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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ausser der Statt Testament gemacht hetten oder nicht / solten doch nichts desto weniger die Güter den Erbnahmen oder nechsten Blutsfreundten gefolget werden.

3. Alle die jenige so nach auffrichtung dieses Tractats jhre wohnungen zu verändern oder andere geschefft zu verrichten außziehen wolten / solten dasselbige / sampt den jrigen frey thun mögen / vnd von niemand daran verhindert / oder in andere weg molestiert werden. Die jenigen so nach den neutralen Königreichen oder Landen / oder an örther / so vnter Contribution weren / sich begeben wolten / solten zu allen zeiten frey vnd vngemolestiret passiren / repassiren vnd trafiquiren.

4. Die so nach den vereinigten Provintzen ziehen / vnnd allda jhre geschefft verrichten wolten / solten dasselbe allezeit vier mal im Jahr thun mögen / mit vorwissen deß Gubernators / von welchem sie Paßport haben solten / der dann jhnen solche / da nicht wichtige vrsachen zu widrigen vorhanden / folgen lassen solte: vnnd dieses solte also gehalten werden die nechste zwey Jahr nach einander / nach auffgerichtetem Tractat.

5. Die Prediger mit jhren Weibern / Kindern / Haußgesind vnd mobilien sollen frey vnd vnbeschädiget außziehen mögen / jhnen darzu Schiff vnd Wagen hergeliehen / vnd mit jhren ligenden gütern zu disponieren / die vorbesagte zeit von 2. Jahren gleichfals vergünstigt werden.

6. Die Diaconen vnd andere / so Kirchen ämpter hetten / solten ebner massen in diesem tractat begriffen seyn.

7. vnnd 8. Gleicher Freyheit solten geniessen alle Officierer vnd die jenigen so rechnungen vnd bezahlungen der Soldaten vorgestelt gewesen: Item alle Schiffer vnd die jenige so Schiff allda hetten.

9. Im fall die Statt mit gnugsamen wagen vnd Schiffen nicht versehen were / der Bürger vnd Inwohner Güter vnd mobilien wegzuführen / solten sie jnner der accordierten zeit von 2. Jahren auß Holland Schiff vnd Wagen herbey bringen / vnd die berührte sachen wegführen mögen in krafft dieses Accords ohn weitere particulare Paßport.

10. Den Burgern vnd Inwohnern der Statt solten keine andre beschwerden aufferlegt werden / als wie es in gangtz Braband in den grossen vnnd kleinen Stätten gehalten würde.

11. Bey der inligenden Guarnison solten gute Ordre gehalten vnd von derselben den Bürgern kein vngemach zugefüget werden.

12. In diesem Accord solten begriffen seyn / alle die der Statt oder jrer eigenen geschefften halb abwesent weren / wie auch alle geflohene Landleut.

13. So fern jemandt der Reformierten Reilgion vnter den besagten zweyen Jahren mit todt abgehen würde / solte derselbe an einem ehrlichen Orth begraben werden.

14. Alle vrtheil vnnd außsprüch die von dem Magistrat weren gegeben worden / vnd die in beharrlicher zeit nit reformiert worden / solten in jhrem werth verbleiben / vnd jhren effect behalten.

15. Alle die jenige so vor dieser zeit der Statt Gelt vorgestreckt / solten selbiges Geld wider sampt der Pension fordern vnd einbringen mögen: ingleichem solte die Statt allen Rentierern järliche bezahlung thun / vnd die Renten / so wol die jenige so verschienen / als die noch kommen solten / ablegen.

Hierauff ist den 5. Junij die Guarnison auß Breda auß gezogen / vnnd von den Spanischen nach Gertrudenberg convoiret / der abziehenden waren 45. Fahnen zu Fuß / vnd 2. Cornet Reuter: Das veraccordierte Geschütz vnd die zween Mörser sind mit 40. Kugeln zu schiff neben andern Sachen mehr von dar weggeführet worden. Die Spanische haben in der Statt noch 31. grosse Metalline stück vnd 15. kleine / beneben viel ammunition gefunden.

Diesen außzug / das Lager vnd die Statt Breda zu besichtigen / ist ein anzahl vornehmer Burger auß Antorff dahin verreiset / die sind vnderwegens von Stadischen Reutern gefangen genommen / nach Bergen op Soom mit viel Wägen vnd zwo Kutschen geführt vnnd rantzionirt worden.

Hierauff hat Graff Heinrich vom Berg mit 60. Conpagnien Reutern die Jnfantin von Antorff / daselbst sie den 10. Junij von Brüssel angelangt / nach dem Läger begleitet / vmb die Statt vnd Vestung Breda vnd die gewaltige blocquierung da herumb zu besichtigen / da sie dann mit grosser Frewd vnd Triumph mit schiessen / fewerwerffen vnd Glockenleuten empfangen worden: Hat den Rath mit Catholischen ersetzet / den Freyherrn von Balantzon zum Gubernatorn verordnet / die Kirchen einweyen / vnderschiedliche Comedien anstellen / Processionen halten / die Bürger jhre wehren auff Rathhauß lieffern / vnd auß grobem Geschütz gewaltige Frewdenschüß thun lassen. Vnd weil die Pest in der Statt noch grassirt / hat Marggraff Spinola die besatzung nur in das Castel vnd in die Hornwerck gelegt / vnnd sein Läger allgemach schleiffen lassen. Die Jesuiten vnd Münch haben zwen tag mit Geyseln an den Cantzeln vnd Stühlen in den Kirchen zugebracht / biß sie die Ketzerey (wie sie vermeinten) herauß geschlagen.

Beschreibung der Stat Breda. Es ist die Statt Breda in dem theil deß Hertzogthumbs Braband / welches Kempen genennet wird: ligt von Antorff 8. von Bergen op Soom 6. vnd von Gertrudenberg 2. meilen / hat einen fruchtbaren boden / viel wiesen vnd vnderschiedliche Gehöltz. Zwen Fluß lauffen in die Statt / darunder der gröste die Merck heisset. Die Statt selbst ist mit sehr lustigen Gebäwen gezieret / hat ein schöne grosse vnd herlich ornirte Kirch / welche die Graffen von Nassaw mit etlichen gebäwen noch mehr herauß gebutzt. In deren Capellen wird gesehen ein köstliches Grab Renati deß Fürsten von Cabillona. Vnder demselben vnder der Erden ist eine krufft / darein die alte verstorbene Freyherrn von Breda intumulirt sind Vnter allen gebäwen ist das herrlichste der Pallast / welchen Graff Heinrich von Nassaw / Grafen Wilhelms von Nassaw / Printzen von Vra-

ausser der Statt Testament gemacht hetten oder nicht / solten doch nichts desto weniger die Güter den Erbnahmen oder nechsten Blutsfreundten gefolget werden.

3. Alle die jenige so nach auffrichtung dieses Tractats jhre wohnungen zu verändern oder andere geschefft zu verrichten außziehen wolten / solten dasselbige / sampt den jrigen frey thun mögen / vnd von niemand daran verhindert / oder in andere weg molestiert werden. Die jenigen so nach den neutralen Königreichen oder Landen / oder an örther / so vnter Contribution weren / sich begeben wolten / solten zu allen zeitẽ frey vnd vngemolestiret passiren / repassiren vnd trafiquiren.

4. Die so nach den vereinigten Provintzen ziehen / vnnd allda jhre geschefft verrichten wolten / solten dasselbe allezeit vier mal im Jahr thun mögen / mit vorwissen deß Gubernators / von welchem sie Paßport haben solten / der dann jhnen solche / da nicht wichtige vrsachen zu widrigen vorhanden / folgen lassen solte: vnnd dieses solte also gehalten werden die nechste zwey Jahr nach einander / nach auffgerichtetem Tractat.

5. Die Prediger mit jhren Weibern / Kindern / Haußgesind vnd mobilien sollen frey vnd vnbeschädiget außziehen mögen / jhnen darzu Schiff vnd Wagen hergeliehen / vnd mit jhren ligenden gütern zu disponieren / die vorbesagte zeit von 2. Jahren gleichfals vergünstigt werden.

6. Die Diaconen vnd andere / so Kirchen ämpter hetten / solten ebner massen in diesem tractat begriffen seyn.

7. vnnd 8. Gleicher Freyheit solten geniessen alle Officierer vnd die jenigen so rechnungen vnd bezahlungen der Soldaten vorgestelt gewesen: Item alle Schiffer vnd die jenige so Schiff allda hetten.

9. Im fall die Statt mit gnugsamen wagen vnd Schiffen nicht versehen were / der Bürger vnd Inwohner Güter vnd mobilien wegzuführen / solten sie jnner der accordierten zeit von 2. Jahren auß Hollãd Schiff vnd Wagen herbey bringen / vnd die berührte sachen wegführen mögen in krafft dieses Accords ohn weitere particulare Paßport.

10. Den Burgern vnd Inwohnern der Statt solten keine andre beschwerden aufferlegt werdẽ / als wie es in gangtz Braband in den grossen vnnd kleinen Stätten gehalten würde.

11. Bey der inligenden Guarnison solten gute Ordre gehalten vnd von derselben den Bürgern kein vngemach zugefüget werden.

12. In diesem Accord solten begriffen seyn / alle die der Statt oder jrer eigenen geschefften halb abwesent werẽ / wie auch alle geflohene Landleut.

13. So fern jemandt der Reformierten Reilgion vnter den besagten zweyen Jahren mit todt abgehen würde / solte derselbe an einem ehrlichen Orth begraben werden.

14. Alle vrtheil vnnd außsprüch die von dem Magistrat weren gegeben worden / vnd die in beharrlicher zeit nit reformiert worden / solten in jhrem werth verbleiben / vnd jhren effect behalten.

15. Alle die jenige so vor dieser zeit der Statt Gelt vorgestreckt / solten selbiges Geld wider sampt der Pension fordern vnd einbringen mögen: ingleichem solte die Statt allen Rentierern järliche bezahlung thun / vnd die Renten / so wol die jenige so verschienen / als die noch kom̃en solten / ablegẽ.

Hierauff ist den 5. Junij die Guarnison auß Breda auß gezogen / vnnd von den Spanischen nach Gertrudenberg convoiret / der abziehenden waren 45. Fahnen zu Fuß / vnd 2. Cornet Reuter: Das veraccordierte Geschütz vnd die zween Mörser sind mit 40. Kugeln zu schiff neben andern Sachen mehr von dar weggeführet wordẽ. Die Spanische haben in der Statt noch 31. grosse Metalline stück vnd 15. kleine / beneben viel ammunition gefunden.

Diesen außzug / das Lager vñ die Statt Breda zu besichtigen / ist ein anzahl vornehmer Burger auß Antorff dahin verreiset / die sind vnderwegens von Stadischen Reutern gefangen genommen / nach Bergen op Soom mit viel Wägen vnd zwo Kutschen geführt vnnd rantzionirt worden.

Hierauff hat Graff Heinrich vom Berg mit 60. Cõpagnien Reutern die Jnfantin von Antorff / daselbst sie den 10. Junij von Brüssel angelangt / nach dem Läger begleitet / vmb die Statt vnd Vestũg Breda vnd die gewaltige blocquierung da herumb zu besichtigen / da sie dann mit grosser Frewd vnd Triumph mit schiessen / fewerwerffen vnd Glockenleuten empfangen worden: Hat den Rath mit Catholischẽ ersetzet / den Freyherrn von Balantzon zum Gubernatorn verordnet / die Kirchen einweyen / vnderschiedliche Comedien anstellen / Processionen halten / die Bürger jhre wehren auff Rathhauß lieffern / vnd auß grobem Geschütz gewaltige Frewdenschüß thun lassen. Vnd weil die Pest in der Statt noch grassirt / hat Marggraff Spinola die besatzung nur in das Castel vnd in die Hornwerck gelegt / vnnd sein Läger allgemach schleiffen lassen. Die Jesuiten vnd Münch haben zwen tag mit Geyseln an den Cantzeln vnd Stühlen in den Kirchen zugebracht / biß sie die Ketzerey (wie sie vermeinten) herauß geschlagen.

Beschreibung der Stat Breda. Es ist die Statt Breda in dem theil deß Hertzogthumbs Braband / welches Kempen genennet wird: ligt von Antorff 8. von Bergen op Soom 6. vnd von Gertrudenberg 2. meilen / hat einen fruchtbaren boden / viel wiesen vnd vnderschiedliche Gehöltz. Zwen Fluß lauffen in die Statt / darunder der gröste die Merck heisset. Die Statt selbst ist mit sehr lustigen Gebäwen gezieret / hat ein schöne grosse vñ herlich ornirte Kirch / welche die Graffen von Nassaw mit etlichen gebäwen noch mehr herauß gebutzt. In deren Capellen wird gesehen ein köstliches Grab Renati deß Fürsten von Cabillona. Vnder demselben vnder der Erden ist eine krufft / darein die alte verstorbene Freyherrn von Breda intumulirt sind Vnter allen gebäwen ist das herrlichste der Pallast / welchen Graff Heinrich von Nassaw / Grafen Wilhelms von Nassaw / Printzen von Vra-

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          <p><note place="right">Beschreibung der Stat Breda.</note> Es ist die Statt                      Breda in dem theil deß Hertzogthumbs Braband / welches Kempen genennet wird:                      ligt von Antorff 8. von Bergen op Soom 6. vnd von Gertrudenberg 2. meilen / hat                      einen fruchtbaren boden / viel wiesen vnd vnderschiedliche Gehöltz. Zwen Fluß                      lauffen in die Statt / darunder der gröste die Merck heisset. Die Statt selbst                      ist mit sehr lustigen Gebäwen gezieret / hat ein schöne grosse vn&#x0303;                      herlich ornirte Kirch / welche die Graffen von Nassaw mit etlichen gebäwen noch                      mehr herauß gebutzt. In deren Capellen wird gesehen ein köstliches Grab Renati                      deß Fürsten von Cabillona. Vnder demselben vnder der Erden ist eine krufft /                      darein die alte verstorbene Freyherrn von Breda intumulirt sind Vnter allen                      gebäwen ist das herrlichste der Pallast / welchen Graff Heinrich von Nassaw /                      Grafen Wilhelms von Nassaw / Printzen von Vra-
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[945/1058] ausser der Statt Testament gemacht hetten oder nicht / solten doch nichts desto weniger die Güter den Erbnahmen oder nechsten Blutsfreundten gefolget werden. 3. Alle die jenige so nach auffrichtung dieses Tractats jhre wohnungen zu verändern oder andere geschefft zu verrichten außziehen wolten / solten dasselbige / sampt den jrigen frey thun mögen / vnd von niemand daran verhindert / oder in andere weg molestiert werden. Die jenigen so nach den neutralen Königreichen oder Landen / oder an örther / so vnter Contribution weren / sich begeben wolten / solten zu allen zeitẽ frey vnd vngemolestiret passiren / repassiren vnd trafiquiren. 4. Die so nach den vereinigten Provintzen ziehen / vnnd allda jhre geschefft verrichten wolten / solten dasselbe allezeit vier mal im Jahr thun mögen / mit vorwissen deß Gubernators / von welchem sie Paßport haben solten / der dann jhnen solche / da nicht wichtige vrsachen zu widrigen vorhanden / folgen lassen solte: vnnd dieses solte also gehalten werden die nechste zwey Jahr nach einander / nach auffgerichtetem Tractat. 5. Die Prediger mit jhren Weibern / Kindern / Haußgesind vnd mobilien sollen frey vnd vnbeschädiget außziehen mögen / jhnen darzu Schiff vnd Wagen hergeliehen / vnd mit jhren ligenden gütern zu disponieren / die vorbesagte zeit von 2. Jahren gleichfals vergünstigt werden. 6. Die Diaconen vnd andere / so Kirchen ämpter hetten / solten ebner massen in diesem tractat begriffen seyn. 7. vnnd 8. Gleicher Freyheit solten geniessen alle Officierer vnd die jenigen so rechnungen vnd bezahlungen der Soldaten vorgestelt gewesen: Item alle Schiffer vnd die jenige so Schiff allda hetten. 9. Im fall die Statt mit gnugsamen wagen vnd Schiffen nicht versehen were / der Bürger vnd Inwohner Güter vnd mobilien wegzuführen / solten sie jnner der accordierten zeit von 2. Jahren auß Hollãd Schiff vnd Wagen herbey bringen / vnd die berührte sachen wegführen mögen in krafft dieses Accords ohn weitere particulare Paßport. 10. Den Burgern vnd Inwohnern d' Statt solten keine andre beschwerden aufferlegt werdẽ / als wie es in gangtz Braband in den grossen vnnd kleinen Stätten gehalten würde. 11. Bey der inligenden Guarnison solten gute Ordre gehalten vnd von derselben den Bürgern kein vngemach zugefüget werden. 12. In diesem Accord solten begriffen seyn / alle die der Statt oder jrer eigenen geschefften halb abwesent werẽ / wie auch alle geflohene Landleut. 13. So fern jemandt der Reformierten Reilgion vnter den besagten zweyen Jahren mit todt abgehen würde / solte derselbe an einem ehrlichen Orth begraben werden. 14. Alle vrtheil vnnd außsprüch die von dem Magistrat weren gegeben worden / vnd die in beharrlicher zeit nit reformiert worden / solten in jhrem werth verbleiben / vnd jhren effect behalten. 15. Alle die jenige so vor dieser zeit der Statt Gelt vorgestreckt / solten selbiges Geld wid' sampt der Pension fordern vnd einbringen mögen: ingleichem solte die Statt allen Rentierern järliche bezahlung thun / vnd die Renten / so wol die jenige so verschienen / als die noch kom̃en solten / ablegẽ. Hierauff ist den 5. Junij die Guarnison auß Breda auß gezogen / vnnd von den Spanischen nach Gertrudenberg convoiret / der abziehenden waren 45. Fahnen zu Fuß / vnd 2. Cornet Reuter: Das veraccordierte Geschütz vnd die zween Mörser sind mit 40. Kugeln zu schiff neben andern Sachen mehr von dar weggeführet wordẽ. Die Spanische haben in d' Statt noch 31. grosse Metalline stück vnd 15. kleine / beneben viel ammunition gefunden. Diesen außzug / das Lager vñ die Statt Breda zu besichtigen / ist ein anzahl vornehmer Burger auß Antorff dahin verreiset / die sind vnderwegens von Stadischen Reutern gefangen genommen / nach Bergen op Soom mit viel Wägen vnd zwo Kutschen geführt vnnd rantzionirt worden. Hierauff hat Graff Heinrich vom Berg mit 60. Cõpagnien Reutern die Jnfantin von Antorff / daselbst sie den 10. Junij von Brüssel angelangt / nach dem Läger begleitet / vmb die Statt vnd Vestũg Breda vnd die gewaltige blocquierung da herumb zu besichtigen / da sie dann mit grosser Frewd vnd Triumph mit schiessen / fewerwerffen vnd Glockenleuten empfangen worden: Hat den Rath mit Catholischẽ ersetzet / den Freyherrn von Balantzon zum Gubernatorn verordnet / die Kirchen einweyen / vnderschiedliche Comedien anstellen / Processionen halten / die Bürger jhre wehren auff Rathhauß lieffern / vnd auß grobem Geschütz gewaltige Frewdenschüß thun lassen. Vnd weil die Pest in der Statt noch grassirt / hat Marggraff Spinola die besatzung nur in das Castel vnd in die Hornwerck gelegt / vnnd sein Läger allgemach schleiffen lassen. Die Jesuiten vnd Münch haben zwen tag mit Geyseln an den Cantzeln vnd Stühlen in den Kirchen zugebracht / biß sie die Ketzerey (wie sie vermeinten) herauß geschlagen. Es ist die Statt Breda in dem theil deß Hertzogthumbs Braband / welches Kempen genennet wird: ligt von Antorff 8. von Bergen op Soom 6. vnd von Gertrudenberg 2. meilen / hat einen fruchtbaren boden / viel wiesen vnd vnderschiedliche Gehöltz. Zwen Fluß lauffen in die Statt / darunder der gröste die Merck heisset. Die Statt selbst ist mit sehr lustigen Gebäwen gezieret / hat ein schöne grosse vñ herlich ornirte Kirch / welche die Graffen von Nassaw mit etlichen gebäwen noch mehr herauß gebutzt. In deren Capellen wird gesehen ein köstliches Grab Renati deß Fürsten von Cabillona. Vnder demselben vnder der Erden ist eine krufft / darein die alte verstorbene Freyherrn von Breda intumulirt sind Vnter allen gebäwen ist das herrlichste der Pallast / welchen Graff Heinrich von Nassaw / Grafen Wilhelms von Nassaw / Printzen von Vra- Beschreibung der Stat Breda.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 945. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1058>, abgerufen am 23.11.2024.