Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang. dern weil, bey einer zweifelhaften Vereinigung wider-sprechender Stellen der Digesten, jene Autorität große Beachtung verdient; also ganz nach dem hier entwickelten Zusammenhang, wenngleich sie diesen nicht vollständig dar- gelegt haben. §. 165. V. Schenkung. -- Einschränkungen. 2. Erschwerende Formen. Die zweyte positive Einschränkung der Schenkung be- In der älteren Zeit können wir folgende zwey Ein- 1) Ein Verbot großer Schenkungen, deren Gränze aber 2) Besondere Formen vollgültiger Schenkung. Diese (a) Eine selbstständige Unter-
suchung dieses schwierigen Gegen- standes liegt außer dem Zweck des gegenwärtigen Werks. Folgende Schriftsteller sind zu bemerken: Savigny, Zeitschrift für ge- schichtl. Rechtswissensch. B 4 S. 1 (geschrieben vor der Entdeckung der Vaticanischen Fragmente). Rudorff de L. Cincia Berol. 1825. 8. Franke civilistische Ab- handlungen S. 1 -- 64. Klinkha- mer de donationibus Amstel. 1826. 8. Hasse Rhein. Museum B. 1 S. 185 -- 248. Unterholz- ner Rhein. Museum B. 2 S. 436. B. 3 S. 153. Wenck praef. in Hauboldi opuscula Vol. 1 p. 37 -- 61. -- Die älteren Schriftstel- ler (wie Brummer) sind durch die in neuerer Zeit entdeckten Quel- len unbrauchbar geworden. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. dern weil, bey einer zweifelhaften Vereinigung wider-ſprechender Stellen der Digeſten, jene Autorität große Beachtung verdient; alſo ganz nach dem hier entwickelten Zuſammenhang, wenngleich ſie dieſen nicht vollſtändig dar- gelegt haben. §. 165. V. Schenkung. — Einſchränkungen. 2. Erſchwerende Formen. Die zweyte poſitive Einſchränkung der Schenkung be- In der älteren Zeit können wir folgende zwey Ein- 1) Ein Verbot großer Schenkungen, deren Gränze aber 2) Beſondere Formen vollgültiger Schenkung. Dieſe (a) Eine ſelbſtſtändige Unter-
ſuchung dieſes ſchwierigen Gegen- ſtandes liegt außer dem Zweck des gegenwärtigen Werks. Folgende Schriftſteller ſind zu bemerken: Savigny, Zeitſchrift für ge- ſchichtl. Rechtswiſſenſch. B 4 S. 1 (geſchrieben vor der Entdeckung der Vaticaniſchen Fragmente). Rudorff de L. Cincia Berol. 1825. 8. Franke civiliſtiſche Ab- handlungen S. 1 — 64. Klinkha- mer de donationibus Amstel. 1826. 8. Haſſe Rhein. Muſeum B. 1 S. 185 — 248. Unterholz- ner Rhein. Muſeum B. 2 S. 436. B. 3 S. 153. Wenck praef. in Hauboldi opuscula Vol. 1 p. 37 — 61. — Die älteren Schriftſtel- ler (wie Brummer) ſind durch die in neuerer Zeit entdeckten Quel- len unbrauchbar geworden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0208" n="194"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">III.</hi> Entſtehung und Untergang.</fw><lb/> dern weil, bey einer zweifelhaften Vereinigung wider-<lb/> ſprechender Stellen der Digeſten, jene Autorität große<lb/> Beachtung verdient; alſo ganz nach dem hier entwickelten<lb/> Zuſammenhang, wenngleich ſie dieſen nicht vollſtändig dar-<lb/> gelegt haben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 165.<lb/><hi rendition="#aq">V.</hi> <hi rendition="#g">Schenkung. — Einſchränkungen. 2. Erſchwerende<lb/> Formen</hi>.</head><lb/> <p>Die zweyte poſitive Einſchränkung der Schenkung be-<lb/> ſteht in erſchwerenden Formen. Um das neueſte hierin<lb/> geltende Recht in ſeiner ganzen Eigenthümlichkeit darſtel-<lb/> len zu können, iſt es nöthig, auf das ältere Recht zurück<lb/> zu gehen, namentlich auf das der <hi rendition="#aq">Lex Cincia</hi> <note place="foot" n="(a)">Eine ſelbſtſtändige Unter-<lb/> ſuchung dieſes ſchwierigen Gegen-<lb/> ſtandes liegt außer dem Zweck des<lb/> gegenwärtigen Werks. Folgende<lb/> Schriftſteller ſind zu bemerken:<lb/><hi rendition="#g">Savigny</hi>, Zeitſchrift für ge-<lb/> ſchichtl. Rechtswiſſenſch. B 4 S. 1<lb/> (geſchrieben vor der Entdeckung<lb/> der Vaticaniſchen Fragmente).<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Rudorff</hi> de L. Cincia Berol.</hi><lb/> 1825. 8. <hi rendition="#g">Franke</hi> civiliſtiſche Ab-<lb/> handlungen S. 1 — 64. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Klinkha-<lb/> mer</hi> de donationibus Amstel.</hi><lb/> 1826. 8. <hi rendition="#g">Haſſe</hi> Rhein. Muſeum<lb/> B. 1 S. 185 — 248. <hi rendition="#g">Unterholz-<lb/> ner</hi> Rhein. Muſeum B. 2 S. 436.<lb/> B. 3 S. 153. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Wenck</hi> praef. in<lb/> Hauboldi opuscula Vol. 1 p.</hi> 37<lb/> — 61. — Die älteren Schriftſtel-<lb/> ler (wie Brummer) ſind durch die<lb/> in neuerer Zeit entdeckten Quel-<lb/> len unbrauchbar geworden.</note>.</p><lb/> <p>In der älteren Zeit können wir folgende zwey Ein-<lb/> ſchränkungen der Schenkung annehmen:</p><lb/> <p>1) Ein Verbot großer Schenkungen, deren Gränze aber<lb/> wir nicht kennen.</p><lb/> <p>2) Beſondere Formen vollgültiger Schenkung. Dieſe<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [194/0208]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
dern weil, bey einer zweifelhaften Vereinigung wider-
ſprechender Stellen der Digeſten, jene Autorität große
Beachtung verdient; alſo ganz nach dem hier entwickelten
Zuſammenhang, wenngleich ſie dieſen nicht vollſtändig dar-
gelegt haben.
§. 165.
V. Schenkung. — Einſchränkungen. 2. Erſchwerende
Formen.
Die zweyte poſitive Einſchränkung der Schenkung be-
ſteht in erſchwerenden Formen. Um das neueſte hierin
geltende Recht in ſeiner ganzen Eigenthümlichkeit darſtel-
len zu können, iſt es nöthig, auf das ältere Recht zurück
zu gehen, namentlich auf das der Lex Cincia (a).
In der älteren Zeit können wir folgende zwey Ein-
ſchränkungen der Schenkung annehmen:
1) Ein Verbot großer Schenkungen, deren Gränze aber
wir nicht kennen.
2) Beſondere Formen vollgültiger Schenkung. Dieſe
(a) Eine ſelbſtſtändige Unter-
ſuchung dieſes ſchwierigen Gegen-
ſtandes liegt außer dem Zweck des
gegenwärtigen Werks. Folgende
Schriftſteller ſind zu bemerken:
Savigny, Zeitſchrift für ge-
ſchichtl. Rechtswiſſenſch. B 4 S. 1
(geſchrieben vor der Entdeckung
der Vaticaniſchen Fragmente).
Rudorff de L. Cincia Berol.
1825. 8. Franke civiliſtiſche Ab-
handlungen S. 1 — 64. Klinkha-
mer de donationibus Amstel.
1826. 8. Haſſe Rhein. Muſeum
B. 1 S. 185 — 248. Unterholz-
ner Rhein. Muſeum B. 2 S. 436.
B. 3 S. 153. Wenck praef. in
Hauboldi opuscula Vol. 1 p. 37
— 61. — Die älteren Schriftſtel-
ler (wie Brummer) ſind durch die
in neuerer Zeit entdeckten Quel-
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