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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.

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§. 265. Wirkung der L. C. -- Erweiterungen.
§. 265.
Wirkung der L. C. -- II. Umfang der Verurtheilung.
a) Erweiterungen.

Die Wirkung der L. C. auf den Umfang der Verur-
theilung äußert sich zunächst in den Erweiterungen,
welche zu dem ursprünglichen Gegenstand des Rechtsstreits
nach der L. C. hinzutreten können, und deren Werth dem
Kläger für den Fall der Verurtheilung verschafft werden
soll (§ 264). Es ist hier zuerst eine Uebersicht über die
verschiedenen Arten solcher Erweiterungen zu geben, dann
aber die Behandlung derselben bei den einzelnen Klassen
der Klagen zu bestimmen.

Die Erweiterungen lassen sich auf zwei Hauptarten zu-
rück führen, die ich als Früchte (regelmäßigen Erwerb)
und zufälligen Erwerb bezeichne.

Der ursprüngliche Begriff der Frucht steht in Verbin-
dung mit den Gesetzen der organischen Natur. Was nach
diesen Gesetzen aus einer Sache erzeugt wird, heißt eine
Frucht dieser Sache.

Dieser an sich bloß natürliche Begriff bekommt eine
juristische Bedeutung durch folgende Eigenschaften solcher
Erzeugnisse. Sie sind einer periodischen Wiederholung
empfänglich, auf welche mit mehr oder weniger Sicherheit
gerechnet werden kann. Daher ist diese Fähigkeit zur
Fruchterzeugung dasjenige, wodurch die fruchttragende Sache
vorzugsweise (oft ganz allein) Werth für den Verkehr be-

§. 265. Wirkung der L. C. — Erweiterungen.
§. 265.
Wirkung der L. C. — II. Umfang der Verurtheilung.
a) Erweiterungen.

Die Wirkung der L. C. auf den Umfang der Verur-
theilung äußert ſich zunächſt in den Erweiterungen,
welche zu dem urſprünglichen Gegenſtand des Rechtsſtreits
nach der L. C. hinzutreten können, und deren Werth dem
Kläger für den Fall der Verurtheilung verſchafft werden
ſoll (§ 264). Es iſt hier zuerſt eine Ueberſicht über die
verſchiedenen Arten ſolcher Erweiterungen zu geben, dann
aber die Behandlung derſelben bei den einzelnen Klaſſen
der Klagen zu beſtimmen.

Die Erweiterungen laſſen ſich auf zwei Hauptarten zu-
rück führen, die ich als Früchte (regelmäßigen Erwerb)
und zufälligen Erwerb bezeichne.

Der urſprüngliche Begriff der Frucht ſteht in Verbin-
dung mit den Geſetzen der organiſchen Natur. Was nach
dieſen Geſetzen aus einer Sache erzeugt wird, heißt eine
Frucht dieſer Sache.

Dieſer an ſich bloß natürliche Begriff bekommt eine
juriſtiſche Bedeutung durch folgende Eigenſchaften ſolcher
Erzeugniſſe. Sie ſind einer periodiſchen Wiederholung
empfänglich, auf welche mit mehr oder weniger Sicherheit
gerechnet werden kann. Daher iſt dieſe Fähigkeit zur
Fruchterzeugung dasjenige, wodurch die fruchttragende Sache
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[101/0119] §. 265. Wirkung der L. C. — Erweiterungen. §. 265. Wirkung der L. C. — II. Umfang der Verurtheilung. a) Erweiterungen. Die Wirkung der L. C. auf den Umfang der Verur- theilung äußert ſich zunächſt in den Erweiterungen, welche zu dem urſprünglichen Gegenſtand des Rechtsſtreits nach der L. C. hinzutreten können, und deren Werth dem Kläger für den Fall der Verurtheilung verſchafft werden ſoll (§ 264). Es iſt hier zuerſt eine Ueberſicht über die verſchiedenen Arten ſolcher Erweiterungen zu geben, dann aber die Behandlung derſelben bei den einzelnen Klaſſen der Klagen zu beſtimmen. Die Erweiterungen laſſen ſich auf zwei Hauptarten zu- rück führen, die ich als Früchte (regelmäßigen Erwerb) und zufälligen Erwerb bezeichne. Der urſprüngliche Begriff der Frucht ſteht in Verbin- dung mit den Geſetzen der organiſchen Natur. Was nach dieſen Geſetzen aus einer Sache erzeugt wird, heißt eine Frucht dieſer Sache. Dieſer an ſich bloß natürliche Begriff bekommt eine juriſtiſche Bedeutung durch folgende Eigenſchaften ſolcher Erzeugniſſe. Sie ſind einer periodiſchen Wiederholung empfänglich, auf welche mit mehr oder weniger Sicherheit gerechnet werden kann. Daher iſt dieſe Fähigkeit zur Fruchterzeugung dasjenige, wodurch die fruchttragende Sache vorzugsweiſe (oft ganz allein) Werth für den Verkehr be-

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system06_1847/119>, abgerufen am 21.11.2024.