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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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diesen Gründen lassen sich keine allgemein gültigen Regeln für die Überhöhung geben und richtet man Abb. 130.

sich nach bereits ausgeführten L. Die mittlere Scheitelsenkung des L. bei ausgeführten Bogenbrücken für normale Fälle ergibt sich mit 0·002 l bis 0·004 l, wobei l die Lichtweite des Bogens bedeutet, und ist es angezeigt, eher eine größere als eine zu kleine Überhöhung vorzunehmen. Gegen die Kämpfer wird diese Scheitelüberhöhung parabolisch verjüngt. Was die Abbindung der Kranzhölzer anbelangt, so ist es insbesondere bei großen Abb. 131.

Bogenbrücken notwendig, einen eigenen Reißboden in der Nähe der Baustelle anzulegen und hier im Naturmaße den Bogen aufzutragen. Auch ist es angezeigt, während der Herstellung des Gewölbes stets einige tüchtige Zimmerleute innerhalb der Gerüstung sich aufhalten zu lassen, die insbesondere die Ausrüstungsvorrichtungen zu überwachen haben und im übrigen bei unvorhergesehenen Fällen stets rasch bei der Hand sind.

IV. Baustoffmengen und Kosten der L.

Nach Schönhöfer kommen bei L. mit einer genügenden Anzahl fester Stützpunkte auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·3 bis 0·5 m3 Holz oder auf 1 m2 verbaute Fläche der Öffnung für eine Breite des Gewölbes von ungefähr 5 m je nach der Taltiefe 0·2 bis 0·35 m3 Holz. Bei L. mit nur wenigen festen Stützpunkten oder bei freitragend ausgebauten L. kommen auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·2 bis 0·3 m3 Holz. Die Menge des in Form von Klammern, Schraubenbolzen, Bandeisen u. dgl. gebrauchten Schmiedeisens kann man etwa mit 10 bis 30 kg auf 1 m3 Holz veranschlagen. Bei Anordnung von eisernen Schuhen und kräftigen eisernen Knotenpunktsbewehrungen kommen auf 1 m3 Holz 40 bis 70 kg Eisen und noch mehr. Die Arbeitsleistungen der Zimmerleute zur Herrichtung und Aufstellung des L. können im Mittel rund mit 50 Arbeitsstunden für 1 m3 Holz im fertigen Gerüst berechnet werden. Im allgemeinen betragen die Baukosten für das L. 10 bis 20% der gesamten Bausumme der Brücke. Bedeutet l die Spannweite des Gewölbes, b die Breite des L., beide Maße in Metern, so ergeben sich die rohen beiläufigen Kosten des L. in Mark mit 1·4 b Bullet l2.

Literatur: Winkler, Das Lehrgerüst. Vorträge über Brückenbau. Wien 1871. - Mehrtens, Ausführung und Unterhaltung der steinernen Brücken. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1904. - Melan, Der Brückenbau. Bd. II., Leipzig und Wien 1911. - Nowak, Schalung bei Bogen. Hb. f. Eisenbetonbau, Bd. II., 2. Aufl., Berlin 1911 - Schönhöfer, Die Haupt-, Neben- und Hilfsgerüste im Brückenbau. Berlin 1911.

Nowak.


Lehrlingsschulen s. Eisenbahnschulen.


Leichenbeförderung (conveyance of corpses; transports funeraires; trasporto di feretri). Die L. erfolgt zumeist in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen, die außen mit einem weißen Kreuz bezeichnet werden, seltener in besonderen Leichenwagen (s. d.). Sie unterliegt in allen Staaten, soweit es sich nicht um Leichenasche handelt, die nach den gewöhnlichen Bestimmungen über die Beförderung von Gütern behandelt wird, aus sanitätspolizeilichen Rücksichten besonderen Beschränkungen.

In Deutschland und Österreich-Ungarn gelten diesbezüglich folgende Bestimmungen,

diesen Gründen lassen sich keine allgemein gültigen Regeln für die Überhöhung geben und richtet man Abb. 130.

sich nach bereits ausgeführten L. Die mittlere Scheitelsenkung des L. bei ausgeführten Bogenbrücken für normale Fälle ergibt sich mit 0·002 l bis 0·004 l, wobei l die Lichtweite des Bogens bedeutet, und ist es angezeigt, eher eine größere als eine zu kleine Überhöhung vorzunehmen. Gegen die Kämpfer wird diese Scheitelüberhöhung parabolisch verjüngt. Was die Abbindung der Kranzhölzer anbelangt, so ist es insbesondere bei großen Abb. 131.

Bogenbrücken notwendig, einen eigenen Reißboden in der Nähe der Baustelle anzulegen und hier im Naturmaße den Bogen aufzutragen. Auch ist es angezeigt, während der Herstellung des Gewölbes stets einige tüchtige Zimmerleute innerhalb der Gerüstung sich aufhalten zu lassen, die insbesondere die Ausrüstungsvorrichtungen zu überwachen haben und im übrigen bei unvorhergesehenen Fällen stets rasch bei der Hand sind.

IV. Baustoffmengen und Kosten der L.

Nach Schönhöfer kommen bei L. mit einer genügenden Anzahl fester Stützpunkte auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·3 bis 0·5 m3 Holz oder auf 1 m2 verbaute Fläche der Öffnung für eine Breite des Gewölbes von ungefähr 5 m je nach der Taltiefe 0·2 bis 0·35 m3 Holz. Bei L. mit nur wenigen festen Stützpunkten oder bei freitragend ausgebauten L. kommen auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·2 bis 0·3 m3 Holz. Die Menge des in Form von Klammern, Schraubenbolzen, Bandeisen u. dgl. gebrauchten Schmiedeisens kann man etwa mit 10 bis 30 kg auf 1 m3 Holz veranschlagen. Bei Anordnung von eisernen Schuhen und kräftigen eisernen Knotenpunktsbewehrungen kommen auf 1 m3 Holz 40 bis 70 kg Eisen und noch mehr. Die Arbeitsleistungen der Zimmerleute zur Herrichtung und Aufstellung des L. können im Mittel rund mit 50 Arbeitsstunden für 1 m3 Holz im fertigen Gerüst berechnet werden. Im allgemeinen betragen die Baukosten für das L. 10 bis 20% der gesamten Bausumme der Brücke. Bedeutet l die Spannweite des Gewölbes, b die Breite des L., beide Maße in Metern, so ergeben sich die rohen beiläufigen Kosten des L. in Mark mit 1·4 bl2.

Literatur: Winkler, Das Lehrgerüst. Vorträge über Brückenbau. Wien 1871. – Mehrtens, Ausführung und Unterhaltung der steinernen Brücken. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1904. – Melan, Der Brückenbau. Bd. II., Leipzig und Wien 1911. – Nowak, Schalung bei Bogen. Hb. f. Eisenbetonbau, Bd. II., 2. Aufl., Berlin 1911 – Schönhöfer, Die Haupt-, Neben- und Hilfsgerüste im Brückenbau. Berlin 1911.

Nowak.


Lehrlingsschulen s. Eisenbahnschulen.


Leichenbeförderung (conveyance of corpses; transports funéraires; trasporto di feretri). Die L. erfolgt zumeist in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen, die außen mit einem weißen Kreuz bezeichnet werden, seltener in besonderen Leichenwagen (s. d.). Sie unterliegt in allen Staaten, soweit es sich nicht um Leichenasche handelt, die nach den gewöhnlichen Bestimmungen über die Beförderung von Gütern behandelt wird, aus sanitätspolizeilichen Rücksichten besonderen Beschränkungen.

In Deutschland und Österreich-Ungarn gelten diesbezüglich folgende Bestimmungen,

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[81/0089] diesen Gründen lassen sich keine allgemein gültigen Regeln für die Überhöhung geben und richtet man [Abbildung Abb. 130. ] sich nach bereits ausgeführten L. Die mittlere Scheitelsenkung des L. bei ausgeführten Bogenbrücken für normale Fälle ergibt sich mit 0·002 l bis 0·004 l, wobei l die Lichtweite des Bogens bedeutet, und ist es angezeigt, eher eine größere als eine zu kleine Überhöhung vorzunehmen. Gegen die Kämpfer wird diese Scheitelüberhöhung parabolisch verjüngt. Was die Abbindung der Kranzhölzer anbelangt, so ist es insbesondere bei großen [Abbildung Abb. 131. ] Bogenbrücken notwendig, einen eigenen Reißboden in der Nähe der Baustelle anzulegen und hier im Naturmaße den Bogen aufzutragen. Auch ist es angezeigt, während der Herstellung des Gewölbes stets einige tüchtige Zimmerleute innerhalb der Gerüstung sich aufhalten zu lassen, die insbesondere die Ausrüstungsvorrichtungen zu überwachen haben und im übrigen bei unvorhergesehenen Fällen stets rasch bei der Hand sind. IV. Baustoffmengen und Kosten der L. Nach Schönhöfer kommen bei L. mit einer genügenden Anzahl fester Stützpunkte auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·3 bis 0·5 m3 Holz oder auf 1 m2 verbaute Fläche der Öffnung für eine Breite des Gewölbes von ungefähr 5 m je nach der Taltiefe 0·2 bis 0·35 m3 Holz. Bei L. mit nur wenigen festen Stützpunkten oder bei freitragend ausgebauten L. kommen auf 1 m3 Gewölbemauerwerk 0·2 bis 0·3 m3 Holz. Die Menge des in Form von Klammern, Schraubenbolzen, Bandeisen u. dgl. gebrauchten Schmiedeisens kann man etwa mit 10 bis 30 kg auf 1 m3 Holz veranschlagen. Bei Anordnung von eisernen Schuhen und kräftigen eisernen Knotenpunktsbewehrungen kommen auf 1 m3 Holz 40 bis 70 kg Eisen und noch mehr. Die Arbeitsleistungen der Zimmerleute zur Herrichtung und Aufstellung des L. können im Mittel rund mit 50 Arbeitsstunden für 1 m3 Holz im fertigen Gerüst berechnet werden. Im allgemeinen betragen die Baukosten für das L. 10 bis 20% der gesamten Bausumme der Brücke. Bedeutet l die Spannweite des Gewölbes, b die Breite des L., beide Maße in Metern, so ergeben sich die rohen beiläufigen Kosten des L. in Mark mit 1·4 b ∙ l2. Literatur: Winkler, Das Lehrgerüst. Vorträge über Brückenbau. Wien 1871. – Mehrtens, Ausführung und Unterhaltung der steinernen Brücken. Hb. d. Ing. W. Leipzig 1904. – Melan, Der Brückenbau. Bd. II., Leipzig und Wien 1911. – Nowak, Schalung bei Bogen. Hb. f. Eisenbetonbau, Bd. II., 2. Aufl., Berlin 1911 – Schönhöfer, Die Haupt-, Neben- und Hilfsgerüste im Brückenbau. Berlin 1911. Nowak. Lehrlingsschulen s. Eisenbahnschulen. Leichenbeförderung (conveyance of corpses; transports funéraires; trasporto di feretri). Die L. erfolgt zumeist in gewöhnlichen gedeckten Güterwagen, die außen mit einem weißen Kreuz bezeichnet werden, seltener in besonderen Leichenwagen (s. d.). Sie unterliegt in allen Staaten, soweit es sich nicht um Leichenasche handelt, die nach den gewöhnlichen Bestimmungen über die Beförderung von Gütern behandelt wird, aus sanitätspolizeilichen Rücksichten besonderen Beschränkungen. In Deutschland und Österreich-Ungarn gelten diesbezüglich folgende Bestimmungen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/89>, abgerufen am 21.11.2024.