Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617.wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken. Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12. Die vierde Lehr. ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchen sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol. Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe. Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben. wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken. Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12. Die vierde Lehr. ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol. Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe. Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0027"/> wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.</p> <p>Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.</p> </div> <div> <head>Die vierde Lehr.<lb/></head> <p>ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.</p> <p>Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.</p> <p>Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.
Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.
Die vierde Lehr.
ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.
Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.
Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |