Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.Fischer Franz, Edler von Röslerstamm, geboren 5. Mai 1819 in Nixdorf in Böhmen, gestorben 13. Dezember 1907 in Brunn am Gebirge bei Wien, war ein um die Verbesserung der Bauart der Eisenbahn-Fahrzeuge hochverdienter Ingenieur. In der Maschinenfabrik der Wien-Gloggnitzer Bahn half er mit beim Baue der ersten 1841 dort hergestellten Lokomotive. Im Jahre 1844 wurde er bei der damaligen Zentralleitung der k. k. österr. Staatsbahnen angestellt, später war er bei der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft, bei der österr. Südbahn, von 1875 bis 1881 bei der Kaiserin Elisabeth-Westbahn tätig und trat nach deren Verstaatlichung wieder in Staatsdienste. Bei dem Umstände, daß in der ersten Entwicklung des Eisenbahnwesens technische Veröffentlichungen nur wenig gepflegt wurden, ist es begreiflich, daß von manchen Eisenbahnen Neuerungen ersonnen wurden, die in anderen Staaten schon bekannt waren. So erging es F. mit der durchgehenden Zugvorrichtung, auf die er 1847 ein österreichisches Patent bekam. In Einzelheiten wohl verschieden, war diese durchgehende Kupplung schon Ende der Dreißigerjahre an Wagen der Birmingham-Gloster Bahn in Verwendung. F. ließ das Patent nach einiger Zeit verfallen. Auch die von ihm zuerst in Österreich eingeführte Schraubenkupplung war schon früher in England bekannt und wird Stephenson oder Booth die Priorität zugeschrieben. Die bei den Semmeringpreisfahrten 1851 von ihm gemachten Erfahrungen verwendete er als Mitarbeiter Engerth's bei den Plänen, die die Grundlage für die bei Cockerill und Kessler gebauten ersten Engerth-Lokomotiven, 1853, abgaben. Von den zahlreichen seinen Namen tragenden Neuerungen hat sich bis heute die Einrichtung zur Schmierung der Spurkränze der vorderen Lokomotivräderpaare erhalten. Gölsdorf. Fischbeförderung. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die den Fischen als Volksnahrungsmittel zukommt, sind die Bahnverwaltungen bedacht, Vorkehrungen zu treffen, um die F. selbst auf weite Entfernungen zu ermöglichen und auch insbesondere durch tarifarische Ermäßigungen, Beschleunigung der Beförderung (mit oder ohne Kürzung der Lieferfristen), Zulassung der F. bei Personenzügen, telegraphische Avisierung der Anschluß- und Bestimmungsstationen u. s. w. zu begünstigen. Besonders großartig hat sich die Beförderung von Seefischen in Amerika sowie in England entwickelt. In Amerika werden die empfindlichen Fische zumeist unmittelbar aus dem Wasser in die Gefrierräume gebracht und gelangen in gefrorenem Zustande in die Kühlwagen. Auf solche Art werden frische Fische (beispielsweise Lachs) bis auf 5000 km versendet. Auch in England werden die Fische zumeist nicht mehr lebend befördert, sondern vor dem Versand getötet und in Eis verpackt. Der Hauptfischverkehr geht von Great Grimsby nach London und den anderen großen Städten. Die Great Centralbahn führt allein täglich mehrere Durchgangfischzüge nach London. Die Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet, Fische auch mit Personenzügen zu befördern. Auch der Fischversand von der Nordsee (Geestemünde) hat unter Benutzung von Kühlwagen einen großartigen Umfang genommen, so daß die oldenburgischen Staatsbahnen für die Anlage eines Fischereihafens in Nordenham Sorge getragen haben, den die "Nordsee"-Fischereigesellschaft benutzt. Sendungen für nahe Märkte werden, in geeigneter Weise in Kisten oder Tonnen mit gestoßenem Eis verpackt, oder auch lebend in mit Wasser gefüllten Behältern befördert. In Deutschland werden frische Fische in Eispackung zur Beförderung angenommen, wenn die Körbe oder sonstigen Verpackungsmittel innen, an Böden und Seitenwänden durch Stroh, Sägespäne u. s. w. verdichtet sind. Für lebende, frische und geräucherte Fische (s. Spezialtarif für bestimmte Eilgüter) wird bei Aufgabe als beschleunigtes Eilgut die einfache Eilgutfracht, mindestens jedoch 0·50 M für jede Frachtbriefsendung, bei Aufgabe als gewöhnliches Eilgut nur die Fracht für Frachtgut berechnet. Die Beförderung von lebenden Fischen in Wasser zu den Sätzen des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter sowie ihre Beförderung als beschleunigtes Eilgut zur einfachen Eilgutfracht ist von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig: Die Fische müssen in geeichten oder eichamtlich gestempelten Gefäßen (Kübel und Fässer) von bestimmtem Höchstraumgehalt (350 l bei Eilgutsendungen, 150 l bei beschleunigtem Eilgut), die mit Handhaben und entsprechendem Verschluß versehen sind, verladen sein. Der Frachtberechnung wird der durch den Eichstempel nachgewiesene Rauminhalt (1 l = 1 kg) zugrunde gelegt. Ausnahmsweise werden Fische in ungeeichten Blechgefäßen unter Berechnung der Fracht nach dem wirklichen Rohgewicht zugelassen, sofern das letztere Fischer Franz, Edler von Röslerstamm, geboren 5. Mai 1819 in Nixdorf in Böhmen, gestorben 13. Dezember 1907 in Brunn am Gebirge bei Wien, war ein um die Verbesserung der Bauart der Eisenbahn-Fahrzeuge hochverdienter Ingenieur. In der Maschinenfabrik der Wien-Gloggnitzer Bahn half er mit beim Baue der ersten 1841 dort hergestellten Lokomotive. Im Jahre 1844 wurde er bei der damaligen Zentralleitung der k. k. österr. Staatsbahnen angestellt, später war er bei der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft, bei der österr. Südbahn, von 1875 bis 1881 bei der Kaiserin Elisabeth-Westbahn tätig und trat nach deren Verstaatlichung wieder in Staatsdienste. Bei dem Umstände, daß in der ersten Entwicklung des Eisenbahnwesens technische Veröffentlichungen nur wenig gepflegt wurden, ist es begreiflich, daß von manchen Eisenbahnen Neuerungen ersonnen wurden, die in anderen Staaten schon bekannt waren. So erging es F. mit der durchgehenden Zugvorrichtung, auf die er 1847 ein österreichisches Patent bekam. In Einzelheiten wohl verschieden, war diese durchgehende Kupplung schon Ende der Dreißigerjahre an Wagen der Birmingham-Gloster Bahn in Verwendung. F. ließ das Patent nach einiger Zeit verfallen. Auch die von ihm zuerst in Österreich eingeführte Schraubenkupplung war schon früher in England bekannt und wird Stephenson oder Booth die Priorität zugeschrieben. Die bei den Semmeringpreisfahrten 1851 von ihm gemachten Erfahrungen verwendete er als Mitarbeiter Engerth's bei den Plänen, die die Grundlage für die bei Cockerill und Kessler gebauten ersten Engerth-Lokomotiven, 1853, abgaben. Von den zahlreichen seinen Namen tragenden Neuerungen hat sich bis heute die Einrichtung zur Schmierung der Spurkränze der vorderen Lokomotivräderpaare erhalten. Gölsdorf. Fischbeförderung. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die den Fischen als Volksnahrungsmittel zukommt, sind die Bahnverwaltungen bedacht, Vorkehrungen zu treffen, um die F. selbst auf weite Entfernungen zu ermöglichen und auch insbesondere durch tarifarische Ermäßigungen, Beschleunigung der Beförderung (mit oder ohne Kürzung der Lieferfristen), Zulassung der F. bei Personenzügen, telegraphische Avisierung der Anschluß- und Bestimmungsstationen u. s. w. zu begünstigen. Besonders großartig hat sich die Beförderung von Seefischen in Amerika sowie in England entwickelt. In Amerika werden die empfindlichen Fische zumeist unmittelbar aus dem Wasser in die Gefrierräume gebracht und gelangen in gefrorenem Zustande in die Kühlwagen. Auf solche Art werden frische Fische (beispielsweise Lachs) bis auf 5000 km versendet. Auch in England werden die Fische zumeist nicht mehr lebend befördert, sondern vor dem Versand getötet und in Eis verpackt. Der Hauptfischverkehr geht von Great Grimsby nach London und den anderen großen Städten. Die Great Centralbahn führt allein täglich mehrere Durchgangfischzüge nach London. Die Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet, Fische auch mit Personenzügen zu befördern. Auch der Fischversand von der Nordsee (Geestemünde) hat unter Benutzung von Kühlwagen einen großartigen Umfang genommen, so daß die oldenburgischen Staatsbahnen für die Anlage eines Fischereihafens in Nordenham Sorge getragen haben, den die „Nordsee“-Fischereigesellschaft benutzt. Sendungen für nahe Märkte werden, in geeigneter Weise in Kisten oder Tonnen mit gestoßenem Eis verpackt, oder auch lebend in mit Wasser gefüllten Behältern befördert. In Deutschland werden frische Fische in Eispackung zur Beförderung angenommen, wenn die Körbe oder sonstigen Verpackungsmittel innen, an Böden und Seitenwänden durch Stroh, Sägespäne u. s. w. verdichtet sind. Für lebende, frische und geräucherte Fische (s. Spezialtarif für bestimmte Eilgüter) wird bei Aufgabe als beschleunigtes Eilgut die einfache Eilgutfracht, mindestens jedoch 0·50 M für jede Frachtbriefsendung, bei Aufgabe als gewöhnliches Eilgut nur die Fracht für Frachtgut berechnet. Die Beförderung von lebenden Fischen in Wasser zu den Sätzen des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter sowie ihre Beförderung als beschleunigtes Eilgut zur einfachen Eilgutfracht ist von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig: Die Fische müssen in geeichten oder eichamtlich gestempelten Gefäßen (Kübel und Fässer) von bestimmtem Höchstraumgehalt (350 l bei Eilgutsendungen, 150 l bei beschleunigtem Eilgut), die mit Handhaben und entsprechendem Verschluß versehen sind, verladen sein. 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Südbahn, von 1875 bis 1881 bei der Kaiserin Elisabeth-Westbahn tätig und trat nach deren Verstaatlichung wieder in Staatsdienste.</p><lb/> <p>Bei dem Umstände, daß in der ersten Entwicklung des Eisenbahnwesens technische Veröffentlichungen nur wenig gepflegt wurden, ist es begreiflich, daß von manchen Eisenbahnen Neuerungen ersonnen wurden, die in anderen Staaten schon bekannt waren.</p><lb/> <p>So erging es F. mit der durchgehenden Zugvorrichtung, auf die er 1847 ein österreichisches Patent bekam. In Einzelheiten wohl verschieden, war diese durchgehende Kupplung schon Ende der Dreißigerjahre an Wagen der Birmingham-Gloster Bahn in Verwendung. 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Fischer Franz, Edler von Röslerstamm, geboren 5. Mai 1819 in Nixdorf in Böhmen, gestorben 13. Dezember 1907 in Brunn am Gebirge bei Wien, war ein um die Verbesserung der Bauart der Eisenbahn-Fahrzeuge hochverdienter Ingenieur.
In der Maschinenfabrik der Wien-Gloggnitzer Bahn half er mit beim Baue der ersten 1841 dort hergestellten Lokomotive. Im Jahre 1844 wurde er bei der damaligen Zentralleitung der k. k. österr. Staatsbahnen angestellt, später war er bei der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft, bei der österr. Südbahn, von 1875 bis 1881 bei der Kaiserin Elisabeth-Westbahn tätig und trat nach deren Verstaatlichung wieder in Staatsdienste.
Bei dem Umstände, daß in der ersten Entwicklung des Eisenbahnwesens technische Veröffentlichungen nur wenig gepflegt wurden, ist es begreiflich, daß von manchen Eisenbahnen Neuerungen ersonnen wurden, die in anderen Staaten schon bekannt waren.
So erging es F. mit der durchgehenden Zugvorrichtung, auf die er 1847 ein österreichisches Patent bekam. In Einzelheiten wohl verschieden, war diese durchgehende Kupplung schon Ende der Dreißigerjahre an Wagen der Birmingham-Gloster Bahn in Verwendung. F. ließ das Patent nach einiger Zeit verfallen.
Auch die von ihm zuerst in Österreich eingeführte Schraubenkupplung war schon früher in England bekannt und wird Stephenson oder Booth die Priorität zugeschrieben.
Die bei den Semmeringpreisfahrten 1851 von ihm gemachten Erfahrungen verwendete er als Mitarbeiter Engerth's bei den Plänen, die die Grundlage für die bei Cockerill und Kessler gebauten ersten Engerth-Lokomotiven, 1853, abgaben.
Von den zahlreichen seinen Namen tragenden Neuerungen hat sich bis heute die Einrichtung zur Schmierung der Spurkränze der vorderen Lokomotivräderpaare erhalten.
Gölsdorf.
Fischbeförderung. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die den Fischen als Volksnahrungsmittel zukommt, sind die Bahnverwaltungen bedacht, Vorkehrungen zu treffen, um die F. selbst auf weite Entfernungen zu ermöglichen und auch insbesondere durch tarifarische Ermäßigungen, Beschleunigung der Beförderung (mit oder ohne Kürzung der Lieferfristen), Zulassung der F. bei Personenzügen, telegraphische Avisierung der Anschluß- und Bestimmungsstationen u. s. w. zu begünstigen.
Besonders großartig hat sich die Beförderung von Seefischen in Amerika sowie in England entwickelt. In Amerika werden die empfindlichen Fische zumeist unmittelbar aus dem Wasser in die Gefrierräume gebracht und gelangen in gefrorenem Zustande in die Kühlwagen. Auf solche Art werden frische Fische (beispielsweise Lachs) bis auf 5000 km versendet.
Auch in England werden die Fische zumeist nicht mehr lebend befördert, sondern vor dem Versand getötet und in Eis verpackt. Der Hauptfischverkehr geht von Great Grimsby nach London und den anderen großen Städten. Die Great Centralbahn führt allein täglich mehrere Durchgangfischzüge nach London.
Die Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet, Fische auch mit Personenzügen zu befördern.
Auch der Fischversand von der Nordsee (Geestemünde) hat unter Benutzung von Kühlwagen einen großartigen Umfang genommen, so daß die oldenburgischen Staatsbahnen für die Anlage eines Fischereihafens in Nordenham Sorge getragen haben, den die „Nordsee“-Fischereigesellschaft benutzt. Sendungen für nahe Märkte werden, in geeigneter Weise in Kisten oder Tonnen mit gestoßenem Eis verpackt, oder auch lebend in mit Wasser gefüllten Behältern befördert.
In Deutschland werden frische Fische in Eispackung zur Beförderung angenommen, wenn die Körbe oder sonstigen Verpackungsmittel innen, an Böden und Seitenwänden durch Stroh, Sägespäne u. s. w. verdichtet sind.
Für lebende, frische und geräucherte Fische (s. Spezialtarif für bestimmte Eilgüter) wird bei Aufgabe als beschleunigtes Eilgut die einfache Eilgutfracht, mindestens jedoch 0·50 M für jede Frachtbriefsendung, bei Aufgabe als gewöhnliches Eilgut nur die Fracht für Frachtgut berechnet.
Die Beförderung von lebenden Fischen in Wasser zu den Sätzen des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter sowie ihre Beförderung als beschleunigtes Eilgut zur einfachen Eilgutfracht ist von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig:
Die Fische müssen in geeichten oder eichamtlich gestempelten Gefäßen (Kübel und Fässer) von bestimmtem Höchstraumgehalt (350 l bei Eilgutsendungen, 150 l bei beschleunigtem Eilgut), die mit Handhaben und entsprechendem Verschluß versehen sind, verladen sein. Der Frachtberechnung wird der durch den Eichstempel nachgewiesene Rauminhalt (1 l = 1 kg) zugrunde gelegt. Ausnahmsweise werden Fische in ungeeichten Blechgefäßen unter Berechnung der Fracht nach dem wirklichen Rohgewicht zugelassen, sofern das letztere
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