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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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sich zu gebrauchen pflegen. Ob nun Ewer vnnd Chur Sachsens L. solches verhengen / vnd darduch bey Gott vnnd dem gemeinen Evangelischen wesen / jetzo vnd ins künfftig die schwere Verantwortung auff sich nehmen wollen / das wird jhnen wol zu bedencken stehen: sie haben einmal zu Regenspurg vnd hernacher jre trewe Pflicht / deß Reichs Fundamental verfassungen / vnd geschworne Capitulation / welche alle durch die nichtige Aacht vnd vermeinte Translation der Chur Pfaltz verletzet / der Churfürsten Praeeminentz vnnd Hochheit / der Ständ Libertet vnnd die Evangelische Religion auff die Spitz vnnd praecipitium gesetzet / mit gutem Bestand eingewendet. Wollen sie nun jhre starcke Fundamenta selbst wider einreissen vnnd zu boden legen / was würde anderst darauß erfolgen / als daß alles ins künfftig entstehendes Vnheil E. vnnd Chur S. L. würde zugemessen werden: die schädliche Consequentzien sind zu erhohlen vnnötig / Ewer Liebten können dieselbe leichtlich bey sich selbsten bedencken vnnd außrechnen. Werden sie nicht zu allem dem / so die Papisten gefährlich vorhaben / selbst es bekennen / sagen vnnd schreiben / vnnd per maiora alsdann durchzutringen in der Hand haben / sich accommodiren / sich selbsten / jhre Mitglieder vnd Glaubensgenossen beschweren vnd vertilgen müssen? Vnd was will mann doch auff zusag vnnd Revers / auff Wort vnd Briff sich verlassen? haben dann nit Chur Sachsens L. albereit die Prob vnd die Erfahrung in der Hand? Wie viel tauseud Christen / vnd bevorab die Lutherischen in Böheim vnd Mähren seufftzen darvber / daß wider seiner L. von andern beschehener zusag / sie vmb alles vnd in dz Elend gebracht worden? Sind auch die Schlesier der Religion vnnd jhrer Privilegien halber durch S. L. wort nicht starck assecuriert / vnd werden doch alle tag schwere Attentat[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] bey jhnen vorgenommen? Der Exempel im Reich sind vnzehlig vorhanden. Sehen also seine L. in was schweren terminis jhres Gewissens gegen Gott / jrer Pflicht gegen dem Reich vnd Vatterland / vnnd was immerwehrender verantwortung gegen den letztlebenden vnd der lieben Posteritet sie sich befinden.

Mann spargiret wider mich / als ob mann mir Gnad vnnd Frieden entgegen getragen / ich aber denselben verstossen hette. Mann beschuldiget mich / als ob ich auß Raachgyr resolvirt were / das Reich vnnd dessen Ständ vnder das Mahomethische Joch zu bringen. Ich sage aber mit einem Wort / daß man mir damit vor Gott vnnd der Welt Gewalt vnnd Vnrecht thue / vnnd daß mann mit den angegebenen intercipirten Grieffen solches vber mich nicht bringen könne / wie in vorigem meinem Schreiben an Ewer vnnd Chur Sachsen Liebten solches mit mehrem außgeführt. Will mann mich dann nochmals mit stetiger Beraubung aller defension vngehört verdammen? Wo oder wann hat mann mir jemals Gnad vnd Fried angetragen? Hab ich mich nicht mehr dann vor wey Jahren durch meinen Herrn Schweher Vattern gegen der Kays. Mayest. zu gezimmender Submission vnnd aller Friedfertigkeit / je vnnd allwegen aber biß auff diese Stund / vnd noch zu Güte vnd Recht erbotten. Mann hat es aber nie angenommen / sondern verworffen / vnd ist in dessen mit dem Regenspurgischen Convent zu gewünschtem intent fortgeschritten. Das außschreiben zum Franckfurtischen Tag hat meine gäntzliche Außschliessung in sich. Wie hat mann auch seithero meines geliebten Bruders vnnd ander vnserer Agnaten Jura in acht genommmen? Will mann dann vorsetzlich die Churfürstliche Häuser facto proprio in die eusserste Gefahr praecipitiren / vnnd so viel tausend Menschen wieder in die Abgötterey deß Pabsthumbs / darauß sie mit grosser mühe durch GOTtes verleihung sind errettet worden / stürtzen? Aber ich mag hiervon bey Ewer Liebten sonderlich nicht mehr wort machen / die es in jhrem Hertzen genugsamblich befinden werden. Daß ich aber das Mahomethische Joch vber das Reich zu bringen mir jemals in Sinn genommen haben solte / weiß Gott der Hertzen kündiger / daß es nicht ist: Die Calumnia ist gar zu groß vnd widerleget sich selber. Das Mahometliche Joch hat man sich nicht zu förchten / weil der Keyser mit dem Türcken Fried hat / vnd der Fürst in Siebenbürgen / den gemeinen Avisen nach / zurück gezogen / vnd der Krieg wider jhn zu End gebracht worden sein solle. Man sehe sich aber wol für / in dem man zuvor vorgewendet / dz man sich deß Vngarischen Kriegs nie theilhafftig gemacht / nicht jetzo den Türcken allgemach dem Reich auff den Halß bringe / weil mann den andern gemeinen Feind den Spanier so weit ins Reich den Fuß setzen lasset.

Nun Ew. vnd Chur Sachsens L. haben dieses vnd anders / so in meinem vorigen Schreiben deducirt / wol zu erwegen. Ich muß den Außgang dem getrewen Gott befehlen / der in das verborgen sihet / vnd dessen Gericht zu seiner zeit mein vnschuld an Tag geben wird / etc.

Post Scriptum.

Auch Hoch geborner Fürst / rc. Demnach ich nun ein lange zeit gantz schmertzlich erfahren / daß man mich allenthalben / in-vnd ausser dem Reich vnauffhörlich außschreyet / als ob ich meiner Friedfertigkeit niemals ein würckliche Anzeigung gegeben / sondern alle die mir angebottene Friedens Mittel außgeschlagen / vnd das gemeine Vatterland in gegenwertigen betrübten zustand gesetzt hette / als bin ich in die Gedancken gerathen / daß die von der Königl. Mayest. in Groß Britannien der Keyser. Mayst. von meinetwegen angebottene den 12. Octobris deß 1621. Jahrs / mit einem eigenen Currier nacher Wien in Schrifften geschickte / vnnd durch mich mit einem offenen Instrument vnder meiner Hand vnd Siegel / auff seiner Königlichen May. Begehren ratificirt / von Ihrer Kays. Mayst. aber verworffene Conditiones pacis, submissiones & oblationes den Evangelischen Chur-Fürsten vnd Ständen nicht communicirt worden sein müssen / sintemal sie meine Vnschuld verhoffentlich bey dem Geaentheil

sich zu gebrauchen pflegen. Ob nun Ewer vnnd Chur Sachsens L. solches verhengen / vñ darduch bey Gott vnnd dem gemeinen Evangelischen wesen / jetzo vnd ins künfftig die schwere Verantwortung auff sich nehmen wollen / das wird jhnen wol zu bedencken stehen: sie haben einmal zu Regenspurg vnd hernacher jre trewe Pflicht / deß Reichs Fundamental verfassungen / vnd geschworne Capitulation / welche alle durch die nichtige Aacht vnd vermeinte Translation der Chur Pfaltz verletzet / der Churfürsten Praeeminentz vnnd Hochheit / der Ständ Libertet vnnd die Evangelische Religion auff die Spitz vnnd praecipitium gesetzet / mit gutem Bestand eingewendet. Wollen sie nun jhre starcke Fundamenta selbst wider einreissen vnnd zu boden legen / was würde anderst darauß erfolgen / als daß alles ins künfftig entstehendes Vnheil E. vnnd Chur S. L. würde zugemessen werden: die schädliche Consequentzien sind zu erhohlen vnnötig / Ewer Liebten können dieselbe leichtlich bey sich selbsten bedencken vnnd außrechnen. Werden sie nicht zu allem dem / so die Papisten gefährlich vorhaben / selbst es bekennen / sagen vnnd schreiben / vnnd per maiora alsdann durchzutringen in der Hand haben / sich accommodiren / sich selbsten / jhre Mitglieder vnd Glaubensgenossen beschweren vnd vertilgen müssen? Vnd was will mann doch auff zusag vnnd Revers / auff Wort vnd Briff sich verlassen? haben dann nit Chur Sachsens L. albereit die Prob vnd die Erfahrung in der Hand? Wie viel tauseud Christen / vnd bevorab die Lutherischen in Böheim vnd Mähren seufftzen darvber / daß wider seiner L. von andern beschehener zusag / sie vmb alles vnd in dz Elend gebracht worden? Sind auch die Schlesier der Religion vnnd jhrer Privilegien halber durch S. L. wort nicht starck assecuriert / vnd werden doch alle tag schwere Attentat[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] bey jhnen vorgenommen? Der Exempel im Reich sind vnzehlig vorhanden. Sehen also seine L. in was schweren terminis jhres Gewissens gegen Gott / jrer Pflicht gegen dem Reich vnd Vatterland / vnnd was immerwehrender verantwortung gegen den letztlebenden vnd der lieben Posteritet sie sich befinden.

Mann spargiret wider mich / als ob mann mir Gnad vnnd Frieden entgegen getragen / ich aber denselben verstossen hette. Mann beschuldiget mich / als ob ich auß Raachgyr resolvirt were / das Reich vnnd dessen Ständ vnder das Mahomethische Joch zu bringen. Ich sage aber mit einem Wort / daß man mir damit vor Gott vnnd der Welt Gewalt vnnd Vnrecht thue / vnnd daß mann mit den angegebenen intercipirten Grieffen solches vber mich nicht bringen könne / wie in vorigem meinem Schreiben an Ewer vnnd Chur Sachsen Liebten solches mit mehrem außgeführt. Will mann mich dann nochmals mit stetiger Beraubung aller defension vngehört verdammen? Wo oder wann hat mann mir jemals Gnad vnd Fried angetragen? Hab ich mich nicht mehr dann vor wey Jahren durch meinen Herrn Schweher Vattern gegen der Kays. Mayest. zu gezimmender Submission vnnd aller Friedfertigkeit / je vnnd allwegen aber biß auff diese Stund / vnd noch zu Güte vnd Recht erbotten. Mann hat es aber nie angenommen / sondern verworffen / vnd ist in dessen mit dem Regenspurgischen Convent zu gewünschtem intent fortgeschritten. Das außschreiben zum Franckfurtischen Tag hat meine gäntzliche Außschliessung in sich. Wie hat mann auch seithero meines geliebten Bruders vnnd ander vnserer Agnaten Jura in acht genommmen? Will mann dann vorsetzlich die Churfürstliche Häuser facto proprio in die eusserste Gefahr praecipitiren / vnnd so viel tausend Menschen wieder in die Abgötterey deß Pabsthumbs / darauß sie mit grosser mühe durch GOTtes verleihung sind errettet worden / stürtzen? Aber ich mag hiervon bey Ewer Liebten sonderlich nicht mehr wort machen / die es in jhrem Hertzen genugsamblich befinden werden. Daß ich aber das Mahomethische Joch vber das Reich zu bringen mir jemals in Sinn genommen haben solte / weiß Gott der Hertzen kündiger / daß es nicht ist: Die Calumnia ist gar zu groß vnd widerleget sich selber. Das Mahometliche Joch hat man sich nicht zu förchten / weil der Keyser mit dem Türcken Fried hat / vnd der Fürst in Siebenbürgen / den gemeinen Avisen nach / zurück gezogen / vnd der Krieg wider jhn zu End gebracht worden sein solle. Man sehe sich aber wol für / in dem man zuvor vorgewendet / dz man sich deß Vngarischen Kriegs nie theilhafftig gemacht / nicht jetzo den Türcken allgemach dem Reich auff den Halß bringe / weil mann den andern gemeinen Feind den Spanier so weit ins Reich den Fuß setzen lasset.

Nun Ew. vnd Chur Sachsens L. haben dieses vnd anders / so in meinem vorigen Schreiben deducirt / wol zu erwegẽ. Ich muß den Außgang dem getrewen Gott befehlen / der in das verborgen sihet / vnd dessen Gericht zu seiner zeit mein vnschuld an Tag geben wird / etc.

Post Scriptum.

Auch Hoch geborner Fürst / rc. Demnach ich nun ein lange zeit gantz schmertzlich erfahren / daß man mich allenthalben / in-vnd ausser dem Reich vnauffhörlich außschreyet / als ob ich meiner Friedfertigkeit niemals ein würckliche Anzeigung gegeben / sondern alle die mir angebottene Friedens Mittel außgeschlagen / vnd das gemeine Vatterland in gegenwertigen betrübten zustand gesetzt hette / als bin ich in die Gedancken gerathen / daß die von der Königl. Mayest. in Groß Britannien der Keyser. Mayst. von meinetwegen angebottene den 12. Octobris deß 1621. Jahrs / mit einem eigenen Currier nacher Wien in Schrifften geschickte / vnnd durch mich mit einem offenen Instrument vnder meiner Hand vnd Siegel / auff seiner Königlichẽ May. Begehren ratificirt / von Ihrer Kays. Mayst. aber verworffene Conditiones pacis, submissiones & oblationes den Evangelischen Chur-Fürsten vnd Ständen nicht communicirt wordẽ sein müssen / sintemal sie meine Vnschuld verhoffentlich bey dem Geaentheil

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[898/1007] sich zu gebrauchen pflegen. Ob nun Ewer vnnd Chur Sachsens L. solches verhengen / vñ darduch bey Gott vnnd dem gemeinen Evangelischen wesen / jetzo vnd ins künfftig die schwere Verantwortung auff sich nehmen wollen / das wird jhnen wol zu bedencken stehen: sie haben einmal zu Regenspurg vnd hernacher jre trewe Pflicht / deß Reichs Fundamental verfassungen / vnd geschworne Capitulation / welche alle durch die nichtige Aacht vnd vermeinte Translation der Chur Pfaltz verletzet / der Churfürsten Praeeminentz vnnd Hochheit / der Ständ Libertet vnnd die Evangelische Religion auff die Spitz vnnd praecipitium gesetzet / mit gutem Bestand eingewendet. Wollen sie nun jhre starcke Fundamenta selbst wider einreissen vnnd zu boden legen / was würde anderst darauß erfolgen / als daß alles ins künfftig entstehendes Vnheil E. vnnd Chur S. L. würde zugemessen werden: die schädliche Consequentzien sind zu erhohlen vnnötig / Ewer Liebten können dieselbe leichtlich bey sich selbsten bedencken vnnd außrechnen. Werden sie nicht zu allem dem / so die Papisten gefährlich vorhaben / selbst es bekennen / sagen vnnd schreiben / vnnd per maiora alsdann durchzutringen in der Hand haben / sich accommodiren / sich selbsten / jhre Mitglieder vnd Glaubensgenossen beschweren vnd vertilgen müssen? Vnd was will mann doch auff zusag vnnd Revers / auff Wort vnd Briff sich verlassen? haben dann nit Chur Sachsens L. albereit die Prob vnd die Erfahrung in der Hand? Wie viel tauseud Christen / vnd bevorab die Lutherischen in Böheim vnd Mähren seufftzen darvber / daß wider seiner L. von andern beschehener zusag / sie vmb alles vnd in dz Elend gebracht worden? Sind auch die Schlesier der Religion vnnd jhrer Privilegien halber durch S. L. wort nicht starck assecuriert / vnd werden doch alle tag schwere Attentat_ bey jhnen vorgenommen? Der Exempel im Reich sind vnzehlig vorhanden. Sehen also seine L. in was schweren terminis jhres Gewissens gegen Gott / jrer Pflicht gegen dem Reich vnd Vatterland / vnnd was immerwehrender verantwortung gegen den letztlebenden vnd der lieben Posteritet sie sich befinden. Mann spargiret wider mich / als ob mann mir Gnad vnnd Frieden entgegen getragen / ich aber denselben verstossen hette. Mann beschuldiget mich / als ob ich auß Raachgyr resolvirt were / das Reich vnnd dessen Ständ vnder das Mahomethische Joch zu bringen. Ich sage aber mit einem Wort / daß man mir damit vor Gott vnnd der Welt Gewalt vnnd Vnrecht thue / vnnd daß mann mit den angegebenen intercipirten Grieffen solches vber mich nicht bringen könne / wie in vorigem meinem Schreiben an Ewer vnnd Chur Sachsen Liebten solches mit mehrem außgeführt. Will mann mich dann nochmals mit stetiger Beraubung aller defension vngehört verdammen? Wo oder wann hat mann mir jemals Gnad vnd Fried angetragen? Hab ich mich nicht mehr dann vor wey Jahren durch meinen Herrn Schweher Vattern gegen der Kays. Mayest. zu gezimmender Submission vnnd aller Friedfertigkeit / je vnnd allwegen aber biß auff diese Stund / vnd noch zu Güte vnd Recht erbotten. Mann hat es aber nie angenommen / sondern verworffen / vnd ist in dessen mit dem Regenspurgischen Convent zu gewünschtem intent fortgeschritten. Das außschreiben zum Franckfurtischen Tag hat meine gäntzliche Außschliessung in sich. Wie hat mann auch seithero meines geliebten Bruders vnnd ander vnserer Agnaten Jura in acht genommmen? Will mann dann vorsetzlich die Churfürstliche Häuser facto proprio in die eusserste Gefahr praecipitiren / vnnd so viel tausend Menschen wieder in die Abgötterey deß Pabsthumbs / darauß sie mit grosser mühe durch GOTtes verleihung sind errettet worden / stürtzen? Aber ich mag hiervon bey Ewer Liebten sonderlich nicht mehr wort machen / die es in jhrem Hertzen genugsamblich befinden werden. Daß ich aber das Mahomethische Joch vber das Reich zu bringen mir jemals in Sinn genommen haben solte / weiß Gott der Hertzen kündiger / daß es nicht ist: Die Calumnia ist gar zu groß vnd widerleget sich selber. Das Mahometliche Joch hat man sich nicht zu förchten / weil der Keyser mit dem Türcken Fried hat / vnd der Fürst in Siebenbürgen / den gemeinen Avisen nach / zurück gezogen / vnd der Krieg wider jhn zu End gebracht worden sein solle. Man sehe sich aber wol für / in dem man zuvor vorgewendet / dz man sich deß Vngarischen Kriegs nie theilhafftig gemacht / nicht jetzo den Türcken allgemach dem Reich auff den Halß bringe / weil mann den andern gemeinen Feind den Spanier so weit ins Reich den Fuß setzen lasset. Nun Ew. vnd Chur Sachsens L. haben dieses vnd anders / so in meinem vorigen Schreiben deducirt / wol zu erwegẽ. Ich muß den Außgang dem getrewen Gott befehlen / der in das verborgen sihet / vnd dessen Gericht zu seiner zeit mein vnschuld an Tag geben wird / etc. Post Scriptum. Auch Hoch geborner Fürst / rc. Demnach ich nun ein lange zeit gantz schmertzlich erfahren / daß man mich allenthalben / in-vnd ausser dem Reich vnauffhörlich außschreyet / als ob ich meiner Friedfertigkeit niemals ein würckliche Anzeigung gegeben / sondern alle die mir angebottene Friedens Mittel außgeschlagen / vnd das gemeine Vatterland in gegenwertigen betrübten zustand gesetzt hette / als bin ich in die Gedancken gerathen / daß die von der Königl. Mayest. in Groß Britannien der Keyser. Mayst. von meinetwegen angebottene den 12. Octobris deß 1621. Jahrs / mit einem eigenen Currier nacher Wien in Schrifften geschickte / vnnd durch mich mit einem offenen Instrument vnder meiner Hand vnd Siegel / auff seiner Königlichẽ May. Begehren ratificirt / von Ihrer Kays. Mayst. aber verworffene Conditiones pacis, submissiones & oblationes den Evangelischen Chur-Fürsten vnd Ständen nicht communicirt wordẽ sein müssen / sintemal sie meine Vnschuld verhoffentlich bey dem Geaentheil

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 898. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1007>, abgerufen am 28.06.2024.