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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771.

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der Affektentriebe.
stellungen, Begierden, Triebe, Leidenschaften, welche nach
den Gesetzen der Vorstellungskraft in ihnen entstehen, §.
273. sinnlich willkührlich auf diesen erkannten Gegenstand
anzuwenden, um die Erfüllung des Triebes zu erreichen:
woraus sich die willkührlichen Handlungen der Freß- und
Raubgier, die sich durch listiges Erhaschen des Raubes,
mordsüchtige Wuth, und Gewaltthätigkeiten zur Bemäch-
tigung der Speise, u. s. w. offenbaren, erklären lassen,
wodurch Thiere, welche eines sinnlichen Willkührs fähig
sind, im Triebe des Hungers und Dursts die Absichten der
Natur aus eigner Absicht unterstützen, weil sich ihr Trieb
zum Affektentriebe erhoben hat. §. 296. 297. Als blo-
ßer Trieb hätte er keine Kenntniß des Gegenstandes und
Absicht darauf im Thiere, §. 296. und als ursprüngliche
Leidenschaft nicht den natürlichen Zwang der Triebe zum
Grunde. §. 263. Als Affektentrieb hat er beydes.
§. 298.

§. 301.

Der Wehrtrieb, welcher nur eine Art der Vertheidi-
gungstriebe ist, §. 288. reizet die Thiere zum Gebrauche
ihrer natürlichen Waffen, ohne daß sie wissen wodurch?
Die Natur gab ihnen diese Waffen, und prägte ihnen die
Geschicklichkeit ein, sich ihrer zu bedienen, ohne sie wissen
zu lassen, daß sie dadurch andre Thiere, die sie beleidigen
wollen, verletzen und wieder beleidigen. §. 265. 266.
288. Ja, sie verrichten die Handlungen ihrer Gegenwehr
schon, ehe sie die natürlichen Waffen wirklich besitzen, mit-
hin ehe sie wissen könnten, daß sie dadurch einem andern
Thiere eine Verletzung zufügen. §. 269. Wenn sie sich
aber in diesem Triebe seines Gegenstandes, der Verletzung
andrer, bewußt werden, so vereinigen sie ihre eigne Ab-
sicht, ihren Beleidiger zu verletzen, mit der Absicht der
Natur, und wirken wissentlich und eigenmächtig dazu mit.
Die Handlungen (Seelenwirkungen) des Wehrtriebes wer-
den nun, ob sie gleich natürlich nothwendig aus dem Triebe

folgen,
T 4

der Affektentriebe.
ſtellungen, Begierden, Triebe, Leidenſchaften, welche nach
den Geſetzen der Vorſtellungskraft in ihnen entſtehen, §.
273. ſinnlich willkuͤhrlich auf dieſen erkannten Gegenſtand
anzuwenden, um die Erfuͤllung des Triebes zu erreichen:
woraus ſich die willkuͤhrlichen Handlungen der Freß- und
Raubgier, die ſich durch liſtiges Erhaſchen des Raubes,
mordſuͤchtige Wuth, und Gewaltthaͤtigkeiten zur Bemaͤch-
tigung der Speiſe, u. ſ. w. offenbaren, erklaͤren laſſen,
wodurch Thiere, welche eines ſinnlichen Willkuͤhrs faͤhig
ſind, im Triebe des Hungers und Durſts die Abſichten der
Natur aus eigner Abſicht unterſtuͤtzen, weil ſich ihr Trieb
zum Affektentriebe erhoben hat. §. 296. 297. Als blo-
ßer Trieb haͤtte er keine Kenntniß des Gegenſtandes und
Abſicht darauf im Thiere, §. 296. und als urſpruͤngliche
Leidenſchaft nicht den natuͤrlichen Zwang der Triebe zum
Grunde. §. 263. Als Affektentrieb hat er beydes.
§. 298.

§. 301.

Der Wehrtrieb, welcher nur eine Art der Vertheidi-
gungstriebe iſt, §. 288. reizet die Thiere zum Gebrauche
ihrer natuͤrlichen Waffen, ohne daß ſie wiſſen wodurch?
Die Natur gab ihnen dieſe Waffen, und praͤgte ihnen die
Geſchicklichkeit ein, ſich ihrer zu bedienen, ohne ſie wiſſen
zu laſſen, daß ſie dadurch andre Thiere, die ſie beleidigen
wollen, verletzen und wieder beleidigen. §. 265. 266.
288. Ja, ſie verrichten die Handlungen ihrer Gegenwehr
ſchon, ehe ſie die natuͤrlichen Waffen wirklich beſitzen, mit-
hin ehe ſie wiſſen koͤnnten, daß ſie dadurch einem andern
Thiere eine Verletzung zufuͤgen. §. 269. Wenn ſie ſich
aber in dieſem Triebe ſeines Gegenſtandes, der Verletzung
andrer, bewußt werden, ſo vereinigen ſie ihre eigne Ab-
ſicht, ihren Beleidiger zu verletzen, mit der Abſicht der
Natur, und wirken wiſſentlich und eigenmaͤchtig dazu mit.
Die Handlungen (Seelenwirkungen) des Wehrtriebes wer-
den nun, ob ſie gleich natuͤrlich nothwendig aus dem Triebe

folgen,
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[295/0319] der Affektentriebe. ſtellungen, Begierden, Triebe, Leidenſchaften, welche nach den Geſetzen der Vorſtellungskraft in ihnen entſtehen, §. 273. ſinnlich willkuͤhrlich auf dieſen erkannten Gegenſtand anzuwenden, um die Erfuͤllung des Triebes zu erreichen: woraus ſich die willkuͤhrlichen Handlungen der Freß- und Raubgier, die ſich durch liſtiges Erhaſchen des Raubes, mordſuͤchtige Wuth, und Gewaltthaͤtigkeiten zur Bemaͤch- tigung der Speiſe, u. ſ. w. offenbaren, erklaͤren laſſen, wodurch Thiere, welche eines ſinnlichen Willkuͤhrs faͤhig ſind, im Triebe des Hungers und Durſts die Abſichten der Natur aus eigner Abſicht unterſtuͤtzen, weil ſich ihr Trieb zum Affektentriebe erhoben hat. §. 296. 297. Als blo- ßer Trieb haͤtte er keine Kenntniß des Gegenſtandes und Abſicht darauf im Thiere, §. 296. und als urſpruͤngliche Leidenſchaft nicht den natuͤrlichen Zwang der Triebe zum Grunde. §. 263. Als Affektentrieb hat er beydes. §. 298. §. 301. Der Wehrtrieb, welcher nur eine Art der Vertheidi- gungstriebe iſt, §. 288. reizet die Thiere zum Gebrauche ihrer natuͤrlichen Waffen, ohne daß ſie wiſſen wodurch? Die Natur gab ihnen dieſe Waffen, und praͤgte ihnen die Geſchicklichkeit ein, ſich ihrer zu bedienen, ohne ſie wiſſen zu laſſen, daß ſie dadurch andre Thiere, die ſie beleidigen wollen, verletzen und wieder beleidigen. §. 265. 266. 288. Ja, ſie verrichten die Handlungen ihrer Gegenwehr ſchon, ehe ſie die natuͤrlichen Waffen wirklich beſitzen, mit- hin ehe ſie wiſſen koͤnnten, daß ſie dadurch einem andern Thiere eine Verletzung zufuͤgen. §. 269. Wenn ſie ſich aber in dieſem Triebe ſeines Gegenſtandes, der Verletzung andrer, bewußt werden, ſo vereinigen ſie ihre eigne Ab- ſicht, ihren Beleidiger zu verletzen, mit der Abſicht der Natur, und wirken wiſſentlich und eigenmaͤchtig dazu mit. Die Handlungen (Seelenwirkungen) des Wehrtriebes wer- den nun, ob ſie gleich natuͤrlich nothwendig aus dem Triebe folgen, T 4

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Zitationshilfe: Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/319>, abgerufen am 21.12.2024.