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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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darüber sollten alle Stuhlmeister mit Ernst und Strenge wachen.

Der wichtigste Theil der eigentlichen Trauerloge scheint uns das darin enthaltene, aber leider bis auf einige schwache Züge erloschene Todtengericht zu sein, welches wir zugleich entschieden als ägyptischen Ursprunges betrachten. Glädicke, Freimaurer-Lexikon unter Trauerloge, sagt in dieser Beziehung: "Eine solche Loge ist zwar nicht ein vollkommenes Todtengericht, aber sie ist für Jeden, der ihr beiwohnt, sehr rührend und ein starker Antrieb, als Maurer immer so zu handeln, dass die Brüder einmal wirklich Ursache haben, seinen Abschied von der Welt zu beklagen."1) Diesem Ausspruche Gädicke's stimmen wir nicht blos aus vollem Herzen bei, sondern wünschen dringend, es möchte der richtende Theil der Trauerlogen, welche je nach dem verschiedenen Gebrauche der Logen entweder als eine Gesammttrauerloge, gleichsam als ein Allerseelenfest für alle im Laufe des Jahres verstorbenen Brüder oder, was unbedingt vorzuziehen ist, nur für einen einzelnen oder doch wenigstens nur für einzelne Brüder abgehalten werden, wieder mehr betont und belebt werden. Wo die Leichenreden noch üblich sind, wie besonders bei den Katholiken, gestalten sich auch diese unwillkürlich zu einer Art Todtengericht, da es nicht vermieden werden kann, bei der üblichen Hervorhebung der Tugenden und Verdienste des Abgeschiedenen auch seine Fehler mehr oder weniger zu berühren. Diese Todtengerichte und Leichenreden, recht behandelt, sind weniger der Todten als der Lebenden wegen zu halten, denen sie am ernsten Rande des Todes und des Grabes ein Antrieb zum Guten und eine Warnung vor dem Bösen werden sollen und können, wie Jeder bestätigen wird, der mit fühlendem Herzen Leichenbegängnissen und Trauerlogen angewohnt hat und deren tiefe Eindrücke kennt. In Aegypten frägt noch heute bei jedem Leichenbegängnisse der Iman die Leidtragenden: "Nicht wahr, auch dieser (der Verstorbene) war von den Gerechten?", worauf die Umstehenden in der Regel mit Ja antworten. Braun, Geschichte der Kunst,

1) Vergl. auch Fessler, Rückblicke, Abth. 1, S. 301 - 312.

darüber sollten alle Stuhlmeister mit Ernst und Strenge wachen.

Der wichtigste Theil der eigentlichen Trauerloge scheint uns das darin enthaltene, aber leider bis auf einige schwache Züge erloschene Todtengericht zu sein, welches wir zugleich entschieden als ägyptischen Ursprunges betrachten. Glädicke, Freimaurer-Lexikon unter Trauerloge, sagt in dieser Beziehung: „Eine solche Loge ist zwar nicht ein vollkommenes Todtengericht, aber sie ist für Jeden, der ihr beiwohnt, sehr rührend und ein starker Antrieb, als Maurer immer so zu handeln, dass die Brüder einmal wirklich Ursache haben, seinen Abschied von der Welt zu beklagen.“1) Diesem Ausspruche Gädicke’s stimmen wir nicht blos aus vollem Herzen bei, sondern wünschen dringend, es möchte der richtende Theil der Trauerlogen, welche je nach dem verschiedenen Gebrauche der Logen entweder als eine Gesammttrauerloge, gleichsam als ein Allerseelenfest für alle im Laufe des Jahres verstorbenen Brüder oder, was unbedingt vorzuziehen ist, nur für einen einzelnen oder doch wenigstens nur für einzelne Brüder abgehalten werden, wieder mehr betont und belebt werden. Wo die Leichenreden noch üblich sind, wie besonders bei den Katholiken, gestalten sich auch diese unwillkürlich zu einer Art Todtengericht, da es nicht vermieden werden kann, bei der üblichen Hervorhebung der Tugenden und Verdienste des Abgeschiedenen auch seine Fehler mehr oder weniger zu berühren. Diese Todtengerichte und Leichenreden, recht behandelt, sind weniger der Todten als der Lebenden wegen zu halten, denen sie am ernsten Rande des Todes und des Grabes ein Antrieb zum Guten und eine Warnung vor dem Bösen werden sollen und können, wie Jeder bestätigen wird, der mit fühlendem Herzen Leichenbegängnissen und Trauerlogen angewohnt hat und deren tiefe Eindrücke kennt. In Aegypten frägt noch heute bei jedem Leichenbegängnisse der Iman die Leidtragenden: „Nicht wahr, auch dieser (der Verstorbene) war von den Gerechten?“, worauf die Umstehenden in der Regel mit Ja antworten. Braun, Geschichte der Kunst,

1) Vergl. auch Fessler, Rückblicke, Abth. 1, S. 301 – 312.
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[3/0023] darüber sollten alle Stuhlmeister mit Ernst und Strenge wachen. Der wichtigste Theil der eigentlichen Trauerloge scheint uns das darin enthaltene, aber leider bis auf einige schwache Züge erloschene Todtengericht zu sein, welches wir zugleich entschieden als ägyptischen Ursprunges betrachten. Glädicke, Freimaurer-Lexikon unter Trauerloge, sagt in dieser Beziehung: „Eine solche Loge ist zwar nicht ein vollkommenes Todtengericht, aber sie ist für Jeden, der ihr beiwohnt, sehr rührend und ein starker Antrieb, als Maurer immer so zu handeln, dass die Brüder einmal wirklich Ursache haben, seinen Abschied von der Welt zu beklagen.“ 1) Diesem Ausspruche Gädicke’s stimmen wir nicht blos aus vollem Herzen bei, sondern wünschen dringend, es möchte der richtende Theil der Trauerlogen, welche je nach dem verschiedenen Gebrauche der Logen entweder als eine Gesammttrauerloge, gleichsam als ein Allerseelenfest für alle im Laufe des Jahres verstorbenen Brüder oder, was unbedingt vorzuziehen ist, nur für einen einzelnen oder doch wenigstens nur für einzelne Brüder abgehalten werden, wieder mehr betont und belebt werden. Wo die Leichenreden noch üblich sind, wie besonders bei den Katholiken, gestalten sich auch diese unwillkürlich zu einer Art Todtengericht, da es nicht vermieden werden kann, bei der üblichen Hervorhebung der Tugenden und Verdienste des Abgeschiedenen auch seine Fehler mehr oder weniger zu berühren. Diese Todtengerichte und Leichenreden, recht behandelt, sind weniger der Todten als der Lebenden wegen zu halten, denen sie am ernsten Rande des Todes und des Grabes ein Antrieb zum Guten und eine Warnung vor dem Bösen werden sollen und können, wie Jeder bestätigen wird, der mit fühlendem Herzen Leichenbegängnissen und Trauerlogen angewohnt hat und deren tiefe Eindrücke kennt. In Aegypten frägt noch heute bei jedem Leichenbegängnisse der Iman die Leidtragenden: „Nicht wahr, auch dieser (der Verstorbene) war von den Gerechten?“, worauf die Umstehenden in der Regel mit Ja antworten. Braun, Geschichte der Kunst, 1) Vergl. auch Fessler, Rückblicke, Abth. 1, S. 301 – 312.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/23>, abgerufen am 26.04.2024.