ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0333"n="313"/>
ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.</p><p>§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.</p></div><div></div></body></text></TEI>
[313/0333]
ner Gemahlin Maria Anna, Gräfin von Königseck, seinen Stamm in männlichen Erben fortgepflantzet. Fürst Maximilianus I. hat sein Haus durch die glückliche Vermählung mit Grafens Alberti zu Berg Tochter, Maria Clara, ansehnlich vermehret; denn als derselben Bruder Oswaldus, Graf von Bergen, im Jahr 1712. ohne Erben abgestorben, fiel dieses Land seiner Schwester anheim. Damals war ihr Gemahl nicht mehr am Leben, sondern schon d. 13. Aug. 1689. im 53. Jahr verschieden; aber sein ältester Sohn, Fürst Mainhardus II. pflantzte den Stamm fort, und hinterließ bey seinem d. 20. Oct. 1715. erfolgten Absterben zwey Söhne: Josephum Friedericum, itzt regierenden Fürsten zu Hohenzollern in Sigmaringen und Franciscum Wilhelmum, den seiner Groß-Mutter Bruder, Graf Oswaldus III. von Bergen im Jahr 1712. zum Universal-Erben dieser Reichs Grafschafft und aller andern seiner ansehnlichen besonders in Flandern habenden Güther einsetzte, mit dem Bedinge, daß er sich Graf von Bergen schreiben, und also das ausgestorbene Geschlechte wieder erneuern solle, welches auch vornemlich durch dessen d. 24. Jun. 1728. zur grossen Freude seines Hauses von seiner Gemahlin Maria Catherina, Gräfin Truchseßin in Zeil, gebohrnen Sohn, Johannem Baptistam Josephum, Grafen von Bergen, geschehen.
§. 7. Ehemals trug der Fürst von Hohenzollern, als des Reichs Erb-Cämmerer, bey der Kayserlichen Krönung dem Kayser den Zepter vor, hielt auch denselben vor dem hohen Altar, als man Sr. Majestät die Krone aufsetzte; allein bey denen zwey letzteren Krönungen ist solches durch den Chur-Brandenburgischen Gesandten verrichtet worden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/333>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.