Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden.

Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute.

HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö-

es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden.

Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute.

HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0373" n="367"/>
es dünckt mich, wenn                      ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren                      wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden,                      es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung                      der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß)                      auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber                      nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die                      allegationis legum &amp; Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar                      der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase                      drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit                      seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten                      werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte,                      habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta                      von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit                      legibus &amp; doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so                      schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als                      einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle                      hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der                      Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus                      colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten.                      Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel                      §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir                      erinnert worden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit                      gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute.</head><lb/>
        <p>HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II.                      p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die                      Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die                      Denuncianten melden und man ihn genungsam hö-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[367/0373] es dünckt mich, wenn ich seine Schreibarth genau betrachte, daß er zuweilen die sottisen der Lehren wohl begriffen, aber aus Furcht, durch die Pedanten nicht verfolget zu werden, es nicht deutlich von sich sagen dörffen: denn er bringt öffters zu Behauptung der gemeinen Lehren auch die aller absurdesten rationes (so zu sagen mit Fleiß) auf die Bahn, und allegiret jederzeit dabey die berühmtesten Glossatores. Aber nichts destoweniger stecken wir noch in der albernen Meynung; als ob die allegationis legum & Dd. ein höchstnöthiges Stück der Juristerey, ja gar der Urtheilsmacherey seyn; da doch die tägliche Erfahrung uns mit der Nase drauff stoßen solte, daß eben diese allegata eine von denen grösten Ursachen mit seyn, worumb die Justiz nothwendig protrahirt und entsetzlich auffgehalten werden muß. Wenn ich etwa einmahl von dieser Materie ausführlich handeln solte, habe ich mir fürgenommen, an statt eines handgreiflichen Exempels nur excerpta von solchen ridicülen rationibus aus dem Rebuffo zu machen, die allemahl mit legibus & doctoribus bekräfftiget sind, aber zum öfftern so schalckhafftig colligirt zu seyn scheinen, daß dabey Rebuffus sich mehr als einen Satyricum auffgeführet als daß er feine wahre Hertzensmeynung solle hingesetzt haben. Man lese nur zum Exempel was er bey der Auslegung der Authenticae Habita p. 375. von der conversatione scholarium cum mulieribus colligiret hat, so wird man verhoffentlich bald meiner Meynung beytreten. Indeßen kan hier repetirt werden, was allbereit in ersten Theil in ersten Handel §. 31. p. 79. und im 2. H. §. 5. p. 117. von denen allegatis juris von mir erinnert worden. Inhalt des III. Theils Erster Handel. Reliquien des Politischen Papstthums mit gesuchter Inquisition wieder unschuldige Leute. HAupt Absehen dieses Handels §. 1. p. 1. Noch zwey andere Neben Absichten §. II. p. 2. Erste Gelegenheit, wegen welcher man gesucht den Autorem der Monate in die Inquisition zu bringen. §. III. p. 4. Der aber begehret, daß sich die Denuncianten melden und man ihn genungsam hö-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/373
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/373>, abgerufen am 21.11.2024.