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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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nung gebracht / sondern auch wider ein ansehenliches Fußvolck gesamblet / vnd darmit die vornembste Landt vnd Oerter deß Ertzstiffts Bremen also besetzt / daß der General Tylli ein ander Winterquartier suchen müssen / so hette er für eine Nothturfft erachtet / andere Potentaten vnd Herrschafften / so dem gemeinen Wesen wol affectionirt / hiervon zu avisiren / vnnd sie vmb Assistentz anzulangen. Vnd weil er insonderheit seine Gesandte in Franckreich / vnnd an die Herrschafft Venedig / deßwegen geschickt / vnnd aber sie / Staden / stätigs daselbst jhre residirende Gesandten hetten: so ersuchte er sie hiermit / daß sie jhres eygenen hierunder versirenden hohen Interesse halben / dieses negotium denselben dahin recommendiren wolten / daß sie mit den seinigen sich conjungiren / denselben allerhand gute Informationes an die Hand geben / vnd communicato consilio die Sachen treiben möchten.

Landtag zu Renßburg in Holstein vnd dessen Schluß. Im Novembri ward zu Renßburg in Holstein ein Landtag gehalten / dahin sich der König in Dennemarck neben seinem Sohn / dem Printzen Christiano auch begab. Es wurde darbey proponirt / daß die vornembste Vrsach / warumb der Landtag außgeschrieben worden / sey die bevorstehende grosse Gefahr / so den Holsteinischen Landen / wegen deß herzunahenden Feinds für Augen schwebe. Derowegen solchem Vnheil in zeiten vorzukommen / vnd vnvermeidliche Mittel dargegen zuschaffen / vonnöhten seyn würde / hiervon reiffe Deliberation vnd Berathschlagung vorzunehmen.

Hierauff hat der Landt Syndicus im Nahmen der sämptlichen anwesenden Landtstände vnnd darzu deputierterten Abgesandten / geantwortet / daß die gantze Landtschafft solche Anstellung deß Landtags für eine sonderliche Vätterliche vorsorg an Jhrer Königl. Mayest. erkenneten / vnd weren auch dasselbe mit allen vnderthänigen Diensten zuverschulden jederzeit geflissen. Darnach ist Gerhard Rantzow Königlicher Statthalter auffgestanden / welcher frey herauß gesagt / dieser were wegen der annahenden grossen Gefahr der beste vnd heilsambste Rath / welchen auch vormals jhre in Gott ruhende Voreltern in Holstein in würcklicher Observantz vnd Gebrauch geführet / nemblich die Gegenwehr einmühtig für die Hand zu nehmen: darumb auch an jetzo ein solche Resolution zu fassen / vnd dem Feind mit eusserster Macht auff bequemen Orten entgegen zurücken / jhme den Kopff Mannhafft zu bieten / vnnd denselben in jhren Grentzen nicht erwarten. Es solten sich auch alle löbliche Landtstände gegen jhm versichert wissen / ob wol er ein alter Mann / vnnd jhm dieser Zeit bald nichts mehr / als ein rühiger Stand dienen thete / er doch gewiß nicht der letzte / sondern vielmehr der erste mit dran seyn / vnd seine grawe Haar dem Feind entgegen setzen wolte: also würde verhoffentlich ein jeglicher getrewer Patriot dero Vorfahren vnd seinem Exempel nachfolgen. Welches dann der gebührliche Respect gegen dem heylsamen Wort Gottes / die natürliche Observantz / auch Billichkeit gegen Gott vnnd der vorgesetzten hohen Obrigkeit / auch endlichen die Christliche Gottselige Humanitet gegen / seinen Neben Christen solchen Gehorsamb mit stürtzung seines Bluts vnfehlbarlich erforderte. Daran Jhrer Königlichen Mayestät gnädigster Will vollkommenlich erfüllet würde / daß nemblich ein ieglicher vom Adel für seine Person nicht allein solle außziehen: sondern auch wer da säumig vnd widrig sich erweisen würde / der solle so wol seiner Ehren vnd guten Nahmens entsetzet / als auch alle seine Güter dem Fisco verfallen seyn. So solt man auch in genere solche Knecht auff die Pferd / die vor dem Feind / als Mannhaffte Reutter sich erweisen könten / verordnen vnd darstellen.

Ferrner solte durchs gantze Landt ein jeglicher Hoffner für sein eygene Person / oder da er einen Sohn hette / der zum Krieg tüchtig were / solcher zugleich mit jhm auff seyn: wie nicht weniger vier Kötener einen tüchtigen Mann außrüsten / welchen jhre Junckern oder Obrigkeit / die nothwendige taugliche Gewehr verschaffen solten. Die so auß dem Landt dem Feind entgegen gerucket / solten auß Holstein mit Profiand vnnd Kleidern versehen vnd erhalten werden / vnnd solches so lang man auffdieser seithen der Elbeligen oder sich verhalten würde. In alle diese Puncten hat die Ritterschafft bewilliget / vnd den Schluß vnderschrieben.

Mit den Stätten hat es gedachter Königliche Statthalter so ferrn gebracht / daß so viel Pflüg / so viel Soldaten solten auffgebracht / vnd alle Monat ordentlich bezahlt werden: Wie dann vor ein jeglich Regiment ein gewisse Reparation / wer solches bezahlen solle / gemacht worden.

Nach gehaltener Deliberation vnd gemachtem Schluß / hat der König die gantze Ritterschafft durch den Statthalter auff das Schloß zur Mahlzeit fordern lassen / welche in gesampt erschienen / vnd sich sehr frewdig erzeigt. Ist also dieser Landtag glücklich vollendet worden.

Hoya vom König in Dennemarck erobert. Bald darauff hat der König eine Impressa auff das Hauß Hoya an der Weser / vorgenommen / vnd vermeinet durch ein Stratagema selbigen Orts sich zu bemächtigen. Welches er den 12. Decembris ins Werck zu setzen vnderstanden: aber es ist jhm mißlungen / also daß er den Sturmb für die Hand nehmen müssen / da dann der erste auch abgeschlagen wurde: aber im andern wurden die Dänen Meister / vnnd bekamen das Schloß in jhren Gewalt. Die Tyllische hatten sich in das innere Theil desselben reterirt / allda sie accordirt: weil es aber zu lang gewartet / konten sie nichts anders erlangen / als daß jhnen der Abzug nur mit jhren Seithenwehren vergönnet ward. Im Schloß wurden zwar grosse Beuthen gefunden / aber die Eroberung hat auch manchen tapffern Mann gekostet / sind auch viel darbey verwundet worden. Dahero gedachtes Schloß fast gantz ruinirt vnd die Brück vber

nung gebracht / sondern auch wider ein ansehenliches Fußvolck gesamblet / vnd darmit die vornembste Landt vnd Oerter deß Ertzstiffts Bremen also besetzt / daß der General Tylli ein ander Winterquartier suchen müssen / so hette er für eine Nothturfft erachtet / andere Potentaten vnd Herrschafften / so dem gemeinen Wesen wol affectionirt / hiervon zu avisiren / vnnd sie vmb Assistentz anzulangen. Vnd weil er insonderheit seine Gesandte in Franckreich / vnnd an die Herrschafft Venedig / deßwegen geschickt / vnnd aber sie / Staden / stätigs daselbst jhre residirende Gesandten hetten: so ersuchte er sie hiermit / daß sie jhres eygenen hierunder versirenden hohen Interesse halben / dieses negotium denselben dahin recommendiren wolten / daß sie mit den seinigen sich conjungiren / denselben allerhand gute Informationes an die Hand geben / vnd communicato consilio die Sachen treiben möchten.

Landtag zu Renßburg in Holstein vnd dessen Schluß. Im Novembri ward zu Renßburg in Holstein ein Landtag gehalten / dahin sich der König in Dennemarck neben seinem Sohn / dem Printzen Christiano auch begab. Es wurde darbey proponirt / daß die vornembste Vrsach / warumb der Landtag außgeschrieben worden / sey die bevorstehende grosse Gefahr / so den Holsteinischen Landen / wegen deß herzunahenden Feinds für Augen schwebe. Derowegen solchem Vnheil in zeiten vorzukommen / vnd vnvermeidliche Mittel dargegen zuschaffen / vonnöhten seyn würde / hiervon reiffe Deliberation vnd Berathschlagung vorzunehmen.

Hierauff hat der Landt Syndicus im Nahmen der sämptlichen anwesenden Landtstände vnnd darzu deputierterten Abgesandten / geantwortet / daß die gantze Landtschafft solche Anstellung deß Landtags für eine sonderliche Vätterliche vorsorg an Jhrer Königl. Mayest. erkenneten / vnd weren auch dasselbe mit allen vnderthänigen Diensten zuverschulden jederzeit geflissen. Darnach ist Gerhard Rantzow Königlicher Statthalter auffgestanden / welcher frey herauß gesagt / dieser were wegen der annahenden grossen Gefahr der beste vnd heilsambste Rath / welchen auch vormals jhre in Gott ruhende Voreltern in Holstein in würcklicher Observantz vnd Gebrauch geführet / nemblich die Gegenwehr einmühtig für die Hand zu nehmen: darumb auch an jetzo ein solche Resolution zu fassen / vnd dem Feind mit eusserster Macht auff bequemen Orten entgegen zurücken / jhme den Kopff Mañhafft zu bieten / vnnd denselben in jhren Grentzen nicht erwarten. Es solten sich auch alle löbliche Landtstände gegen jhm versichert wissen / ob wol er ein alter Mann / vnnd jhm dieser Zeit bald nichts mehr / als ein rühiger Stand dienen thete / er doch gewiß nicht der letzte / sondern vielmehr der erste mit dran seyn / vñ seine grawe Haar dem Feind entgegen setzen wolte: also würde verhoffentlich ein jeglicher getrewer Patriot dero Vorfahren vnd seinem Exempel nachfolgen. Welches dann der gebührliche Respect gegen dem heylsamen Wort Gottes / die natürliche Observantz / auch Billichkeit gegen Gott vnnd der vorgesetzten hohen Obrigkeit / auch endlichen die Christliche Gottselige Humanitet gegen / seinen Neben Christen solchen Gehorsamb mit stürtzung seines Bluts vnfehlbarlich erforderte. Daran Jhrer Königlichen Mayestät gnädigster Will vollkommenlich erfüllet würde / daß nemblich ein ieglicher vom Adel für seine Person nicht allein solle außziehen: sondern auch wer da säumig vnd widrig sich erweisen würde / der solle so wol seiner Ehren vnd guten Nahmens entsetzet / als auch alle seine Güter dem Fisco verfallen seyn. So solt man auch in genere solche Knecht auff die Pferd / die vor dem Feind / als Mannhaffte Reutter sich erweisen könten / verordnen vnd darstellen.

Ferrner solte durchs gantze Landt ein jeglicher Hoffner für sein eygene Person / oder da er einen Sohn hette / der zum Krieg tüchtig were / solcher zugleich mit jhm auff seyn: wie nicht weniger vier Kötener einen tüchtigen Mann außrüsten / welchen jhre Junckern oder Obrigkeit / die nothwendige taugliche Gewehr verschaffen solten. Die so auß dem Landt dem Feind entgegen gerucket / solten auß Holstein mit Profiand vnnd Kleidern versehen vnd erhalten werden / vnnd solches so lang man auffdieser seithen der Elbeligen oder sich verhalten würde. In alle diese Puncten hat die Ritterschafft bewilliget / vnd den Schluß vnderschrieben.

Mit den Stätten hat es gedachter Königliche Statthalter so ferrn gebracht / daß so viel Pflüg / so viel Soldaten solten auffgebracht / vnd alle Monat ordentlich bezahlt werden: Wie dann vor ein jeglich Regiment ein gewisse Reparation / wer solches bezahlen solle / gemacht worden.

Nach gehaltener Deliberation vnd gemachtem Schluß / hat der König die gantze Ritterschafft durch den Statthalter auff das Schloß zur Mahlzeit fordern lassen / welche in gesampt erschienen / vnd sich sehr frewdig erzeigt. Ist also dieser Landtag glücklich vollendet worden.

Hoya vom König in Dennemarck erobert. Bald darauff hat der König eine Impressa auff das Hauß Hoya an der Weser / vorgenommen / vnd vermeinet durch ein Stratagema selbigen Orts sich zu bemächtigen. Welches er den 12. Decembris ins Werck zu setzen vnderstanden: aber es ist jhm mißlungen / also daß er den Sturmb für die Hand nehmen müssen / da dann der erste auch abgeschlagen wurde: aber im andern wurden die Dänen Meister / vnnd bekamen das Schloß in jhren Gewalt. Die Tyllische hatten sich in das innere Theil desselben reterirt / allda sie accordirt: weil es aber zu lang gewartet / konten sie nichts anders erlangen / als daß jhnen der Abzug nur mit jhren Seithenwehren vergönnet ward. Im Schloß wurden zwar grosse Beuthen gefunden / aber die Eroberung hat auch manchen tapffern Mann gekostet / sind auch viel darbey verwundet worden. Dahero gedachtes Schloß fast gantz ruinirt vnd die Brück vber

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[1043/1174] nung gebracht / sondern auch wider ein ansehenliches Fußvolck gesamblet / vnd darmit die vornembste Landt vnd Oerter deß Ertzstiffts Bremen also besetzt / daß der General Tylli ein ander Winterquartier suchen müssen / so hette er für eine Nothturfft erachtet / andere Potentaten vnd Herrschafften / so dem gemeinen Wesen wol affectionirt / hiervon zu avisiren / vnnd sie vmb Assistentz anzulangen. Vnd weil er insonderheit seine Gesandte in Franckreich / vnnd an die Herrschafft Venedig / deßwegen geschickt / vnnd aber sie / Staden / stätigs daselbst jhre residirende Gesandten hetten: so ersuchte er sie hiermit / daß sie jhres eygenen hierunder versirenden hohen Interesse halben / dieses negotium denselben dahin recommendiren wolten / daß sie mit den seinigen sich conjungiren / denselben allerhand gute Informationes an die Hand geben / vnd communicato consilio die Sachen treiben möchten. Im Novembri ward zu Renßburg in Holstein ein Landtag gehalten / dahin sich der König in Dennemarck neben seinem Sohn / dem Printzen Christiano auch begab. Es wurde darbey proponirt / daß die vornembste Vrsach / warumb der Landtag außgeschrieben worden / sey die bevorstehende grosse Gefahr / so den Holsteinischen Landen / wegen deß herzunahenden Feinds für Augen schwebe. Derowegen solchem Vnheil in zeiten vorzukommen / vnd vnvermeidliche Mittel dargegen zuschaffen / vonnöhten seyn würde / hiervon reiffe Deliberation vnd Berathschlagung vorzunehmen. Landtag zu Renßburg in Holstein vnd dessen Schluß. Hierauff hat der Landt Syndicus im Nahmen der sämptlichen anwesenden Landtstände vnnd darzu deputierterten Abgesandten / geantwortet / daß die gantze Landtschafft solche Anstellung deß Landtags für eine sonderliche Vätterliche vorsorg an Jhrer Königl. Mayest. erkenneten / vnd weren auch dasselbe mit allen vnderthänigen Diensten zuverschulden jederzeit geflissen. Darnach ist Gerhard Rantzow Königlicher Statthalter auffgestanden / welcher frey herauß gesagt / dieser were wegen der annahenden grossen Gefahr der beste vnd heilsambste Rath / welchen auch vormals jhre in Gott ruhende Voreltern in Holstein in würcklicher Observantz vnd Gebrauch geführet / nemblich die Gegenwehr einmühtig für die Hand zu nehmen: darumb auch an jetzo ein solche Resolution zu fassen / vnd dem Feind mit eusserster Macht auff bequemen Orten entgegen zurücken / jhme den Kopff Mañhafft zu bieten / vnnd denselben in jhren Grentzen nicht erwarten. Es solten sich auch alle löbliche Landtstände gegen jhm versichert wissen / ob wol er ein alter Mann / vnnd jhm dieser Zeit bald nichts mehr / als ein rühiger Stand dienen thete / er doch gewiß nicht der letzte / sondern vielmehr der erste mit dran seyn / vñ seine grawe Haar dem Feind entgegen setzen wolte: also würde verhoffentlich ein jeglicher getrewer Patriot dero Vorfahren vnd seinem Exempel nachfolgen. Welches dann der gebührliche Respect gegen dem heylsamen Wort Gottes / die natürliche Observantz / auch Billichkeit gegen Gott vnnd der vorgesetzten hohen Obrigkeit / auch endlichen die Christliche Gottselige Humanitet gegen / seinen Neben Christen solchen Gehorsamb mit stürtzung seines Bluts vnfehlbarlich erforderte. Daran Jhrer Königlichen Mayestät gnädigster Will vollkommenlich erfüllet würde / daß nemblich ein ieglicher vom Adel für seine Person nicht allein solle außziehen: sondern auch wer da säumig vnd widrig sich erweisen würde / der solle so wol seiner Ehren vnd guten Nahmens entsetzet / als auch alle seine Güter dem Fisco verfallen seyn. So solt man auch in genere solche Knecht auff die Pferd / die vor dem Feind / als Mannhaffte Reutter sich erweisen könten / verordnen vnd darstellen. Ferrner solte durchs gantze Landt ein jeglicher Hoffner für sein eygene Person / oder da er einen Sohn hette / der zum Krieg tüchtig were / solcher zugleich mit jhm auff seyn: wie nicht weniger vier Kötener einen tüchtigen Mann außrüsten / welchen jhre Junckern oder Obrigkeit / die nothwendige taugliche Gewehr verschaffen solten. Die so auß dem Landt dem Feind entgegen gerucket / solten auß Holstein mit Profiand vnnd Kleidern versehen vnd erhalten werden / vnnd solches so lang man auffdieser seithen der Elbeligen oder sich verhalten würde. In alle diese Puncten hat die Ritterschafft bewilliget / vnd den Schluß vnderschrieben. Mit den Stätten hat es gedachter Königliche Statthalter so ferrn gebracht / daß so viel Pflüg / so viel Soldaten solten auffgebracht / vnd alle Monat ordentlich bezahlt werden: Wie dann vor ein jeglich Regiment ein gewisse Reparation / wer solches bezahlen solle / gemacht worden. Nach gehaltener Deliberation vnd gemachtem Schluß / hat der König die gantze Ritterschafft durch den Statthalter auff das Schloß zur Mahlzeit fordern lassen / welche in gesampt erschienen / vnd sich sehr frewdig erzeigt. Ist also dieser Landtag glücklich vollendet worden. Bald darauff hat der König eine Impressa auff das Hauß Hoya an der Weser / vorgenommen / vnd vermeinet durch ein Stratagema selbigen Orts sich zu bemächtigen. Welches er den 12. Decembris ins Werck zu setzen vnderstanden: aber es ist jhm mißlungen / also daß er den Sturmb für die Hand nehmen müssen / da dann der erste auch abgeschlagen wurde: aber im andern wurden die Dänen Meister / vnnd bekamen das Schloß in jhren Gewalt. Die Tyllische hatten sich in das innere Theil desselben reterirt / allda sie accordirt: weil es aber zu lang gewartet / konten sie nichts anders erlangen / als daß jhnen der Abzug nur mit jhren Seithenwehren vergönnet ward. Im Schloß wurden zwar grosse Beuthen gefunden / aber die Eroberung hat auch manchen tapffern Mann gekostet / sind auch viel darbey verwundet worden. Dahero gedachtes Schloß fast gantz ruinirt vnd die Brück vber Hoya vom König in Dennemarck erobert.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1043. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1174>, abgerufen am 23.11.2024.