider jhn fallen zulassen / jhn vnd alle die jhm anhiengen / wider in                      Gnaden auff vnnd anzunehmen / jhnen ein allgemeinen Perdon zuertheilen / auch                      jhn in seine Erblande vnd Güter / sampt der Chur vnnd andern Regalien                      vollkommenlich wider einzusetzen / vnnd darmit / wie vor Alters bräuchlich                      gewesen / zubelehnen / vnnd darbey Handzuhaben. Welche Gnad Er der Pfaltz-
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[1118/1261] er dieselbe allbereit außgeschrieben / vnnd daß er sich daselbst gegen den ersten Junij dieses Jahrs wolte finden lassen: Jhre Keyserl. Majest. würde solchen Frieden leichtlich können verschaffen / jhme aber were sehr angenehm / daß Jhre Königl. Majest. sich auch darzu wolte gebrauchen lassen. Als er / Gesandter / solches Jhrer Keys. May. angebracht / hette sie jhme befohlen / daß er sich gegen dem 1. Junij zu Nürnberg einstellen solte. Wie er aber vnderwegs gewesen / hette er verstanden / daß der angesetzte Tag seinen Fortgang nicht haben würde. Darumb er sich widerumb in Franckreich begeben / vnd hette Jhre Königl. Majest. nach angehörter seiner Relation darfür gehalten / daß es rathsamber were / durch heilsame vnnd vernünfftige Rathschläg der Sachen abzuhelffen / dann durch Gewalt vnd die Schärpffe deß Schwerts. Vnd dieweil sie kein besser Mittel gefunden / solches ins Werck zurichten / dann durch ein solche Zusammenkunfft / wie allbereit were vorgeschlagen worden / vnd daß alle Chur-vnd Fürsten sehr würden zum Frieden geneigt seyn / vnnd denselben gern annehmen / hette sie jhn gegen dem letzten obberührten Monats abermals zu dem Churfürsten zu Mayntz abgefertiget / zuvernehmen / was die angestellte Zusammenkunfft zurück gehalten hette / vnnd bey Jhrer Churfürstl. Gnad. anzuhalten / daß dieselbe nochmals jhren Fortgang gewinnen möchte. Wie er nun gemercket / daß der Churfürst willig darzu gewesen / vnnd daß der Tag solte in dieser Statt gehalten werden / hette Jhre Königl. Majest. von Villeroy auß jhme befohlen / daß er bey demselben Tag sich auch solte finden lassen / vermög deroselben Schreiben an jhn / dessen Original er bey der Hand hette / vnd lautet dasselbe also: Es ist vns lieb vnb gefället vns sehr wol / daß jhr euch auff dem Tag / welcher zu Mülhausen solte gehalten werden / finden lasset. Jhr solt die samptliche Churfürsten vermahnen / daß sie Ruhe schaffen im Reich / vnnd solt jhnen vorhalten / daß dasselbe in einen Sumpff alles Jammers vnnd Elends werde gestürtzet werden / wann sie demselbigen mit gutem Rath nicht zuvor kommen / vnd das Reich durch einen beständen Frieden wider auffrichten / vnd in sein vorige Herrligkeit bringen. Dieses ist was wir vor gemelter Mülhausischen Zusammenkunfft in Erfahrung bringen können: davon zwar männiglich grosse Hoffnung gehabt / es würde endlich nach so langem Kriegen vnnd Blutvergiessen das Vatterland wider zu Ruhe kommen / aber es ist doch solches nicht erfolget. Kurtz zuvor / nemblich im Julio war auch auff Bewilligung Jhrer Keys. Majest. zu Colmar eine Zusammenkunfft zwischen der Hertzogen von Würtenberg vnnd Lothringen / wie auch Pfaltzgraff Friderichs Deputierten / angestellet worden / vmb sich in Handlung einzulassen / ob eine Vergleichung mit Jhrer Key. M. möchte getroffen vnnd die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen zuwegen gebracht werden / dardurch man hernach desto besser zum Frieden im Reich hette gelangen können. Handlung zu Colmar wegen deß Pfaltzgraffen Außsöhnung. Jhre Keys. M. hat nachfolgende Articul vorschlagen lassen: 1. Denmach J. Key. M. so schwerlich vnnd vielfältig ohn einige gegebene Vrsach were beleidiget worden: so were vor allen dingen vonnöthen / daß der Pfaltzgraff sich demütige / vnd gebührender weiß vmb Verzeihung bitte: darvon man sich hernach wegen der Weise / der Zeit vnd deß Orths zuvergleichen. Articul so im Nahmen Jhrer Key. M. zur Außsöhnung vorgeschlagen worden. 2. Solte gemelter Pfaltzgraff sich alles Anspruchs auff das Königreich Böheimb / welches ein Erbkönigreich were / begeben / vnd demselben allerdings renunciiren / auch die vorgangene Wahl seiner Person für nichtig halten. 3. Demnach der Hertzog in Bayern mit allen Solenniteten zu der Chur Pfaltz were investirt worden / könte solches nicht widerruffen noch er darvon deponirt werden. 4. Dieweil die Catholische Religion vnd derselben Exercitium, wie auch vnderschiedliche Ordensleut in der Pfaltz weren eingeführet worden / müßte man auff Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie dieselbe ohne Gefahr daselbst möchten erhalten werden / daß dem Religion-vnd Prophanfrieden kein Abbruch geschehe. 5. Demnach Jhrer Keyserl. Majest. Königreich vnnd Länder gantz vnbillicher weiß vberfallen vñ derselben Einkommen mercklich geschmälert worden / vnd Jhre Keyserl. May. wegen deß Kriegs schwere Vnkosten hette führen müssen / dergestalt / daß das Land ob der Enß / vnnd die Marggraffschafft von Ober-vnd Nider Laußnitz vmb grosse Summen Gelt nochmals verpfändet weren: als were es billich / daß J. Key. M. dißfalls Schadloß gehalten vnd solche Landschafften fürderlich gelöset / vnd Jhrer May. widerumb eingeraumet würden. Hierauff haben sich die Pfältzische also erkläret: Der Pfältzischen Erklärung auf deß Keysers vorgeschlagene Articul. 1. Die Submission belangend / solte dieselbe durch ein dritte Person / die von Qualiteten sey / der Gebühr geschehen / vnd were der Pfaltzgraff vrbietig / sich vor Jhrer Key. May. wie sichs geziemete / zu demütigen / doch daß darbey nichts vorgienge / welches jhm oder seinem Hauß zu Schand vnd Vnehren gereichen möchte. Vnd köndte solche Submission vngefehr mit diesen Worten geschehen: Es were dem Pfaltzgraffen hertzlich leyd / daß seinetwegen solche Vnruhe vnd Verhergung entstanden: Deßwegen er Jhre Majest. vnderthänigst bitte thäte / den gefaßten Vnwillen wider jhn fallen zulassen / jhn vnd alle die jhm anhiengen / wider in Gnaden auff vnnd anzunehmen / jhnen ein allgemeinen Perdon zuertheilen / auch jhn in seine Erblande vnd Güter / sampt der Chur vnnd andern Regalien vollkommenlich wider einzusetzen / vnnd darmit / wie vor Alters bräuchlich gewesen / zubelehnen / vnnd darbey Handzuhaben. Welche Gnad Er der Pfaltz-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1261>, abgerufen am 26.06.2024.