Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840.Erstes Buch. Quellen des heutigen Römischen Rechts. Erstes Kapitel. Aufgabe dieses Werks. §. 1. Heutiges Römisches Recht. Der Theil der Rechtswissenschaft, dessen Darstellung in 1. Es ist Römisches Recht, welches in diesem Werk 2. Es ist heutiges Römisches Recht. Dadurch 1
Erſtes Buch. Quellen des heutigen Römiſchen Rechts. Erſtes Kapitel. Aufgabe dieſes Werks. §. 1. Heutiges Römiſches Recht. Der Theil der Rechtswiſſenſchaft, deſſen Darſtellung in 1. Es iſt Römiſches Recht, welches in dieſem Werk 2. Es iſt heutiges Römiſches Recht. Dadurch 1
<TEI> <text> <body> <pb facs="#f0057" n="[1]"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Erſtes Buch</hi>.</hi><lb/> Quellen des heutigen Römiſchen Rechts.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#b">Erſtes Kapitel.</hi><lb/><hi rendition="#g">Aufgabe dieſes Werks</hi>.</head><lb/> <div n="3"> <head>§. 1.<lb/><hi rendition="#g">Heutiges Römiſches Recht</hi>.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>er Theil der Rechtswiſſenſchaft, deſſen Darſtellung in<lb/> dieſem Werk unternommen wird, iſt als das <hi rendition="#g">heutige<lb/> Römiſche Recht</hi> bezeichnet worden. Dieſe beſondere<lb/> Aufgabe ſoll zunächſt genauer, als es in einer bloßen<lb/> Überſchrift geſchehen konnte, in folgenden Gegenſätzen be-<lb/> ſtimmt werden.</p><lb/> <p>1. Es iſt <hi rendition="#g">Römiſches</hi> Recht, welches in dieſem Werk<lb/> dargeſtellt werden ſoll. Zur Aufgabe deſſelben gehören<lb/> alſo nur diejenigen Rechtsinſtitute, welche Römiſchen Ur-<lb/> ſprung haben, jedoch mit Einſchluß ihrer ſpäteren Fort-<lb/> bildung, wenngleich dieſe auf einen andern als Römiſchen<lb/> Urſprung zurück zu führen iſt. Ausgeſchloſſen ſind dadurch<lb/> alle Inſtitute, welchen ein Germaniſcher Urſprung zuge-<lb/> ſchrieben werden muß.</p><lb/> <p>2. Es iſt <hi rendition="#g">heutiges Römiſches Recht</hi>. Dadurch<lb/> wird ausgeſchloſſen: erſtens die Geſchichte der Rechtsin-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">1</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[1]/0057]
Erſtes Buch.
Quellen des heutigen Römiſchen Rechts.
Erſtes Kapitel.
Aufgabe dieſes Werks.
§. 1.
Heutiges Römiſches Recht.
Der Theil der Rechtswiſſenſchaft, deſſen Darſtellung in
dieſem Werk unternommen wird, iſt als das heutige
Römiſche Recht bezeichnet worden. Dieſe beſondere
Aufgabe ſoll zunächſt genauer, als es in einer bloßen
Überſchrift geſchehen konnte, in folgenden Gegenſätzen be-
ſtimmt werden.
1. Es iſt Römiſches Recht, welches in dieſem Werk
dargeſtellt werden ſoll. Zur Aufgabe deſſelben gehören
alſo nur diejenigen Rechtsinſtitute, welche Römiſchen Ur-
ſprung haben, jedoch mit Einſchluß ihrer ſpäteren Fort-
bildung, wenngleich dieſe auf einen andern als Römiſchen
Urſprung zurück zu führen iſt. Ausgeſchloſſen ſind dadurch
alle Inſtitute, welchen ein Germaniſcher Urſprung zuge-
ſchrieben werden muß.
2. Es iſt heutiges Römiſches Recht. Dadurch
wird ausgeſchloſſen: erſtens die Geſchichte der Rechtsin-
1
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |