Tiefsten desselben, von besagter Weite ab- weichen.
§. 160.
Steht aber der Striegelschacht nicht durchgän- gig im festen Gestein, sondern muß er ganz oder hier und dort verzimmert werden, so behan- delt man ihn folgendergestalt.
Vor allen andern faßt man ihn jetzt etwas wei- ter, weil eines Theils das Holzwerk (die Verzim- merung) selbst, den Raum etwas verengt, zwei- tens weil auch die bei der wirklichen Verzimme- rung vorfallenden Arbeiten mehreren Raum ver- langen. Wo also der Schacht unten im Festen steht, da muß der innere Raum der Verzimme- rung, besagter Weite des Schachtes im Ganzen gleich seyn. Der Zwischenraum der Gevierte, womit der Schacht ausgezimmert wird, darf nicht über 3 Fuß betragen, weil sonst die Pfähle, mit denen man den Schacht verschießt, zu sehr von dem Seitendrucke leiden. Die Gevierte, die man in den Schacht hinein bringt, und welche beson- ders das Gebirge aus einander halten, mittelst der hinter ihnen geschlagenen Pfähle, bestehen aus den Jöchern, und den Haupthölzern. Jene sind die langen, diese die kleinen Stücke Holz, welche zu einem länglichen rechtwinklichten Viereck zusammengesetzt werden.
Diese Gevierte werden horizontal in der vor- hin angegebenen Weite, (3 Fuß) unter einan-
der,
Tiefſten deſſelben, von beſagter Weite ab- weichen.
§. 160.
Steht aber der Striegelſchacht nicht durchgaͤn- gig im feſten Geſtein, ſondern muß er ganz oder hier und dort verzimmert werden, ſo behan- delt man ihn folgendergeſtalt.
Vor allen andern faßt man ihn jetzt etwas wei- ter, weil eines Theils das Holzwerk (die Verzim- merung) ſelbſt, den Raum etwas verengt, zwei- tens weil auch die bei der wirklichen Verzimme- rung vorfallenden Arbeiten mehreren Raum ver- langen. Wo alſo der Schacht unten im Feſten ſteht, da muß der innere Raum der Verzimme- rung, beſagter Weite des Schachtes im Ganzen gleich ſeyn. Der Zwiſchenraum der Gevierte, womit der Schacht ausgezimmert wird, darf nicht uͤber 3 Fuß betragen, weil ſonſt die Pfaͤhle, mit denen man den Schacht verſchießt, zu ſehr von dem Seitendrucke leiden. Die Gevierte, die man in den Schacht hinein bringt, und welche beſon- ders das Gebirge aus einander halten, mittelſt der hinter ihnen geſchlagenen Pfaͤhle, beſtehen aus den Joͤchern, und den Haupthoͤlzern. Jene ſind die langen, dieſe die kleinen Stuͤcke Holz, welche zu einem laͤnglichen rechtwinklichten Viereck zuſammengeſetzt werden.
Dieſe Gevierte werden horizontal in der vor- hin angegebenen Weite, (3 Fuß) unter einan-
der,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0354"n="344"/><hirendition="#g">Tiefſten</hi> deſſelben, von beſagter Weite ab-<lb/>
weichen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 160.</head><lb/><p>Steht aber der Striegelſchacht nicht durchgaͤn-<lb/>
gig im feſten Geſtein, ſondern muß er <hirendition="#g">ganz</hi> oder<lb/><hirendition="#g">hier und dort</hi> verzimmert werden, ſo behan-<lb/>
delt man ihn folgendergeſtalt.</p><lb/><p>Vor allen andern faßt man ihn jetzt etwas wei-<lb/>
ter, weil eines Theils das Holzwerk (die Verzim-<lb/>
merung) ſelbſt, den Raum etwas verengt, zwei-<lb/>
tens weil auch die bei der wirklichen Verzimme-<lb/>
rung vorfallenden Arbeiten mehreren Raum ver-<lb/>
langen. Wo alſo der Schacht unten im Feſten<lb/>ſteht, da muß der innere Raum der Verzimme-<lb/>
rung, beſagter Weite des Schachtes im Ganzen<lb/>
gleich ſeyn. Der Zwiſchenraum der <hirendition="#g">Gevierte</hi>,<lb/>
womit der Schacht ausgezimmert wird, darf nicht<lb/>
uͤber 3 Fuß betragen, weil ſonſt die Pfaͤhle, mit<lb/>
denen man den Schacht <hirendition="#g">verſchießt</hi>, zu ſehr von<lb/>
dem Seitendrucke leiden. Die Gevierte, die man<lb/>
in den Schacht hinein bringt, und welche beſon-<lb/>
ders das Gebirge aus einander halten, mittelſt der<lb/>
hinter ihnen geſchlagenen Pfaͤhle, beſtehen aus<lb/>
den <hirendition="#g">Joͤchern</hi>, und den <hirendition="#g">Haupthoͤlzern</hi>. Jene<lb/>ſind die langen, dieſe die kleinen Stuͤcke Holz,<lb/>
welche zu einem laͤnglichen rechtwinklichten Viereck<lb/>
zuſammengeſetzt werden.</p><lb/><p>Dieſe Gevierte werden horizontal in der vor-<lb/>
hin angegebenen Weite, (3 Fuß) <hirendition="#g">unter einan-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#g">der</hi>,</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[344/0354]
Tiefſten deſſelben, von beſagter Weite ab-
weichen.
§. 160.
Steht aber der Striegelſchacht nicht durchgaͤn-
gig im feſten Geſtein, ſondern muß er ganz oder
hier und dort verzimmert werden, ſo behan-
delt man ihn folgendergeſtalt.
Vor allen andern faßt man ihn jetzt etwas wei-
ter, weil eines Theils das Holzwerk (die Verzim-
merung) ſelbſt, den Raum etwas verengt, zwei-
tens weil auch die bei der wirklichen Verzimme-
rung vorfallenden Arbeiten mehreren Raum ver-
langen. Wo alſo der Schacht unten im Feſten
ſteht, da muß der innere Raum der Verzimme-
rung, beſagter Weite des Schachtes im Ganzen
gleich ſeyn. Der Zwiſchenraum der Gevierte,
womit der Schacht ausgezimmert wird, darf nicht
uͤber 3 Fuß betragen, weil ſonſt die Pfaͤhle, mit
denen man den Schacht verſchießt, zu ſehr von
dem Seitendrucke leiden. Die Gevierte, die man
in den Schacht hinein bringt, und welche beſon-
ders das Gebirge aus einander halten, mittelſt der
hinter ihnen geſchlagenen Pfaͤhle, beſtehen aus
den Joͤchern, und den Haupthoͤlzern. Jene
ſind die langen, dieſe die kleinen Stuͤcke Holz,
welche zu einem laͤnglichen rechtwinklichten Viereck
zuſammengeſetzt werden.
Dieſe Gevierte werden horizontal in der vor-
hin angegebenen Weite, (3 Fuß) unter einan-
der,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 344. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/354>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.