Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.1. Daß der Statthalter das Reformationwesen Jhre Beschwernußpuncten. im Land anfangen / vnd alle Ev. Prediger vnd andere Evang. Leut auß dem Land treiben wolle. 2. Daß man wegen der verstorbenen das Erdreich vber die massen thewer kauffen müssen / vnd sich die Cathol. Pfarrherrn vnd Meßner mit keinem billichen Seelsatz benügen lassen. 3. Daß man den außgeschafften Evang. grosse nachstewr als in 20. 30. vnd mehr fl. vom 100. abgetrungen / also gar viel mit Weib vnd Kindern das Bettelbrot essen müssen. 4. Daß man vor eim Jarwegen der Religion viel Leut vnschuldig tödten lassen / vnd besorgte die Bawerschafft man möcht mit jhnen / wann sie die Wehr niderlegen / dergleichen procedirn. 5. Daß man das gantze Land mit monatlichen Quarnisonen vnd Gelt also beschwert. 6. Daß da die Soldaten auff die Bawrn starck gestreifft / Gelt / Roß vnd anders abgenommen / sie keine hülff gehabt. Diese Puncten haben sie also publicirt / mit dem Anhang daß sie dargegen J. Key. May. als jhren Landherrn mit hertzlichem flehen vnd seufftzen vmb Gottes Willen / in aller vnderthänigster tieffster Demuth anruffen vnd bitten / diese Beschwärung vnd Gewissensbetrangnuß auß vätterlichen Gnaden abzuschaffen / vnd 1. Die Evang. Prediger vnd Schulmeister in Städten / Märckten vnd auffm Land / auch die abgenommene Einkommen darzu wider einzureumen. 2. Die Soldaten alsbald abzuführen / vnd sie weiter mit Kriegsvolck nit zu beschweren. 3. Das monatlich Guarnisongelt vff zu heben. 4. Vnd diesen Auffstand zu ewigen zeiten nit zu ahnden / noch zu straffen. 5. Dieses alles vor jhrem Abzug vnd Niderlag der Waffen / nit allein ins Werck zu setzen / sondern auch daß von J. Keys. M. vnd Chur. Bayern jhnen hierüber genugsame Versicherung beschehe: hergegen erbieten sie sich in allen billichen Sachen der hohen Obrigkeit gehorsam zu leisten / trew zu leben vnd sterben / wie jhre Religion kein anders außweise. Vnder dessen haben sie sich täglich gestärckt / also daß jhre Zahl auff viel tausend sich belauffen / vnd in jhren Fahnen / neben andern auch diesen Verß machen lassen: Weil es gilt die Seel / vnd auch das Blut / So geb vns Gott ein Heldenmut. Wie auch: Es muß seyn. Ordnung der Bauren bey Feinds Gefahr. Deßgleichen haben sie auch das gantze Land / so in 4. viertheil außgetheilet / mit gewisser Ordnung versehen / wie es auff allen Fall / auff den Glockenschlag / mit den Lermenplätzen / vnd andern Zuflucht örtern vnd Ansagen solte gehalten werden / wie folget: I. Ordnung / wie es im Haußrug Vierthel / im Land Ob der Enß / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbot / mit den Lermenplätzen / Zufluchtörtern / Glockenschlag / vnd Ansagen gehalten / vnd auff den Cantzlen verkündt werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß der Steyermarck / oder von Saltzburg zu gewarten / Zipsen / Vöcklenmarck / S. Jörgen / vnd Vöcklenbrugg. Wofern aber ein Gefahr auß Bayern zu gewarten / Vöcklenbrugg / S. Jörgen / Aesserheim / Beurbach / Newenmarck / vnd Engertszell. Wofern aber auß Böheim / vnd von der Donaw dergleichen zu gewarten / Engertszell / Efferndingen / Will häringen / vnd Lintz. Lermenplätz / auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll ein jeder sich auff 3. Tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem allernechst hier außgezeichneten Lermenplatz sich begeben / wie folgt / Valckenburg / Lintz / Efferding / vnd Welß. Zufluchtörter / auff das vnwehrhaffte Volck bescheiden. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten sachen / Vieh / Proviand vnd anderm / zu seinem nechst gelegenen / vnd allhie außgezeichneten Zufluchts, Ort begeben / wie folgt: Willhäringen / Efferdingen / Welß / Aesserheim / Volckenbrugg / vnd Wartenbrugg. Glockenstreich. Man soll bey allen gelegnesten Kirchen / nicht nur anschlagen / sondern 3. vnderschiedliche streich leuthen / alsdann wider auffhören / vnd bald wider anfangen / solches soll aller Orten / durch die Zech-Pröbst geschehen / vnd sonst niemand ausser deren Vorwissen vnd Willen keinen streich nicht thun / die Glocken sollen auch verwahrt werden / vnd wo keine vorhanden / soll die Obrigkeit dahin alsbald ordnen. Ansagen. Die Obrigkeiten sollen gewisse / vnd beschworne Leut bestellen / welche so bald Zeitung kompt / dz man auffseyn soll / zum nechsten Anschlag Ort lauffen / vnd ansagen / daß man alsbald fort / vnd ein jeder auff seinen Lermenplatz oder Zuflucht Ort ziehen soll / nemlich also / wann einer zu Lintz bestellt were / soll derselb auff Eberßberg lauffen / vnd daselbst der Obrigkeit / oder dem Richter ansagen / vnd wider heim eylen. Von Eberßberg auß / soll alsbald ein anderer Bestelter / vnd Geschworner / auff S. Florian lauffen / daselbst gleichsfals ansagen / vnd auch wider heim eylen / vnd also fortan. Dieser Glockenstreichs vnd Ansagenspunct / stehet bey einen jeden Vierthel. II. Ordnung / wie es im Mühl Viertheil auff erforderten Eyl-vnd Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtsörter / Glockenstreichs / vnd Ansagens halben gehalten / vnd auff den Cantzeln verkünd werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern der Einfall auß Wien zu gewarten / Schlegel / Haßlach / Biberstein / vnd Landfeld. Wofern man deß Feinds Einfall auß Bayern zu gewarten / Schlegel / Patzendorff / Zechhauß / vnd Reinen Riedel. Wofern der Feind auß Oesterreich zu gewarten / Ottishayn / Eschelberg / Wartenburg / vnd Landfeld. 1. Daß der Statthalter das Reformationwesen Jhre Beschwernußpuncten. im Land anfangen / vnd alle Ev. Prediger vnd andere Evang. Leut auß dem Land treiben wolle. 2. Daß man wegen der verstorbenen das Erdreich vber die massen thewer kauffen müssen / vnd sich die Cathol. Pfarrherrn vnd Meßner mit keinem billichen Seelsatz benügen lassen. 3. Daß man den außgeschafften Evang. grosse nachstewr als in 20. 30. vnd mehr fl. vom 100. abgetrungen / also gar viel mit Weib vnd Kindern das Bettelbrot essen müssen. 4. Daß man vor eim Jarwegen der Religion viel Leut vnschuldig tödten lassen / vnd besorgte die Bawerschafft man möcht mit jhnen / wann sie die Wehr niderlegen / dergleichen procedirn. 5. Daß man das gantze Land mit monatlichen Quarnisonen vnd Gelt also beschwert. 6. Daß da die Soldatẽ auff die Bawrn starck gestreifft / Gelt / Roß vnd anders abgenommen / sie keine hülff gehabt. Diese Puncten haben sie also publicirt / mit dem Anhang daß sie dargegen J. Key. May. als jhren Landherrn mit hertzlichem flehen vñ seufftzen vmb Gottes Willen / in aller vnderthänigster tieffster Demuth anruffen vnd bitten / diese Beschwärung vnd Gewissensbetrangnuß auß vätterlichen Gnaden abzuschaffen / vnd 1. Die Evang. Prediger vnd Schulmeister in Städten / Märckten vnd auffm Land / auch die abgenommene Einkom̃en darzu wider einzureumen. 2. Die Soldaten alsbald abzuführen / vnd sie weiter mit Kriegsvolck nit zu beschweren. 3. Das monatlich Guarnisongelt vff zu heben. 4. Vnd diesen Auffstand zu ewigen zeiten nit zu ahnden / noch zu straffen. 5. Dieses alles vor jhrem Abzug vnd Niderlag der Waffen / nit allein ins Werck zu setzen / sondern auch daß von J. Keys. M. vnd Chur. Bayern jhnen hierüber genugsame Versicherung beschehe: hergegen erbieten sie sich in allen billichen Sachen der hohen Obrigkeit gehorsam zu leisten / trew zu leben vnd sterben / wie jhre Religion kein anders außweise. Vnder dessen haben sie sich täglich gestärckt / also daß jhre Zahl auff viel tausend sich belauffen / vnd in jhren Fahnen / neben andern auch diesen Verß machen lassen: Weil es gilt die Seel / vnd auch das Blut / So geb vns Gott ein Heldenmut. Wie auch: Es muß seyn. Ordnung der Bauren bey Feinds Gefahr. Deßgleichen haben sie auch das gantze Land / so in 4. viertheil außgetheilet / mit gewisser Ordnung versehen / wie es auff allen Fall / auff den Glockenschlag / mit den Lermenplätzen / vñ andern Zuflucht örtern vnd Ansagen solte gehalten werden / wie folget: I. Ordnung / wie es im Haußrug Vierthel / im Land Ob der Enß / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbot / mit dẽ Lermenplätzen / Zufluchtörtern / Glockenschlag / vnd Ansagen gehalten / vñ auff den Cantzlen verkündt werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß der Steyermarck / oder von Saltzburg zu gewarten / Zipsen / Vöcklenmarck / S. Jörgen / vnd Vöcklenbrugg. Wofern aber ein Gefahr auß Bayern zu gewarten / Vöcklenbrugg / S. Jörgen / Aesserheim / Beurbach / Newenmarck / vnd Engertszell. Wofern aber auß Böheim / vnd von der Donaw dergleichen zu gewarten / Engertszell / Efferndingen / Will häringen / vnd Lintz. Lermenplätz / auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll ein jeder sich auff 3. Tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem allernechst hier außgezeichneten Lermenplatz sich begeben / wie folgt / Valckenburg / Lintz / Efferding / vnd Welß. Zufluchtörter / auff das vnwehrhaffte Volck bescheiden. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten sachen / Vieh / Proviand vnd anderm / zu seinem nechst gelegenen / vnd allhie außgezeichneten Zufluchts, Ort begeben / wie folgt: Willhäringen / Efferdingen / Welß / Aesserheim / Volckenbrugg / vñ Wartenbrugg. Glockenstreich. Man soll bey allen gelegnesten Kirchen / nicht nur anschlagen / sondern 3. vnderschiedliche streich leuthen / alsdann wider auffhören / vnd bald wider anfangen / solches soll aller Orten / durch die Zech-Pröbst geschehen / vnd sonst niemand ausser deren Vorwissen vnd Willen keinen streich nicht thun / die Glocken sollen auch verwahrt werden / vnd wo keine vorhanden / soll die Obrigkeit dahin alsbald ordnen. Ansagen. Die Obrigkeiten sollen gewisse / vnd beschworne Leut bestellen / welche so bald Zeitung kompt / dz man auffseyn soll / zum nechsten Anschlag Ort lauffen / vnd ansagen / daß man alsbald fort / vnd ein jeder auff seinen Lermenplatz oder Zuflucht Ort ziehen soll / nemlich also / wann einer zu Lintz bestellt were / soll derselb auff Eberßberg lauffen / vnd daselbst der Obrigkeit / oder dem Richter ansagen / vnd wider heim eylen. Von Eberßberg auß / soll alsbald ein anderer Bestelter / vñ Geschworner / auff S. Florian lauffen / daselbst gleichsfals ansagen / vnd auch wider heim eylen / vñ also fortan. Dieser Glockenstreichs vñ Ansagenspunct / stehet bey einẽ jeden Vierthel. II. Ordnung / wie es im Mühl Viertheil auff erforderten Eyl-vnd Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtsörter / Glockenstreichs / vnd Ansagens halben gehalten / vnd auff den Cantzeln verkünd werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern der Einfall auß Wien zu gewarten / Schlegel / Haßlach / Biberstein / vnd Landfeld. Wofern man deß Feinds Einfall auß Bayern zu gewarten / Schlegel / Patzendorff / Zechhauß / vnd Reinen Riedel. Wofern der Feind auß Oesterreich zu gewarten / Ottishayn / Eschelberg / Wartenburg / vnd Landfeld. <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1177" n="1046"/> <p>1. Daß der Statthalter das Reformationwesen <note place="left">Jhre Beschwernußpuncten.</note> im Land anfangen / vnd alle Ev. Prediger vnd andere Evang. Leut auß dem Land treiben wolle.</p> <p>2. Daß man wegen der verstorbenen das Erdreich vber die massen thewer kauffen müssen / vnd sich die Cathol. Pfarrherrn vnd Meßner mit keinem billichen Seelsatz benügen lassen.</p> <p>3. Daß man den außgeschafften Evang. grosse nachstewr als in 20. 30. vnd mehr fl. vom 100. abgetrungen / also gar viel mit Weib vnd Kindern das Bettelbrot essen müssen.</p> <p>4. Daß man vor eim Jarwegen der Religion viel Leut vnschuldig tödten lassen / vnd besorgte die Bawerschafft man möcht mit jhnen / wann sie die Wehr niderlegen / dergleichen procedirn.</p> <p>5. Daß man das gantze Land mit monatlichen Quarnisonen vnd Gelt also beschwert.</p> <p>6. Daß da die Soldatẽ auff die Bawrn starck gestreifft / Gelt / Roß vnd anders abgenommen / sie keine hülff gehabt.</p> <p>Diese Puncten haben sie also publicirt / mit dem Anhang daß sie dargegen J. Key. May. als jhren Landherrn mit hertzlichem flehen vñ seufftzen vmb Gottes Willen / in aller vnderthänigster tieffster Demuth anruffen vnd bitten / diese Beschwärung vnd Gewissensbetrangnuß auß vätterlichen Gnaden abzuschaffen / vnd</p> <p>1. Die Evang. Prediger vnd Schulmeister in Städten / Märckten vnd auffm Land / auch die abgenommene Einkom̃en darzu wider einzureumen.</p> <p>2. Die Soldaten alsbald abzuführen / vnd sie weiter mit Kriegsvolck nit zu beschweren.</p> <p>3. Das monatlich Guarnisongelt vff zu heben.</p> <p>4. Vnd diesen Auffstand zu ewigen zeiten nit zu <choice><orig>anden</orig><reg>ahnden</reg></choice> / noch zu straffen.</p> <p>5. Dieses alles vor jhrem Abzug vnd Niderlag der Waffen / nit allein ins Werck zu setzen / sondern auch daß von J. Keys. M. vnd Chur. Bayern jhnen hierüber genugsame Versicherung beschehe: hergegen erbieten sie sich in allen billichen Sachen der hohen Obrigkeit gehorsam zu leisten / trew zu leben vnd sterben / wie jhre Religion kein anders außweise.</p> <p>Vnder dessen haben sie sich täglich gestärckt / also daß jhre Zahl auff viel tausend sich belauffen / vnd in jhren Fahnen / neben andern auch diesen Verß machen lassen:</p> <p>Weil es gilt die Seel / vnd auch das Blut / So geb vns Gott ein Heldenmut.</p> <p>Wie auch: Es muß seyn.</p> <p><note place="left">Ordnung der Bauren bey Feinds Gefahr.</note> Deßgleichen haben sie auch das gantze Land / so in 4. viertheil außgetheilet / mit gewisser Ordnung versehen / wie es auff allen Fall / auff den Glockenschlag / mit den Lermenplätzen / vñ andern Zuflucht örtern vnd Ansagen solte gehalten werden / wie folget:</p> <p>I. Ordnung / wie es im Haußrug Vierthel / im Land Ob der Enß / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbot / mit dẽ Lermenplätzen / Zufluchtörtern / Glockenschlag / vnd Ansagen gehalten / vñ auff den Cantzlen verkündt werden solle.</p> <p>Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann.</p> <p>Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß der Steyermarck / oder von Saltzburg zu gewarten / Zipsen / Vöcklenmarck / S. Jörgen / vnd Vöcklenbrugg.</p> <p>Wofern aber ein Gefahr auß Bayern zu gewarten / Vöcklenbrugg / S. Jörgen / Aesserheim / Beurbach / Newenmarck / vnd Engertszell.</p> <p>Wofern aber auß Böheim / vnd von der Donaw dergleichen zu gewarten / Engertszell / Efferndingen / Will häringen / vnd Lintz.</p> <p>Lermenplätz / auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.</p> <p>So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll ein jeder sich auff 3. Tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem allernechst hier außgezeichneten Lermenplatz sich begeben / wie folgt / Valckenburg / Lintz / Efferding / vnd Welß.</p> <p>Zufluchtörter / auff das vnwehrhaffte Volck bescheiden.</p> <p>So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten sachen / Vieh / Proviand vnd anderm / zu seinem nechst gelegenen / vnd allhie außgezeichneten Zufluchts, Ort begeben / wie folgt: Willhäringen / Efferdingen / Welß / Aesserheim / Volckenbrugg / vñ Wartenbrugg.</p> <p>Glockenstreich.</p> <p>Man soll bey allen gelegnesten Kirchen / nicht nur anschlagen / sondern 3. vnderschiedliche streich leuthen / alsdann wider auffhören / vnd bald wider anfangen / solches soll aller Orten / durch die Zech-Pröbst geschehen / vnd sonst niemand ausser deren Vorwissen vnd Willen keinen streich nicht thun / die Glocken sollen auch verwahrt werden / vnd wo keine vorhanden / soll die Obrigkeit dahin alsbald ordnen.</p> <p>Ansagen.</p> <p>Die Obrigkeiten sollen gewisse / vnd beschworne Leut bestellen / welche so bald Zeitung kompt / dz man auffseyn soll / zum nechsten Anschlag Ort lauffen / vnd ansagen / daß man alsbald fort / vnd ein jeder auff seinen Lermenplatz oder Zuflucht Ort ziehen soll / nemlich also / wann einer zu Lintz bestellt were / soll derselb auff Eberßberg lauffen / vnd daselbst der Obrigkeit / oder dem Richter ansagen / vnd wider heim eylen.</p> <p>Von Eberßberg auß / soll alsbald ein anderer Bestelter / vñ Geschworner / auff S. Florian lauffen / daselbst gleichsfals ansagen / vnd auch wider heim eylen / vñ also fortan. Dieser Glockenstreichs vñ Ansagenspunct / stehet bey einẽ jeden Vierthel.</p> <p>II. Ordnung / wie es im Mühl Viertheil auff erforderten Eyl-vnd Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtsörter / Glockenstreichs / vnd Ansagens halben gehalten / vnd auff den Cantzeln verkünd werden solle.</p> <p>Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann.</p> <p>Wofern der Einfall auß Wien zu gewarten / Schlegel / Haßlach / Biberstein / vnd Landfeld.</p> <p>Wofern man deß Feinds Einfall auß Bayern zu gewarten / Schlegel / Patzendorff / Zechhauß / vnd Reinen Riedel. Wofern der Feind auß Oesterreich zu gewarten / Ottishayn / Eschelberg / Wartenburg / vnd Landfeld.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1046/1177]
1. Daß der Statthalter das Reformationwesen im Land anfangen / vnd alle Ev. Prediger vnd andere Evang. Leut auß dem Land treiben wolle.
Jhre Beschwernußpuncten. 2. Daß man wegen der verstorbenen das Erdreich vber die massen thewer kauffen müssen / vnd sich die Cathol. Pfarrherrn vnd Meßner mit keinem billichen Seelsatz benügen lassen.
3. Daß man den außgeschafften Evang. grosse nachstewr als in 20. 30. vnd mehr fl. vom 100. abgetrungen / also gar viel mit Weib vnd Kindern das Bettelbrot essen müssen.
4. Daß man vor eim Jarwegen der Religion viel Leut vnschuldig tödten lassen / vnd besorgte die Bawerschafft man möcht mit jhnen / wann sie die Wehr niderlegen / dergleichen procedirn.
5. Daß man das gantze Land mit monatlichen Quarnisonen vnd Gelt also beschwert.
6. Daß da die Soldatẽ auff die Bawrn starck gestreifft / Gelt / Roß vnd anders abgenommen / sie keine hülff gehabt.
Diese Puncten haben sie also publicirt / mit dem Anhang daß sie dargegen J. Key. May. als jhren Landherrn mit hertzlichem flehen vñ seufftzen vmb Gottes Willen / in aller vnderthänigster tieffster Demuth anruffen vnd bitten / diese Beschwärung vnd Gewissensbetrangnuß auß vätterlichen Gnaden abzuschaffen / vnd
1. Die Evang. Prediger vnd Schulmeister in Städten / Märckten vnd auffm Land / auch die abgenommene Einkom̃en darzu wider einzureumen.
2. Die Soldaten alsbald abzuführen / vnd sie weiter mit Kriegsvolck nit zu beschweren.
3. Das monatlich Guarnisongelt vff zu heben.
4. Vnd diesen Auffstand zu ewigen zeiten nit zu anden / noch zu straffen.
5. Dieses alles vor jhrem Abzug vnd Niderlag der Waffen / nit allein ins Werck zu setzen / sondern auch daß von J. Keys. M. vnd Chur. Bayern jhnen hierüber genugsame Versicherung beschehe: hergegen erbieten sie sich in allen billichen Sachen der hohen Obrigkeit gehorsam zu leisten / trew zu leben vnd sterben / wie jhre Religion kein anders außweise.
Vnder dessen haben sie sich täglich gestärckt / also daß jhre Zahl auff viel tausend sich belauffen / vnd in jhren Fahnen / neben andern auch diesen Verß machen lassen:
Weil es gilt die Seel / vnd auch das Blut / So geb vns Gott ein Heldenmut.
Wie auch: Es muß seyn.
Deßgleichen haben sie auch das gantze Land / so in 4. viertheil außgetheilet / mit gewisser Ordnung versehen / wie es auff allen Fall / auff den Glockenschlag / mit den Lermenplätzen / vñ andern Zuflucht örtern vnd Ansagen solte gehalten werden / wie folget:
Ordnung der Bauren bey Feinds Gefahr. I. Ordnung / wie es im Haußrug Vierthel / im Land Ob der Enß / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbot / mit dẽ Lermenplätzen / Zufluchtörtern / Glockenschlag / vnd Ansagen gehalten / vñ auff den Cantzlen verkündt werden solle.
Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann.
Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß der Steyermarck / oder von Saltzburg zu gewarten / Zipsen / Vöcklenmarck / S. Jörgen / vnd Vöcklenbrugg.
Wofern aber ein Gefahr auß Bayern zu gewarten / Vöcklenbrugg / S. Jörgen / Aesserheim / Beurbach / Newenmarck / vnd Engertszell.
Wofern aber auß Böheim / vnd von der Donaw dergleichen zu gewarten / Engertszell / Efferndingen / Will häringen / vnd Lintz.
Lermenplätz / auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns.
So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll ein jeder sich auff 3. Tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem allernechst hier außgezeichneten Lermenplatz sich begeben / wie folgt / Valckenburg / Lintz / Efferding / vnd Welß.
Zufluchtörter / auff das vnwehrhaffte Volck bescheiden.
So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten sachen / Vieh / Proviand vnd anderm / zu seinem nechst gelegenen / vnd allhie außgezeichneten Zufluchts, Ort begeben / wie folgt: Willhäringen / Efferdingen / Welß / Aesserheim / Volckenbrugg / vñ Wartenbrugg.
Glockenstreich.
Man soll bey allen gelegnesten Kirchen / nicht nur anschlagen / sondern 3. vnderschiedliche streich leuthen / alsdann wider auffhören / vnd bald wider anfangen / solches soll aller Orten / durch die Zech-Pröbst geschehen / vnd sonst niemand ausser deren Vorwissen vnd Willen keinen streich nicht thun / die Glocken sollen auch verwahrt werden / vnd wo keine vorhanden / soll die Obrigkeit dahin alsbald ordnen.
Ansagen.
Die Obrigkeiten sollen gewisse / vnd beschworne Leut bestellen / welche so bald Zeitung kompt / dz man auffseyn soll / zum nechsten Anschlag Ort lauffen / vnd ansagen / daß man alsbald fort / vnd ein jeder auff seinen Lermenplatz oder Zuflucht Ort ziehen soll / nemlich also / wann einer zu Lintz bestellt were / soll derselb auff Eberßberg lauffen / vnd daselbst der Obrigkeit / oder dem Richter ansagen / vnd wider heim eylen.
Von Eberßberg auß / soll alsbald ein anderer Bestelter / vñ Geschworner / auff S. Florian lauffen / daselbst gleichsfals ansagen / vnd auch wider heim eylen / vñ also fortan. Dieser Glockenstreichs vñ Ansagenspunct / stehet bey einẽ jeden Vierthel.
II. Ordnung / wie es im Mühl Viertheil auff erforderten Eyl-vnd Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtsörter / Glockenstreichs / vnd Ansagens halben gehalten / vnd auff den Cantzeln verkünd werden solle.
Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann.
Wofern der Einfall auß Wien zu gewarten / Schlegel / Haßlach / Biberstein / vnd Landfeld.
Wofern man deß Feinds Einfall auß Bayern zu gewarten / Schlegel / Patzendorff / Zechhauß / vnd Reinen Riedel. Wofern der Feind auß Oesterreich zu gewarten / Ottishayn / Eschelberg / Wartenburg / vnd Landfeld.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |