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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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wurden. Ob er auch nicht zweiffle / daß der gerechte GOtt / in so gerechter Sache / jhm wol würde beyspringen / dieweil jedoch der höchste glimpff / vnd Gott wolgefälligste Victorj in sein selbst vberwindung beruhen thete. Als stelle er Jhrer Keyserlichen Mayest. anheimb / ob solchen Weg sie sich gefallen / einen gewissen Tag vnd Ort zu den Tractaten / zu allerseits Abdanckung deß Kriegsvolcks vnnd gäntzlicher Abschaffung der Trangsalen / so einem vnd dem andern Fürsten vnd Stande dem Religion vnd Prophan-Frieden zuwider / zugezogen werden wollen / zuernennen: Solten alsdann Jhre Keyserliche Mayest. sein zu allem Frieden vnd freundlicher Nachbarschafft geneigtes Gemüth in der That verspüren / mit Gott bezeugende / daß hierzu jhn nichts so sehr / als so viel vergiessung vnschuldiges Bluts / vndertrückung so viel armer vnschuldiger Wittiben vnd Waysen / beneben andern Inconvenientien / so bey Kriegszeiten sich zuerreugen pflegten / bewegen thete.

Auff dieses Schreiben aber bekame der König kein Antwort oder Gegenerklärung.

Königs in Dennemarck Schreiben an die Infantin zu Brüssel. Als auch die Spanische Infantin in einem Schreiben an jhn / jhm jhr mitleidiges Gemüth mit dem beschwerlichen Zustand im Römischen Reich zuverstehen gab / vnnd daß sie nichts liebers wünschen möchte / als daß durch einmühtige Verständnuß zwischen Jhrer Keyserl. Mayest. vnd jhm die Kriegsempörungen gelegt / vnd der Fried wider gebracht würde / mit dem Erbieten / daß sie sich zu solchem End gern interponiren wolte / da jhr von jhm Mittel an die Hand gegeben würden.

Hierauff hat der König vnder dato den 5. Julij / also geantwortet:

Er könne / was die erwehnte Kriegsempörungen belangete / mit gutem Gewissen bezeugen / daß er der Römischen Keyserlichen Mayest. darzu keine vrsach geben / sondern anfangs allein mit Fürsten vnd Ständen deß Crayses / eine verfassung zu dessen Defension nach inhalt deß Reichs Constitutionen / auff die Beine gebracht / vnd keinen Menschen damit offendiret. Es haben aber darauß alsbald Jh. Keyserliche Mayest. jhn vnd diesen Crayß ohne eintzige vorgehende Verwarnung oder Abmahnung / mit zweyen Armeen feindlich vberfallen / vnd alle Extrema gegen jhm tentirt. Dannenhero er gedrungen worden / die Defension so gut er vermocht / zu führen / gegen solchen vnrechtmessigen Vberfall / sich zu schützen / vnnd mit andern benachbarten Potentaten deßwegen zu conjungiren. Erbieten sich aber nochmals dahin / daferrn die Römische Keyserliche Mayest. zum Frieden geneigt / daß er sich auch also darzu bequemen wolle / daß man sein friedfertiges Gemüth im Werck erspüren soll / wann auch sie einer Vnderhandlung sich vndernehmen wolten / vnd der Keyserlichen Mayestät Consens vnd Vollmacht darzu hetten / wolle er solcher gerne statt geben / vnd da von jhro er weiter avisirt werde / wie sie hierunter zuverfahren / gemeinet / derselben sich so accommodiren / daß an allem was zu stillung der Kriegsempörungen / vnd widerbringung deß Friedens im Reich / dienlich seyn kan / an seiner seithe nichts ermangeln soll / wie er dann wegen der Mittel ausserhalb der Reichsverfassungen vnd dessen / wohin der Religion vnd Prophan-Frieden sampt der Keyserlichen Capitulation anweisen / zugehen / oder ein mehrers zu behaupten / sich nicht vnderfangen wolle.

Welcher gestalt der Graff von Tylli der Statt Göttingen sich impatroniret / haben wir zuvor erwehnet. Demnach er sich auch an Nordheim machen wollen / in meynung mit gleichem Glück selbig Ort zuvberwaltigen / hat der König darvon Kundschafft bekommen / derhalben solches bey Zeiten zu succurriren sich entschlossen / zu dem End mit der gantzen Armee auffgebrochen / vnd den 15. Augusti bey allbereit angebrochenem Tag / vnversehens in Angesicht der Tyllischen Armee bey gedachtem Nordheimb angelanget: gestalt sie dann aneinander so nahe kommen / daß die Reutterey mit Scharmutzieren zusammen gerahten / vnd beyde Theil nur ein kleiner Fluß / die König in Dennemarck entseßt Nordheim. Ruhn genannt / voneinander gescheiden. Weil aber die Tyllische Soldatesca noch nicht in gehörige Posten gebracht gewesen / der General auch für seine Person nicht beym Volck bey Nordheimb gewesen / sondern Leibsschwachheit halber / sich damals noch zu Göttingen auffgehalten / vber diß auch die Friedländische hinderlassene Regimenter noch nicht mit jhm sich conjungirt gehabt / als hat er die Armee widerumb zurück commandirt / vnd selbige nach Göttingen sich reteriren lassen / an einen Posto da er vermeint sicher zu seyn.

Der König aber hat jhm seine Retirada vnturbirt gelassen / Nordheimb mit Munition vnd Profiand auffs beste versehen / vnd darauff / nach dem er 4. Tag allda verharret / ins Chur-Mayntzische Landt deß Eichsfeldes gerucket / vnnd biß vmb Duderstatt ankommen / der Meynung / wie die Avisen gemeldet / den Fuß also fort in Thüringen zusetzen / alsdann weiter / wie sich die Bäpstische besorget / in der Ligisten Landt vnd Stiffter einzufallen. Aber der General Tylli konte jhm wol die Rechnung machen / was dieses für ein Spiel für seine Principalen geben würde / wolte darumb den Handel so weit nicht kommen lassen: sondern nachdem er sich mit den vorangeregten Friedländischen Regimentern gestärcket / brach er stracks mit allem Volck auff / vnd eylete mit dem marschiren also fort / daß er dem König den Vorsprung abgewonnen: Als nun selbiger ferrnern Progreß zuthun vnnd sein Vorhaben ins Werck zusetzen / sich verhindert gesehen / auch vermerckt daß Tylli an Volck vmm ein gutes stärcker / wolte ers nicht gern auff ein Schlacht mit jhm wagen / wendete sich derhalben wider zurück nach Niderlag deß Königs in Dennemarck bey Luther. dem Braunschweigerlandt vbers Gebürg vnnd Gehöltz auff Reeß vnd Luther gegen Wolffenbüttel: Aber Tylli folgte jhm so eylends nach / vnd kam so nahe / daß es drey Tag aneinder Scharmützel gab / darüber der König von einem Paß

wurden. Ob er auch nicht zweiffle / daß der gerechte GOtt / in so gerechter Sache / jhm wol würde beyspringen / dieweil jedoch der höchste glimpff / vnd Gott wolgefälligste Victorj in sein selbst vberwindung beruhen thete. Als stelle er Jhrer Keyserlichen Mayest. anheimb / ob solchen Weg sie sich gefallen / einen gewissen Tag vnd Ort zu den Tractaten / zu allerseits Abdanckung deß Kriegsvolcks vnnd gäntzlicher Abschaffung der Trangsalen / so einem vnd dem andern Fürsten vnd Stande dem Religion vnd Prophan-Frieden zuwider / zugezogen werden wollen / zuernennen: Solten alsdann Jhre Keyserliche Mayest. sein zu allem Frieden vnd freundlicher Nachbarschafft geneigtes Gemüth in der That verspüren / mit Gott bezeugende / daß hierzu jhn nichts so sehr / als so viel vergiessung vnschuldiges Bluts / vndertrückung so viel armer vnschuldiger Wittiben vnd Waysen / beneben andern Inconvenientien / so bey Kriegszeiten sich zuerreugen pflegten / bewegen thete.

Auff dieses Schreiben aber bekame der König kein Antwort oder Gegenerklärung.

Königs in Dennemarck Schreiben an die Infantin zu Brüssel. Als auch die Spanische Infantin in einem Schreiben an jhn / jhm jhr mitleidiges Gemüth mit dem beschwerlichen Zustand im Römischen Reich zuverstehen gab / vnnd daß sie nichts liebers wünschen möchte / als daß durch einmühtige Verständnuß zwischen Jhrer Keyserl. Mayest. vnd jhm die Kriegsempörungen gelegt / vnd der Fried wider gebracht würde / mit dem Erbieten / daß sie sich zu solchem End gern interponiren wolte / da jhr von jhm Mittel an die Hand gegeben würden.

Hierauff hat der König vnder dato den 5. Julij / also geantwortet:

Er könne / was die erwehnte Kriegsempörungen belangete / mit gutem Gewissen bezeugen / daß er der Römischen Keyserlichen Mayest. darzu keine vrsach geben / sondern anfangs allein mit Fürsten vnd Ständen deß Crayses / eine verfassung zu dessen Defension nach inhalt deß Reichs Constitutionen / auff die Beine gebracht / vnd keinen Menschen damit offendiret. Es haben aber darauß alsbald Jh. Keyserliche Mayest. jhn vnd diesen Crayß ohne eintzige vorgehende Verwarnung oder Abmahnung / mit zweyen Armeen feindlich vberfallen / vnd alle Extrema gegen jhm tentirt. Dannenhero er gedrungen worden / die Defension so gut er vermocht / zu führen / gegen solchen vnrechtmessigen Vberfall / sich zu schützen / vnnd mit andern benachbarten Potentaten deßwegen zu conjungiren. Erbieten sich aber nochmals dahin / daferrn die Römische Keyserliche Mayest. zum Frieden geneigt / daß er sich auch also darzu bequemen wolle / daß man sein friedfertiges Gemüth im Werck erspüren soll / wann auch sie einer Vnderhandlung sich vndernehmen wolten / vnd der Keyserlichen Mayestät Consens vnd Vollmacht darzu hetten / wolle er solcher gerne statt geben / vnd da von jhro er weiter avisirt werde / wie sie hierunter zuverfahren / gemeinet / derselben sich so accommodiren / daß an allem was zu stillung der Kriegsempörungen / vnd widerbringung deß Friedens im Reich / dienlich seyn kan / an seiner seithe nichts ermangeln soll / wie er dann wegen der Mittel ausserhalb der Reichsverfassungen vnd dessen / wohin der Religion vnd Prophan-Frieden sampt der Keyserlichen Capitulation anweisen / zugehen / oder ein mehrers zu behaupten / sich nicht vnderfangen wolle.

Welcher gestalt der Graff von Tylli der Statt Göttingen sich impatroniret / haben wir zuvor erwehnet. Demnach er sich auch an Nordheim machen wollen / in meynung mit gleichem Glück selbig Ort zuvberwaltigen / hat der König darvon Kundschafft bekommen / derhalben solches bey Zeiten zu succurriren sich entschlossen / zu dem End mit der gantzen Armee auffgebrochen / vnd den 15. Augusti bey allbereit angebrochenem Tag / vnversehens in Angesicht der Tyllischen Armee bey gedachtem Nordheimb angelanget: gestalt sie dann aneinander so nahe kommen / daß die Reutterey mit Scharmutzieren zusammen gerahten / vnd beyde Theil nur ein kleiner Fluß / die König in Dennemarck entseßt Nordheim. Ruhn genannt / voneinander gescheiden. Weil aber die Tyllische Soldatesca noch nicht in gehörige Posten gebracht gewesen / der General auch für seine Person nicht beym Volck bey Nordheimb gewesen / sondern Leibsschwachheit halber / sich damals noch zu Göttingen auffgehalten / vber diß auch die Friedländische hinderlassene Regimenter noch nicht mit jhm sich conjungirt gehabt / als hat er die Armee widerumb zurück commandirt / vnd selbige nach Göttingen sich reteriren lassen / an einen Posto da er vermeint sicher zu seyn.

Der König aber hat jhm seine Retirada vnturbirt gelassen / Nordheimb mit Munition vnd Profiand auffs beste versehen / vnd darauff / nach dem er 4. Tag allda verharret / ins Chur-Mayntzische Landt deß Eichsfeldes gerucket / vnnd biß vmb Duderstatt ankommen / der Meynung / wie die Avisen gemeldet / den Fuß also fort in Thüringen zusetzen / alsdann weiter / wie sich die Bäpstische besorget / in der Ligisten Landt vnd Stiffter einzufallen. Aber der General Tylli konte jhm wol die Rechnung machen / was dieses für ein Spiel für seine Principalen geben würde / wolte darumb den Handel so weit nicht kommen lassen: sondern nachdem er sich mit den vorangeregten Friedländischen Regimentern gestärcket / brach er stracks mit allem Volck auff / vnd eylete mit dem marschiren also fort / daß er dem König den Vorsprung abgewonnen: Als nun selbiger ferrnern Progreß zuthun vnnd sein Vorhaben ins Werck zusetzen / sich verhindert gesehen / auch vermerckt daß Tylli an Volck vm̃ ein gutes stärcker / wolte ers nicht gern auff ein Schlacht mit jhm wagen / wendete sich derhalben wider zurück nach Niderlag deß Königs in Dennemarck bey Luther. dem Braunschweigerlandt vbers Gebürg vnnd Gehöltz auff Reeß vnd Luther gegen Wolffenbüttel: Aber Tylli folgte jhm so eylends nach / vnd kam so nahe / daß es drey Tag aneinder Scharmützel gab / darüber der König von einem Paß

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          <p>Hierauff hat der König vnder dato den 5. Julij / also geantwortet:</p>
          <p>Er könne / was die erwehnte Kriegsempörungen belangete / mit gutem Gewissen                      bezeugen / daß er der Römischen Keyserlichen Mayest. darzu keine vrsach geben /                      sondern anfangs allein mit Fürsten vnd Ständen deß Crayses / eine verfassung zu                      dessen Defension nach inhalt deß Reichs Constitutionen / auff die Beine gebracht                      / vnd keinen Menschen damit offendiret. Es haben aber darauß alsbald Jh.                      Keyserliche Mayest. jhn vnd diesen Crayß ohne eintzige vorgehende Verwarnung                      oder Abmahnung / mit zweyen Armeen feindlich vberfallen / vnd alle Extrema gegen                      jhm tentirt. Dannenhero er gedrungen worden / die Defension so gut er vermocht /                      zu führen / gegen solchen vnrechtmessigen Vberfall / sich zu schützen / vnnd mit                      andern benachbarten Potentaten deßwegen zu conjungiren. Erbieten sich aber                      nochmals dahin / daferrn die Römische Keyserliche Mayest. zum Frieden geneigt /                      daß er sich auch also darzu bequemen wolle / daß man sein friedfertiges Gemüth                      im Werck erspüren soll / wann auch sie einer Vnderhandlung sich vndernehmen                      wolten / vnd der Keyserlichen Mayestät Consens vnd Vollmacht darzu hetten /                      wolle er solcher gerne statt geben / vnd da von jhro er weiter avisirt werde /                      wie sie hierunter zuverfahren / gemeinet / derselben sich so accommodiren / daß                      an allem was zu stillung der Kriegsempörungen / vnd widerbringung deß Friedens                      im Reich / dienlich seyn kan / an seiner seithe nichts ermangeln soll / wie er                      dann wegen der Mittel ausserhalb der Reichsverfassungen vnd dessen / wohin der                      Religion vnd Prophan-Frieden sampt der Keyserlichen Capitulation anweisen /                      zugehen / oder ein mehrers zu behaupten / sich nicht vnderfangen wolle.</p>
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[1041/1172] wurden. Ob er auch nicht zweiffle / daß der gerechte GOtt / in so gerechter Sache / jhm wol würde beyspringen / dieweil jedoch der höchste glimpff / vnd Gott wolgefälligste Victorj in sein selbst vberwindung beruhen thete. Als stelle er Jhrer Keyserlichen Mayest. anheimb / ob solchen Weg sie sich gefallen / einen gewissen Tag vnd Ort zu den Tractaten / zu allerseits Abdanckung deß Kriegsvolcks vnnd gäntzlicher Abschaffung der Trangsalen / so einem vnd dem andern Fürsten vnd Stande dem Religion vnd Prophan-Frieden zuwider / zugezogen werden wollen / zuernennen: Solten alsdann Jhre Keyserliche Mayest. sein zu allem Frieden vnd freundlicher Nachbarschafft geneigtes Gemüth in der That verspüren / mit Gott bezeugende / daß hierzu jhn nichts so sehr / als so viel vergiessung vnschuldiges Bluts / vndertrückung so viel armer vnschuldiger Wittiben vnd Waysen / beneben andern Inconvenientien / so bey Kriegszeiten sich zuerreugen pflegten / bewegen thete. Auff dieses Schreiben aber bekame der König kein Antwort oder Gegenerklärung. Als auch die Spanische Infantin in einem Schreiben an jhn / jhm jhr mitleidiges Gemüth mit dem beschwerlichen Zustand im Römischen Reich zuverstehen gab / vnnd daß sie nichts liebers wünschen möchte / als daß durch einmühtige Verständnuß zwischen Jhrer Keyserl. Mayest. vnd jhm die Kriegsempörungen gelegt / vnd der Fried wider gebracht würde / mit dem Erbieten / daß sie sich zu solchem End gern interponiren wolte / da jhr von jhm Mittel an die Hand gegeben würden. Königs in Dennemarck Schreiben an die Infantin zu Brüssel. Hierauff hat der König vnder dato den 5. Julij / also geantwortet: Er könne / was die erwehnte Kriegsempörungen belangete / mit gutem Gewissen bezeugen / daß er der Römischen Keyserlichen Mayest. darzu keine vrsach geben / sondern anfangs allein mit Fürsten vnd Ständen deß Crayses / eine verfassung zu dessen Defension nach inhalt deß Reichs Constitutionen / auff die Beine gebracht / vnd keinen Menschen damit offendiret. Es haben aber darauß alsbald Jh. Keyserliche Mayest. jhn vnd diesen Crayß ohne eintzige vorgehende Verwarnung oder Abmahnung / mit zweyen Armeen feindlich vberfallen / vnd alle Extrema gegen jhm tentirt. Dannenhero er gedrungen worden / die Defension so gut er vermocht / zu führen / gegen solchen vnrechtmessigen Vberfall / sich zu schützen / vnnd mit andern benachbarten Potentaten deßwegen zu conjungiren. Erbieten sich aber nochmals dahin / daferrn die Römische Keyserliche Mayest. zum Frieden geneigt / daß er sich auch also darzu bequemen wolle / daß man sein friedfertiges Gemüth im Werck erspüren soll / wann auch sie einer Vnderhandlung sich vndernehmen wolten / vnd der Keyserlichen Mayestät Consens vnd Vollmacht darzu hetten / wolle er solcher gerne statt geben / vnd da von jhro er weiter avisirt werde / wie sie hierunter zuverfahren / gemeinet / derselben sich so accommodiren / daß an allem was zu stillung der Kriegsempörungen / vnd widerbringung deß Friedens im Reich / dienlich seyn kan / an seiner seithe nichts ermangeln soll / wie er dann wegen der Mittel ausserhalb der Reichsverfassungen vnd dessen / wohin der Religion vnd Prophan-Frieden sampt der Keyserlichen Capitulation anweisen / zugehen / oder ein mehrers zu behaupten / sich nicht vnderfangen wolle. Welcher gestalt der Graff von Tylli der Statt Göttingen sich impatroniret / haben wir zuvor erwehnet. Demnach er sich auch an Nordheim machen wollen / in meynung mit gleichem Glück selbig Ort zuvberwaltigen / hat der König darvon Kundschafft bekommen / derhalben solches bey Zeiten zu succurriren sich entschlossen / zu dem End mit der gantzen Armee auffgebrochen / vnd den 15. Augusti bey allbereit angebrochenem Tag / vnversehens in Angesicht der Tyllischen Armee bey gedachtem Nordheimb angelanget: gestalt sie dann aneinander so nahe kommen / daß die Reutterey mit Scharmutzieren zusammen gerahten / vnd beyde Theil nur ein kleiner Fluß / die Ruhn genannt / voneinander gescheiden. Weil aber die Tyllische Soldatesca noch nicht in gehörige Posten gebracht gewesen / der General auch für seine Person nicht beym Volck bey Nordheimb gewesen / sondern Leibsschwachheit halber / sich damals noch zu Göttingen auffgehalten / vber diß auch die Friedländische hinderlassene Regimenter noch nicht mit jhm sich conjungirt gehabt / als hat er die Armee widerumb zurück commandirt / vnd selbige nach Göttingen sich reteriren lassen / an einen Posto da er vermeint sicher zu seyn. König in Dennemarck entseßt Nordheim. Der König aber hat jhm seine Retirada vnturbirt gelassen / Nordheimb mit Munition vnd Profiand auffs beste versehen / vnd darauff / nach dem er 4. Tag allda verharret / ins Chur-Mayntzische Landt deß Eichsfeldes gerucket / vnnd biß vmb Duderstatt ankommen / der Meynung / wie die Avisen gemeldet / den Fuß also fort in Thüringen zusetzen / alsdann weiter / wie sich die Bäpstische besorget / in der Ligisten Landt vnd Stiffter einzufallen. Aber der General Tylli konte jhm wol die Rechnung machen / was dieses für ein Spiel für seine Principalen geben würde / wolte darumb den Handel so weit nicht kommen lassen: sondern nachdem er sich mit den vorangeregten Friedländischen Regimentern gestärcket / brach er stracks mit allem Volck auff / vnd eylete mit dem marschiren also fort / daß er dem König den Vorsprung abgewonnen: Als nun selbiger ferrnern Progreß zuthun vnnd sein Vorhaben ins Werck zusetzen / sich verhindert gesehen / auch vermerckt daß Tylli an Volck vm̃ ein gutes stärcker / wolte ers nicht gern auff ein Schlacht mit jhm wagen / wendete sich derhalben wider zurück nach dem Braunschweigerlandt vbers Gebürg vnnd Gehöltz auff Reeß vnd Luther gegen Wolffenbüttel: Aber Tylli folgte jhm so eylends nach / vnd kam so nahe / daß es drey Tag aneinder Scharmützel gab / darüber der König von einem Paß Niderlag deß Königs in Dennemarck bey Luther.

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1041. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1172>, abgerufen am 23.11.2024.