Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Calenberg abgeholet / vnnd in Sachsen geführet. Dessawer Brück von Kayserischen eingenommen. Mitler weil feyreten die Friedländische auch nit / sondern nach vielen feinen Orten / so sie in jren Gewalt brachten / nahmen sie auch die Dessawer Brück ein vnnd verwahreten dieselbe mit etlichen Schantzen / welches jhnen hernach zu guten statten kam / vnd in vielen Occasionen nicht geringen Vortheil brachte. Stoltzenaw von den Dänen erobert. Das meiste / so der König in Dennemarck damals verrichtete / war daß er durch vier Regiment zu Fuß vnd 3000. Reutter / auch ein gute Anzahl Braunschweigischen Außschuß / Statt vnd Schloß Stoltzenaw wider eroberte. Vnnd damit er den Krieg / weil sich alle Sachen zum langwirigen weit außsehenden Wesen anliessen / desto besser zu continuiren Mittel haben möchte / hielte er zu Außgäg dieses Jahrs einen Landtag zu Zell / vnnd brachte darbey zuwegen / daß die Ritterschafft in Holstein vnd das gantze Land verwilligte / dz ein jeder Pflug zur Defension deß Lands 6. Reichsthaler / vnnd dann auch Ritter- vnd Adeliche Güter von 1000. Reichsthalern 6. bezahlen solten. Als nun nit allein der König in Dennemarck / sondern auch Fürst Christian von Braunschweig vnd der Graff von Manßfeld mit jhren Werbungen starck fortgefahren / vnd sich je mehr vnd mehr gestärcket / hat Kayser Ferdinand ein Monitorial Mandat vnter Dato den 19.29. Decembr. an die Fürsten vnnd Stände deß Nider Sächsischen Craises abgehen lassen / dieses Innhalts; Kaysers Ferdinandi Monitorial Mandat an die Fürsten vnd Stände deß N. S. Craises. Ob wol J. Kay. M. in vnderschiedliche Reichs: insonderheit aber den Nider Sächsischen Craiß / offentliche Patenta vnd Monitoria außgehen lassen / vnd in denselbigen vermög der Reichs Constitutionen befohlen / alle vnd jede wider Jhr. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / zu vorschub derselben offenen Feinden / erklärten Aechtern vnd Rebellen / angesehene Werbungen / Musterungen / Durchzüge / vnd was dem mehr anhängig seyn möchte / keines weges zu gestatten / sonder darwider ernstliche Verbot außzufertigen / nach den Werbern mit allen fleiß zu trachten / selbige in Verhafftung zunehmen / vnd J. M. nahmhafft zumachen / auch vff den Nothfall mit würcklicher Execution / Trenn- vnd Auffschlagung zuverfahren / alles bey denen in deß Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Inmassen dann J. May. Monitoria außwiesen / in welchen dann nit allein die jenige Werbungen / so für die bekandte Aechter / sondern auch alle andere / so vnderm Schein einer Lands Defension / für die Staaden vnd andere / nun ein zeithero / ohn einig J. May. habende Vollmacht oder Patent / noch auch Leistung der in deß Reichsverfassung außgetruckter Caution im schwang gangen / außtrucklich verbotten. So were doch am tag / dz dessen vngeachtet / obbesagte J. M. vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd St. deß Reichs / offene Feind / erklärte Aechter vnd Rebellen / auff deß Reichs Voden nicht allein starcke Kriegs Armeen zusamen gebracht / sondern daß dergleichen weit außsehende Werbungen / ohne obangedeute / in Reichssatzungen erforderte Requisiten vnd Leistung der Caution / nachmalen in den Reich / vnd vornemlich im Nider S. Craiß / zu bestärckung eingezogener feindlicher Waffen / im Schwang gangen vnd starck fortgetrieben würden. Wann dann hierauß gnugsamb abzunehmen / dz gedachter deß Reichs Feinden Vorhaben allein dahin gerichtet / J. M. friedfertige Intentionen zuverhindern / entgegen was in den R. Reich noch vbrig / vollendts in die Aschen zubringen / jhre boßhaffte gefährliche Anschläge / vermittels der schärpffe deß Schwerdts durchzutringen: J. May. aber Kay. Ampts wegen gebühren thue / auff diese verkehrte Anschläg vnd Beginnen ein wachtsames Aug zuhaben / vnd nit zugestatten / dz vorangezogene feindtliche Waffen / durch dergleichen Werbungen / zu deß Röm. Reichs Vndergang weiter fortgesetzt würden: Hierumben so befehlen J. M. jhnen hiermit anderwerts ernstlich / sie wolten vff obangezogene Sachen / gebürende Auffsicht haben / angeregte Kriegswerbungen / Musterungen vnd Durchzüge / vnd was deme anhängin seyn möchte / vnter was Schein es geschehe / so ohn Fürweissung Kayserl. Patenten / Bewilligung vnd anderer in Reichs Abschieden specificirte Requisiten / fürvbergehen / durchauß nit gestatten / sonder nach den Werbern / vngeachteten Standts oder Wesens trachten / dieselben in Verhafftung nehmen vnd J. M. nahmhafft machen / auch allenthalben zu Wasser vnd Land Vorsehung thun / damit dergleichen verdächtigem geworbenem Volck / von Rüstungen / Munition vnd Victualien / nichts zukomme / da jhnen auch einiges newgeworbenes Volck zuziehen wolte / dasselbe auff halten / vnd zurück treiben / oder gäntzlichen vffschlagen vnd trennen / alles bey denen in Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Darein J. M. alle die / so sich hierinnen säumig erzeigen / oder den Feinden Vorschub erweisen würden hiermit erclärt / vnnd da diesem Mandat nit nachgelebt werden solte / die deßwegen vorhin albereit von etlichen verwirckte Straffen / wider dieselbige zu prosequiren / vorbehalten haben wolten. Da man sich auch dißfals eines oder andern Orths / vielleicht zum Widerstandt nicht gnugsamb befinden möchte / oder durch die ordentlichen Craißhilff Mittel / so geschwindt / als es die Notturfft erfordert / nit zu würcklicher Execution gelangen köndte / hetten die jenigen / durch welcher Landt vnd territoria dergleichen Durchzüg vnnd Werbungen gesucht werden wolten / die Kayser. Hülff / durch J. M. eigens: vnnd der gehorsamen Chur: Fürsten vnd St. Kriegsvolck sich zugetrösten / denselbigen Sie als dann / zu vorhabender Abwendung der widerigen Feindthätligkeiten vnd Trennung / so wol offenen Paß / als auch Profiant vnd alle gute Befürderung erzeigen / auch sonsten alles das jenige zuthun schuldig seyn solten / was dißfals die Reichs Constitutiones verordneten. Da auch sie vnd jhre Vasallen / Lehenleuth / Landtsassen / Bürger oder andere Vnderthanen / sich in solche verbottene Kriegsbestallungen eingelassen hetten / dieselbige wolten sie alsbald bey Verlust jhrer Lehen vnd Eygenthumb / vnd aller anderer Privilegien / auch Zunfft vnd Bürger Gerechtigkeit abfordern. Calenberg abgeholet / vnnd in Sachsen geführet. Dessawer Brück von Kayserischen eingenommen. Mitler weil feyreten die Friedländische auch nit / sondern nach vielen feinen Orten / so sie in jren Gewalt brachten / nahmen sie auch die Dessawer Brück ein vnnd verwahreten dieselbe mit etlichẽ Schantzen / welches jhnen hernach zu guten statten kam / vnd in vielen Occasionen nicht geringen Vortheil brachte. Stoltzenaw von den Dänen erobert. Das meiste / so der König in Dennemarck damals verrichtete / war daß er durch vier Regiment zu Fuß vnd 3000. Reutter / auch ein gute Anzahl Braunschweigischẽ Außschuß / Statt vñ Schloß Stoltzenaw wider eroberte. Vnnd damit er den Krieg / weil sich alle Sachen zum langwirigẽ weit außsehenden Wesen anliessen / desto besser zu continuiren Mittel haben möchte / hielte er zu Außgäg dieses Jahrs einen Landtag zu Zell / vnnd brachte darbey zuwegen / daß die Ritterschafft in Holstein vñ das gantze Land verwilligte / dz ein jeder Pflug zur Defension deß Lands 6. Reichsthaler / vnnd dann auch Ritter- vnd Adeliche Güter von 1000. Reichsthalern 6. bezahlen solten. Als nun nit allein der König in Dennemarck / sondern auch Fürst Christian von Braunschweig vnd der Graff von Manßfeld mit jhren Werbũgen starck fortgefahren / vnd sich je mehr vñ mehr gestärcket / hat Kayser Ferdinand ein Monitorial Mandat vnter Dato den 19.29. Decembr. an die Fürsten vnnd Stände deß Nider Sächsischen Craises abgehen lassen / dieses Innhalts; Kaysers Ferdinandi Monitorial Mandat an die Fürsten vñ Stände deß N. S. Craises. Ob wol J. Kay. M. in vnderschiedliche Reichs: insonderheit aber den Nider Sächsischen Craiß / offentliche Patenta vnd Monitoria außgehẽ lassen / vnd in denselbigen vermög der Reichs Constitutionen befohlen / alle vnd jede wider Jhr. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / zu vorschub derselben offenen Feinden / erklärten Aechtern vnd Rebellen / angesehene Werbungen / Musterungen / Durchzüge / vñ was dem mehr anhängig seyn möchte / keines weges zu gestattẽ / sonder darwider ernstliche Verbot außzufertigẽ / nach dẽ Werbern mit allẽ fleiß zu trachten / selbige in Verhafftung zunehmen / vñ J. M. nahmhafft zumachen / auch vff den Nothfall mit würcklicher Execution / Trenn- vnd Auffschlagũg zuverfahren / alles bey denẽ in deß Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Inmassen dann J. May. Monitoria außwiesen / in welchẽ dann nit allein die jenige Werbungen / so für die bekandte Aechter / sondern auch alle andere / so vnderm Schein einer Lands Defension / für die Staaden vnd andere / nun ein zeithero / ohn einig J. May. habende Vollmacht oder Patent / noch auch Leistũg der in deß Reichsverfassung außgetruckter Caution im schwang gangen / außtrucklich verbotten. So were doch am tag / dz dessen vngeachtet / obbesagte J. M. vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd St. deß Reichs / offene Feind / erklärte Aechter vñ Rebellen / auff deß Reichs Voden nicht allein starcke Kriegs Armeen zusamen gebracht / sondern daß dergleichen weit außsehende Werbungen / ohne obangedeute / in Reichssatzungen erforderte Requisiten vnd Leistung der Caution / nachmalen in dẽ Reich / vnd vornemlich im Nider S. Craiß / zu bestärckung eingezogener feindlicher Waffen / im Schwang gangen vñ starck fortgetrieben würdẽ. Wann dann hierauß gnugsamb abzunehmen / dz gedachter deß Reichs Feinden Vorhaben allein dahin gerichtet / J. M. friedfertige Intentionẽ zuverhindern / entgegen was in dẽ R. Reich noch vbrig / vollendts in die Aschen zubringen / jhre boßhaffte gefährliche Anschläge / vermittels der schärpffe deß Schwerdts durchzutringen: J. May. aber Kay. Ampts wegen gebühren thue / auff diese verkehrte Anschläg vnd Beginnen ein wachtsames Aug zuhaben / vnd nit zugestatten / dz vorangezogene feindtliche Waffen / durch dergleichen Werbungen / zu deß Röm. Reichs Vndergang weiter fortgesetzt würden: Hierumben so befehlẽ J. M. jhnen hiermit anderwerts ernstlich / sie wolten vff obangezogene Sachen / gebürende Auffsicht habẽ / angeregte Kriegswerbungen / Musterungen vnd Durchzüge / vnd was deme anhängin seyn möchte / vnter was Schein es geschehe / so ohn Fürweissung Kayserl. Patenten / Bewilligung vnd anderer in Reichs Abschieden specificirte Requisiten / fürvbergehen / durchauß nit gestattẽ / sonder nach den Werbern / vngeachteten Standts oder Wesens trachten / dieselben in Verhafftung nehmen vnd J. M. nahmhafft machen / auch allenthalben zu Wasser vnd Land Vorsehung thun / damit dergleichen verdächtigem geworbenem Volck / von Rüstungen / Munition vnd Victualien / nichts zukomme / da jhnen auch einiges newgeworbenes Volck zuziehen wolte / dasselbe auff halten / vnd zurück treiben / oder gäntzlichen vffschlagen vñ trennen / alles bey denẽ in Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Darein J. M. alle die / so sich hierinnen säumig erzeigen / oder den Feinden Vorschub erweisen würden hiermit erclärt / vnnd da diesem Mandat nit nachgelebt werden solte / die deßwegẽ vorhin albereit von etlichen verwirckte Straffen / wider dieselbige zu prosequiren / vorbehalten haben wolten. Da man sich auch dißfals eines oder andern Orths / vielleicht zum Widerstandt nicht gnugsamb befindẽ möchte / oder durch die ordentlichen Craißhilff Mittel / so geschwindt / als es die Notturfft erfordert / nit zu würcklicher Execution gelangen köndte / hetten die jenigen / durch welcher Landt vnd territoria dergleichen Durchzüg vnnd Werbungen gesucht werden wolten / die Kayser. Hülff / durch J. M. eigens: vnnd der gehorsamen Chur: Fürsten vnd St. Kriegsvolck sich zugetrösten / denselbigen Sie als dañ / zu vorhabender Abwendũg der widerigen Feindthätligkeitẽ vñ Trẽnung / so wol offenẽ Paß / als auch Profiant vñ alle gute Befürderung erzeigen / auch sonsten alles das jenige zuthun schuldig seyn solten / was dißfals die Reichs Constitutiones verordneten. Da auch sie vnd jhre Vasallen / Lehenleuth / Landtsassen / Bürger oder andere Vnderthanen / sich in solche verbottene Kriegsbestallungen eingelassen hetten / dieselbige wolten sie alsbald bey Verlust jhrer Lehen vnd Eygenthumb / vnd aller anderer Privilegien / auch Zunfft vnd Bürger Gerechtigkeit abfordern. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1092" n="975"/> Calenberg abgeholet / vnnd in Sachsen geführet.</p> <p><note place="left">Dessawer Brück von Kayserischen eingenommen.</note> Mitler weil feyreten die Friedländische auch nit / sondern nach vielen feinen Orten / so sie in jren Gewalt brachten / nahmen sie auch die Dessawer Brück ein vnnd verwahreten dieselbe mit etlichẽ Schantzen / welches jhnen hernach zu guten statten kam / vnd in vielen Occasionen nicht geringen Vortheil brachte.</p> <p><note place="left">Stoltzenaw von den Dänen erobert.</note> Das meiste / so der König in Dennemarck damals verrichtete / war daß er durch vier Regiment zu Fuß vnd 3000. Reutter / auch ein gute Anzahl Braunschweigischẽ Außschuß / Statt vñ Schloß Stoltzenaw wider eroberte. Vnnd damit er den Krieg / weil sich alle Sachen zum langwirigẽ weit außsehenden Wesen anliessen / desto besser zu continuiren Mittel haben möchte / hielte er zu Außgäg dieses Jahrs einen Landtag zu Zell / vnnd brachte darbey zuwegen / daß die Ritterschafft in Holstein vñ das gantze Land verwilligte / dz ein jeder Pflug zur Defension deß Lands 6. Reichsthaler / vnnd dann auch Ritter- vnd Adeliche Güter von 1000. Reichsthalern 6. bezahlen solten.</p> <p>Als nun nit allein der König in Dennemarck / sondern auch Fürst Christian von Braunschweig vnd der Graff von Manßfeld mit jhren Werbũgen starck fortgefahren / vnd sich je mehr vñ mehr gestärcket / hat Kayser Ferdinand ein Monitorial Mandat vnter Dato den 19.29. 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M. nahmhafft zumachen / auch vff den Nothfall mit würcklicher Execution / Trenn- vnd Auffschlagũg zuverfahren / alles bey denẽ in deß Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Inmassen dann J. May. Monitoria außwiesen / in welchẽ dann nit allein die jenige Werbungen / so für die bekandte Aechter / sondern auch alle andere / so vnderm Schein einer Lands Defension / für die Staaden vnd andere / nun ein zeithero / ohn einig J. May. habende Vollmacht oder Patent / noch auch Leistũg der in deß Reichsverfassung außgetruckter Caution im schwang gangen / außtrucklich verbotten. So were doch am tag / dz dessen vngeachtet / obbesagte J. M. vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd St. deß Reichs / offene Feind / erklärte Aechter vñ Rebellen / auff deß Reichs Voden nicht allein starcke Kriegs Armeen zusamen gebracht / sondern daß dergleichen weit außsehende Werbungen / ohne obangedeute / in Reichssatzungen erforderte Requisiten vnd Leistung der Caution / nachmalen in dẽ Reich / vnd vornemlich im Nider S. Craiß / zu bestärckung eingezogener feindlicher Waffen / im Schwang gangen vñ starck fortgetrieben würdẽ. Wann dann hierauß gnugsamb abzunehmen / dz gedachter deß Reichs Feinden Vorhaben allein dahin gerichtet / J. M. friedfertige Intentionẽ zuverhindern / entgegen was in dẽ R. Reich noch vbrig / vollendts in die Aschen zubringen / jhre boßhaffte gefährliche Anschläge / vermittels <choice><abbr>d'</abbr><expan>der</expan></choice> schärpffe deß Schwerdts durchzutringen: J. May. aber Kay. Ampts wegen gebühren thue / auff diese verkehrte Anschläg vnd Beginnen ein wachtsames Aug zuhaben / vnd nit zugestatten / dz vorangezogene feindtliche Waffen / durch dergleichen Werbungen / zu deß Röm. Reichs Vndergang weiter fortgesetzt würden: Hierumben so befehlẽ J. M. jhnen hiermit anderwerts ernstlich / sie wolten vff obangezogene Sachen / gebürende Auffsicht habẽ / angeregte Kriegswerbungen / Musterungen vnd Durchzüge / vnd was deme anhängin seyn möchte / vnter was Schein es geschehe / so ohn Fürweissung Kayserl. Patenten / Bewilligung vnd anderer in Reichs Abschieden specificirte Requisiten / fürvbergehen / durchauß nit gestattẽ / sonder nach den Werbern / vngeachteten Standts oder Wesens trachten / dieselben in Verhafftung nehmen vnd J. M. nahmhafft machen / auch allenthalben zu Wasser vnd Land Vorsehung thun / damit dergleichen verdächtigem geworbenem Volck / von Rüstungen / Munition vnd Victualien / nichts zukomme / da jhnen auch einiges newgeworbenes Volck zuziehen wolte / dasselbe auff halten / vnd zurück treiben / oder gäntzlichen vffschlagen vñ trennen / alles bey denẽ in Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Darein J. M. alle die / so sich hierinnen säumig erzeigen / oder den Feinden Vorschub erweisen würden hiermit erclärt / vnnd da diesem Mandat nit nachgelebt werden solte / die deßwegẽ vorhin albereit von etlichen verwirckte Straffen / wider dieselbige zu prosequiren / vorbehalten haben wolten. Da man sich auch dißfals eines oder andern Orths / vielleicht zum Widerstandt nicht gnugsamb befindẽ möchte / oder durch die ordentlichen Craißhilff Mittel / so geschwindt / als es die Notturfft erfordert / nit zu würcklicher Execution gelangen köndte / hetten die jenigen / durch welcher Landt vnd territoria dergleichen Durchzüg vnnd Werbungen gesucht werden wolten / die Kayser. Hülff / durch J. M. eigens: vnnd der gehorsamen Chur: Fürsten vnd St. Kriegsvolck sich zugetrösten / denselbigen Sie als dañ / zu vorhabender Abwendũg der widerigen Feindthätligkeitẽ vñ Trẽnung / so wol offenẽ Paß / als auch Profiant vñ alle gute Befürderung erzeigen / auch sonsten alles das jenige zuthun schuldig seyn solten / was dißfals die Reichs Constitutiones verordneten. Da auch sie vnd jhre Vasallen / Lehenleuth / Landtsassen / Bürger oder andere Vnderthanen / sich in solche verbottene Kriegsbestallungen eingelassen hetten / dieselbige wolten sie alsbald bey Verlust jhrer Lehen vnd Eygenthumb / vnd aller anderer Privilegien / auch Zunfft vnd Bürger Gerechtigkeit abfordern.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [975/1092]
Calenberg abgeholet / vnnd in Sachsen geführet.
Mitler weil feyreten die Friedländische auch nit / sondern nach vielen feinen Orten / so sie in jren Gewalt brachten / nahmen sie auch die Dessawer Brück ein vnnd verwahreten dieselbe mit etlichẽ Schantzen / welches jhnen hernach zu guten statten kam / vnd in vielen Occasionen nicht geringen Vortheil brachte.
Dessawer Brück von Kayserischen eingenommen. Das meiste / so der König in Dennemarck damals verrichtete / war daß er durch vier Regiment zu Fuß vnd 3000. Reutter / auch ein gute Anzahl Braunschweigischẽ Außschuß / Statt vñ Schloß Stoltzenaw wider eroberte. Vnnd damit er den Krieg / weil sich alle Sachen zum langwirigẽ weit außsehenden Wesen anliessen / desto besser zu continuiren Mittel haben möchte / hielte er zu Außgäg dieses Jahrs einen Landtag zu Zell / vnnd brachte darbey zuwegen / daß die Ritterschafft in Holstein vñ das gantze Land verwilligte / dz ein jeder Pflug zur Defension deß Lands 6. Reichsthaler / vnnd dann auch Ritter- vnd Adeliche Güter von 1000. Reichsthalern 6. bezahlen solten.
Stoltzenaw von den Dänen erobert. Als nun nit allein der König in Dennemarck / sondern auch Fürst Christian von Braunschweig vnd der Graff von Manßfeld mit jhren Werbũgen starck fortgefahren / vnd sich je mehr vñ mehr gestärcket / hat Kayser Ferdinand ein Monitorial Mandat vnter Dato den 19.29. Decembr. an die Fürsten vnnd Stände deß Nider Sächsischen Craises abgehen lassen / dieses Innhalts;
Ob wol J. Kay. M. in vnderschiedliche Reichs: insonderheit aber den Nider Sächsischen Craiß / offentliche Patenta vnd Monitoria außgehẽ lassen / vnd in denselbigen vermög der Reichs Constitutionen befohlen / alle vnd jede wider Jhr. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / zu vorschub derselben offenen Feinden / erklärten Aechtern vnd Rebellen / angesehene Werbungen / Musterungen / Durchzüge / vñ was dem mehr anhängig seyn möchte / keines weges zu gestattẽ / sonder darwider ernstliche Verbot außzufertigẽ / nach dẽ Werbern mit allẽ fleiß zu trachten / selbige in Verhafftung zunehmen / vñ J. M. nahmhafft zumachen / auch vff den Nothfall mit würcklicher Execution / Trenn- vnd Auffschlagũg zuverfahren / alles bey denẽ in deß Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Inmassen dann J. May. Monitoria außwiesen / in welchẽ dann nit allein die jenige Werbungen / so für die bekandte Aechter / sondern auch alle andere / so vnderm Schein einer Lands Defension / für die Staaden vnd andere / nun ein zeithero / ohn einig J. May. habende Vollmacht oder Patent / noch auch Leistũg der in deß Reichsverfassung außgetruckter Caution im schwang gangen / außtrucklich verbotten. So were doch am tag / dz dessen vngeachtet / obbesagte J. M. vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd St. deß Reichs / offene Feind / erklärte Aechter vñ Rebellen / auff deß Reichs Voden nicht allein starcke Kriegs Armeen zusamen gebracht / sondern daß dergleichen weit außsehende Werbungen / ohne obangedeute / in Reichssatzungen erforderte Requisiten vnd Leistung der Caution / nachmalen in dẽ Reich / vnd vornemlich im Nider S. Craiß / zu bestärckung eingezogener feindlicher Waffen / im Schwang gangen vñ starck fortgetrieben würdẽ. Wann dann hierauß gnugsamb abzunehmen / dz gedachter deß Reichs Feinden Vorhaben allein dahin gerichtet / J. M. friedfertige Intentionẽ zuverhindern / entgegen was in dẽ R. Reich noch vbrig / vollendts in die Aschen zubringen / jhre boßhaffte gefährliche Anschläge / vermittels d' schärpffe deß Schwerdts durchzutringen: J. May. aber Kay. Ampts wegen gebühren thue / auff diese verkehrte Anschläg vnd Beginnen ein wachtsames Aug zuhaben / vnd nit zugestatten / dz vorangezogene feindtliche Waffen / durch dergleichen Werbungen / zu deß Röm. Reichs Vndergang weiter fortgesetzt würden: Hierumben so befehlẽ J. M. jhnen hiermit anderwerts ernstlich / sie wolten vff obangezogene Sachen / gebürende Auffsicht habẽ / angeregte Kriegswerbungen / Musterungen vnd Durchzüge / vnd was deme anhängin seyn möchte / vnter was Schein es geschehe / so ohn Fürweissung Kayserl. Patenten / Bewilligung vnd anderer in Reichs Abschieden specificirte Requisiten / fürvbergehen / durchauß nit gestattẽ / sonder nach den Werbern / vngeachteten Standts oder Wesens trachten / dieselben in Verhafftung nehmen vnd J. M. nahmhafft machen / auch allenthalben zu Wasser vnd Land Vorsehung thun / damit dergleichen verdächtigem geworbenem Volck / von Rüstungen / Munition vnd Victualien / nichts zukomme / da jhnen auch einiges newgeworbenes Volck zuziehen wolte / dasselbe auff halten / vnd zurück treiben / oder gäntzlichen vffschlagen vñ trennen / alles bey denẽ in Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Darein J. M. alle die / so sich hierinnen säumig erzeigen / oder den Feinden Vorschub erweisen würden hiermit erclärt / vnnd da diesem Mandat nit nachgelebt werden solte / die deßwegẽ vorhin albereit von etlichen verwirckte Straffen / wider dieselbige zu prosequiren / vorbehalten haben wolten. Da man sich auch dißfals eines oder andern Orths / vielleicht zum Widerstandt nicht gnugsamb befindẽ möchte / oder durch die ordentlichen Craißhilff Mittel / so geschwindt / als es die Notturfft erfordert / nit zu würcklicher Execution gelangen köndte / hetten die jenigen / durch welcher Landt vnd territoria dergleichen Durchzüg vnnd Werbungen gesucht werden wolten / die Kayser. Hülff / durch J. M. eigens: vnnd der gehorsamen Chur: Fürsten vnd St. Kriegsvolck sich zugetrösten / denselbigen Sie als dañ / zu vorhabender Abwendũg der widerigen Feindthätligkeitẽ vñ Trẽnung / so wol offenẽ Paß / als auch Profiant vñ alle gute Befürderung erzeigen / auch sonsten alles das jenige zuthun schuldig seyn solten / was dißfals die Reichs Constitutiones verordneten. Da auch sie vnd jhre Vasallen / Lehenleuth / Landtsassen / Bürger oder andere Vnderthanen / sich in solche verbottene Kriegsbestallungen eingelassen hetten / dieselbige wolten sie alsbald bey Verlust jhrer Lehen vnd Eygenthumb / vnd aller anderer Privilegien / auch Zunfft vnd Bürger Gerechtigkeit abfordern.
Kaysers Ferdinandi Monitorial Mandat an die Fürsten vñ Stände deß N. S. Craises.
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