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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Franckreich widerumb in einen friedlichen Stand zu bringen / vnd einen Vergleich zwischen dem König vnd den Roschellern auffzurichten: wormit es dann so weit kommen / daß im Februario solcher auff nach folgende Articul geschlossen worden:

1. Daß der Rath vnd Regiment der Stadt Roschell sollen wider auffgerichtet werden / von denen so von der Burgerschaft sind / auff die Form vnd Weiß / wie es in dem Jahr 1620. gewesen.

2. Daß die von Roschell einen Commissarium einnemen solten / welcher das jenig / so verglichen / ins Werck richten solle / was den Frieden belangt / vnd soll solcher Commissarius allda verbleiben / so lang es I. Kön. May. belieben wird.

3. Daß die von Roschell zu Kriegszeiten / keine armirte vnd bewehrte Kriegsschiff in der Stadt haben sollen / wegen deß Gewerbs vnd Handels die jenige Ordnungen vnnd Beständuß halten / wie sie sonst in dem Königreich gebräuchlich sind.

4. Daß die von Roschell wider erstatten sollen die geistliche Güter / so noch vorhanden / vnd so sie in Besitz / vnd solches Vermöge deß Edicts Anno 1598. vnd wie solches Edicts Execution außweist.

5. Die von Roschell sollen denen / so der Catholischen Religion / die Vbung der Catholischen Apostolischen / vnd Römischen Religion gantz vollkömlich vnd frey lassen / wie auch jhrer Güter geniessen / so in solcher Stadt / vnnd sollen jhnen das jenige davon wider einraumen / so noch vorhanden. Die von Roschell sollen auch die Vestung Cadon so sie in Newligkeit gebawet / schleiffen.

6. In dem daß Ihre Königl. May. nicht zugeben köndten / daß die Vestung S. Louys genant / demolirt vnd abgebrochen werde / so die von Roschelle gantz inständig begehrten / so versprechen doch Ihre May. solche Anordnung zu thun bey den Besatzungen / so Ihre Königl. May. belieben wird darinnen zu lassen / wie auch bey den Guarnisonen in beyden Insuln Ree vnd Oleron / daß die von Roschell dardurch keine Beschwerlichkeit oder Verheerung haben sollen / wegen Freyheit vnd Sicherheit deß Handels vnnd Kauffmanschafft / so sie führen werden / nach Gebrauch vnd Gewonheit dieses Königreichs. Die von Roschelle sollen auch gantz nicht gehindert werden / die jenige Güter zu geniessen / die sie haben in den beyden Insulen / Ree vnd Oleron.

7. Was dann in gemein den Staat deren von der Religion anlangt / ist Ihr. Mayest. Will vnd Meynung / daß solche völliglich geniessen sollen der jenigen Antwort / vnd Resolutionen / so auff jhre Beschwernuß Puncten den letzten abgewichenen Monat Julij zu Fontainebleau gegeben worden / wie dann auch Ihre Königl. May. in gleichem wollen / daß von jhnen den Religionsverwandten alles wider in den Standt gestellet werde / wie es zu solcher zeit gewesen; doch wollen Ihre Königliche Mayest. nicht verbunden seyh / den Roschellern mehr Gnad zu erzeigen / als was jhnen durch dieses vergönnet ist.

Sonst hat sich in diesem 1626. Jahr in Franckreich Gefehrliche Conspiration wider den König in Franckreich. ein gefährliche Conspiration erhaben / in dem etliche vornehme Herren sich zu deß Königs Brudern Gaston Johann Baptista genant / geschlagen / vnd jhm gerahten haben / er solte den Heurath mit der Printzessin von Mompensier / welchen der König machen wollen / nicht eingehen / sondern ein frembde Fürstin zur Ehe nehmen / durch welcher Hülff er den König darzu bringen möchte / daß er jhm mehr Herrschafften vnd Güter zu seiner Vnderhaltung verordnen müßte.

Vnder diesen war der junge Marschalck Dornano / der Herr von Chalais / der Groß Prior / vnd der Hertzog von Vendoßme / die hingen deß Königs Bruder an / weil sie jhnen die Hoffnung machten / sie würden ein bessere Recompenß vnd Vergeltung jhrer Diensten von jhm / als vom König empfangen: Vnd wann der König vnd sein Bruder an einander gerahten / vnd dardurch ein jnnerlicher Krieg in Franckreich entstehen würde / bildeten sie jhnen ein / sie würden in trübem Wasser besser fischen / vnd die Empter / die sie in Händen hatten / jhnen vnd jhren Kindern erblich vnd eigenthumblich machen können.

Aber solches Vorhaben ist jhnen vbel gelungen: Dann diese Ding zeitlich offenbar worden / dahero der mehrer theil von jhnen gefangen / etliche in die Bastille zu Pariß gebracht / vnd hernach hingerichtet worden.

Der von Chalais / welcher deß Königs Kleider in seiner Verwahrung hatte / ist zu Nantes in Bretaigne / dahin der König sich damals begeben hatte / die Vnruhe daselbst zu stillen / zum Todt verurtheilt worden / daß er solte enthauptet werden: Aber seine Freunde hatten dem Scharpffrichter daselbst ein solche Forcht eingejagt / daß da er solte die Execution thun / er sich absentierte / vnd nirgend finden liese.

Derowegen man einem Gefangenen / so ein Schuhmacher von Toueraine war / vnnd vber drey Tag solte gehencket werden / die Execution anbefohlen / vnnd darbey jhm das Leben geschencket / damit er dem von Chalais den Kopff abschlagen solte; welches er zu verrichten guiwillig auff sich genommen.

Aber er / als der dieses Handwerck nicht gelernet / ist heßlich mit jhm vmbgannen: Dann er einen Schweitzer Degen genommen / so er nicht geschärpffet / vnd als er dem von Chalais den ersten Streich geben / ist derselbe nicht durch gangen / gleichwol ist der von Chalais darvon zur Erden gafallen / darauff er jhm noch vier kleine Streich in den Halß gegeben / vnd wie der von Chalais den dritten empfieng / ruffte er JEsus Maria / welches die letzte Wort gewesen / die man von jhm gehöret: Dieweil aber der Kopff noch nicht herunder war / legte gedachter Schuhmacher denselben auff einen Stock / nam ein Bandmesser / vnd thut noch 29. Streich damit / ehe er den Kopff herunder brachte. Vnd dieses war den Kopff

Franckreich widerumb in einen friedlichen Stand zu bringen / vnd einen Vergleich zwischen dem König vnd den Roschellern auffzurichten: wormit es dann so weit kommen / daß im Februario solcher auff nach folgende Articul geschlossen worden:

1. Daß der Rath vnd Regiment der Stadt Roschell sollen wider auffgerichtet werden / von denen so von der Burgerschaft sind / auff die Form vnd Weiß / wie es in dem Jahr 1620. gewesen.

2. Daß die von Roschell einen Commissarium einnemen solten / welcher das jenig / so verglichen / ins Werck richten solle / was den Frieden belangt / vnd soll solcher Commissarius allda verbleiben / so lang es I. Kön. May. belieben wird.

3. Daß die von Roschell zu Kriegszeiten / keine armirte vnd bewehrte Kriegsschiff in der Stadt haben sollen / wegen deß Gewerbs vnd Handels die jenige Ordnungen vnnd Beständuß halten / wie sie sonst in dem Königreich gebräuchlich sind.

4. Daß die von Roschell wider erstatten sollen die geistliche Güter / so noch vorhanden / vnd so sie in Besitz / vnd solches Vermöge deß Edicts Anno 1598. vnd wie solches Edicts Execution außweist.

5. Die von Roschell sollen denen / so der Catholischen Religion / die Vbung der Catholischen Apostolischen / vnd Römischen Religion gantz vollkömlich vnd frey lassen / wie auch jhrer Güter geniessen / so in solcher Stadt / vnnd sollen jhnen das jenige davon wider einraumen / so noch vorhanden. Die von Roschell sollen auch die Vestung Cadon so sie in Newligkeit gebawet / schleiffen.

6. In dem daß Ihre Königl. May. nicht zugeben köndten / daß die Vestung S. Louys genant / demolirt vnd abgebrochen werde / so die von Roschelle gantz inständig begehrten / so versprechen doch Ihre May. solche Anordnung zu thun bey den Besatzungen / so Ihre Königl. May. belieben wird darinnen zu lassen / wie auch bey den Guarnisonen in beyden Insuln Ree vnd Oleron / daß die von Roschell dardurch keine Beschwerlichkeit oder Verheerung haben sollen / wegen Freyheit vnd Sicherheit deß Handels vnnd Kauffmanschafft / so sie führen werden / nach Gebrauch vnd Gewonheit dieses Königreichs. Die von Roschelle sollen auch gantz nicht gehindert werden / die jenige Güter zu geniessen / die sie haben in den beyden Insulen / Ree vnd Oleron.

7. Was dann in gemein den Staat deren von der Religion anlangt / ist Ihr. Mayest. Will vnd Meynung / daß solche völliglich geniessen sollen der jenigen Antwort / vnd Resolutionen / so auff jhre Beschwernuß Puncten den letzten abgewichenen Monat Julij zu Fontainebleau gegeben worden / wie dann auch Ihre Königl. May. in gleichem wollen / daß von jhnen den Religionsverwandten alles wider in den Standt gestellet werde / wie es zu solcher zeit gewesen; doch wollen Ihre Königliche Mayest. nicht verbunden seyh / den Roschellern mehr Gnad zu erzeigen / als was jhnen durch dieses vergönnet ist.

Sonst hat sich in diesem 1626. Jahr in Franckreich Gefehrliche Conspiration wider den König in Franckreich. ein gefährliche Conspiration erhaben / in dem etliche vornehme Herren sich zu deß Königs Brudern Gaston Johann Baptista genant / geschlagen / vnd jhm gerahten haben / er solte den Heurath mit der Printzessin von Mompensier / welchen der König machen wollen / nicht eingehen / sondern ein frembde Fürstin zur Ehe nehmen / durch welcher Hülff er den König darzu bringen möchte / daß er jhm mehr Herrschafften vnd Güter zu seiner Vnderhaltung verordnen müßte.

Vnder diesen war der junge Marschalck Dornano / der Herr von Chalais / der Groß Prior / vnd der Hertzog von Vendoßme / die hingen deß Königs Bruder an / weil sie jhnen die Hoffnung machten / sie würden ein bessere Recompenß vnd Vergeltung jhrer Diensten von jhm / als vom König empfangen: Vnd wann der König vnd sein Bruder an einander gerahten / vnd dardurch ein jnnerlicher Krieg in Franckreich entstehen würde / bildeten sie jhnen ein / sie würden in trübem Wasser besser fischen / vnd die Empter / die sie in Händen hatten / jhnen vnd jhren Kindern erblich vnd eigenthumblich machen können.

Aber solches Vorhaben ist jhnen vbel gelungen: Dann diese Ding zeitlich offenbar worden / dahero der mehrer theil von jhnen gefangen / etliche in die Bastille zu Pariß gebracht / vnd hernach hingerichtet worden.

Der von Chalais / welcher deß Königs Kleider in seiner Verwahrung hatte / ist zu Nantes in Bretaigne / dahin der König sich damals begeben hatte / die Vnruhe daselbst zu stillen / zum Todt verurtheilt worden / daß er solte enthauptet werden: Aber seine Freunde hatten dem Scharpffrichter daselbst ein solche Forcht eingejagt / daß da er solte die Execution thun / er sich absentierte / vnd nirgend finden liese.

Derowegen man einem Gefangenen / so ein Schuhmacher von Toueraine war / vnnd vber drey Tag solte gehencket werden / die Execution anbefohlen / vnnd darbey jhm das Leben geschencket / damit er dem von Chalais den Kopff abschlagen solte; welches er zu verrichten guiwillig auff sich genommen.

Aber er / als der dieses Handwerck nicht gelernet / ist heßlich mit jhm vmbgannen: Dann er einen Schweitzer Degen genommen / so er nicht geschärpffet / vnd als er dem von Chalais den ersten Streich geben / ist derselbe nicht durch gangen / gleichwol ist der von Chalais darvon zur Erden gafallen / darauff er jhm noch vier kleine Streich in den Halß gegeben / vnd wie der von Chalais den dritten empfieng / ruffte er JEsus Maria / welches die letzte Wort gewesen / die man von jhm gehöret: Dieweil aber der Kopff noch nicht herunder war / legte gedachter Schuhmacher denselben auff einen Stock / nam ein Bandmesser / vñ thut noch 29. Streich damit / ehe er den Kopff herunder brachte. Vnd dieses war den Kopff

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Franckreich                      widerumb in einen friedlichen Stand zu bringen / vnd einen Vergleich zwischen                      dem König vnd den Roschellern auffzurichten: wormit es dann so weit kommen / daß                      im Februario solcher auff nach folgende Articul geschlossen worden:</p>
          <p>1. Daß der Rath vnd Regiment der Stadt Roschell sollen wider auffgerichtet werden                      / von denen so von der Burgerschaft sind / auff die Form vnd Weiß / wie es in                      dem Jahr 1620. gewesen.</p>
          <p>2. Daß die von Roschell einen Commissarium einnemen solten / welcher das jenig /                      so verglichen / ins Werck richten solle / was den Frieden belangt / vnd soll                      solcher Commissarius allda verbleiben / so lang es I. Kön. May. belieben wird.</p>
          <p>3. Daß die von Roschell zu Kriegszeiten / keine armirte vnd bewehrte Kriegsschiff                      in der Stadt haben sollen / wegen deß Gewerbs vnd Handels die jenige Ordnungen                      vnnd Beständuß halten / wie sie sonst in dem Königreich gebräuchlich sind.</p>
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          <p>5. Die von Roschell sollen denen / so der Catholischen Religion / die Vbung der                      Catholischen Apostolischen / vnd Römischen Religion gantz vollkömlich vnd frey                      lassen / wie auch jhrer Güter geniessen / so in solcher Stadt / vnnd sollen                      jhnen das jenige davon wider einraumen / so noch vorhanden. Die von Roschell                      sollen auch die Vestung Cadon so sie in Newligkeit gebawet / schleiffen.</p>
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[1074/1205] Franckreich widerumb in einen friedlichen Stand zu bringen / vnd einen Vergleich zwischen dem König vnd den Roschellern auffzurichten: wormit es dann so weit kommen / daß im Februario solcher auff nach folgende Articul geschlossen worden: 1. Daß der Rath vnd Regiment der Stadt Roschell sollen wider auffgerichtet werden / von denen so von der Burgerschaft sind / auff die Form vnd Weiß / wie es in dem Jahr 1620. gewesen. 2. Daß die von Roschell einen Commissarium einnemen solten / welcher das jenig / so verglichen / ins Werck richten solle / was den Frieden belangt / vnd soll solcher Commissarius allda verbleiben / so lang es I. Kön. May. belieben wird. 3. Daß die von Roschell zu Kriegszeiten / keine armirte vnd bewehrte Kriegsschiff in der Stadt haben sollen / wegen deß Gewerbs vnd Handels die jenige Ordnungen vnnd Beständuß halten / wie sie sonst in dem Königreich gebräuchlich sind. 4. Daß die von Roschell wider erstatten sollen die geistliche Güter / so noch vorhanden / vnd so sie in Besitz / vnd solches Vermöge deß Edicts Anno 1598. vnd wie solches Edicts Execution außweist. 5. Die von Roschell sollen denen / so der Catholischen Religion / die Vbung der Catholischen Apostolischen / vnd Römischen Religion gantz vollkömlich vnd frey lassen / wie auch jhrer Güter geniessen / so in solcher Stadt / vnnd sollen jhnen das jenige davon wider einraumen / so noch vorhanden. Die von Roschell sollen auch die Vestung Cadon so sie in Newligkeit gebawet / schleiffen. 6. In dem daß Ihre Königl. May. nicht zugeben köndten / daß die Vestung S. Louys genant / demolirt vnd abgebrochen werde / so die von Roschelle gantz inständig begehrten / so versprechen doch Ihre May. solche Anordnung zu thun bey den Besatzungen / so Ihre Königl. May. belieben wird darinnen zu lassen / wie auch bey den Guarnisonen in beyden Insuln Ree vnd Oleron / daß die von Roschell dardurch keine Beschwerlichkeit oder Verheerung haben sollen / wegen Freyheit vnd Sicherheit deß Handels vnnd Kauffmanschafft / so sie führen werden / nach Gebrauch vnd Gewonheit dieses Königreichs. Die von Roschelle sollen auch gantz nicht gehindert werden / die jenige Güter zu geniessen / die sie haben in den beyden Insulen / Ree vnd Oleron. 7. Was dann in gemein den Staat deren von der Religion anlangt / ist Ihr. Mayest. Will vnd Meynung / daß solche völliglich geniessen sollen der jenigen Antwort / vnd Resolutionen / so auff jhre Beschwernuß Puncten den letzten abgewichenen Monat Julij zu Fontainebleau gegeben worden / wie dann auch Ihre Königl. May. in gleichem wollen / daß von jhnen den Religionsverwandten alles wider in den Standt gestellet werde / wie es zu solcher zeit gewesen; doch wollen Ihre Königliche Mayest. nicht verbunden seyh / den Roschellern mehr Gnad zu erzeigen / als was jhnen durch dieses vergönnet ist. Sonst hat sich in diesem 1626. Jahr in Franckreich ein gefährliche Conspiration erhaben / in dem etliche vornehme Herren sich zu deß Königs Brudern Gaston Johann Baptista genant / geschlagen / vnd jhm gerahten haben / er solte den Heurath mit der Printzessin von Mompensier / welchen der König machen wollen / nicht eingehen / sondern ein frembde Fürstin zur Ehe nehmen / durch welcher Hülff er den König darzu bringen möchte / daß er jhm mehr Herrschafften vnd Güter zu seiner Vnderhaltung verordnen müßte. Gefehrliche Conspiration wider den König in Franckreich. Vnder diesen war der junge Marschalck Dornano / der Herr von Chalais / der Groß Prior / vnd der Hertzog von Vendoßme / die hingen deß Königs Bruder an / weil sie jhnen die Hoffnung machten / sie würden ein bessere Recompenß vnd Vergeltung jhrer Diensten von jhm / als vom König empfangen: Vnd wann der König vnd sein Bruder an einander gerahten / vnd dardurch ein jnnerlicher Krieg in Franckreich entstehen würde / bildeten sie jhnen ein / sie würden in trübem Wasser besser fischen / vnd die Empter / die sie in Händen hatten / jhnen vnd jhren Kindern erblich vnd eigenthumblich machen können. Aber solches Vorhaben ist jhnen vbel gelungen: Dann diese Ding zeitlich offenbar worden / dahero der mehrer theil von jhnen gefangen / etliche in die Bastille zu Pariß gebracht / vnd hernach hingerichtet worden. Der von Chalais / welcher deß Königs Kleider in seiner Verwahrung hatte / ist zu Nantes in Bretaigne / dahin der König sich damals begeben hatte / die Vnruhe daselbst zu stillen / zum Todt verurtheilt worden / daß er solte enthauptet werden: Aber seine Freunde hatten dem Scharpffrichter daselbst ein solche Forcht eingejagt / daß da er solte die Execution thun / er sich absentierte / vnd nirgend finden liese. Derowegen man einem Gefangenen / so ein Schuhmacher von Toueraine war / vnnd vber drey Tag solte gehencket werden / die Execution anbefohlen / vnnd darbey jhm das Leben geschencket / damit er dem von Chalais den Kopff abschlagen solte; welches er zu verrichten guiwillig auff sich genommen. Aber er / als der dieses Handwerck nicht gelernet / ist heßlich mit jhm vmbgannen: Dann er einen Schweitzer Degen genommen / so er nicht geschärpffet / vnd als er dem von Chalais den ersten Streich geben / ist derselbe nicht durch gangen / gleichwol ist der von Chalais darvon zur Erden gafallen / darauff er jhm noch vier kleine Streich in den Halß gegeben / vnd wie der von Chalais den dritten empfieng / ruffte er JEsus Maria / welches die letzte Wort gewesen / die man von jhm gehöret: Dieweil aber der Kopff noch nicht herunder war / legte gedachter Schuhmacher denselben auff einen Stock / nam ein Bandmesser / vñ thut noch 29. Streich damit / ehe er den Kopff herunder brachte. Vnd dieses war den Kopff

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1074. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1205>, abgerufen am 23.11.2024.