denn wolte man mich böse machen, so dürfte sel- biger leicht noch genauer ausfallen.
§. 23.
Weit entfernt also daß durch die Aufhe- bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf- viehes im Lande solte vermindert werden, so ist sie vielmehr das bequemste Mittel, selbiges an- sehnlich zu vermehren. Hier ist der Beweis da- von. Es sind bekantermassen sehr viel Dör- fer in der Marck, wo das Recht, Schaafe zu halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu- stehet, und kein Bauer dergleichen auf die Weide bringen darf. Sind die Aecker und Hüthungen aber vermessen und vertheilet, wer will es denen Bauren wehren auf ihren Grund- stücken, einen kleinen Plaz abzuhägen, diesen mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen zu besetzen, und solche auf engelländische Ma- nier zu ernähren, wenn sie es vortheilhaft für sich finden? nehmen wir nun hundert der- gleichen Dörfer an, in deren jedem zwanzig Bauren wohnen, und diese halten ein jeder nur dreißig Stück, so machet solches die Anzahl von sechzigtausend Schaafen aus, die in einem so kleinen Bezirck mehr gehalten werden können, ohne daß irgend jemanden dadurch Eintrag oder Abbruch geschiehet. Auf eine ähnliche Weise kann man die übrigen Dörfer berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine
gewisse
denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel- biger leicht noch genauer ausfallen.
§. 23.
Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe- bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf- viehes im Lande ſolte vermindert werden, ſo iſt ſie vielmehr das bequemſte Mittel, ſelbiges an- ſehnlich zu vermehren. Hier iſt der Beweis da- von. Es ſind bekantermaſſen ſehr viel Doͤr- fer in der Marck, wo das Recht, Schaafe zu halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu- ſtehet, und kein Bauer dergleichen auf die Weide bringen darf. Sind die Aecker und Huͤthungen aber vermeſſen und vertheilet, wer will es denen Bauren wehren auf ihren Grund- ſtuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, dieſen mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen zu beſetzen, und ſolche auf engellaͤndiſche Ma- nier zu ernaͤhren, wenn ſie es vortheilhaft fuͤr ſich finden? nehmen wir nun hundert der- gleichen Doͤrfer an, in deren jedem zwanzig Bauren wohnen, und dieſe halten ein jeder nur dreißig Stuͤck, ſo machet ſolches die Anzahl von ſechzigtauſend Schaafen aus, die in einem ſo kleinen Bezirck mehr gehalten werden koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch Eintrag oder Abbruch geſchiehet. Auf eine aͤhnliche Weiſe kann man die uͤbrigen Doͤrfer berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine
gewiſſe
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbn="42"facs="#f0060"/>
denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel-<lb/>
biger leicht noch genauer ausfallen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 23.</head><lb/><p>Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe-<lb/>
bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf-<lb/>
viehes im Lande ſolte vermindert werden, ſo iſt<lb/>ſie vielmehr das bequemſte Mittel, ſelbiges an-<lb/>ſehnlich zu vermehren. Hier iſt der Beweis da-<lb/>
von. Es ſind bekantermaſſen ſehr viel Doͤr-<lb/>
fer in der <hirendition="#fr">Marck,</hi> wo das Recht, Schaafe zu<lb/>
halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu-<lb/>ſtehet, und kein Bauer dergleichen auf die<lb/>
Weide bringen darf. Sind die Aecker und<lb/>
Huͤthungen aber vermeſſen und vertheilet, wer<lb/>
will es denen Bauren wehren auf ihren Grund-<lb/>ſtuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, dieſen<lb/>
mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen<lb/>
zu beſetzen, und ſolche auf engellaͤndiſche Ma-<lb/>
nier zu ernaͤhren, wenn ſie es vortheilhaft fuͤr<lb/>ſich finden? nehmen wir nun <hirendition="#fr">hundert</hi> der-<lb/>
gleichen Doͤrfer an, in deren jedem <hirendition="#fr">zwanzig</hi><lb/>
Bauren wohnen, und dieſe halten ein jeder nur<lb/><hirendition="#fr">dreißig</hi> Stuͤck, ſo machet ſolches die Anzahl<lb/>
von <hirendition="#fr">ſechzigtauſend</hi> Schaafen aus, die in<lb/>
einem ſo kleinen Bezirck mehr gehalten werden<lb/>
koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch<lb/>
Eintrag oder Abbruch geſchiehet. Auf eine<lb/>
aͤhnliche Weiſe kann man die uͤbrigen Doͤrfer<lb/>
berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine<lb/><fwtype="catch"place="bottom">gewiſſe</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[42/0060]
denn wolte man mich boͤſe machen, ſo duͤrfte ſel-
biger leicht noch genauer ausfallen.
§. 23.
Weit entfernt alſo daß durch die Aufhe-
bung der Gemeinheiten, die Anzahl des Schaaf-
viehes im Lande ſolte vermindert werden, ſo iſt
ſie vielmehr das bequemſte Mittel, ſelbiges an-
ſehnlich zu vermehren. Hier iſt der Beweis da-
von. Es ſind bekantermaſſen ſehr viel Doͤr-
fer in der Marck, wo das Recht, Schaafe zu
halten, nur allein dem Herrn des Dorfs zu-
ſtehet, und kein Bauer dergleichen auf die
Weide bringen darf. Sind die Aecker und
Huͤthungen aber vermeſſen und vertheilet, wer
will es denen Bauren wehren auf ihren Grund-
ſtuͤcken, einen kleinen Plaz abzuhaͤgen, dieſen
mit zwanzig, dreißig oder mehrern Schaafen
zu beſetzen, und ſolche auf engellaͤndiſche Ma-
nier zu ernaͤhren, wenn ſie es vortheilhaft fuͤr
ſich finden? nehmen wir nun hundert der-
gleichen Doͤrfer an, in deren jedem zwanzig
Bauren wohnen, und dieſe halten ein jeder nur
dreißig Stuͤck, ſo machet ſolches die Anzahl
von ſechzigtauſend Schaafen aus, die in
einem ſo kleinen Bezirck mehr gehalten werden
koͤnnen, ohne daß irgend jemanden dadurch
Eintrag oder Abbruch geſchiehet. Auf eine
aͤhnliche Weiſe kann man die uͤbrigen Doͤrfer
berechnen, allwo denen Einwohnern nur eine
gewiſſe
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/60>, abgerufen am 04.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.