Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Wesen alles nach deß Pabsts vnnd jhrem willen richten / vnnd also Ewer vnnd Chur Brandenburgs Liebten allen Respect vnnd Authoritet verlieren / für nichts geachtet vnnd nur vnzehliche hohe Beschwerungen / auch einen ewigen Verweiß bey den Lebenden vnd nach kommenden auff sich laden würden: Ewer Liebten müsten approbieren / was sie bißhero widersprochen haben / durch das Exempel der nichtigen Aacht vnnd Execution wieder vns: auch würde sie gleichmässige Gefahr allen Evangelischen Ständen auff den Halß ziehen / die Güldene Bull Keyserliche Capitulation vnnd Fundamental deß Reichs verhafftung würden auff einmal dahin fallen / der Chur vnnd Fürstlichen Kayser Vralte maiorum virtute & sanguine acquisita iura, Libertet vnnd Stand / würden zu grund gehen / vnnd in Summa ein solch vnträglich Joch eingeführet werden / dessen sich die Posteritet mit Verlust vnnd Gefahr der Evangelischen Religion vnnd gemeiner Einführung deß leidigen Pabsthumbs in Ewigkeit zu beschweren hette. Daß aber mit schein Reversen die gebrochene Capitulation zu ergentzen / oder dergleichen Exorbitantien ins künfftig ein Ziel zusetzen sein solte oder könte / auch auff den vnverhofften Fall vnsere Kinder vnnd Agnaten ein vnpraeiudicierliche Verhelffung zu gewarten haben / das widerleget die Erfahrung selbst / vnd würde bey außländischen Potentaten vnnd Völckern ein spöttisch Ding sein. Wie man auch Wort vnd Zusag halte / auch was einem das gegebene zeugnuß seiner Vuschuld früchte / das weisen die leidige Exempel Landgraff Moritzen Liebten vnnd anderer mehr / sonderlich aber Vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraff Liebten auß / welche so lange zeit deß jhrigen beraubt vnnd spolirt gelassen / auch in praeiudicium causae & personarum in der Churfürstlichen Pfaltz gantze Empter vnnd Stück verschencket / von dem Corpore abgerissen / vnnd mit confiscation vnserer Diener vnnd Vnderthanen Gütter dermassen gehauset wird / daß deßgleichen im Römischen Reich nie erhöret worden. Darauß dann abzunehmen / wann nicht allein wir wider Recht vnnd Billichkeit solten außgeschlossen / sondern noch darzu erst Vnserer Kinder vnnd Agnaten liquidissima iura in das weite Feld gewiesen werden solten / was dahero zu gewarten / vnnd wie die Restitution endlich beschaffen sein würde / Da man vber vns schon zu subtilisiren anfanget / als ob der gleichen Ding Ewer vnnd Chur Brandenburg Liebten Churfürstlichen Häusern nichts praeiudiciren solten / weil in Vnserm Churfürstlichen Hauß ein disparitet zu finden / darzu der vermeinter Administration gewesene Streit gantz impertinenter angezogen werden will / als welcher allein die Testamentari Tütel angangen / vnnd mit der Succession keine Gemeinschafft habe / welches wir aber alles an jetzo an seinen Orth gestellet sein lassen. Es hat zwar einen Schein / wann die incommoda exaggerirt, welche auß nicht ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij erfolgen solten: wann man aber die vergangene Attentata vnnd Eingriff / dardurch deß Churfürstlichen Collegij praeeminentz / Hochheit vnd Einträtigkeit / vnnd daß dasselbe vorsetzlich zergentzt worden / auch die schädliche Consequentzen / welche auß einer vnerhörten widerrechtlichen Ergäntzung herfliessen / recht betrachtet / so wird sich im Grund befinden / daß wan mann solcher gestalt das Collegium zu ergäntzen vermeint / dasselbe viel mehr zerrissen vnd vbel ärger gemacht werde: daß also viel rathsamer vnnd virantwortlicher / mit dergleichen weit außsehenden Dingen einzustehen / GOTT vnd der Zeit der Außgang zu befehlen / als die Sach noch mehr zu vulneriren / ja zu verhindern / daß einige Hoffnung zu widerbringung deß Edlen Friedens nicht vbrig gelassen werde. Dann wir Ewer Liebten freundlich nicht verhalten können / daß einmal die Königliche Würde in Groß Britannien vns (vnd noch newlich) vnsere völlige Restitution thewer vnd beständig versprochen / sich auch bey dem König in Hispanien zu Brüssel vnnd anderswo vnauffhörlich vnnd zwar nicht zum Schein / wie sie fälschlich beschulldiget / sondern mit rechtem Ernst bemühet / die selbe in der Güte zu erlangen / oder aber endlich mit den Waffen das eusserste zu suchen. Solte nun durch die angedeutete Intrusion deß Hertzogen in Bayern / vnnb der Weltlichen Churfürsten Conniventz dergleichen Tractaten schweren gemacht werden / so würde die gantze Verantwortung denselben auff den Halß wachsen. Insonderheit wir vnnd vnser gantz Churfürstlich Hauß vnnd Posteritet / neben allen andern Evangelischen Ständen zum höchsten sich dessen zu beschweren hetten. Bitten demnach Ewer Liebten gantz freundlich / sie wollen ja nicht verstatten / nachzugeben / daß durch vnsere gäntzliche Ruin / auch zu gleich der Evangelischen Chur vnnd Fürsten wolfahrt / die Religion vnd Teutsche Freyheit periclitiren / vnnd etwa noch darzu die Päbstische mit der Weltlichen Churfürsten Exempel jhren Vnfug entschuldigen / vnd darauff noch mehr inconvenientzen jhnen hiernegst zumuthen solten: wie wir vns dann gäntzlich versichern / Ewer Liebten von den einmal wolgelegten Fundamenten nicht abweichen / noch sich persuadiren lassen werden / als ob durch die vorhabende gefährliche Mittel einiger Frieden zu hoffen / sondern vielmehr / daß dieselbe erst den Anfang zu jmmerwehrendem Kriegs wesen machen vnd vervrsachen würden. Vns were nichts liebers dann daß wir Ewer Liebten Trosts vnnd getrewen Raths offt gebrauchen / vnd desselben dermal eins in einer Widerantwort theilhafftig werden könten: wollen auch dieselben nochmalen freundlich darumb gebethen haben: versichern sie darneben / daß wir doch einen weg als den andern auff das gemeine Evangelisch wesen E. L. vnd dero löbliches Hauß allezeit das Wesen alles nach deß Pabsts vnnd jhrem willen richten / vnnd also Ewer vnnd Chur Brandenburgs Liebten allen Respect vnnd Authoritet verlieren / für nichts geachtet vnnd nur vnzehliche hohe Beschwerungen / auch einen ewigen Verweiß bey den Lebenden vnd nach kommenden auff sich laden würden: Ewer Liebten müsten approbieren / was sie bißhero widersprochen haben / durch das Exempel der nichtigen Aacht vnnd Execution wieder vns: auch würde sie gleichmässige Gefahr allen Evangelischen Ständen auff den Halß ziehen / die Güldene Bull Keyserliche Capitulation vnnd Fundamental deß Reichs verhafftung würden auff einmal dahin fallen / der Chur vnnd Fürstlichen Kayser Vralte maiorum virtute & sanguine acquisita iura, Libertet vnnd Stand / würden zu grund gehen / vnnd in Summa ein solch vnträglich Joch eingeführet werden / dessen sich die Posteritet mit Verlust vnnd Gefahr der Evangelischen Religion vnnd gemeiner Einführung deß leidigen Pabsthumbs in Ewigkeit zu beschweren hette. Daß aber mit schein Reversen die gebrochene Capitulation zu ergentzen / oder dergleichen Exorbitantien ins künfftig ein Ziel zusetzen sein solte oder könte / auch auff den vnverhofften Fall vnsere Kinder vnnd Agnaten ein vnpraeiudicierliche Verhelffung zu gewarten haben / das widerleget die Erfahrung selbst / vnd würde bey außländischen Potentaten vnnd Völckern ein spöttisch Ding sein. Wie man auch Wort vnd Zusag halte / auch was einem das gegebene zeugnuß seiner Vuschuld früchte / das weisen die leidige Exempel Landgraff Moritzen Liebten vnnd anderer mehr / sonderlich aber Vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraff Liebten auß / welche so lange zeit deß jhrigen beraubt vnnd spolirt gelassen / auch in praeiudicium causae & personarum in der Churfürstlichen Pfaltz gantze Empter vnnd Stück verschencket / von dem Corpore abgerissen / vnnd mit confiscation vnserer Diener vnnd Vnderthanen Gütter dermassen gehauset wird / daß deßgleichen im Römischen Reich nie erhöret worden. Darauß dann abzunehmen / wann nicht allein wir wider Recht vnnd Billichkeit solten außgeschlossen / sondern noch darzu erst Vnserer Kinder vnnd Agnaten liquidissima iura in das weite Feld gewiesen werden solten / was dahero zu gewarten / vnnd wie die Restitution endlich beschaffen sein würde / Da man vber vns schon zu subtilisiren anfanget / als ob der gleichen Ding Ewer vnnd Chur Brandenburg Liebten Churfürstlichen Häusern nichts praeiudiciren solten / weil in Vnserm Churfürstlichen Hauß ein disparitet zu finden / darzu der vermeinter Administration gewesene Streit gantz impertinenter angezogen werden will / als welcher allein die Testamentari Tütel angangen / vnnd mit der Succession keine Gemeinschafft habe / welches wir aber alles an jetzo an seinen Orth gestellet sein lassen. Es hat zwar einen Schein / wann die incommoda exaggerirt, welche auß nicht ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij erfolgen solten: wann man aber die vergangene Attentata vnnd Eingriff / dardurch deß Churfürstlichen Collegij praeeminentz / Hochheit vnd Einträtigkeit / vnnd daß dasselbe vorsetzlich zergentzt worden / auch die schädliche Consequentzen / welche auß einer vnerhörten widerrechtlichen Ergäntzung herfliessen / recht betrachtet / so wird sich im Grund befinden / daß wan mann solcher gestalt das Collegium zu ergäntzen vermeint / dasselbe viel mehr zerrissen vnd vbel ärger gemacht werde: daß also viel rathsamer vnnd virantwortlicher / mit dergleichen weit außsehenden Dingen einzustehen / GOTT vnd der Zeit der Außgang zu befehlen / als die Sach noch mehr zu vulneriren / ja zu verhindern / daß einige Hoffnung zu widerbringung deß Edlen Friedens nicht vbrig gelassen werde. Dann wir Ewer Liebten freundlich nicht verhalten können / daß einmal die Königliche Würde in Groß Britannien vns (vnd noch newlich) vnsere völlige Restitution thewer vnd beständig versprochen / sich auch bey dem König in Hispanien zu Brüssel vnnd anderswo vnauffhörlich vnnd zwar nicht zum Schein / wie sie fälschlich beschulldiget / sondern mit rechtem Ernst bemühet / die selbe in der Güte zu erlangen / oder aber endlich mit den Waffen das eusserste zu suchen. Solte nun durch die angedeutete Intrusion deß Hertzogen in Bayern / vnnb der Weltlichen Churfürsten Conniventz dergleichen Tractaten schweren gemacht werden / so würde die gantze Verantwortung denselben auff den Halß wachsen. Insonderheit wir vnnd vnser gantz Churfürstlich Hauß vnnd Posteritet / neben allen andern Evangelischen Ständen zum höchsten sich dessen zu beschweren hetten. Bitten demnach Ewer Liebten gantz freundlich / sie wollen ja nicht verstatten / nachzugeben / daß durch vnsere gäntzliche Ruin / auch zu gleich der Evangelischen Chur vnnd Fürsten wolfahrt / die Religion vnd Teutsche Freyheit periclitiren / vnnd etwa noch darzu die Päbstische mit der Weltlichen Churfürsten Exempel jhren Vnfug entschuldigen / vnd darauff noch mehr inconvenientzen jhnen hiernegst zumuthen solten: wie wir vns dann gäntzlich versichern / Ewer Liebten von den einmal wolgelegten Fundamenten nicht abweichen / noch sich persuadiren lassen werden / als ob durch die vorhabende gefährliche Mittel einiger Frieden zu hoffen / sondern vielmehr / daß dieselbe erst den Anfang zu jmmerwehrendem Kriegs wesen machen vnd vervrsachen würden. Vns were nichts liebers dann daß wir Ewer Liebten Trosts vnnd getrewen Raths offt gebrauchen / vnd desselben dermal eins in einer Widerantwort theilhafftig werden könten: wollen auch dieselben nochmalen freundlich darumb gebethen haben: versichern sie darneben / daß wir doch einen weg als den andern auff das gemeine Evangelisch wesen E. 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Daß aber mit schein Reversen die gebrochene Capitulation zu ergentzen / oder dergleichen Exorbitantien ins künfftig ein Ziel zusetzen sein solte oder könte / auch auff den vnverhofften Fall vnsere Kinder vnnd Agnaten ein vnpraeiudicierliche Verhelffung zu gewarten haben / das widerleget die Erfahrung selbst / vnd würde bey außländischen Potentaten vnnd Völckern ein spöttisch Ding sein. Wie man auch Wort vnd Zusag halte / auch was einem das gegebene zeugnuß seiner Vuschuld früchte / das weisen die leidige Exempel Landgraff Moritzen Liebten vnnd anderer mehr / sonderlich aber Vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraff Liebten auß / welche so lange zeit deß jhrigen beraubt vnnd spolirt gelassen / auch in praeiudicium causae & personarum in der Churfürstlichen Pfaltz gantze Empter vnnd Stück verschencket / von dem Corpore abgerissen / vnnd mit confiscation vnserer Diener vnnd Vnderthanen Gütter dermassen gehauset wird / daß deßgleichen im Römischen Reich nie erhöret worden. Darauß dann abzunehmen / wann nicht allein wir wider Recht vnnd Billichkeit solten außgeschlossen / sondern noch darzu erst Vnserer Kinder vnnd Agnaten liquidissima iura in das weite Feld gewiesen werden solten / was dahero zu gewarten / vnnd wie die Restitution endlich beschaffen sein würde / Da man vber vns schon zu subtilisiren anfanget / als ob der gleichen Ding Ewer vnnd Chur Brandenburg Liebten Churfürstlichen Häusern nichts praeiudiciren solten / weil in Vnserm Churfürstlichen Hauß ein disparitet zu finden / darzu der vermeinter Administration gewesene Streit gantz impertinenter angezogen werden will / als welcher allein die Testamentari Tütel angangen / vnnd mit der Succession keine Gemeinschafft habe / welches wir aber alles an jetzo an seinen Orth gestellet sein lassen.</p> <p>Es hat zwar einen Schein / wann die incommoda exaggerirt, welche auß nicht ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij erfolgen solten: wann man aber die vergangene Attentata vnnd Eingriff / dardurch deß Churfürstlichen Collegij praeeminentz / Hochheit vnd Einträtigkeit / vnnd daß dasselbe vorsetzlich zergentzt worden / auch die schädliche Consequentzen / welche auß einer vnerhörten widerrechtlichen Ergäntzung herfliessen / recht betrachtet / so wird sich im Grund befinden / daß wan mann solcher gestalt das Collegium zu ergäntzen vermeint / dasselbe viel mehr zerrissen vnd vbel ärger gemacht werde: daß also viel rathsamer vnnd virantwortlicher / mit dergleichen weit außsehenden Dingen einzustehen / GOTT vnd der Zeit der Außgang zu befehlen / als die Sach noch mehr zu vulneriren / ja zu verhindern / daß einige Hoffnung zu widerbringung deß Edlen Friedens nicht vbrig gelassen werde.</p> <p>Dann wir Ewer Liebten freundlich nicht verhalten können / daß einmal die Königliche Würde in Groß Britannien vns (vnd noch newlich) vnsere völlige Restitution thewer vnd beständig versprochen / sich auch bey dem König in Hispanien zu Brüssel vnnd anderswo vnauffhörlich vnnd zwar nicht zum Schein / wie sie fälschlich beschulldiget / sondern mit rechtem Ernst bemühet / die selbe in der Güte zu erlangen / oder aber endlich mit den Waffen das eusserste zu suchen. Solte nun durch die angedeutete Intrusion deß Hertzogen in Bayern / vnnb der Weltlichen Churfürsten Conniventz dergleichen Tractaten schweren gemacht werden / so würde die gantze Verantwortung denselben auff den Halß wachsen.</p> <p>Insonderheit wir vnnd vnser gantz Churfürstlich Hauß vnnd Posteritet / neben allen andern Evangelischen Ständen zum höchsten sich dessen zu beschweren hetten. Bitten demnach Ewer Liebten gantz freundlich / sie wollen ja nicht verstatten / nachzugeben / daß durch vnsere gäntzliche Ruin / auch zu gleich der Evangelischen Chur vnnd Fürsten wolfahrt / die Religion vnd Teutsche Freyheit periclitiren / vnnd etwa noch darzu die Päbstische mit der Weltlichen Churfürsten Exempel jhren Vnfug entschuldigen / vnd darauff noch mehr inconvenientzen jhnen hiernegst zumuthen solten: wie wir vns dann gäntzlich versichern / Ewer Liebten von den einmal wolgelegten Fundamenten nicht abweichen / noch sich persuadiren lassen werden / als ob durch die vorhabende gefährliche Mittel einiger Frieden zu hoffen / sondern vielmehr / daß dieselbe erst den Anfang zu jmmerwehrendem Kriegs wesen machen vnd vervrsachen würden. Vns were nichts liebers dann daß wir Ewer Liebten Trosts vnnd getrewen Raths offt gebrauchen / vnd desselben dermal eins in einer Widerantwort theilhafftig werden könten: wollen auch dieselben nochmalen freundlich darumb gebethen haben: versichern sie darneben / daß wir doch einen weg als den andern auff das gemeine Evangelisch wesen E. L. vnd dero löbliches Hauß allezeit das </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [895/1004]
Wesen alles nach deß Pabsts vnnd jhrem willen richten / vnnd also Ewer vnnd Chur Brandenburgs Liebten allen Respect vnnd Authoritet verlieren / für nichts geachtet vnnd nur vnzehliche hohe Beschwerungen / auch einen ewigen Verweiß bey den Lebenden vnd nach kommenden auff sich laden würden: Ewer Liebten müsten approbieren / was sie bißhero widersprochen haben / durch das Exempel der nichtigen Aacht vnnd Execution wieder vns: auch würde sie gleichmässige Gefahr allen Evangelischen Ständen auff den Halß ziehen / die Güldene Bull Keyserliche Capitulation vnnd Fundamental deß Reichs verhafftung würden auff einmal dahin fallen / der Chur vnnd Fürstlichen Kayser Vralte maiorum virtute & sanguine acquisita iura, Libertet vnnd Stand / würden zu grund gehen / vnnd in Summa ein solch vnträglich Joch eingeführet werden / dessen sich die Posteritet mit Verlust vnnd Gefahr der Evangelischen Religion vnnd gemeiner Einführung deß leidigen Pabsthumbs in Ewigkeit zu beschweren hette. Daß aber mit schein Reversen die gebrochene Capitulation zu ergentzen / oder dergleichen Exorbitantien ins künfftig ein Ziel zusetzen sein solte oder könte / auch auff den vnverhofften Fall vnsere Kinder vnnd Agnaten ein vnpraeiudicierliche Verhelffung zu gewarten haben / das widerleget die Erfahrung selbst / vnd würde bey außländischen Potentaten vnnd Völckern ein spöttisch Ding sein. Wie man auch Wort vnd Zusag halte / auch was einem das gegebene zeugnuß seiner Vuschuld früchte / das weisen die leidige Exempel Landgraff Moritzen Liebten vnnd anderer mehr / sonderlich aber Vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraff Liebten auß / welche so lange zeit deß jhrigen beraubt vnnd spolirt gelassen / auch in praeiudicium causae & personarum in der Churfürstlichen Pfaltz gantze Empter vnnd Stück verschencket / von dem Corpore abgerissen / vnnd mit confiscation vnserer Diener vnnd Vnderthanen Gütter dermassen gehauset wird / daß deßgleichen im Römischen Reich nie erhöret worden. Darauß dann abzunehmen / wann nicht allein wir wider Recht vnnd Billichkeit solten außgeschlossen / sondern noch darzu erst Vnserer Kinder vnnd Agnaten liquidissima iura in das weite Feld gewiesen werden solten / was dahero zu gewarten / vnnd wie die Restitution endlich beschaffen sein würde / Da man vber vns schon zu subtilisiren anfanget / als ob der gleichen Ding Ewer vnnd Chur Brandenburg Liebten Churfürstlichen Häusern nichts praeiudiciren solten / weil in Vnserm Churfürstlichen Hauß ein disparitet zu finden / darzu der vermeinter Administration gewesene Streit gantz impertinenter angezogen werden will / als welcher allein die Testamentari Tütel angangen / vnnd mit der Succession keine Gemeinschafft habe / welches wir aber alles an jetzo an seinen Orth gestellet sein lassen.
Es hat zwar einen Schein / wann die incommoda exaggerirt, welche auß nicht ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij erfolgen solten: wann man aber die vergangene Attentata vnnd Eingriff / dardurch deß Churfürstlichen Collegij praeeminentz / Hochheit vnd Einträtigkeit / vnnd daß dasselbe vorsetzlich zergentzt worden / auch die schädliche Consequentzen / welche auß einer vnerhörten widerrechtlichen Ergäntzung herfliessen / recht betrachtet / so wird sich im Grund befinden / daß wan mann solcher gestalt das Collegium zu ergäntzen vermeint / dasselbe viel mehr zerrissen vnd vbel ärger gemacht werde: daß also viel rathsamer vnnd virantwortlicher / mit dergleichen weit außsehenden Dingen einzustehen / GOTT vnd der Zeit der Außgang zu befehlen / als die Sach noch mehr zu vulneriren / ja zu verhindern / daß einige Hoffnung zu widerbringung deß Edlen Friedens nicht vbrig gelassen werde.
Dann wir Ewer Liebten freundlich nicht verhalten können / daß einmal die Königliche Würde in Groß Britannien vns (vnd noch newlich) vnsere völlige Restitution thewer vnd beständig versprochen / sich auch bey dem König in Hispanien zu Brüssel vnnd anderswo vnauffhörlich vnnd zwar nicht zum Schein / wie sie fälschlich beschulldiget / sondern mit rechtem Ernst bemühet / die selbe in der Güte zu erlangen / oder aber endlich mit den Waffen das eusserste zu suchen. Solte nun durch die angedeutete Intrusion deß Hertzogen in Bayern / vnnb der Weltlichen Churfürsten Conniventz dergleichen Tractaten schweren gemacht werden / so würde die gantze Verantwortung denselben auff den Halß wachsen.
Insonderheit wir vnnd vnser gantz Churfürstlich Hauß vnnd Posteritet / neben allen andern Evangelischen Ständen zum höchsten sich dessen zu beschweren hetten. Bitten demnach Ewer Liebten gantz freundlich / sie wollen ja nicht verstatten / nachzugeben / daß durch vnsere gäntzliche Ruin / auch zu gleich der Evangelischen Chur vnnd Fürsten wolfahrt / die Religion vnd Teutsche Freyheit periclitiren / vnnd etwa noch darzu die Päbstische mit der Weltlichen Churfürsten Exempel jhren Vnfug entschuldigen / vnd darauff noch mehr inconvenientzen jhnen hiernegst zumuthen solten: wie wir vns dann gäntzlich versichern / Ewer Liebten von den einmal wolgelegten Fundamenten nicht abweichen / noch sich persuadiren lassen werden / als ob durch die vorhabende gefährliche Mittel einiger Frieden zu hoffen / sondern vielmehr / daß dieselbe erst den Anfang zu jmmerwehrendem Kriegs wesen machen vnd vervrsachen würden. Vns were nichts liebers dann daß wir Ewer Liebten Trosts vnnd getrewen Raths offt gebrauchen / vnd desselben dermal eins in einer Widerantwort theilhafftig werden könten: wollen auch dieselben nochmalen freundlich darumb gebethen haben: versichern sie darneben / daß wir doch einen weg als den andern auff das gemeine Evangelisch wesen E. L. vnd dero löbliches Hauß allezeit das
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