zulassen wollen, damit sie nicht an ihrer Reise und Schiffarth Hinderniß leiden mögen. Sie- he Preußisch Edict wegen der Saltz-Schiffarth von anno 1700.
§. 64. Es sind wenig Flüsse in Teutsch- land, auf denen die Schiffarth nicht eine merck- liche Verbesserung leiden solte, indem die Strö- me an vielen Orten vertieffet, verdämmet, und dadurch ihre aluei in einen etwas engern Gang gebracht werden könten. Es wären zu solchem Wercke geschickte Holländer am füglichsten zu emploiren. Nun ist es wohl wahr, daß dieses Kosten erfordern, und die hin und wieder auf selbigen gebauten Wehre und Mühlen viele Schwierigkeiten in Weg legen dürfften. Doch gleichwie der ersehende Nutzen das erstere mit der Zeit sehr reichlich wieder einbrächte, also ist kein Zweiffel, es könten wegen des letztern sich auch schon Expedientia finden, wenn man derglei- chen nur mit Ernst angriffe, und einige darun- ter vorlauffende Privat-Interessen aus den Au- gen setzte.
DasXL.Capitel. Von den Gebäuden.
§. 1.
EJn Landes-Herr muß in allen Stücken, so viel als möglich ist, bemühet seyn,
die
zulaſſen wollen, damit ſie nicht an ihrer Reiſe und Schiffarth Hinderniß leiden moͤgen. Sie- he Preußiſch Edict wegen der Saltz-Schiffarth von anno 1700.
§. 64. Es ſind wenig Fluͤſſe in Teutſch- land, auf denen die Schiffarth nicht eine merck- liche Verbeſſerung leiden ſolte, indem die Stroͤ- me an vielen Orten vertieffet, verdaͤmmet, und dadurch ihre aluei in einen etwas engern Gang gebracht werden koͤnten. Es waͤren zu ſolchem Wercke geſchickte Hollaͤnder am fuͤglichſten zu emploiren. Nun iſt es wohl wahr, daß dieſes Koſten erfordern, und die hin und wieder auf ſelbigen gebauten Wehre und Muͤhlen viele Schwierigkeiten in Weg legen duͤrfften. Doch gleichwie der eꝛſehende Nutzen das erſtere mit der Zeit ſehr reichlich wieder einbraͤchte, alſo iſt kein Zweiffel, es koͤnten wegen des letztern ſich auch ſchon Expedientia finden, wenn man derglei- chen nur mit Ernſt angriffe, und einige darun- ter vorlauffende Privat-Intereſſen aus den Au- gen ſetzte.
DasXL.Capitel. Von den Gebaͤuden.
§. 1.
EJn Landes-Herr muß in allen Stuͤcken, ſo viel als moͤglich iſt, bemuͤhet ſeyn,
die
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zulaſſen wollen, damit ſie nicht an ihrer Reiſe
und Schiffarth Hinderniß leiden moͤgen. Sie-
he Preußiſch Edict wegen der Saltz-Schiffarth
von anno 1700.
§. 64. Es ſind wenig Fluͤſſe in Teutſch-
land, auf denen die Schiffarth nicht eine merck-
liche Verbeſſerung leiden ſolte, indem die Stroͤ-
me an vielen Orten vertieffet, verdaͤmmet, und
dadurch ihre aluei in einen etwas engern Gang
gebracht werden koͤnten. Es waͤren zu ſolchem
Wercke geſchickte Hollaͤnder am fuͤglichſten zu
emploiren. Nun iſt es wohl wahr, daß dieſes
Koſten erfordern, und die hin und wieder auf
ſelbigen gebauten Wehre und Muͤhlen viele
Schwierigkeiten in Weg legen duͤrfften. Doch
gleichwie der eꝛſehende Nutzen das erſtere mit der
Zeit ſehr reichlich wieder einbraͤchte, alſo iſt kein
Zweiffel, es koͤnten wegen des letztern ſich auch
ſchon Expedientia finden, wenn man derglei-
chen nur mit Ernſt angriffe, und einige darun-
ter vorlauffende Privat-Intereſſen aus den Au-
gen ſetzte.
Das XL. Capitel.
Von den Gebaͤuden.
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EJn Landes-Herr muß in allen Stuͤcken,
ſo viel als moͤglich iſt, bemuͤhet ſeyn,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1249>, abgerufen am 21.11.2024.
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